Rechtsprechung
BFH, 14.05.2007 - III B 98/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, § 90 Abs. 2
Grundsätzliche Bedeutung; Verzicht auf mündliche Verhandlung - datenbank.nwb.de
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; kein Klärungsbedarf, ob § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG verfassungsrechtlichen Grundsätzen entspricht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 04.05.2006 - 7 K 5/05
- BFH, 14.05.2007 - III B 98/06
Papierfundstellen
- BFH/NV 2007, 1528
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 13.03.1995 - X B 158/94
Unterhaltsleistungen an die ledige Mutter
Auszug aus BFH, 14.05.2007 - III B 98/06
Mit Beschluss vom 13. März 1995 X B 158/94 (BFH/NV 1995, 777) hat der BFH entschieden, die Rechtsfrage, ob § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG verfassungsrechtlichen Grundsätzen entspricht, ist nicht klärungsbedürftig.Dazu hätte aber vor allem deshalb Anlass bestanden, weil nach dem BFH-Beschluss in BFH/NV 1995, 777 erst recht nicht die Ausdehnung des Realsplittings auf Unterhaltsleistungen an Kinder oder andere Personen geboten ist (vgl. auch Kulosa in Herrmann/Heuer/Raupach, § 10 EStG Rz 50).
- BVerfG, 30.04.1998 - 2 BvR 1033/95
Auszug aus BFH, 14.05.2007 - III B 98/06
Mit dieser Rechtsprechung --die im Übrigen vom BVerfG mit Beschluss vom 30. April 1998 2 BvR 1033/95 (Steuer-Eildienst 1998, 386) bestätigt worden ist-- haben sich die Kläger nicht auseinandergesetzt. - BFH, 28.07.2006 - III B 28/05
NZB: grundsätzliche Bedeutung, Vorlage an BVerfG
Auszug aus BFH, 14.05.2007 - III B 98/06
Handelt es sich --wie im Streitfall-- um verfassungsrechtliche Fragen, so ist auch auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) einzugehen (z.B. Senatsbeschluss vom 28. Juli 2006 III B 28/05, BFH/NV 2006, 2273, m.w.N.).
- BFH, 09.06.2022 - X B 15/21
Unterhaltsleistungen an die ehemalige Lebensgefährtin und Mutter eines …
Sie sind in dem Wegfall des Splittings nach § 32a Abs. 5 EStG in Verbindung mit den weiterbestehenden Unterhaltsverpflichtungen gegenüber dem geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten (oder Lebenspartner) zu sehen (ebenso BFH-Beschluss vom 14.05.2007 - III B 98/06, BFH/NV 2007, 1528, unter II.1.). - FG Hessen, 11.09.2014 - 12 K 2057/13
Abzugsfähigkeit von Unterhaltsleistungen an die Mutter des nichtehelichen Kindes …
Diese seien im Wegfall des Ehegattensplittings in Verbindung mit den weiterbestehenden Unterhaltsverpflichtungen gegenüber dem geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zu sehen (BFH-Beschluss vom 14.5.2007 III B 98/06, BFH/NV 2007, 1528). - BFH, 12.12.2007 - XI B 152/06
Grundsätzliche Bedeutung - Rechtsfortbildung
Der Beschwerdeführer muss vielmehr konkret auf die Rechtsfrage und auf ihre Klärungsbedürftigkeit sowie auf ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung eingehen (vgl. BFH-Beschluss vom 14. Mai 2007 III B 98/06, BFH/NV 2007, 1528).
Rechtsprechung
BFH, 11.05.2007 - IX E 12/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- rechtsportal.de
GKG § 52 Abs. 1 S. 1
Gewinnfeststellungsbescheid; Streitwert - datenbank.nwb.de
Streitwert im Verfahren der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 2007, 1528
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 22.01.2001 - IV S 10/00
Streitwert - Antrag auf Änderung der Festsetzung - Änderung von Amts wegen - …
Auszug aus BFH, 11.05.2007 - IX E 12/07
Denn bei der Klägerin --einem geschlossenen Immobilienfonds in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft, wobei dahingestellt bleibt, ob sie als Verlustzuweisungsgesellschaft einzuordnen ist oder nicht-- kann davon ausgegangen werden, dass die Gesellschafter (Mindestbeteiligungssumme von 100 000 DM) jedenfalls unter Hinweis auf Verlustzuweisungen geworben wurden (…vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 10. November 2005 VIII E 5/05, BFH/NV 2006, 576; vom 22. Januar 2001 IV S 10/00, BFH/NV 2001, 806). - BFH, 10.11.2005 - VIII E 5/05
Streitwert - Gewinnfeststellung
Auszug aus BFH, 11.05.2007 - IX E 12/07
Denn bei der Klägerin --einem geschlossenen Immobilienfonds in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft, wobei dahingestellt bleibt, ob sie als Verlustzuweisungsgesellschaft einzuordnen ist oder nicht-- kann davon ausgegangen werden, dass die Gesellschafter (Mindestbeteiligungssumme von 100 000 DM) jedenfalls unter Hinweis auf Verlustzuweisungen geworben wurden (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 10. November 2005 VIII E 5/05, BFH/NV 2006, 576;… vom 22. Januar 2001 IV S 10/00, BFH/NV 2001, 806).
- BFH, 27.10.2023 - I E 4/23
Erinnerung gegen den Kostenansatz; Streitwert in einem "Goldfinger-Fall"
Diese Obergrenze findet insbesondere dann Anwendung, wenn "Verluste bzw. Verlustanteile bei Abschreibungsgesellschaften oder Bauherrengemeinschaften" Gegenstand des Rechtsstreits sind (z.B. Streitwertkatalog der Finanzgerichtsbarkeit, ebenda, dort Buchst. e - mit Hinweis u.a. auf den BFH-Beschluss vom 11.05.2007 - IX E 12/07, BFH/NV 2007, 1528; s.a. die weiteren Nachweise bei Brandis in Tipke/Kruse, Vor § 135 FGO Rz 203). - FG Saarland, 02.05.2013 - 1 K 1442/10
Streitwertfestsetzung im Verfahren wegen gesonderter und einheitlicher …
So kann etwa bei der Beteiligung an einer Verlustzuweisungsgesellschaft der Streitwert mit 50% des streitigen Betrages bemessen werden (z.B. BFH vom 11. Mai 2007 IX E 12/07, BFH/NV 2007, 1528; vom 10. Oktober 2006 VIII B 177/05, BStBl II 2007, 54).