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   BFH, 23.02.2007 - III B 17/06   

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https://dejure.org/2007,13805
BFH, 23.02.2007 - III B 17/06 (https://dejure.org/2007,13805)
BFH, Entscheidung vom 23.02.2007 - III B 17/06 (https://dejure.org/2007,13805)
BFH, Entscheidung vom 23. Februar 2007 - III B 17/06 (https://dejure.org/2007,13805)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 62 Abs. 1 Satz 2; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; AO § 174; ; AO § 175 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 S. 1 § 10 Abs. 3
    Rentenversicherungsbeiträge keine WK

  • datenbank.nwb.de

    Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung als Sonderausgaben beschränkt abziehbar; kein Zulassungsgrund bei Einwendungen gegen die sachliche Richtigkeit des FG-Urteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 1117
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 22.10.2003 - III B 14/03

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Fehlen von Urteilsgründen

    Auszug aus BFH, 23.02.2007 - III B 17/06
    Damit wird aber kein Zulassungsgrund i.S. von § 115 Abs. 2 FGO dargelegt (Senatsbeschluss vom 22. Oktober 2003 III B 14/03, BFH/NV 2004, 224).
  • BFH, 28.01.2005 - III B 91/04

    Grundsätzliche Bedeutung; GbR - Gesellschafterhaftung für Unternehmenssteuer

    Auszug aus BFH, 23.02.2007 - III B 17/06
    Sofern zu dem angesprochenen Problemkreis Rechtsprechung und Äußerungen im Fachschrifttum vorhanden sind, ist eine grundlegende Auseinandersetzung damit sowie eine Erörterung geboten, warum durch diese Entscheidungen bzw. Äußerungen die Rechtsfrage noch nicht als geklärt anzusehen ist bzw. weshalb sie gegebenenfalls einer weiteren oder erneuten Klärung bedarf (BFH-Beschluss vom 28. Januar 2005 III B 91/04, BFH/NV 2005, 1141, m.w.N.).
  • BFH, 01.02.2006 - X B 166/05

    Ab 1.1.2005 geleistete Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung

    Auszug aus BFH, 23.02.2007 - III B 17/06
    Der BFH hat zum AltEinkG bereits mit Beschluss vom 1. Februar 2006 X B 166/05 (BFHE 212, 242, BStBl II 2006, 420) entschieden, es sei nicht ernstlich zweifelhaft, dass geleistete Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen nicht als Werbungskosten unbeschränkt zu berücksichtigen, sondern als Sonderausgaben nur beschränkt abziehbar seien.
  • BFH, 08.11.2006 - X R 45/02

    Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung vor 2005 sind trotz Inkrafttretens

    Auszug aus BFH, 23.02.2007 - III B 17/06
    Der BFH hat diese Rechtsauffassung in seinem Urteil vom 8. November 2006 X R 45/02 (BB 2007, 301) nochmals bestätigt.
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