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   BFH, 28.10.2005 - V B 196/04   

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https://dejure.org/2005,10793
BFH, 28.10.2005 - V B 196/04 (https://dejure.org/2005,10793)
BFH, Entscheidung vom 28.10.2005 - V B 196/04 (https://dejure.org/2005,10793)
BFH, Entscheidung vom 28. Oktober 2005 - V B 196/04 (https://dejure.org/2005,10793)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2006, 245
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 11.07.1996 - V R 18/95

    Zum Erlaß von Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer bei einer von den

    Auszug aus BFH, 28.10.2005 - V B 196/04
    Die Vorentscheidung weiche von dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 11. Juli 1996 V R 18/95 (BFHE 180, 524, BStBl II 1997, 259) ab.

    a) Das von der Klägerin zitierte Urteil in BFHE 180, 524, BStBl II 1997, 259 betraf einen Fall, in dem der Steuerpflichtige einen im Dezember ausgeführten und im Januar des Folgejahres in Rechnung gestellten Umsatz erst im Zeitpunkt der Rechnungsstellung versteuert hatte; nach dem Urteil des BFH kann die Erhebung von Nachzahlungszinsen in einem derartigen Fall sachlich unbillig sein, wenn das FA zunächst die Steuer (für das Jahr der Ausführung des Umsatzes) festsetzt, die zu einer Steuernachforderung führt, und gleichzeitig die entsprechenden Nachforderungszinsen festsetzt, ohne zu berücksichtigen, welchen tatsächlichen Zinsvorteil der Steuerpflichtige hatte (im damaligen Streitfall: Verlegung der Erfassung eines Umsatzes in die Umsatzsteuer-Voranmeldung des Vormonats, Liquiditätsvorteil von höchstens einem Monat).

  • BFH, 15.10.1998 - IV R 69/97

    Billigkeitserlaß von Nachforderungszinsen

    Auszug aus BFH, 28.10.2005 - V B 196/04
    - dass grundsätzlich unbeachtlich ist, ob der Steuerpflichtige die möglichen Zinsvorteile tatsächlich gezogen hat (BFH-Urteile vom 23. Oktober 2003 V R 2/02, BFHE 203, 410, BStBl II 2004, 39; vom 15. Oktober 1998 IV R 69/97, BFHE 187, 198).
  • BFH, 19.12.2002 - V R 66/00

    Nachzahlungszinsen

    Auszug aus BFH, 28.10.2005 - V B 196/04
    - dass die Zinsregelung des § 233a AO 1977 --im Falle der Steuernachforderung-- darauf abzielt, einen Ausgleich dafür zu schaffen, dass die Steuern bei den einzelnen Steuerpflichtigen zu unterschiedlichen Zeitpunkten festgesetzt und fällig werden und die Festsetzung der Zinsen nach § 233a AO 1977 grundsätzlich rechtmäßig ist, wenn der Schuldner der Steuernachforderung deswegen Liquiditätsvorteile gehabt hat, weil er von der Zahlung der geschuldeten Steuer vorerst --wegen unzutreffender Steuerfestsetzung-- "freigestellt" war (BFH-Urteile vom 19. Dezember 2002 V R 66/00, BFH/NV 2003, 591; vom 16. August 2001 V R 72/00, BFH/NV 2002, 545), und.
  • BFH, 18.09.2001 - V B 205/00

    Nachzahlungszinsen; sog. Null-Situation

    Auszug aus BFH, 28.10.2005 - V B 196/04
    - dass die Verzinsung der nachträglich festgesetzten Umsatzsteuer nicht deshalb sachlich unbillig ist, weil der Leistende von einer sog. Null-Situation (keine Umsatzversteuerung durch den Leistenden, kein Vorsteuerabzug des Empfängers) ausgegangen war (BFH-Beschluss vom 18. September 2001 V B 205/00, BFH/NV 2002, 307),.
  • BFH, 16.08.2001 - V R 72/00

    Erlass von Nachzahlungszinsen; sachliche Unbilligkeit

    Auszug aus BFH, 28.10.2005 - V B 196/04
    - dass die Zinsregelung des § 233a AO 1977 --im Falle der Steuernachforderung-- darauf abzielt, einen Ausgleich dafür zu schaffen, dass die Steuern bei den einzelnen Steuerpflichtigen zu unterschiedlichen Zeitpunkten festgesetzt und fällig werden und die Festsetzung der Zinsen nach § 233a AO 1977 grundsätzlich rechtmäßig ist, wenn der Schuldner der Steuernachforderung deswegen Liquiditätsvorteile gehabt hat, weil er von der Zahlung der geschuldeten Steuer vorerst --wegen unzutreffender Steuerfestsetzung-- "freigestellt" war (BFH-Urteile vom 19. Dezember 2002 V R 66/00, BFH/NV 2003, 591; vom 16. August 2001 V R 72/00, BFH/NV 2002, 545), und.
  • BFH, 23.10.2003 - V R 2/02

    Kein Erlass von Nachzahlungszinsen bei rückwirkender Umsatzsteueroption

    Auszug aus BFH, 28.10.2005 - V B 196/04
    - dass grundsätzlich unbeachtlich ist, ob der Steuerpflichtige die möglichen Zinsvorteile tatsächlich gezogen hat (BFH-Urteile vom 23. Oktober 2003 V R 2/02, BFHE 203, 410, BStBl II 2004, 39; vom 15. Oktober 1998 IV R 69/97, BFHE 187, 198).
  • BFH, 19.03.2009 - V R 48/07

    Erlass von Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer bei unrichtigen Endrechnungen -

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Festsetzung von Nachzahlungszinsen gemäß § 233a AO grundsätzlich rechtmäßig, wenn der Schuldner der Steuernachforderung Liquiditätsvorteile gehabt hat, weil er von der Zahlung der geschuldeten Steuer --wegen unzutreffender Steuerfestsetzung-- vorerst "freigestellt" war (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 545, unter II.2.b, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 28. Oktober 2005 V B 196/04, BFH/NV 2006, 245).
  • BFH, 31.07.2007 - V B 156/06

    Vorsteuerabzug; Rechnungsvoraussetzungen

    Der BFH hat mit Urteil vom 9. Oktober 2002 V R 81/01 (BFHE 199, 507, BStBl II 2002, 887) die Rechtmäßigkeit der dem Wortlaut entsprechenden Anwendung der Verzinsungsregelung des § 233a AO auf die Umsatzsteuer bejaht und einen Verstoß gegen Europarecht verneint und sieht in ständiger Rechtsprechung diese Vorschrift als auf die Umsatzsteuer anwendbar an (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 207, 1, BStBl II 2005, 236, und vom 30. März 2006 V R 60/04, BFH/NV 2006, 1434; BFH-Beschlüsse vom 28. Oktober 2005 V B 196/04, BFH/NV 2006, 245; vom 10. März 2006 V B 82/05, BFH/NV 2006, 1433, und vom 2. November 2006 V B 24/05, BFH/NV 2007, 208).
  • FG Niedersachsen, 25.10.2010 - 5 K 425/08

    Ablehnung einer abweichenden Festsetzung der Umsatzsteuer durch Gewährung von

    Die hiergegen erhobene Klage nahm die Klägerin ebenso wie die Einsprüche gegen die Zinsbescheide im Hinblick auf die neuere Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zu den Nachzahlungszinsen zurück (Hinweis auf BFH-Beschluss vom 6. April 2005 - V B 60/04, BFH/NV 2005, 1976, BFH-Beschluss vom 28. Oktober 2005 - V B 196/04, BFH/NV 2006, 245).
  • FG Nürnberg, 25.11.2008 - II 341/05

    Verzinsung nachträglich festgesetzter Umsatzsteuer: bei Annahme der Berechtigung

    f) Selbst wenn zu diesem Zeitpunkt bereits eine wirksame Aufrechnungserklärung vorgelegen hätte, würde für die Berechnung der Zinsen die Rückwirkung der Aufrechnung nicht über den Zeitpunkt der Fälligkeit der Schuld der Klägerin hinausgehen; denn es soll die verspätete Festsetzung der Steuerschuld nicht im Nachhinein mit der rechtzeitigen Festsetzung gleichgestellt werden (vgl. AEAO zu § 226 Tz. 2 Abs. 2; Loose in Tipke/Kruse AO/FGO, Kommentar, § 238 AO Tz. 5; FG-Nürnberg-Urteil vom 26.10.2004 II 373/2002, [...]recherche nachfolgend bestätigt durch BFH-Beschluss vom 28.10.2005 V B 196/04, BFH/NV 2006, 245).
  • FG Rheinland-Pfalz, 26.06.2008 - 6 K 1808/06

    Erlass von Zinsen gemäß § 233a Abgabenordnung (AO) zur Umsatzsteuer 1998 bis 2001

    Das Urteil entspricht im Übrigen der ständigen Rechtsprechung des BFH (s. a. Urteil vom 24.05.2005 - V R 62/03, DStRE 2005, 915 und Beschlüsse vom 06.04.2005 - V B 60/04, BFH/NV 2005, 1976 und vom 28.10.2005 - V B 196/04, BFH/NV 2006, 245).
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