Rechtsprechung
BFH, 07.07.2005 - IX R 20/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 § 21
Kein voller Schuldzinsenabzug bei einheitlicher Kaufpreiszahlung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Münster, 03.04.2003 - 14 K 7271/00
- BFH, 07.07.2005 - IX R 20/04
Papierfundstellen
- BFH/NV 2006, 264
Wird zitiert von ... (27) Neu Zitiert selbst (7)
- BFH, 23.11.2004 - IX R 2/04
Schuldzinsenabzug bei Zwischenfinanzierung
Auszug aus BFH, 07.07.2005 - IX R 20/04
Denn dieses Motiv reicht allein nicht für die Annahme aus, mit dem Darlehen sei tatsächlich der anteilige Kaufpreis entrichtet worden (BFH-Urteil vom 23. November 2004 IX R 2/04, BFH/NV 2005, 694).Denn abgesehen von der Vermischung der Darlehensvaluten mit Eigenmitteln auf dem Girokonto fehlt für die Annahme des FG, die streitigen Darlehen seien tatsächlich zur Anschaffung der vermieteten Obergeschosswohnung verwandt worden, die nach der Rechtsprechung des BFH erforderliche Zahlung entsprechend der Darlehenszuordnung (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2005, 694, und in BFH/NV 2005, 1185).
In einem solchen Fall ist eine Zurechnung der Darlehenszinsen zu den Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung nur im Verhältnis der Wohn-/Nutzfläche der fremdvermieteten Wohnung zu denen der eigengenutzten Wohnung möglich (vgl. BFH-Entscheidungen in BFHE 202, 171, BStBl II 2004, 348; in BFH/NV 2005, 694, in BFH/NV 2005, 1185, m.w.N.).
- BFH, 01.03.2005 - IX R 58/03
Schuldzinsenabzug bei einem nur teilweise zur Gebäudeanschaffung verwendeten …
Auszug aus BFH, 07.07.2005 - IX R 20/04
b) In vollem Umfang sind sie nur dann zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige die Anschaffungskosten den eigenständige Wirtschaftsgüter bildenden Gebäudeteilen zuordnet und diese gesondert zugeordneten Anschaffungskosten auch tatsächlich mit Darlehensmitteln bezahlt (z.B. BFH-Urteile vom 9. Juli 2002 IX R 65/00, BFHE 199, 430, BStBl II 2003, 389; vom 1. März 2005 IX R 58/03, BFH/NV 2005, 1185 m.w.N.).Denn abgesehen von der Vermischung der Darlehensvaluten mit Eigenmitteln auf dem Girokonto fehlt für die Annahme des FG, die streitigen Darlehen seien tatsächlich zur Anschaffung der vermieteten Obergeschosswohnung verwandt worden, die nach der Rechtsprechung des BFH erforderliche Zahlung entsprechend der Darlehenszuordnung (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2005, 694, und in BFH/NV 2005, 1185).
In einem solchen Fall ist eine Zurechnung der Darlehenszinsen zu den Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung nur im Verhältnis der Wohn-/Nutzfläche der fremdvermieteten Wohnung zu denen der eigengenutzten Wohnung möglich (vgl. BFH-Entscheidungen in BFHE 202, 171, BStBl II 2004, 348; in BFH/NV 2005, 694, in BFH/NV 2005, 1185, m.w.N.).
- BFH, 25.03.2003 - IX R 38/00
Gemischt genutztes Gebäude; Schuldzinsenabzug
Auszug aus BFH, 07.07.2005 - IX R 20/04
a) Dient ein Gebäude --wie hier-- nicht nur dem Erzielen von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, sondern auch der (nicht steuerbaren) Selbstnutzung, und werden die Darlehensmittel lediglich teilweise zur Einkünfteerzielung verwandt, so sind die für den Kredit entrichteten Zinsen nur anteilig als Werbungskosten abziehbar (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Bundesfinanzhof --BFH--, Urteil vom 25. März 2003 IX R 38/00, BFH/NV 2003, 1049, m.w.N.).Daran fehlt es, wenn er die gesamten Anschaffungskosten des gemischt genutzten Gesamtgebäudes einheitlich über ein Zwischenfinanzierungskonto begleicht und gesondert aufgenommene Darlehen lediglich dazu verwendet, Zwischenkredite zurückzuführen (vgl. BFH-Urteile vom 16. April 2002 IX R 65/98, BFH/NV 2002, 1154, und in BFH/NV 2003, 1049).
- BFH, 25.03.2003 - IX R 22/01
Schuldzinsenabzug bei gemischt genutzten Gebäuden
Auszug aus BFH, 07.07.2005 - IX R 20/04
Wird ein der vermieteten ETW zugeordnetes Darlehen einem auch Finanzierungsmittel für eine eigengenutzte ETW umfassenden Konto gutgeschrieben, von dem der Steuerpflichtige alle Erwerbsaufwendungen bezahlt, sind die Darlehenszinsen nur anteilig als Werbungskosten abziehbar (vgl. BFH-Urteil vom 25. März 2003 IX R 22/01, BFHE 202, 171, BStBl II 2004, 348).In einem solchen Fall ist eine Zurechnung der Darlehenszinsen zu den Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung nur im Verhältnis der Wohn-/Nutzfläche der fremdvermieteten Wohnung zu denen der eigengenutzten Wohnung möglich (vgl. BFH-Entscheidungen in BFHE 202, 171, BStBl II 2004, 348;… in BFH/NV 2005, 694, in BFH/NV 2005, 1185, m.w.N.).
- BFH, 16.04.2002 - IX R 65/98
Gemischt genutzte Gebäude; Zuordnung von Darlehenszinsen
Auszug aus BFH, 07.07.2005 - IX R 20/04
Daran fehlt es, wenn er die gesamten Anschaffungskosten des gemischt genutzten Gesamtgebäudes einheitlich über ein Zwischenfinanzierungskonto begleicht und gesondert aufgenommene Darlehen lediglich dazu verwendet, Zwischenkredite zurückzuführen (vgl. BFH-Urteile vom 16. April 2002 IX R 65/98, BFH/NV 2002, 1154, und in BFH/NV 2003, 1049). - BFH, 09.07.2002 - IX R 65/00
Absetzbarkeit von Anschaffungskosten bei teilweiser Selbstnutzung
Auszug aus BFH, 07.07.2005 - IX R 20/04
b) In vollem Umfang sind sie nur dann zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige die Anschaffungskosten den eigenständige Wirtschaftsgüter bildenden Gebäudeteilen zuordnet und diese gesondert zugeordneten Anschaffungskosten auch tatsächlich mit Darlehensmitteln bezahlt (z.B. BFH-Urteile vom 9. Juli 2002 IX R 65/00, BFHE 199, 430, BStBl II 2003, 389;… vom 1. März 2005 IX R 58/03, BFH/NV 2005, 1185 m.w.N.). - FG Münster, 03.04.2003 - 14 K 7271/00
Aufteilung von Anschaffungskosten
Auszug aus BFH, 07.07.2005 - IX R 20/04
Der daraufhin erhobenen Klage, mit der die Berücksichtigung des gesamten Finanzierungsaufwands für die Darlehensverträge Nr. ...420 und Nr. ...431 wegen des vereinbarten Verwendungszwecks ("Kauf einer vermieteten ETW") bei den Werbungskosten begehrt wurde, gab das Finanzgericht (FG) mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2004, 1602 veröffentlichten Urteil statt.
- BFH, 04.02.2020 - IX R 1/18
Abzug von Schuldzinsen bei Herstellung und anschließender teilweiser Veräußerung …
Werden die als Darlehen empfangenen Mittel demgegenüber zusammen mit zur Herstellung des Immobilienobjekts benötigten weiteren Eigenmitteln des Steuerpflichtigen sowie dem vom Erwerber des später veräußerten Gebäudeteils geleisteten Kaufpreis --welcher im Zeitpunkt der Einzahlung dem Grunde nach ebenfalls zu Eigenmitteln des Steuerpflichtigen wird-- auf einem einheitlichen ("Bau"-)Konto vorgehalten, tritt eine Vermischung von Darlehensmitteln mit Eigenmitteln des Steuerpflichtigen ein, welche eine gezielte Zuordnung des Darlehens zu dem zur späteren Fremdvermietung bestimmten Gebäudeteil ausschließt (vgl. hierzu BFH-Urteile vom 07.07.2005 - IX R 20/04, BFH/NV 2006, 264; vom 01.04.2009 - IX R 35/08, BFHE 224, 533, BStBl II 2009, 663).Werden von den auf dem einheitlichen Baukonto vorgehaltenen Darlehens- und Eigenmitteln sodann die Herstellungskosten des gesamten Gebäudes einheitlich beglichen, fehlt es --jenseits der bereits eingetretenen Vermischung von Finanzierungsmitteln unterschiedlicher Herkunft auf dem Baukonto-- überdies an der nach der Rechtsprechung des BFH erforderlichen objektbezogenen Aufteilung der Kosten und Zahlung entsprechend der Darlehenszuordnung (BFH-Urteile in BFH/NV 2006, 264, und in BFHE 224, 533, BStBl II 2009, 663).
- BFH, 01.04.2009 - IX R 35/08
Aufteilung der Anschaffungskosten bei gemischt genutztem Grundstück - Fehlende …
Unbeschadet der Vermischung der Darlehensvaluten mit Eigenmitteln auf dem Girokonto fehlt es in diesem Fall an der nach der Rechtsprechung des BFH erforderlichen Zahlung entsprechend der Darlehenszuordnung (BFH-Urteil vom 7. Juli 2005 IX R 20/04, BFH/NV 2006, 264, m.w.N.). - BFH, 09.02.2010 - VIII R 21/07
Unmittelbar und ausschließlich der Finanzierung von Anschaffungskosten dienende …
Darlehen aus Policendarlehen dienen auch dann i.S. des § 10 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a EStG unmittelbar und ausschließlich der Finanzierung von Anschaffungskosten, wenn ein Teil dieser Kosten vor Eingang der Darlehensvaluta auf dem Konto des Steuerpflichtigen aus anderen Mitteln bezahlt wird, der Steuerpflichtige aber bei Veranlassung dieser Zahlung berechtigt von einer Gutschrift der Darlehensvaluta spätestens im Zeitpunkt der Zahlung ausgehen kann (…Abgrenzung zu den BFH-Urteilen vom 13. Juli 2004 VIII R 61/03, BFH/NV 2005, 184, und vom 4. Juli 2007 VIII R 46/06, BFHE 218, 308, BStBl II 2008, 49, …sowie vom 23. November 2004 IX R 2/04, BFH/NV 2005, 694; vom 1. März 2005 IX R 58/03, BFHE 209, 299, BStBl II 2005, 597; vom 7. Juli 2005 IX R 20/04, BFH/NV 2006, 264) .Diese Beurteilung entspricht der ständigen Rechtsprechung des BFH, nach der Darlehen nicht der Finanzierung der Anschaffung eines Vermietungsobjekts dienen, soweit dessen Anschaffungskosten aus Eigenmitteln getragen worden sind (…vgl. BFH-Urteile vom 23. November 2004 IX R 2/04, BFH/NV 2005, 694; vom 1. März 2005 IX R 58/03, BFHE 209, 290, BStBl II 2005, 597; vom 7. Juli 2005 IX R 20/04, BFH/NV 2006, 264).
- BFH, 12.03.2019 - IX R 2/18
Abzug von Schuldzinsen bei gemischt genutzter Immobilie; Zuordnung von Darlehen …
Denn dieses Motiv reicht allein nicht für die Annahme aus, mit dem Darlehen sei tatsächlich der anteilige Kaufpreis entrichtet worden (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 27. Oktober 1998 IX R 44/95, BFHE 187, 276, BStBl II 1999, 676, beginnend ab 5.a, Rz 22 ff.;… in BFH/NV 2005, 694, unter II.1.b, Rz 10; vom 7. Juli 2005 IX R 20/04, BFH/NV 2006, 264, und in BFHE 224, 533, BStBl II 2009, 663, beginnend ab II.2., Rz 13 und 14).Wird ein dem vermieteten Teil zugeordnetes Darlehen zunächst einem Konto gutgeschrieben, auf dem sich auch die Eigenmittel befinden, und von dem der Steuerpflichtige anschließend alle Erwerbsaufwendungen bezahlt, sind die Darlehenszinsen nur anteilig als Werbungskosten abziehbar (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2006, 264, unter II.1.c, Rz 21;… Beschluss vom 5. März 2007 IX B 2/07, BFH/NV 2007, 1298).
- FG Düsseldorf, 13.04.2010 - 13 K 2442/07
Abzug von Schuldzinsen als Werbungskosten; Finanzierungszusammenhang zwischen …
Von einem Finanzierungszusammenhang zwischen Darlehen und Einkünften ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes zum Abzug von Schuldzinsen beim Erwerb von Immobilien (BFH- Urteile vom 27.Oktober 1998 IX R 44/95, Sammlung amtlich veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFHE- 187, 276, Bundessteuerblatt -BStBl.- II 1999, 676;… IX R 59/95, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH- BFH/NV- 1999, 764; IX R 19/96, BFHE 187, 281, BStBl. II 1999, 678; IX R 29/96, BFHE 187, 284, BStBl. II 1999, 680;… IX R 39/96, BFH/NV 1999, 765;… BFH- Urteil vom 23. Oktober 2001 IX R 65/99, BFH/NV 2002, 341;… BFH- Urteil vom 16. April 2002 IX R 65/98, BFH/NV 2002, 990; BFH- Urteil vom 7. Juli 2005 IX R 20/04, BFH/NV 2006, 264 und BFH- Urteil vom 1. April 2009, IX R 35/08, BFHE 224, 533, BStBl. II 2009, 663), der der Senat folgt und die er auf den hier zu entscheidenden Fall für übertragbar hält, auszugehen, wenn der Kaufpreis tatsächlich mit der Darlehnsvaluta gezahlt worden ist.Die objektive Feststellungs- und Beweislast für das Vorliegen eines wirtschaftlichen Zusammenhangs zwischen Darlehen und Einkünften trägt der Steuerpflichtige (vgl. zu dem Ganzen BFH- Urteile vom 27.Oktober 1998 IX R 44/95, BFHE 187, 276, BStBl. II 1999, 676;… IX R 59/95, BFH/NV 1999, 764; IX R 19/96, BFHE 187, 281, BStBl. II 1999, 678; IX R 29/96, BFHE 187, 284, BStBl. II 1999, 680;… IX R 39/96, BFH/NV 1999, 765;… BFH- Urteil vom 23. Oktober 2001 IX R 65/99, BFH/NV 2002, 341;… BFH- Urteil vom 16. April 2002 IX R 65/98, BFH/NV 2002, 990; BFH- Urteil vom 7. Juli 2005 IX R 20/04, BFH/NV 2006, 264 und BFH- Urteil vom 1. April 2009, IX R 35/08, BFHE 224, 533, BStBl. II 2009, 663).
Zwar sind nach der Rechtsprechung des BFH Kreditzinsen dann anteilig als Werbungskosten einer bestimmten Einkunftsquelle zuzuordnen, wenn Fremd- und Eigenmittel auf einem GIRO- Konto vermischt werden und daraus ein Gesamtkaufpreis für mehrere Wirtschaftsgüter gezahlt wird (z.B. BFH- Urteil vom 1. April 2009, IX R 35/08, BFHE 224, 533, BStBl. II 2009, 663; BFH- Urteil vom 7. Juli 2005 IX R 20/04, BFH/NV 2006, 264 und BFH- Urteil vom 16. April 2002 IX R 65/98, BFH/NV 2002, 990).
- BFH, 25.05.2011 - IX R 22/10
Schuldzinsenabzug, Verwendung von Darlehensmitteln
b) So hat der BFH die Vor- oder Zwischenfinanzierung wie auch den (zwischenzeitlichen oder nur vorübergehenden) Einsatz von Eigenmitteln bei erst späterer Verwendung eines Darlehens, das mit der erklärten Absicht bzw. nach dem Vertragstext objektbezogen zur Finanzierung eines bestimmten Wirtschaftsguts aufgenommen wird, zur Rückführung des Zwischenkredits bzw. Ablösung der Eigenmittel als Unterbrechung bzw. Entfallen eines möglicherweise (bisher) gegebenen Veranlassungszusammenhangs und damit als schädlich angesehen (vgl. BFH-Urteile vom 7. Juli 2005 IX R 20/04, BFH/NV 2006, 264; in BFHE 209, 299, BStBl II 2005, 597;… vom 23. November 2004 IX R 2/04, BFH/NV 2005, 694;… in BFH/NV 2002, 1154, m.w.N). - BFH, 03.05.2022 - IX R 34/19
Schuldzinsenabzug - Taggleiche Durchleitung von Anschaffungskostendarlehen durch …
Werden dagegen die als Darlehen empfangenen Mittel zusammen mit weiteren Eigenmitteln des Steuerpflichtigen auf einem Bankkonto vorgehalten, tritt eine Vermischung von Darlehensmitteln mit Eigenmitteln des Steuerpflichtigen ein, welche eine gezielte Zuordnung des Darlehens zu dem zur späteren Fremdvermietung bestimmten Gebäudeteil regelmäßig ausschließt (vgl. hierzu Senatsurteile vom 07.07.2005 - IX R 20/04, BFH/NV 2006, 264, unter II.1.b und c;… vom 01.04.2009 - IX R 35/08, BFHE 224, 533, BStBl II 2009, 663, in BFHE 268, 192, BStBl II 2020, 311, Rz 23, und in BFH/NV 2019, 1073, Rz 18 f.). - BFH, 12.10.2011 - VIII R 49/09
Keine unmittelbare und ausschließliche Verwendung von Policendarlehen zur …
Das auf sie aufgenommene Policendarlehen steht dem Abzug der Versicherungsprämien als Sonderausgaben aber entgegen, wenn die Ansprüche aus den Versicherungsverträgen nicht --wie von § 10 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a EStG vorausgesetzt-- der Sicherung von Darlehen dienen, die selbst "unmittelbar und ausschließlich der Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines (zur Einkünfteerzielung bestimmten) Wirtschaftsgutes dienen" (…vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs vom 23. November 2004 IX R 2/04, BFH/NV 2005, 694; vom 1. März 2005 IX R 58/03, BFHE 209, 299, BStBl II 2005, 597; vom 7. Juli 2005 IX R 20/04, BFH/NV 2006, 264). - FG Berlin-Brandenburg, 12.09.2007 - 12 K 6383/04
Abzug von Darlehenszinsen bei Errichtung zweier baugleicher Einfamilienhäuser zur …
der Gründe; vom 07. Juli 2005 - IX R 20/04, BFH/NV 2006, 264, unter II.1.Der wirtschaftliche Zusammenhang kann demgegenüber nicht durch einen bloßen Willensakt des Steuerpflichtigen begründet werden (…BFH in BFH/NV 2003, 1049 aaO.;… in BStBl. II 2004, 348 aaO.; in BFH/NV 2006, 264 aaO.).
13 Insbesondere wenn ein einer vermieteten Eigentumswohnung zugeordnetes Darlehen einem auch der Finanzierung für eine eigengenutzte Eigentumswohnung dienenden Konto gutgeschrieben wird und der Steuerpflichtige von diesem Konto alle anfallenden (im dort entschiedenen Streitfall Erwerbs-)Aufwendungen bezahlt, kommt nur eine anteilige Berücksichtigung der Darlehenszinsen in Betracht (BFH in BFH/NV 2006, 264, unter II.1.c) der Gründe).
- FG Baden-Württemberg, 29.10.2018 - 10 K 782/17
Schuldzinsen-Abzug bei gemischt-genutzten Gebäuden
Will er so vorgehen und die Zinsen aus diesem Darlehen in vollem Umfang abziehen, muss er dem jeweils vermieteten Gebäudeteil die darauf entfallenden Anschaffungskosten gesondert zuordnen und die so zugeordneten Anschaffungskosten mit Geldbeträgen aus dem dafür aufgenommenen Darlehen gesondert bezahlen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 9. Juli 2002 IX R 65/00, BStBl. II 2003, 389;… vom 25. März 2003 IX R 38/00, Sammlung der amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2003, 1049; vom 7. Juli 2005 IX R 20/04, BFH/NV 2006, 264, vom 1. April 2009 IX R 35/08, BStBl. II 2009, 663).Unbeschadet der Vermischung der Darlehensvaluten mit Eigenmitteln auf dem Girokonto fehlt es in diesem Fall an der nach der Rechtsprechung des BFH erforderlichen Zahlung entsprechend der Darlehenszuordnung (BFH-Urteil vom 7. Juli 2005 IX R 20/04, BFH/NV 2006, 264, m.w.N.).
- BFH, 02.12.2014 - VIII R 16/12
Steuerpflicht von Zinsen aus einer Kapitallebensversicherung wegen …
- FG Baden-Württemberg, 20.02.2009 - 13 K 37/04
Schuldzinsen als Werbungskosten - Vermietung und Verpachtung bei teilweise selbst …
- FG Köln, 05.07.2017 - 3 K 2048/16
Berücksichtigung von für Kredite zur Finanzierung des Erwerbs einer gemischt …
- BFH, 10.01.2008 - IX B 127/07
Schuldzinsenabzug bei Vermietung und Verpachtung nach unentgeltlicher Übertragung …
- FG Baden-Württemberg, 29.10.2018 - 10 K 1825/17
Fremdfinanzierte Anschaffung eines zum Teil vermieteten Mehrfamilienhauses: …
- BFH, 26.02.2008 - IX B 5/08
Darlegung grundsätzlicher Bedeutung - Schuldzinsen-Abzug bei gemischt-genutzten …
- FG Münster, 29.04.2008 - 8 K 3028/05
Höhe von als Werbungskosten (WK) bei den Einkünften aus Vermietung und …
- BFH, 19.02.2008 - IX B 195/07
Werbungskostenabzug bei Darlehenszinsen höchstrichterlich geklärt
- FG München, 19.07.2007 - 5 K 295/07
Berücksichtigungsfähigkeit von Schuldzinsen als Werbungskosten; Zuordnung von …
- FG München, 08.02.2011 - 13 K 962/08
Schuldzinsenabzug bei gemischt genutztem Gebäude: Darlehenszuordnung, Zinsabzug …
- FG München, 19.07.2016 - 7 K 366/15
Zuordnung von Schuldzinsen für ein Darlehen zur Finanzierung eines teilweise …
- FG Münster, 24.11.2022 - 10 K 954/19
- FG München, 07.08.2012 - 10 K 420/11
Feststellung des wirtschaftlichen Zusammenhangs von Darlehenszinsen und …
- FG München, 29.06.2006 - 6 K 594/05
Schuldzinsenabzug bei gemischt-genutzten Gebäuden
- FG München, 20.10.2006 - 6 K 426/06
Zurechnung von Schuldzinsen bei gemischt genutzten Gebäuden
- FG Hamburg, 09.08.2006 - 5 K 212/03
Schuldzinsen als Werbungskosten bei gemischt genutztem Grundstück
- FG München, 05.12.2007 - 9 K 2083/06
Zuordnung der Anschaffungskosten eines gemischt genutzten Gebäudes; Zuordnung der …