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   BFH, 15.03.2007 - VI R 29/05   

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BFH, 15.03.2007 - VI R 29/05 (https://dejure.org/2007,5080)
BFH, Entscheidung vom 15.03.2007 - VI R 29/05 (https://dejure.org/2007,5080)
BFH, Entscheidung vom 15. März 2007 - VI R 29/05 (https://dejure.org/2007,5080)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 68 Satz 1; ; FGO § 102; ; FGO § 127; ; AO 1977 § 152; ; AO 1977 § 152 Abs. 1; ; AO 1977 § 152 Abs. 2; ; AO 1977 § 152 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 152; FGO § 102
    Verspätungszuschlag; Ermessen

  • datenbank.nwb.de

    Anforderungen an die Ermessensentscheidung bei Festsetzung eines Verspätungszuschlags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 152, AO 1977 § 5
    Ermessen; Verspätungszuschlag

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 1076
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 14.06.2000 - X R 56/98

    Festsetzung und Bemessung eines Verspätungszuschlags

    Auszug aus BFH, 15.03.2007 - VI R 29/05
    Sind diese Voraussetzungen erfüllt, was von den Gerichten uneingeschränkt nachprüfbar ist (BFH-Urteile vom 11. Juni 1997 X R 14/95, BFHE 183, 21, BStBl II 1997, 642; vom 14. Juni 2000 X R 56/98, BFHE 192, 213, BStBl II 2001, 60), hat die zuständige Finanzbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, ob sie einen Verspätungszuschlag festsetzt (sog. Entschließungsermessen) und wie hoch sie ihn unter Beachtung der gesetzlichen Grenzen des § 152 Abs. 2 AO festsetzt (sog. Auswahlermessen).

    Dieser Teil der Entscheidung unterliegt gemäß § 102 FGO nur der eingeschränkten gerichtlichen Nachprüfung (BFH-Urteile in BFHE 192, 213, BStBl II 2001, 60; vom 19. Juni 2001 X R 83/98, BFHE 195, 558, BStBl II 2001, 618).

    Zwar kann ein Verspätungszuschlag auch im Erstattungsfall festgesetzt werden (BFH-Urteile vom 26. Juni 2002 IV R 63/00, BFHE 198, 399, BStBl II 2002, 679; in BFHE 192, 213, BStBl II 2001, 60).

  • BFH, 11.06.1997 - X R 14/95

    Isolierte Verspätungszuschlagsfestsetzung zulässig; mit dem Höchstbetrag von 10

    Auszug aus BFH, 15.03.2007 - VI R 29/05
    Sind diese Voraussetzungen erfüllt, was von den Gerichten uneingeschränkt nachprüfbar ist (BFH-Urteile vom 11. Juni 1997 X R 14/95, BFHE 183, 21, BStBl II 1997, 642; vom 14. Juni 2000 X R 56/98, BFHE 192, 213, BStBl II 2001, 60), hat die zuständige Finanzbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, ob sie einen Verspätungszuschlag festsetzt (sog. Entschließungsermessen) und wie hoch sie ihn unter Beachtung der gesetzlichen Grenzen des § 152 Abs. 2 AO festsetzt (sog. Auswahlermessen).
  • BFH, 19.06.2001 - X R 83/98

    Verspätungszuschlagfestsetzung nicht ermessensfehlerhaft, wenn Steuererklärung 92

    Auszug aus BFH, 15.03.2007 - VI R 29/05
    Dieser Teil der Entscheidung unterliegt gemäß § 102 FGO nur der eingeschränkten gerichtlichen Nachprüfung (BFH-Urteile in BFHE 192, 213, BStBl II 2001, 60; vom 19. Juni 2001 X R 83/98, BFHE 195, 558, BStBl II 2001, 618).
  • BFH, 20.07.2006 - VI R 22/03

    Änderungsbescheid wegen des Revisionsverfahrens

    Auszug aus BFH, 15.03.2007 - VI R 29/05
    Damit liegt dem Urteil ein nicht existierender Bescheid zu Grunde mit der Folge, dass auch das Urteil des FG keinen Bestand haben kann (vgl. z.B. Senatsentscheidung vom 20. Juli 2006 VI R 22/03, BFH/NV 2006, 2109).
  • BFH, 08.12.1988 - V R 169/83

    Zur Bemessung eines Verspätungszuschlags wegen verspäteter Abgabe einer

    Auszug aus BFH, 15.03.2007 - VI R 29/05
    Für die Entscheidung über die Höhe des Verspätungszuschlags ist die Höhe der Abschlusszahlung neben anderen Merkmalen wie die Dauer der Fristüberschreitung oder das Verschulden die Richtschnur für die Bestimmung des Zuschlags innerhalb des durch die festgesetzte Steuer gebildeten Rahmens (BFH-Urteil vom 8. Dezember 1988 V R 169/83, BFHE 155, 46, BStBl II 1989, 231; Klein/ Brockmeyer, AO, 9. Aufl., § 152 Rz 10).
  • BFH, 26.06.2002 - IV R 63/00

    Verspätungszuschlag in Erstattungsfällen

    Auszug aus BFH, 15.03.2007 - VI R 29/05
    Zwar kann ein Verspätungszuschlag auch im Erstattungsfall festgesetzt werden (BFH-Urteile vom 26. Juni 2002 IV R 63/00, BFHE 198, 399, BStBl II 2002, 679; in BFHE 192, 213, BStBl II 2001, 60).
  • BFH, 20.05.1994 - VI R 105/92

    Hinweis im Änderungsbescheid, daß ein bisher festgesetzter Verspätungszuschlag

    Auszug aus BFH, 15.03.2007 - VI R 29/05
    Der Bescheid vom 15. Juli 2005 ist nach § 68 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) Gegenstand des Revisionsverfahrens geworden (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Mai 1994 VI R 105/92, BFHE 175, 3, BStBl II 1994, 836).
  • BFH, 22.02.2018 - VI R 17/16

    Gehaltsumwandlung für vorzeitigen Ruhestand führt nicht zu Lohnzufluss

    Das finanzgerichtliche Verfahren leidet nicht an einem Verfahrensmangel, so dass die vom FG getroffenen tatsächlichen Feststellungen durch die Aufhebung des Urteils nicht weggefallen sind; sie bilden nach wie vor die Grundlage für die Entscheidung des Senats in der Sache (s. Senatsurteil vom 15. März 2007 VI R 29/05, BFH/NV 2007, 1076).
  • BFH, 18.06.2009 - VI R 14/07

    Aufwendungen für ein sog. Erststudium nach abgeschlossener Berufsausbildung

    Der Aufhebung des Urteils aus verfahrensrechtlichen Gründen gemäß § 127 FGO bedarf es nicht (vgl. dazu etwa Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. März 2007 VI R 29/05, BFH/NV 2007, 1076).
  • BFH, 18.08.2015 - V R 2/15

    Verspätungszuschlag

    Nach den BFH-Urteilen vom 15. März 2007 VI R 29/05 (BFH/NV 2007, 1076) und vom 8. Dezember 1988 V R 169/83 (BFHE 155, 46, BStBl II 1989, 231) stellt die Höhe der Abschlusszahlung die Richtschnur für die Bemessung der Höhe des Zuschlages dar.
  • BFH, 14.04.2011 - V B 100/10

    Bemessung des Verspätungszuschlags

    NV: Damit bei der Festsetzung eines Verspätungszuschlags der Höhe des sich aus der Steuerfestsetzung ergebenden Zahlungsanspruchs "genügende Beachtung" geschenkt wird (BFH-Urteil vom 15. März 2007 VI R 29/05, BFH/NV 2007, 1076), muss der Verspätungszuschlag nicht zwingend in ein prozentuales Verhältnis zur Abschlusszahlung gesetzt werden.

    Die Revision ist nicht zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) zuzulassen, da die geltend gemachte Abweichung zum Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 15. März 2007 VI R 29/05 (BFH/NV 2007, 1076) nicht besteht.

    a) Der BFH hat mit Urteil in BFH/NV 2007, 1076 entschieden, dass bei der Festlegung eines Verspätungszuschlags nach § 152 der Abgabenordnung der Höhe des sich aus der Steuerfestsetzung ergebenden Zahlungsanspruchs "genügende Beachtung" geschenkt werden muss.

    Das FG geht bei seiner Entscheidung in Übereinstimmung mit dem BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 1076 davon aus, dass sich die Finanzbehörde bei der Bemessung des Verspätungszuschlags "nicht ausschließlich am erzielten Vorteil und nicht in erster Linie an der festgesetzten Steuer bzw. den zu versteuernden Einkünften oder Umsätzen orientieren" dürfe (FG-Urteil S. 10).

    Das FG hat damit seine Entscheidung entgegen der Auffassung des Klägers in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des BFH-Urteils in BFH/NV 2007, 1076 getroffen.

    Vielmehr können es die besonderen Umstände des Einzelfalls rechtfertigen, auch einen die Abschlusszahlung übersteigenden Verspätungszuschlag festzusetzen, wie das BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 1076 und das FG-Urteil in Übereinstimmung für z.B. Erstattungsfälle ausführen.

    Entsprechend dem BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 1076 hat das FG im Übrigen die Ermessensentscheidung des FA unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls überprüft.

  • BFH, 10.04.2019 - X R 28/16

    Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft als notwendiges Betriebsvermögen

    Das finanzgerichtliche Verfahren leidet nicht an einem Verfahrensmangel, so dass die vom FG getroffenen tatsächlichen Feststellungen durch die Aufhebung des Urteils nicht weggefallen sind; sie bilden nach wie vor die Grundlage für die Entscheidung des Senats in der Sache (s. BFH-Urteil vom 15. März 2007 VI R 29/05, BFH/NV 2007, 1076).
  • BFH, 23.08.2017 - VI R 4/16

    Nachträgliche Herabsetzung eines zivilrechtlich wirksam vereinbarten Ruhegehalts

    Das finanzgerichtliche Verfahren leidet nicht an einem Verfahrensmangel, so dass die vom FG getroffenen tatsächlichen Feststellungen durch die Aufhebung des Urteils nicht weggefallen sind; sie bilden nach wie vor die Grundlage für die Entscheidung des Senats in der Sache (s. Senatsurteil vom 15. März 2007 VI R 29/05, BFH/NV 2007, 1076).
  • BFH, 19.01.2017 - VI R 37/15

    Werbungskostenabzug bei Benutzung eines Privatflugzeugs - Änderungsbescheid

    Das finanzgerichtliche Verfahren leidet nicht an einem Verfahrensmangel, so dass die vom FG getroffenen tatsächlichen Feststellungen durch die Aufhebung des Urteils nicht weggefallen sind; sie bilden nach wie vor die Grundlage für die Entscheidung des Senats in der Sache (s. Senatsurteil vom 15. März 2007 VI R 29/05, BFH/NV 2007, 1076).
  • BFH, 21.11.2018 - VI R 54/16

    Zuflusszeitpunkt von Entschädigungen für die Eintragung einer beschränkt

    Das finanzgerichtliche Verfahren leidet nicht an einem Verfahrensmangel, so dass die vom FG getroffenen tatsächlichen Feststellungen durch die Aufhebung des Urteils nicht weggefallen sind; sie bilden nach wie vor die Grundlage für die Entscheidung des Senats in der Sache (s. Senatsurteil vom 15. März 2007 VI R 29/05, BFH/NV 2007, 1076).
  • FG Hessen, 28.08.2008 - 8 K 408/08

    Angemessenheit der Festsetzung eines Verspätungszuschlags wegen verspäteter

    Ausweislich des BFH-Urteils vom 15.03.2007 VI R 29/05, BFH/NV 2007, 1076 bilde die Höhe der Abschlusszahlung die Richtschnur für die Bestimmung der Höhe des Zuschlags.

    Hierbei kann im Ergebnis, je nach Umständen des Einzelfalls, ein Merkmal stärker als ein anderes hervortreten (vgl. BFHUrteil in BFH/NV 2007, 1076).

    Vielmehr ist für die Entscheidung über die Höhe des Verspätungszuschlags die Höhe der Abschlusszahlung nur neben anderen Merkmalen Richtschnur für die Bestimmung des Zuschlags (BFH in BFH/NV 2007, 1076).

  • BFH, 17.01.2008 - VI R 44/07

    Steuerberechnung beim Zusammentreffen von Tarifermäßigung und

    Das angefochtene Urteil ist daher gegenstandslos (ständige Rechtsprechung, zuletzt Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. März 2007 VI R 29/05, BFH/NV 2007, 1076; vom 14. Februar 2006 VIII R 40/03, BFHE 212, 270, BFH/NV 2006, 1198, m.w.N.).
  • BFH, 11.09.2008 - VI R 81/04

    Mangels Entscheidungserheblichkeit keine Übertragung der steuerfreien

  • BFH, 20.06.2023 - IX R 17/21

    Vermietung und Verpachtung: Überprüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei

  • BFH, 12.07.2021 - VI R 13/19

    Aufhebung einer Zuständigkeitsvereinbarung nach § 27 AO

  • BFH, 23.08.2017 - VI R 70/15

    Hinweis des Finanzamts auf den Wegfall der Besteuerung nach Durchschnittssätzen -

  • BFH, 03.04.2019 - VI R 15/17

    Doppelte Haushaltsführung - Vorfälligkeitsentschädigung im Zusammenhang mit dem

  • BFH, 18.06.2009 - VI R 31/07

    Aufwendungen für ein sog. Erststudium nach abgeschlossener Berufsausbildung als

  • FG Niedersachsen, 06.03.2008 - 11 K 300/01

    Anwendbarkeit des § 68 S. 1 Finanzgerichtsordnung (FGO) bei einer unzulässigen

  • FG Sachsen-Anhalt, 27.04.2023 - 4 K 394/21

    Aufhebung eines Verspätungszuschlags zur Umsatzsteuer nach § 152 Abs. 1 AO n.F.

  • BFH, 18.06.2009 - VI R 49/07

    Aufwendungen für ein sog. Erststudium nach abgeschlossener Berufsausbildung als

  • FG Münster, 25.05.2012 - 4 K 4650/11

    Ermessensausübung im Zusammenhang mit der Festsetzung eines Verspätungszuschlags

  • FG Baden-Württemberg, 25.11.2008 - 4 K 4500/08

    Hinreichende Bestimmtheit von Vorläufigkeitsvermerken - Begründung der

  • FG Hamburg, 25.06.2015 - 6 K 253/14

    Abgabenordnung: Festsetzung eines Verspätungszuschlags gegenüber nur einem

  • FG Köln, 26.08.2022 - 11 K 3155/19

    Rechtmäßigkeit eines Verspätungszuschlags wegen verspäteter Abgabe einer

  • BFH, 26.05.2011 - VIII B 180/10

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei fehlender

  • FG München, 27.09.2018 - 10 K 2338/17

    Wertersatz bei Weiterveräußerung des anfechtbar Erlangten

  • FG Sachsen, 08.11.2023 - 8 K 682/23

    Festsetzung eines Verspätungszuschlags bei verspäteter Abgabe einer

  • FG Sachsen, 23.09.2009 - 5 K 398/04

    Zulässigkeit der Erhebung von Vollstreckungskosten, Säumniszuschlägen und

  • FG Niedersachsen, 09.07.2009 - 11 K 524/08

    Haftungsbescheid als Gegenstand eines Klageverfahrens i.S.v. § 68

  • FG Köln, 14.08.2008 - 13 K 2604/04

    Möglichkeit eines Wechsels des Verfahrensgegenstands auf den neuen Verwaltungsakt

  • FG Sachsen, 09.01.2009 - 8 K 1470/07

    Reduzierung des Ermessens auf Null für den Erlass der Umsatzsteuer durch die

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