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Rechtsprechung
   BFH, 16.02.2005 - I B 154/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,12488
BFH, 16.02.2005 - I B 154/04 (https://dejure.org/2005,12488)
BFH, Entscheidung vom 16.02.2005 - I B 154/04 (https://dejure.org/2005,12488)
BFH, Entscheidung vom 16. Februar 2005 - I B 154/04 (https://dejure.org/2005,12488)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2; ; KStG § 8 Abs. 3 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG § 8 Abs. 3 S. 2
    Verlustträchtige Geschäfte (Wertpapiergeschäfte) einer KapG

  • datenbank.nwb.de

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei spekulativen Wertpapier- und Devisengeschäften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2007, 7
  • BFH/NV 2005, 1376
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 15.05.2002 - I R 92/00

    VGA bei Verlustgeschäften

    Auszug aus BFH, 16.02.2005 - I B 154/04
    Der Senat hat dazu wiederholt geurteilt (z.B. Senatsurteile in BFHE 196, 173, und vom 15. Mai 2002 I R 92/00, BFHE 199, 217), dass eine Kapitalgesellschaft grundsätzlich darin frei ist, Geschäfte mit einem --auch erheblichen-- Verlustrisiko wegen der mit ihnen einhergehenden Chancen wahrzunehmen.

    In seinem Urteil in BFHE 199, 217 hat der Senat zudem klargestellt, dass die Frage nach der Veranlassung derartiger Aufwendungen nach den Kriterien zu prüfen ist, die zur Abgrenzung zwischen Einkunftserzielung und "Liebhaberei" entwickelt worden sind.

    Von den vorgenannten Rechtsprechungsgrundsätzen ist die Vorinstanz nicht abgewichen, insbesondere auch nicht von dem Urteil in BFHE 199, 217.

  • BFH, 08.08.2001 - I R 106/99

    Devisentermingeschäfte einer GmbH

    Auszug aus BFH, 16.02.2005 - I B 154/04
    Die Annahme von Betriebsausgaben schließt zwar die Annahme von vGA nicht aus, wenn die Betriebsausgaben durch die Gesellschafterstellung veranlasst sind (Senatsurteil vom 8. August 2001 I R 106/99, BFHE 196, 173).

    Der Senat hat dazu wiederholt geurteilt (z.B. Senatsurteile in BFHE 196, 173, und vom 15. Mai 2002 I R 92/00, BFHE 199, 217), dass eine Kapitalgesellschaft grundsätzlich darin frei ist, Geschäfte mit einem --auch erheblichen-- Verlustrisiko wegen der mit ihnen einhergehenden Chancen wahrzunehmen.

    Eine vGA ist danach erst dann anzunehmen, wenn durch die Risikogeschäfte in erster Linie private Interessen und Neigungen der Gesellschafter abgedeckt werden, beispielsweise dann, wenn die Gesellschaft sich verpflichtet, Spekulationsverluste zu tragen, Spekulationsgewinne aber an den Gesellschafter abzuführen, oder wenn sie sich erst zu einem Zeitpunkt zur Übernahme der in Rede stehenden Geschäfte entschließt, in dem sich die dauerhafte Verlustsituation bereits konkret abzeichnet (Senatsurteil in BFHE 196, 173).

  • BFH, 08.07.1998 - I R 123/97

    Keine Privatsphäre bei Kapitalgesellschaften

    Auszug aus BFH, 16.02.2005 - I B 154/04
    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass Kapitalgesellschaften keine außerbetriebliche Sphäre haben und daher Aufwendungen der Kapitalgesellschaft generell als Betriebsausgaben anzusehen sind (Senatsurteile vom 4. Dezember 1996 I R 54/95, BFHE 182, 123; vom 8. Juli 1998 I R 123/97, BFHE 186, 540).
  • BFH, 04.12.1996 - I R 54/95

    Steuerbilanz - Nichtabziehbare Betriebsausgabe - Kapitalgesellschaft -

    Auszug aus BFH, 16.02.2005 - I B 154/04
    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass Kapitalgesellschaften keine außerbetriebliche Sphäre haben und daher Aufwendungen der Kapitalgesellschaft generell als Betriebsausgaben anzusehen sind (Senatsurteile vom 4. Dezember 1996 I R 54/95, BFHE 182, 123; vom 8. Juli 1998 I R 123/97, BFHE 186, 540).
  • FG München, 09.10.2007 - 8 V 1834/07

    Voraussetzungen der Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheids; Grundsätze

    Ob daher die Zahlungen entsprechend der Auffassung des FA überhaupt als "nicht betrieblich veranlasst" angesehen werden können oder ob bei einer Publikums-KG - wie hier der Astin - nicht alle im Rahmen ihres Gewerbetriebes getätigten Ausgaben mit Ausnahme der Entnahmen betrieblich veranlasst sind, kann für das vorliegende Verfahren dahingestellt bleiben (vgl. hierzu das zu den Kapitalgesellschaften ergangene Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH--vom08. Juli 1998 I R 123/97, BFHE 186, 540, BFH/NV 1999, 269, sowie den BFH- Beschluss vom 16. Februar 2005 I B 154/04, BFH/NV 2005, 1377).
  • FG Hamburg, 28.05.2010 - 3 K 258/08

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch Geldwäsche - Zinseinnahmen aus verpfändeten

    Die Grundsätze gelten deshalb etwa auch für eine nicht zu Gewinnzwecken betriebene Kapitalgesellschaft; Liebhabereisachverhalte - wie zum Beispiel die so genannte "Nonprofit-GmbH" - unterfallen ebenso den Regeln über die vGA (vgl. BFH, Beschluss vom 16. Februar 2005 I B 154/04, BFH/NV 2005, 1377; BFH, Urteil vom 17.11.2004 I R 56/03, BFHE 208, 519).
  • FG München, 19.11.2009 - 6 K 4167/06

    Organzuständigkeit in einer Aktiengesellschaft - Verdeckte Gewinnausschüttung bei

    Im Streitfall spricht überdies für die private Veranlassung, dass die getätigten Wertpapiergeschäfte mit hohen Risiken verbunden waren, die in den Streitjahren und den nachfolgenden Jahren zu hohen Verlusten führten und eine positive Totalgewinnprognose fehlt (vgl. BFH-Beschluss vom 16.2.2005 I B 154/04, BFH/NV 2005, 1377).
  • FG München, 17.12.2013 - 6 K 1949/10

    Risikogeschäfte zwischen dem Gesellschafter/Geschäftsführer und der GmbH als

    Ob eine Kapitalgesellschaft Geschäft im privaten Interesse ihres Gesellschafters tätigt, ist nach denjenigen Kriterien zu prüfen, die zur Abgrenzung zwischen Einkunftserzielungsabsicht und "Liebhaberei" entwickelt worden sind (vgl. BFH vom 31.3.2004 I R 83/03, BFH/NV 2004, 1482 und vom 16.2.2005 I B 154/04, BFH/NV 2005, 1377).
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Rechtsprechung
   BFH, 25.01.2005 - I B 94/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,14174
BFH, 25.01.2005 - I B 94/04 (https://dejure.org/2005,14174)
BFH, Entscheidung vom 25.01.2005 - I B 94/04 (https://dejure.org/2005,14174)
BFH, Entscheidung vom 25. Januar 2005 - I B 94/04 (https://dejure.org/2005,14174)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2005, 1376
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 27.10.2003 - VII B 196/03

    Steuerberater: Widerruf der Bestellung - Vermögensverfall

    Auszug aus BFH, 25.01.2005 - I B 94/04
    a) Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache setzt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame Rechtsfrage voraus, deren Beantwortung in dem angestrebten Revisionsverfahren aus Gründen der Rechtssicherheit, der Rechtseinheitlichkeit und/ oder Rechtsentwicklung im allgemeinen Interesse liegt; zudem muss die Frage klärungsbedürftig und im konkret beabsichtigten Revisionsverfahren auch klärungsfähig sein (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 7. Oktober 2003 VII B 196/03, BFH/NV 2004, 232).
  • BFH, 05.06.2007 - I R 106/05

    Strenge Beurteilung der wirtschaftlichen Identität beim sog. Mantelkauf

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist im Falle eines Branchenwechsels jedenfalls bei einem gewissen, wenn auch nur geringen zeitlichen Abstand zwischen der bisherigen und der neuen Tätigkeit von einer Einstellung und Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs auszugehen (Senatsurteile in BFHE 183, 556, BStBl II 1997, 829; vom 14. März 2006 I R 8/05, BFHE 212, 517; Senatsbeschluss vom 25. Januar 2005 I B 94/04, BFH/NV 2005, 1376).
  • FG Düsseldorf, 03.02.2009 - 6 K 257/05

    Geschäftsbetrieb einer verschmolzenen Kapitalgesellschaft - Verlustabzug bei

    Dies ist der Fall, wenn die werbende Tätigkeit entweder insgesamt aufgegeben wird oder die verbleibende Tätigkeit im Verhältnis zur bisherigen nur noch unwesentlich ist (vgl. zu § 8 Abs. 4 KStG 1991: BFH-Beschluss vom 25.01.2005 I B 94/04, BFH/NV 2005, 1376 und zu § 12 Abs. 3 UmwStG 1995 a.F.: BFH-Urteile in BStBl II 2003, 822 und in BFH/NV 2007, 1062).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 06.12.2006 - 1 K 676/03

    Verlustvortrag; Verlust der wirtschaftlichen Identität; Anwendung von § 8 Abs. 4

    Eine Kapitalgesellschaft hat ihren Geschäftsbetrieb eingestellt, wenn sie im wirtschaftlichen Ergebnis aufgehört hat, werbend tätig zu werden (BFH v. 25.01.05 I B 94/04, BFH/NV 2005, 1376 ).
  • FG Niedersachsen, 08.12.2005 - 6 K 252/02

    Voraussetzungen für den Abzug von Verlusten bei einer Körperschaft bei

    Die bloße Abwicklung noch ausstehender Forderungen und Verbindlichkeiten steht in der Regel der Annahme einer Einstellung des Geschäftsbetriebs nicht entgegen (BFH-Beschluss vom 25. Januar 2001 I B 94/04, BFH/NV 2005, 1376, unter Bezugnahme auf das BMF-Schreiben vom 11. Juni 1990 IV B 7-S 2745-7/90, BStBl I 1990, 252 unter 1.1).
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Rechtsprechung
   BFH, 25.01.2005 - I B 232/03   

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https://dejure.org/2005,14335
BFH, 25.01.2005 - I B 232/03 (https://dejure.org/2005,14335)
BFH, Entscheidung vom 25.01.2005 - I B 232/03 (https://dejure.org/2005,14335)
BFH, Entscheidung vom 25. Januar 2005 - I B 232/03 (https://dejure.org/2005,14335)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    KStG § 1 Abs. 1 Nr. 5

  • rechtsportal.de

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; KStG § 1 Abs. 1 Nr. 5
    Besteuerung eines Zweckvermögens

  • datenbank.nwb.de

    Besteuerung einer Vermögensmasse als Zweckvermögen keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2005, 1376
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