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   BFH, 07.06.2005 - X B 140/04   

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https://dejure.org/2005,11755
BFH, 07.06.2005 - X B 140/04 (https://dejure.org/2005,11755)
BFH, Entscheidung vom 07.06.2005 - X B 140/04 (https://dejure.org/2005,11755)
BFH, Entscheidung vom 07. Juni 2005 - X B 140/04 (https://dejure.org/2005,11755)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 15 Abs. 1
    Notwendiges Betriebsvermögen eines gewerblichen Grundstückshändlers

  • datenbank.nwb.de

    Grundstück als notwendiges Betriebsvermögen eines gewerblichen Grundstückshandels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2005, 1794
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 12.12.2002 - III R 20/01

    Umfang eines gewerblichen Grundstückshandels

    Auszug aus BFH, 07.06.2005 - X B 140/04
    Demgegenüber sei das FG in Anlehnung an das BFH-Urteil vom 12. Dezember 2002 III R 20/01 (BFHE 200, 388, BStBl II 2003, 297) davon ausgegangen, im Falle der Veräußerung eines Grundstücks durch einen gewerblichen Grundstückshändler sei in der Regel davon auszugehen, dass das Grundstück dem gewerblichen Betriebsvermögen zuzuordnen sei, sofern nicht der Grundstückserwerb eindeutig privat veranlasst war.

    Unter Berücksichtigung dieser vom FG festgestellten Umstände wird deutlich, dass der Hinweis des FG auf das BFH-Urteil in BFHE 200, 388, BStBl II 2003, 297 nicht in dem Sinne zu verstehen ist, dass Grundstücke, die im Eigentum eines gewerblichen Grundstückshändlers stehen, stets notwendiges Betriebsvermögen darstellen.

  • BFH, 05.05.2004 - XI R 7/02

    Gewerblicher Grundstückshandel: Was zählt zur Drei-Objekt-Grenze?

    Auszug aus BFH, 07.06.2005 - X B 140/04
    a) Die Kläger machen geltend, das angefochtene Urteil weiche von den Grundsätzen des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 5. Mai 2004 XI R 7/02 (BFHE 206, 141, BStBl II 2004, 738) ab.

    b) Der BFH hat im Urteil in BFHE 206, 141, BStBl II 2004, 738 betont, dass der zeitliche Rahmen von fünf Jahren zwischen Anschaffung bzw. Errichtung und Verkauf von mindestens vier Objekten den Schluss auf das Vorliegen eines gewerblichen Grundstückshandels zulässt.

  • BFH, 20.12.2001 - X B 91/01

    Gewerblicher Grundstückshandel; neues Zulassungsrecht

    Auszug aus BFH, 07.06.2005 - X B 140/04
    Solche besonderen Umstände können u.a. gegeben sein, wenn der Steuerpflichtige einen branchennahen Hauptberuf ausübt (Senatsbeschluss vom 20. Dezember 2001 X B 91/01, BFH/NV 2002, 775) oder fortlaufend Grundstücksan- und -verkäufe getätigt werden (BFH-Urteil vom 14. November 1995 VIII R 16/93, BFH/NV 1996, 466).
  • BFH, 17.02.1993 - X R 108/90

    Private Vermögensverwaltung oder gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 07.06.2005 - X B 140/04
    In dem zuletzt genannten Fall können auch Grundstücke einzubeziehen sein, die der Steuerpflichtige länger als zehn Jahre in seinem Eigentum hat (Senatsurteil vom 17. Februar 1993 X R 108/90, BFH/NV 1994, 84).
  • BFH, 20.06.2000 - VIII R 18/99

    Allmähliche Abwicklung der Bautätigkeit: Betriebsaufgabe?

    Auszug aus BFH, 07.06.2005 - X B 140/04
    Letztere Entscheidung, der sich der erkennende Senat anschließt, führt aus, dass ein Unternehmen, das seine werbende gewerbliche Tätigkeit vorübergehend einstellt, seinen Betrieb ruhen lässt; diese Betriebsunterbrechung, die je nach Sachlage auch 14 Jahre währen kann, dauert fort, solange der Steuerpflichtige dem Finanzamt gegenüber nicht erklärt, seinen Betrieb aufzugeben (vgl. auch BFH-Urteil vom 20. Juni 2000 VIII R 18/99, BFH/NV 2001, 31).
  • BFH, 06.10.1977 - IV R 176/74

    Errichtung und Vermietung von Wohnungen durch eine OHG bei nur kurzfristiger

    Auszug aus BFH, 07.06.2005 - X B 140/04
    Diese Kriterien sind vielmehr nur dann als Indizien heranzuziehen, wenn Zweifel daran bestehen, ob ein Grundstück zu einem Betriebsvermögen oder zum Privatvermögen gehört (vgl. BFH-Urteile vom 6. Oktober 1977 IV R 176/74, BFHE 123, 470, BStBl II 1978, 54; vom 28. September 1995 IV R 39/94, BFHE 179, 75, BStBl II 1996, 276).
  • BFH, 28.09.1995 - IV R 39/94

    Gesamttreuhandvermögen - Entnahmegewinn - Betriebsaufgabe - Betriebsunterbrechung

    Auszug aus BFH, 07.06.2005 - X B 140/04
    Diese Kriterien sind vielmehr nur dann als Indizien heranzuziehen, wenn Zweifel daran bestehen, ob ein Grundstück zu einem Betriebsvermögen oder zum Privatvermögen gehört (vgl. BFH-Urteile vom 6. Oktober 1977 IV R 176/74, BFHE 123, 470, BStBl II 1978, 54; vom 28. September 1995 IV R 39/94, BFHE 179, 75, BStBl II 1996, 276).
  • BFH, 14.11.1995 - VIII R 16/93

    Fünf-Jahres-Zeitraum beim gewerblichen Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 07.06.2005 - X B 140/04
    Solche besonderen Umstände können u.a. gegeben sein, wenn der Steuerpflichtige einen branchennahen Hauptberuf ausübt (Senatsbeschluss vom 20. Dezember 2001 X B 91/01, BFH/NV 2002, 775) oder fortlaufend Grundstücksan- und -verkäufe getätigt werden (BFH-Urteil vom 14. November 1995 VIII R 16/93, BFH/NV 1996, 466).
  • BGH, 22.07.2009 - XII ZR 77/06

    Unzulässigkeit eines Teilurteils bei objektiver Klagehäufung von Leistungs- und

    Lediglich bei Verkäufen außerhalb eines 10-Jahres-Zeitraums ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sich die Veräußerungen als Ausfluss der privaten Vermögensverwaltung darstellen (BMF BStBl I 2004, 434, 435; BFH/NV 2004, 1089, 1090 ; zu einer Ausnahme von diesem Grundsatz vgl. BFH/NV 2005, 1794).
  • BFH, 18.08.2009 - X R 47/06

    Gewerblicher Grundstückshandel

    Entfaltet ein gewerblicher Grundstückshändler über eine gewisse Zeit keine Grundstücksaktivitäten, ist bei einem zureichenden zeitlichen Zusammenhang von einer bloßen Betriebsunterbrechung auszugehen (BFH-Urteil vom 28. September 1995 IV R 39/94, BFHE 179, 75, BStBl II 1996, 276; BFH-Beschluss vom 26. April 2000 III B 47/99, BFH/NV 2000, 1451; Senatsbeschluss vom 7. Juni 2005 X B 140/04, BFH/NV 2005, 1794).
  • BFH, 08.11.2006 - X B 183/05

    Gewerblicher Grundstückshandel; Drei-Objekt-Grenze

    Dies gilt vor allem dann, wenn der Steuerpflichtige einen branchennahen Hauptberuf ausübt oder "fortlaufend" Grundstücksankäufe und -verkäufe tätigt (vgl. Senatsentscheidungen vom 17. Februar 1993 X R 108/90, BFH/NV 1994, 84; vom 11. Dezember 1996 X R 241/93, BFH/NV 1997, 396; vom 7. Juni 2005 X B 140/04, BFH/NV 2005, 1794, jeweils mit weiteren Nachweisen der Rechtsprechung).
  • FG Baden-Württemberg, 05.04.2017 - 4 K 1740/16

    Gewerblicher Grundstückshandel - Indizielle Bedeutung einer langfristigen

    Wenngleich auch dieser Zehn-Jahres-Zeitraum keine absolute Höchstgrenze darstellt (vgl. BFH-Urteile vom 11. Dezember 1996 X R 241/93, BFH/NV 1997, 396 und vom 17. Februar 1993 X R 108/90, BFH/NV 1994, 84; BFH-Beschluss vom 7. Juni 2005 X B 140/04, BFH/NV 2005, 1794).
  • FG Bremen, 03.07.2008 - 1 K 50/07

    Voraussetzungen einer Anerkennung von Verlusten aus gewerblichem

    Soweit der zeitliche Abstand zwischen Erwerb bzw. Errichtung und Veräußerungen mehr als fünf Jahre beträgt, kann allerdings ein Grundstück dann zum notwendigen Betriebsvermögen eines gewerblichen Grundstückshandels gehören, wenn besondere Umstände in dem Einzelfall den Schluss zulassen, dass das Grundstück von vornherein zur Veräußerung bestimmt war (vgl. Beschluss des BFH vom 7. Juni 2005 K O 140/07 [richtig: X B 140/04 - d. Red.] , BFH/NV 2005, 1794).
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