Rechtsprechung
BFH, 26.07.2006 - X R 10/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- Judicialis
FGO § 126a; ; EStG § 16 Abs. 3; ; EStG § 16 Abs. 3 Satz 1; ; EStDV § 7 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStDV § 7 Abs. 1; EStG § 6 Abs. 3 S. 1 § 16 Abs. 3
Betriebsaufgabe: Verpachtung einer Apotheke durch Erben - datenbank.nwb.de
Verpachtung einer Apotheke durch Erbe oder Nießbraucher keine Betriebsaufgabe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation)
Nachfolge - Betriebsaufgabe bei Betriebsverpachtung durch die Erben einer Apotheke?
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Betriebsaufgabe - Verpachtung einer Apotheke durch den Erben
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Betriebsverpachtung
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 17.02.2005 - 14 K 118/03
- BFH, 26.07.2006 - X R 10/05
Papierfundstellen
- BFH/NV 2006, 2072
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 19.08.1998 - X R 176/96
Verpächterwahlrecht bei vorweggenommener Erbfolge
Auszug aus BFH, 26.07.2006 - X R 10/05
Im Übrigen ist nach der Rechtsprechung aus Nachweisgründen so lange von einer Fortführungsabsicht auszugehen, bis der Steuerpflichtige klar und eindeutig erklärt, er werde die gewerbliche Tätigkeit nicht wieder aufnehmen (BFH-Urteil vom 19. August 1998 X R 176/96, BFH/NV 1999, 454). - BFH, 03.06.1997 - IX R 2/95
Betriebsaufgabe auch bei Verpachtung und fehlender Aufgabeerklärung anzunehmen, …
Auszug aus BFH, 26.07.2006 - X R 10/05
Es reicht aus, wenn seinem Rechtsnachfolger --einem Gesamtrechtsnachfolger oder einem unentgeltlichen Einzelrechtsnachfolger-- objektiv die Möglichkeit verbleibt, den "vorübergehend" eingestellten Betrieb wieder aufzunehmen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 3. Juni 1997 IX R 2/95, BFHE 183, 413, BStBl II 1998, 373).
- BFH, 06.04.2016 - X R 52/13
Verpächterwahlrecht bei teilentgeltlicher Veräußerung
Sie hat diese Einschränkung in der Folgezeit insofern modifiziert bzw. präzisiert, als es genügt, wenn der Verpächter die Absicht hat, den Betrieb später selbst oder durch seinen Rechtsnachfolger, namentlich einen Gesamtrechtsnachfolger oder einen unentgeltlichen Einzelrechtsnachfolger, wieder aufzunehmen und dies nach den gegebenen Verhältnissen als möglich erscheint (vgl. BFH-Urteile vom 15. Oktober 1987 IV R 91/85, BFHE 151, 392, BStBl II 1988, 257, unter 2., sowie IV R 66/86, BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260; vom 28. November 1991 IV R 58/91, BFHE 167, 19, BStBl II 1992, 521, unter 2.a; Senatsurteil vom 19. August 1998 X R 176/96, BFH/NV 1999, 454, unter 2.a, m.w.N., sowie Senatsbeschluss vom 26. Juli 2006 X R 10/05, BFH/NV 2006, 2072, unter 2.).a) Geht ein verpachteter Betrieb unter Fortbestand des Pachtvertrags unentgeltlich im Wege der Erbfolge oder der Schenkung auf einen Dritten über, so tritt dieser auch hinsichtlich des Wahlrechts, die Betriebsaufgabe zu erklären, in die Rechtsstellung des bisherigen Verpächters ein (vgl. BFH-Urteile vom 17. Oktober 1991 IV R 97/89, BFHE 166, 149, BStBl II 1992, 392, unter II.1.; in BFHE 167, 19, BStBl II 1992, 521, unter 2.b; Senatsurteil in BFH/NV 2006, 2072, unter 1.).
- BFH, 03.04.2014 - X R 16/10
Verpachtung einer Apotheke im Ganzen - Zwangsbetriebsaufgabe und Erklärung der …
So wie die Verpachtung einer Apotheke durch die Erben eines verstorbenen Apothekers oder denjenigen, der im Vermächtniswege einen Nießbrauch daran erworben hat, mangels Betriebsaufgabeerklärung nicht zur Betriebsaufgabe führt, wenn weder die Erben noch der Vermächtnisnehmer die für die Fortführung des Apothekenbetriebs erforderliche Qualifikation besitzen (vgl. Senatsbeschluss vom 26. Juli 2006 X R 10/05, BFH/NV 2006, 2072, unter 2.), führt auch der Tod des verpachtenden Apothekers nicht zur Aufgabe dieses Apotheker-Verpächterbetriebs.cc) Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Senatsbeschluss in BFH/NV 2006, 2072.
- FG München, 22.01.2009 - 5 K 2744/07
Zwangsbetriebsaufgabe bei Verpachtung eines Apothekerbetriebs - Auslegung des in …
Apotheke : Die Zurückbehaltung und Bilanzierung des Grundstücks (wesentliche Betriebsgrundlage) durch den Vater der Klägerin schließe eine zwangsweise Betriebsaufgabe aufgrund der Übertragung bzw. Veräußerung weiterer wesentlicher Betriebsgrundlagen, hier des Apothekenrechts, der Firma und des gesamten Inventars, nicht aus (vgl. Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Februar 2005 14 K 118/03, bestätigt durch Bundesfinanzhof-BFH-Urteil vom 26. Juli 2006 X R 10/05; BFH-Urteil vom 22. Oktober 1992 III R 7/91).Nach der Rechtsprechung des BFH reicht es aus, wenn der Inhaber seinen Gewerbebetrieb durch Verpachtung fortführen kann; danach kommt es nicht darauf an, ob er weiter das Apothekenrecht innehat bzw. die fachliche Qualifikation besitzt (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 26. Juli 2006 X R 10/05, BFH/NV 2006, 2072; zum Apothekenrecht vgl. z.B. BFH-Urteile vom 26. September 1963 IV 372/60 S, BStBl III 1963, 565; vom 8. Oktober 1969 I R 132/67, BStBl II 1969, 740; vom 30. Januar 2002 X R 56/99, BStBl II 2002, 387).
Rechtsprechung
BFH, 26.07.2006 - IX B 35/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- rechtsportal.de
HGB § 255 Abs. 2
Herstellungskosten; Beseitigung mangelhafter Bauleistungen - datenbank.nwb.de
Verbrauch von Güter und Inanspruchnahme von Diensten zum Umbau eines Bauernhauses sind Herstellungskosten
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 18.01.2006 - 7 K 4790/01
- BFH, 26.07.2006 - IX B 35/06
Papierfundstellen
- BFH/NV 2006, 2072
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 30.08.1994 - IX R 23/92
Steuerliche Abzugsfähigkeit von Mängelbeseitigungskosten vor Fertigstellung?
Auszug aus BFH, 26.07.2006 - IX B 35/06
Die angefochtene Entscheidung entspricht der ständigen Rechtsprechung des BFH (z.B. Urteil vom 30. August 1994 IX R 23/92, BFHE 176, 327, BStBl II 1995, 306), nach der es --worauf das FA in seiner Beschwerdeerwiderung zutreffend hinweist-- nicht darauf ankommt, ob eine dem Herstellungsvorgang zuzurechnende Leistung vertragsgemäß oder mangelhaft ist. - BFH, 04.07.1990 - GrS 1/89
Vorauszahlungen und Bauunternehmerkonkurs
Auszug aus BFH, 26.07.2006 - IX B 35/06
Der Unterschied zur steuerrechtlichen Beurteilung von (vergeblichen) Vorauszahlungen als Werbungskosten nach den Grundsätzen des Großen Senats des BFH in seinem Beschluss vom 4. Juli 1990 GrS 1/89 (BFHE 160, 466, BStBl II 1990, 830) liegt in § 255 Abs. 2 des Handelsgesetzbuches begründet, wonach "Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstandes" auch steuerrechtlich Herstellungskosten sind.
- FG Niedersachsen, 29.10.2014 - 9 K 245/11
Abzugsfähigkeit von Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Bauprozess als …
(1) Nach ständiger Rechtsprechung des BFH, der der erkennende Senat folgt, sind Aufwendungen für die Errichtung eines später wegen Baumängeln wieder abgerissenen Gebäudeteils ebenso wie diejenigen für den Abriss den Herstellungskosten des neu errichteten Gebäudes zuzuordnen (BFH-Urteile vom 26. Juli 2006 IX B 35/06, BFH/NV 2006, 2072;… vom 26. Januar 1999 IX R 23/95, BFH/NV 1999, 785 und vom 1. Dezember 1987 IX R 134/83, BStBl. II 1988, 431).