Weitere Entscheidung unten: BFH, 01.09.2005

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   BFH, 12.10.2005 - IX R 58/04   

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https://dejure.org/2005,15439
BFH, 12.10.2005 - IX R 58/04 (https://dejure.org/2005,15439)
BFH, Entscheidung vom 12.10.2005 - IX R 58/04 (https://dejure.org/2005,15439)
BFH, Entscheidung vom 12. Oktober 2005 - IX R 58/04 (https://dejure.org/2005,15439)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 7b; ; EStG § 10e; ; EStG § 10e Abs. 1; ; EStG § 26 Abs. 1; ; FGO § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1; ; EigZulG § 6 Abs. 1 Satz 1; ; EigZulG § 6 Abs. 3; ; EigZulG § 7 Satz 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 7b § 10e; EigZulG § 2 Abs. 1 § 6 § 7
    Eigenheimzulage; Objektverbrauch

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EigZulG § 6 Abs 3, EStG § 7 b, EStG § 7 Abs 5
    Absetzung für Abnutzung; Bindung; Folgeobjekt; Objektverbrauch; Wahlrecht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2006, 258
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 07.07.2005 - IX R 74/03

    Bei der Eigenheimzulage kein Verzicht auf die weitere Förderung des ersten

    Auszug aus BFH, 12.10.2005 - IX R 58/04
    Die fortbestehende Bestandskraft eines Einkommensteuerbescheides erlaubt es nicht, eine einmal ausgeübte Wahl erhöhter Absetzungen nachträglich unter Auswechslung von Besteuerungsgrundlagen zu ändern (vgl. BFH-Urteil vom 25. Februar 1992 IX R 41/91, BFHE 167, 369, BStBl II 1992, 621, zur Nachholung erhöhter Absetzungen; vgl. auch BFH-Urteil vom 7. Juli 2005 IX R 74/03, BFH/NV 2005, 1910, zur Eigenheimzulage).
  • BFH, 25.02.1992 - IX R 41/91

    Keine Rückgängigmachung der Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen gem. § 7 b EStG

    Auszug aus BFH, 12.10.2005 - IX R 58/04
    Die fortbestehende Bestandskraft eines Einkommensteuerbescheides erlaubt es nicht, eine einmal ausgeübte Wahl erhöhter Absetzungen nachträglich unter Auswechslung von Besteuerungsgrundlagen zu ändern (vgl. BFH-Urteil vom 25. Februar 1992 IX R 41/91, BFHE 167, 369, BStBl II 1992, 621, zur Nachholung erhöhter Absetzungen; vgl. auch BFH-Urteil vom 7. Juli 2005 IX R 74/03, BFH/NV 2005, 1910, zur Eigenheimzulage).
  • BFH, 04.10.2001 - X B 93/01

    Darlegungserfordernis - Zulassungsgrund - Einkommensteuer - Ermäßigung -

    Auszug aus BFH, 12.10.2005 - IX R 58/04
    Objektverbrauch tritt auch dann ein, wenn ein Steuerpflichtiger erhöhte Absetzungen für ein für die Begünstigung untaugliches Objekt in Anspruch nimmt und diese Vergünstigung sich bei ihm steuerlich ausgewirkt hat (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. Dezember 1992 IX R 137/88, BFH/NV 1993, 361, m.w.N.; vgl. auch BFH-Beschluss vom 4. Oktober 2001 X B 93/01, BFH/NV 2002, 190, zu Abzugsbeträgen nach § 10e EStG).
  • BFH, 17.02.1976 - VIII R 188/71

    Kein Übergang von erhöhter Absetzung nach § 7b EStG zur degressiven Afa nach § 7

    Auszug aus BFH, 12.10.2005 - IX R 58/04
    Kommen entweder erhöhte Absetzungen nach § 7b EStG oder degressive AfA in Betracht, so entscheidet sich der Steuerpflichtige für die Inanspruchnahme der erhöhten Absetzungen nach § 7b EStG, wenn er nicht den vollen Abschreibungsbetrag der degressiven AfA geltend macht (Schmidt/Drenseck, Einkommensteuergesetz, 14. Aufl., § 7b Rz. 35; Boeker in Lademann/Söffing/ Brockhoff, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, § 7b Anm. 109); ein Übergang von den (so gewählten) erhöhten Absetzungen zur degressiven AfA ist (dann) nicht (mehr) möglich (BFH-Urteil vom 17. Februar 1976 VIII R 188/71, BFHE 118, 319, BStBl II 1976, 414; Schmidt/Drenseck u. Boeker, jeweils a.a.O.; a.A. Paus, Deutsche Steuer-Zeitung 1988, 437, 438).
  • BFH, 08.12.1992 - IX R 137/88

    Voraussetzungen des Eintretens eines Objektsverbrauchs nach dem

    Auszug aus BFH, 12.10.2005 - IX R 58/04
    Objektverbrauch tritt auch dann ein, wenn ein Steuerpflichtiger erhöhte Absetzungen für ein für die Begünstigung untaugliches Objekt in Anspruch nimmt und diese Vergünstigung sich bei ihm steuerlich ausgewirkt hat (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. Dezember 1992 IX R 137/88, BFH/NV 1993, 361, m.w.N.; vgl. auch BFH-Beschluss vom 4. Oktober 2001 X B 93/01, BFH/NV 2002, 190, zu Abzugsbeträgen nach § 10e EStG).
  • FG Baden-Württemberg, 28.01.2004 - 13 K 72/03

    Objektverbrauch nach EigZulG auch durch vermietetes § 7b-Objekt - Kein

    Auszug aus BFH, 12.10.2005 - IX R 58/04
    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2004, 1197 veröffentlicht.
  • BFH, 28.09.2021 - VIII R 2/19

    Zum Verbrauch der antragsgebundenen Steuervergünstigung des § 34 Abs. 3 EStG

    b) Dass die Entscheidungen des BFH zum Verbrauch einer antragsgebundenen Steuervergünstigung, die dem Steuerpflichtigen nur einmal gewährt werden kann (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2016, 199; BFH-Urteil in BFHE 226, 72, BStBl II 2009, 963, zum Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG), anders als die Urteile zum sog. Objektverbrauch (vgl. zu § 7b EStG a.F. BFH-Urteile vom 12.10.2005 - IX R 58/04, BFH/NV 2006, 258; vom 10.10.1989 - IX R 184/85, BFH/NV 1990, 287; vom 08.12.1992 - IX R 137/88, BFH/NV 1993, 361; in BFH/NV 1994, 785; vom 22.04.1980 - VIII R 202/78, BFHE 131, 204, BStBl II 1980, 689; zu § 10e EStG a.F. BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 1428), erst nach der Veranlagung der Kläger für das Jahr 2006 ergangen sind, führt zu keinem anderen Ergebnis.
  • FG Schleswig-Holstein, 28.11.2018 - 2 K 205/17

    Kein Verbrauch der nur einmal zu gewährenden Ermäßigung nach § 34 Abs. 3 Satz 1

    (4) Im Fall des BFH-Urteils vom 12. Oktober 2005 (IX R 58/04, BFH/NV 2006, 258) hatten die Kläger auf Antrag bereits für zwei Objekte Vergünstigungen (Abzugsbetrag nach § 10e Abs. 1 EStG für ein selbstgenutztes Einfamilienhaus und erhöhte Absetzungen nach § 7b EStG für eine vermietete Eigentumswohnung) in Anspruch genommen.
  • LG Lübeck, 11.01.2024 - 15 O 72/23

    Aufklärungspflicht über eine einmal im Leben gewährte Steuerermäßigung

    Es ist nicht entscheidend, ob die Beklagte sich hätte Kenntnis über vergleichbare Rechtsprechung, wie diejenige zum sog. Objektverbrauch, die es auch bereits vor dem Erlass des Steuerbescheids im Jahr 2008 gab, nämlich darüber, dass Objektverbrauch auch dann eintrete, wenn ein Steuerpflichtiger erhöhte Absetzungen für ein für die Begünstigung untaugliches Objekt in Anspruch nimmt und diese Vergünstigung sich bei ihm steuerlich auswirkt (bspw. BFH, Urt. v. 12.10.2005, IX R 58/04, juris, Rn 9).
  • FG München, 21.07.2015 - 6 K 3113/11

    Betriebe gewerblicher Art: Ändert sich die Bemessungsgrundlage der

    Die für die steuerliche Berücksichtigung von Verlusten erforderliche Gewinnerzielungsabsicht ist bei verschiedenen, wirtschaftlich eigenständigen oder nach der Verkehrsauffassung trennbaren Betätigungen nicht einheitlich für die gesamte Tätigkeit, sondern gesondert für die jeweilige Betätigung zu prüfen (sogenannte Segmentierung; BFH-Urteil vom 15.11.2006 IX R 58/04, BFH/NV 2007, 434).
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Rechtsprechung
   BFH, 01.09.2005 - IX B 196/04   

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https://dejure.org/2005,13040
BFH, 01.09.2005 - IX B 196/04 (https://dejure.org/2005,13040)
BFH, Entscheidung vom 01.09.2005 - IX B 196/04 (https://dejure.org/2005,13040)
BFH, Entscheidung vom 01. September 2005 - IX B 196/04 (https://dejure.org/2005,13040)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2006, 258
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 07.07.2005 - IX R 74/03

    Bei der Eigenheimzulage kein Verzicht auf die weitere Förderung des ersten

    Auszug aus BFH, 01.09.2005 - IX B 196/04
    Im Übrigen weist der Senat darauf hin, dass nach seinem in Abschrift beigefügten Urteil vom 7. Juli 2005 IX R 74/03 Steuerpflichtige an einen gestellten Antrag auf Eigenheimzulage --wie im Streitfall der Antrag auf Förderung als Zweitobjekt-- nach bestandskräftiger Festsetzung der Zulage gebunden sind.
  • BFH, 12.07.2006 - IX R 62/04

    Folgeobjekt ist kein Zweitobjekt

    Sie haben aber nicht beantragt, das Objekt S solle nun als Zweitobjekt gefördert werden (vgl. dazu auch BFH-Beschluss vom 1. September 2005 IX B 196/04, BFH/NV 2006, 258).
  • FG Baden-Württemberg, 23.04.2009 - 3 K 3441/08

    Eigenheimzulage für eine in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union

    Zudem ist der Antrag des Klägers vom 18. April 2008 bei verständiger Würdigung des Antrags-, Einspruchs- und Klagebegehrens --in Übereinstimmung mit der identischen Auslegung durch das FA-- als Antrag auf Förderung eines Zweitobjekts auszulegen (zur Bedeutung und zu den Rechtsfolgen der Auslegung des Antrags auf Förderung als Zweitobjekt siehe BFH-Beschluss vom 1. September 2005 IX B 196/04, BFH/NV 2006, 258; BFH-Urteil vom 12. Juli 2006 IX R 62/04, BFHE 213, 288, BStBl II 2006, 796), da der Kläger für 2003 bis 2007 Eigenheimzulage für das Objekt in S neben der festgesetzten (und ausgezahlten) Eigenheimzulage für das Objekt in F beantragt.
  • FG Rheinland-Pfalz, 03.12.2008 - 1 K 1283/08

    Kein Wechsel von Zweitobjekt-Förderung zu Folgeobjekt-Förderung

    Die so getroffene Wahl als Zweitobjekt bindet die Eheleute - und zwar jeden für sich - im gesamten Begünstigungszeitraum und damit auch in den Folgejahren (vgl. BFH, Urteil vom 13. Oktober 1992, IX R 152/88, BFH/NV 1993, 230 m.w.N. zu § 7b EStG ; Wacker, EigZulG , 3. Aufl., 2001, § 7 Rdnr. 42; vgl. auch BFH, Beschluss vom 1. September 2005, IX B 196/04, BFH/NV 2006, 258 ).
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