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   BFH, 30.08.2005 - VII R 61/04   

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https://dejure.org/2005,6233
BFH, 30.08.2005 - VII R 61/04 (https://dejure.org/2005,6233)
BFH, Entscheidung vom 30.08.2005 - VII R 61/04 (https://dejure.org/2005,6233)
BFH, Entscheidung vom 30. August 2005 - VII R 61/04 (https://dejure.org/2005,6233)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 191, AO 1977 § 69, AO 1977 § 5
    Ermessen; Geschäftsführer; Haftung; Mitverschulden; Pflichtverletzung; Verschulden; Vollstreckung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2006, 232
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 11.08.1978 - VI R 169/75

    Zur Berücksichtigung mitwirkenden Verschuldens des Finanzamts bei der

    Auszug aus BFH, 30.08.2005 - VII R 61/04
    b) Aus dem Schadensersatzcharakter der Haftungsnorm folgt auch die Anwendung des in § 254 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zum Ausdruck kommenden und auch im Steuerrecht entsprechend anzuwendenden allgemeinen Rechtsgrundsatzes, dass ein Schadensersatzanspruch gemindert sein oder ganz entfallen kann, wenn der Gläubiger für den Eintritt des Schadens mitverantwortlich ist (BFH-Urteil vom 11. August 1978 VI R 169/75, BFHE 125, 508, BStBl II 1978, 683).

    In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass der BFH in ständiger Rechtsprechung ein Mitverschulden des FA verneint, wenn das FA über einen längeren Zeitraum von seinen Befugnissen zur Beitreibung der ausstehenden Lohnabzugsbeträge keinen Gebrauch gemacht hat (BFH-Urteile in BFHE 125, 508, BStBl II 1978, 683, und in BFH/NV 1987, 349).

  • BFH, 02.10.1986 - VII R 28/83

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheides - Beurteilung des

    Auszug aus BFH, 30.08.2005 - VII R 61/04
    Diese Frage kann im Streitfall jedoch auf sich beruhen, denn die Berücksichtigung eines etwaigen finanzbehördlichen Fehlverhaltens kann nach ständiger BFH-Rechtsprechung nur in den Fällen überhaupt in Betracht kommen, in denen das finanzbehördliche Fehlverhalten ein solch erhebliches Ausmaß annimmt, dass demgegenüber das Verschulden des Haftungsschuldners nicht entscheidend ins Gewicht fällt (Senatsentscheidungen vom 11. Mai 2000 VII B 217/99, BFH/NV 2000, 1442; vom 28. August 1990 VII S 9/90, BFH/NV 1991, 290, und vom 2. Oktober 1986 VII R 28/83, BFH/NV 1987, 349, jeweils unter Hinweis auf die zu § 109 der Reichsabgabenordnung ergangene BFH-Entscheidung vom 26. Januar 1961 IV 140/60, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung, 1961, 109).

    In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass der BFH in ständiger Rechtsprechung ein Mitverschulden des FA verneint, wenn das FA über einen längeren Zeitraum von seinen Befugnissen zur Beitreibung der ausstehenden Lohnabzugsbeträge keinen Gebrauch gemacht hat (BFH-Urteile in BFHE 125, 508, BStBl II 1978, 683, und in BFH/NV 1987, 349).

  • BFH, 05.03.1991 - VII R 93/88

    GmbH - Haftung des Geschäftsführers - Grundsatz der anteiligen Tilgung -

    Auszug aus BFH, 30.08.2005 - VII R 61/04
    Denn Ziel der Haftung nach dieser Vorschrift ist es, Steuerausfälle auszugleichen, die durch ein schuldhaftes Fehlverhalten der in § 69 AO 1977 benannten Personen verursacht worden sind (Senatsentscheidungen vom 28. November 2002 VII R 41/01, BFH/NV 2003, 537; vom 5. März 1991 VII R 93/88, BFHE 164, 203, BStBl II 1991, 678, m.w.N.).
  • BFH, 28.08.1990 - VII S 9/90

    Berücksichtigung unterlassener Vollstreckungsmaßnahmen des Finanzamtes bei der

    Auszug aus BFH, 30.08.2005 - VII R 61/04
    Diese Frage kann im Streitfall jedoch auf sich beruhen, denn die Berücksichtigung eines etwaigen finanzbehördlichen Fehlverhaltens kann nach ständiger BFH-Rechtsprechung nur in den Fällen überhaupt in Betracht kommen, in denen das finanzbehördliche Fehlverhalten ein solch erhebliches Ausmaß annimmt, dass demgegenüber das Verschulden des Haftungsschuldners nicht entscheidend ins Gewicht fällt (Senatsentscheidungen vom 11. Mai 2000 VII B 217/99, BFH/NV 2000, 1442; vom 28. August 1990 VII S 9/90, BFH/NV 1991, 290, und vom 2. Oktober 1986 VII R 28/83, BFH/NV 1987, 349, jeweils unter Hinweis auf die zu § 109 der Reichsabgabenordnung ergangene BFH-Entscheidung vom 26. Januar 1961 IV 140/60, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung, 1961, 109).
  • BFH, 11.05.2000 - VII B 217/99

    Haftung

    Auszug aus BFH, 30.08.2005 - VII R 61/04
    Diese Frage kann im Streitfall jedoch auf sich beruhen, denn die Berücksichtigung eines etwaigen finanzbehördlichen Fehlverhaltens kann nach ständiger BFH-Rechtsprechung nur in den Fällen überhaupt in Betracht kommen, in denen das finanzbehördliche Fehlverhalten ein solch erhebliches Ausmaß annimmt, dass demgegenüber das Verschulden des Haftungsschuldners nicht entscheidend ins Gewicht fällt (Senatsentscheidungen vom 11. Mai 2000 VII B 217/99, BFH/NV 2000, 1442; vom 28. August 1990 VII S 9/90, BFH/NV 1991, 290, und vom 2. Oktober 1986 VII R 28/83, BFH/NV 1987, 349, jeweils unter Hinweis auf die zu § 109 der Reichsabgabenordnung ergangene BFH-Entscheidung vom 26. Januar 1961 IV 140/60, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung, 1961, 109).
  • BFH, 26.07.1988 - VII R 83/87

    Zum Umfang der Geschäftsführerhaftung für Lohnsteuer und Säumniszuschläge

    Auszug aus BFH, 30.08.2005 - VII R 61/04
    Sind Löhne über einen längeren Zeitraum ohne entsprechende Abführung von Lohnsteuern in voller Höhe ausbezahlt worden, rechtfertigt dies die Annahme, dass ausreichende Mittel zur Begleichung der Steuerschuld zur Verfügung gestanden hätten (Senatsentscheidungen vom 17. Januar 1989 VII B 96-97/88, BFH/NV 1989, 424, und vom 26. Juli 1988 VII R 83/87, BFHE 153, 512, BStBl II 1988, 859).
  • BFH, 26.08.1992 - VII R 50/91

    Anwendung der Grundsätze zu § 69 AO (1977) bei Verwirklichung von § 71 AO (1977)

    Auszug aus BFH, 30.08.2005 - VII R 61/04
    Die Geltendmachung eines weiter gehenden Haftungsanspruchs würde zu einer nicht gerechtfertigten Privilegierung des Fiskus gegenüber anderen Gläubigern und zu einer mit Sinn und Zweck der Haftungsvorschrift nicht zu vereinbarenden zusätzlichen Sanktion gegenüber dem Haftungsschuldner führen (BFH-Urteil vom 26. August 1992 VII R 50/91, BFHE 169, 13, BStBl II 1993, 8).
  • BFH, 17.01.1989 - VII B 96/88

    Haftung des Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

    Auszug aus BFH, 30.08.2005 - VII R 61/04
    Sind Löhne über einen längeren Zeitraum ohne entsprechende Abführung von Lohnsteuern in voller Höhe ausbezahlt worden, rechtfertigt dies die Annahme, dass ausreichende Mittel zur Begleichung der Steuerschuld zur Verfügung gestanden hätten (Senatsentscheidungen vom 17. Januar 1989 VII B 96-97/88, BFH/NV 1989, 424, und vom 26. Juli 1988 VII R 83/87, BFHE 153, 512, BStBl II 1988, 859).
  • BFH, 02.11.2001 - VII B 75/01

    Haftungsbescheid - Nichtzulassungsbeschwerde - Zulassungsgründe -

    Auszug aus BFH, 30.08.2005 - VII R 61/04
    Die Nichterfüllung von Obliegenheiten des FA kann zwar an der Erfüllung des Haftungstatbestandes durch den Haftungsschuldner nichts ändern, doch nach dem aus dem Grundsatz von Treu und Glauben entwickelten Rechtsgedanken des § 254 BGB oder im Rahmen der Ermessensausübung nach § 191 AO 1977 bei der Bemessung der Haftungsquote Berücksichtigung finden (vgl. Senatsentscheidung vom 2. November 2001 VII B 75/01, BFH/NV 2002, 310).
  • BFH, 28.11.2002 - VII R 41/01

    Haftung des Konkursverwalters bei Umsatzsteuer-Option

    Auszug aus BFH, 30.08.2005 - VII R 61/04
    Denn Ziel der Haftung nach dieser Vorschrift ist es, Steuerausfälle auszugleichen, die durch ein schuldhaftes Fehlverhalten der in § 69 AO 1977 benannten Personen verursacht worden sind (Senatsentscheidungen vom 28. November 2002 VII R 41/01, BFH/NV 2003, 537; vom 5. März 1991 VII R 93/88, BFHE 164, 203, BStBl II 1991, 678, m.w.N.).
  • BFH, 26.01.1961 - IV 140/60
  • BFH, 11.11.2008 - VII R 19/08

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Nichtabführung von Lohnsteuer -

    Im Streitfall jedoch kommt die Berücksichtigung eines etwaigen finanzbehördlichen Fehlverhaltens schon deshalb nicht in Betracht, weil es gegenüber dem Verschulden des Klägers keinesfalls entscheidend ins Gewicht fällt (vgl. Senatsurteil vom 30. August 2005 VII R 61/04, BFH/NV 2006, 232, m.w.N.).
  • BFH, 27.02.2007 - VII R 67/05

    Lohnsteuer - Lohnsteuerabzugsverfahren - Haftung - Haftungsquote - Insolvenz -

    Denn ebenso wie bei § 266a StGB ist das schuldhafte Fehlverhalten, durch welches die in § 69 AO benannten Personen Steuerausfälle verursacht haben, der Anknüpfungspunkt für die Haftung nach § 69 AO (Senatsurteil vom 30. August 2005 VII R 61/04, BFH/NV 2006, 232, m.w.N.).
  • BFH, 06.05.2020 - X R 10/19

    Anwendung des Rechtsgedankens des § 254 BGB im Steuerrecht

    Ebenso ist nach der Rechtsprechung aller hiermit bisher befasster Senate des BFH der Rechtsgedanke des § 254 BGB auf solche Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis anzuwenden, die --wie z.B. der Haftungsanspruch nach § 69 der Abgabenordnung (AO)-- von einem Vertretenmüssen abhängig sind (vgl. BFH-Urteile vom 26.01.1961 - IV 140/60, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1961, 109; vom 11.08.1978 - VI R 169/75, BFHE 125, 508, BStBl II 1978, 683, und vom 30.08.2005 - VII R 61/04, BFH/NV 2006, 232).
  • FG Münster, 04.02.2021 - 10 K 1672/19

    Haftungspflicht eines Geschäftsführers wegen Abgabe inhaltlich unzutreffender

    Allerdings weist das FA ebenfalls zutreffend darauf hin, dass es hierbei zu einer Beschränkung der Haftungsinanspruchnahme nur dann kommen kann, wenn ein Mitverschulden der Finanzbehörde ein solch erhebliches Ausmaß annimmt, dass demgegenüber das Verschulden des Haftungsschuldners nicht entscheidend ins Gewicht fällt (vgl. etwa BFH-Urteil vom 30.8.2005 - VII R 61/04, BFH/NV 2006, 232; BFH-Beschluss vom 11.5.2000 - VII B 217/99, BFH/NV 2000, 1442; Loose in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 69 AO Rz 28; Jatzke in Gosch, AO/FGO, § 69 AO Rz 63).
  • FG Münster, 17.05.2021 - 13 V 819/21

    Örtliche Zuständigkeit des Finanzamts; Pfändungs- und Einziehungsverfügung wegen

    Eine Verpflichtung zur Vollstreckung im Sinne einer gebundenen Entscheidung kann der Ermächtigung nach § 249 Abs. 1 Satz 1 AO - entgegen der Auffassung des Antragsgegners - nicht entnommen werden (BFH-Urteil vom 30.8.2005 VII R 61/04, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2006, 232, Rz. 12).

    Grundsätzlich besteht keine Verpflichtung zur Vollstreckung (BFH-Urteil vom 30.8.2005 VII R 61/04, BFH/NV 2006, 232, Rz. 12).

  • FG Köln, 05.12.2013 - 13 K 636/09

    Geschäftsführerhaftung bei Verstoß gegen die Pflicht zur Mittelvorsorge und

    Selbst wenn man dies anders sähe und eine Berücksichtigung auf der Ebene des Tatbestandes für möglich hielte (vgl. die Nachweise zu dieser Auffassung in dem BFH-Urteil vom 30. August 2005 VII R 61/04, BFH/NV 2006, 232), könnte eine Berücksichtigung eines finanzbehördlichen Fehlverhaltens nur dann in Betracht kommen, wenn das Fehlverhalten der Behörde ein solches Ausmaß angenommen hätte, dass demgegenüber das Verschulden des Haftungsschuldners nicht mehr entscheidend ins Gewicht fiele (BFH a. a. O.).
  • BFH, 18.11.2010 - XI B 28/10

    Umsatzsteuerhaftung bei kollusivem Zusammenwirken zwischen Vertragspartner und

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH kann die Berücksichtigung eines etwaigen finanzbehördlichen Fehlverhaltens nur in den Fällen überhaupt in Betracht kommen, in denen es ein solch erhebliches Ausmaß annimmt, dass demgegenüber das Verschulden des Haftungsschuldners nicht entscheidend ins Gewicht fällt (vgl. BFH-Urteil vom 30. August 2005 VII R 61/04, BFH/NV 2006, 232, m.w.N.).
  • FG Nürnberg, 06.03.2019 - 4 K 268/17

    Haftungsbescheid vom 24. April 2013

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes ist das Mitverschulden der Finanzbehörde nur dann zu berücksichtigen, wenn es ein solches Ausmaß annimmt, dass demgegenüber das Verschulden des Haftungsschuldners nicht entscheidend ins Gewicht fällt (vgl. BFH-Beschluss vom 11.05.2000 VII B 217/99, BFH/NV 2000, 1442; BFH-Urteil vom 30.08.2005 VII R 61/04, BFH/NV 2006, 232 und BFH-Beschluss vom 21.09.2009 VII B 85/09, BFH/NV 2010, 11).
  • FG Bremen, 26.11.2015 - 1 K 20/15

    Interne Aufgabenverteilung zwischen mehreren GmbH-Geschäftsführern Haftung eines

    Ein relevantes Mitverschulden der Behörde liegt nicht vor, wenn sie fehlerhaft oder über längere Zeit nicht vollstreckt hat, da es in ihrem Ermessen steht, von den ihr nach § 249 AO eingeräumten Vollstreckungsmöglichkeiten Gebrauch zu machen (BFH-Urteile vom 30. August 2005 VII R 61/04, BFH/NV 2006, 232 und vom 11. August 1978 VI R 169/75, BFHE 125, 508 , BStBl II 1978, 683-684).
  • BFH, 10.10.2006 - VII B 30/06

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, LSt-Haftung

    Er sieht darin eine Divergenz des FG-Urteils zur Entscheidung des BFH vom 30. August 2005 VII R 61/04 (BFH/NV 2006, 232).
  • BFH, 28.08.2008 - VII B 222/07

    Haftung des Geschäftsführers nach Aufhebung bereits getroffener

  • FG München, 16.08.2023 - 12 V 1381/23

    Pfändungs- und Einziehungsverfügung, Aussetzung der Vollziehung,

  • FG Saarland, 15.01.2008 - 2 K 2338/01

    Geschäftsführerhaftung nach § 69 AO wegen Lohnsteuerschulden: Verschulden bei

  • FG Köln, 14.08.2008 - 13 K 2604/04

    Möglichkeit eines Wechsels des Verfahrensgegenstands auf den neuen Verwaltungsakt

  • FG Rheinland-Pfalz, 18.02.2009 - 1 K 2697/07

    Berücksichtigung eines Mitverschuldens des Finanzamts bei einer

  • FG München, 08.03.2010 - 7 K 354/09

    Zulässigkeit einer Klage gegen eine ins Leere gehende Pfändungsverfügung -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2018 - 14 A 1817/17

    Erfüllen der Steuerschulden im Fälligkeitszeitpunkt als Mitwirkungspflicht des

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