Rechtsprechung
   BFH, 18.08.2004 - II B 174/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9756
BFH, 18.08.2004 - II B 174/03 (https://dejure.org/2004,9756)
BFH, Entscheidung vom 18.08.2004 - II B 174/03 (https://dejure.org/2004,9756)
BFH, Entscheidung vom 18. August 2004 - II B 174/03 (https://dejure.org/2004,9756)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,9756) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    BewG § 148 Abs. 1 Satz 1; ; BewG § 138 Abs. 5; ; BewG § 148 Abs. 1 Satz 1; ; AO 1977 § 155 Abs. 2; ; AO 1977 § 165 Abs. 1 Nr. 3; ; ErbStG § 13a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BewG § 148 Abs. 1 S. 1
    Bedarfsbewertung

  • datenbank.nwb.de

    Das Grundlagenverfahren betreffende Einwendungen gegen nach § 155 Abs. 2 AO ergangene Bescheide

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch auf Betriebsvermögensvergünstigung bei Erbschaftsteuerzahlung; Mangelnde Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage; Bewertung erbbaurechtsbelasteter Grundstücke; Verfassungskonforme Auslegung des § 148 Abs. 1 S. 1 Bewertungsgesetz (BewG); Verletzung rechtlichen ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2005, 56
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 05.05.2004 - II R 45/01

    Bedarfsbewertung bei einem erbbaurechtsbelasteten Grundstück

    Auszug aus BFH, 18.08.2004 - II B 174/03
    Der BFH hat mittlerweile in einem Hauptsacheverfahren entschieden, § 148 Abs. 1 Satz 1 BewG sei in den Einzelfällen, in denen die Bewertung der erbbaurechtsbelasteten Grundstücke mit dem 18, 6-fachen des jährlichen Erbbauzinses zu einer Verletzung des Übermaßverbots führt, verfassungskonform dahin auszulegen ist, dass entsprechend Satz 1 der Vorschrift i.V.m. § 146 Abs. 7 oder den §§ 147, 145 Abs. 3 Satz 3 BewG der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts zuzulassen ist (BFH-Urteil vom 5. März 2004 II R 45/01, BFHE 204, 570, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2004, 1212).

    Im Hinblick auf dieses Urteil des BFH in BFHE 204, 570, DStR 2004, 1212 kann auch die geltend gemachte Verletzung des Rechts auf Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes; § 96 Abs. 2 FGO) nicht zu einer Zulassung der Revision --diesmal nach § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO-- führen.

  • BFH, 22.05.2002 - II R 61/99

    Verfassungswidrigkeit des ErbStG

    Auszug aus BFH, 18.08.2004 - II B 174/03
    Während des Klageverfahrens hat das FA den angefochtenen Bescheid durch Verfügung vom 5. Juni 2002 gemäß § 165 Abs. 1 Nr. 3 AO 1977 im Hinblick auf den Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 22. Mai 2002 II R 61/99 (BFHE 198, 342, BStBl II 2002, 598) für vorläufig erklärt.
  • BFH, 23.02.2000 - VIII R 80/98

    Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 18.08.2004 - II B 174/03
    Betrifft die vorgetragene Verletzung des Rechts auf Gehör wie im Streitfall lediglich einzelne tatsächliche oder rechtliche Feststellungen, auf die es unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt ankommen kann, ist eine Aufhebung der Vorentscheidung nicht zwingend (BFH-Urteil vom 23. Februar 2000 VIII R 80/98, BFH/NV 2000, 978, 980, m.w.N.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 15.11.2010 - 5 K 2737/06

    Teilwertabschreibung von Gesellschaftsanteilen bei Dauerverlusten

    d) In der Entscheidung vom 28. April 2004, in der es um eine Teilwertabschreibung auf eine GmbH-Beteiligung ging, hat der BFH nochmals hervorgehoben (BFH-Urteil vom 28. April 2004, I R 20/03, BFH/NV 2005, 56 ), dass es sich bei dem Teilwert um einen objektiven Wert handelt, der nicht davon abhängig ist, wie der einzelne Kaufmann die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens persönlich einschätzt.
  • FG Rheinland-Pfalz, 29.03.2012 - 5 K 1924/07

    Korrespondierende Bildung einer Rücklage gem. § 52 Abs. 16 Satz 3 EStG und einer

    b) In der Entscheidung vom 28. April 2004, in der es um eine Teilwertabschreibung auf eine GmbH-Beteiligung ging, hat der BFH hervorgehoben (BFH-Urteil vom 28. April 2004, I R 20/03, BFH/NV 2005, 56), dass es sich bei dem Teilwert um einen objektiven Wert handelt, der nicht davon abhängig ist, wie der einzelne Kaufmann die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens persönlich einschätzt.
  • FG Münster, 27.01.2011 - 3 K 3464/07

    Der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts des mit einem Erbbaurecht

    Verstößt der nach § 148 Abs. 1 Satz 1 BewG a. F. ermittelte Wert des mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks jedoch gegen das Übermaßverbot, so ist nach der Rechtsprechung des BFH der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts durch den Steuerpflichtigen zulässig (vgl. BFH, Urteil vom 05.05.2004 II R 45/01, BFHE 204, 570, BStBl II 2004, 1036; BFH, Beschluss vom 18.08.2004 II B 174/03, BFH/NV 2005, 56).
  • FG München, 02.08.2005 - 4 V 1994/05

    Übermaßverbot bei der Bedarfswertfeststellung; Aussetzung der Vollziehung in

    Der BFH hat in mehreren Entscheidungen zu § 148 BewG (vom 18. August 2004 II B 174/03, BFH/NV 2005, 56 ; vom 2. Juli 2004 II R 22/02, BFH/NV 2004, 151 , und vom 2. Juli 2004 II R 9/02, BStBl II 2004, 1039) entschieden, dass die Bewertungsregelungen des § 148 BewG nicht generell zu verfassungswidrigen Werten führen, sondern in dem Fall, in dem die Werte deutlich über den Verkehrswerten liegen, aufgrund des Übermaßverbots verfassungsgemäß so auszulegen sind, dass in solchen Fällen dann ein Nachweis des niedrigeren Verkehrswertes für das gesamte (bewertungsrechtliche) Grundstück zulässig ist (vgl. BFH vom 29. September 2004 II R 57/02, BStBl II 2004, 1071).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht