Rechtsprechung
   BFH, 11.06.2007 - XI B 92/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,15073
BFH, 11.06.2007 - XI B 92/06 (https://dejure.org/2007,15073)
BFH, Entscheidung vom 11.06.2007 - XI B 92/06 (https://dejure.org/2007,15073)
BFH, Entscheidung vom 11. Juni 2007 - XI B 92/06 (https://dejure.org/2007,15073)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,15073) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2; ; EStG § 10d Satz 4; ; EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2
    Revisionszulassungsgründe: Divergenz, Rechtsfortbildung

  • datenbank.nwb.de

    Zurechnung des Gewinns ohne Zufluss finanzieller Mittel beim Gesellschafter kein Erlassgrund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 1625
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 26.10.1994 - X R 104/92

    Einkommensteueranspruch - Billigkeitserlaß

    Auszug aus BFH, 11.06.2007 - XI B 92/06
    a) Die vom Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) gerügte Abweichung des angefochtenen Urteils von dem BFH-Urteil vom 26. Oktober 1994 X R 104/92 (BFHE 176, 3, BStBl II 1995, 297) liegt nicht vor.

    Soweit dieses Vorbringen dahin zu verstehen ist, dass der Kläger Gewinnanteile tatsächlich nicht erhalten haben will, unterscheidet sich der für die Entscheidung maßgebliche Sachverhalt grundlegend von dem des BFH-Urteils in BFHE 176, 3, BStBl II 1995, 297.

  • BFH, 31.03.2004 - X R 25/03

    Erlass; sachliche Unbilligkeit: Veräußerungsgewinn, obwohl früher entstandene

    Auszug aus BFH, 11.06.2007 - XI B 92/06
    In dieser besonderen Situation verfehlte die Besteuerung des Gewinns aus der Auflösung der negativen Kapitalkonten letztlich ihren Zweck (vgl. BFH-Urteil vom 31. März 2004 X R 25/03, BFH/NV 2004, 1212).
  • BFH, 25.03.1988 - III R 186/84

    Erlass von Steueransprüchen wegen Unbilligkeit - Vernichtung oder ernstliche

    Auszug aus BFH, 11.06.2007 - XI B 92/06
    Nach dem BFH-Urteil vom 25. März 1988 III R 186/84 (BFH/NV 1989, 426) ist eine unbillige sachliche Härte nicht darin zu sehen, dass der Kommanditist den auf ihn nach dem bestandskräftigen Feststellungsbescheid entfallenden Gewinnanteil nicht tatsächlich erhalten hat.
  • BFH, 22.05.2000 - III B 97/99

    Divergenz; Nachweis von Unterhaltsleistungen an Angehörige im Ausland

    Auszug aus BFH, 11.06.2007 - XI B 92/06
    Eine fehlerhafte Anwendung der Rechtsprechungsgrundsätze auf die Besonderheiten im Streitfall könnte die Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO nicht rechtfertigen (vgl. BFH-Beschluss vom 22. Mai 2000 III B 97/99, BFH/NV 2000, 1203).
  • BFH, 23.01.2007 - VIII B 211/05

    NZB: Rechtsfortbildung, Verhältnis KSt-Festsetzung - ESt-Festsetzung

    Auszug aus BFH, 11.06.2007 - XI B 92/06
    Eine Entscheidung des BFH zur Fortbildung des Rechts gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO ist insbesondere in Fällen erforderlich, in denen über bisher ungeklärte Rechtsfragen zu entscheiden ist, so beispielsweise wenn der Einzelfall Veranlassung gibt, Grundsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen des materiellen oder des Verfahrensrechts aufzustellen oder Gesetzeslücken rechtsschöpferisch auszufüllen (vgl. BFH-Beschluss vom 23. Januar 2007 VIII B 211/05, BFH/NV 2007, 912).
  • BFH, 16.01.2007 - VI B 35/06

    NZB: Einheitlichkeit der Rechtsprechung

    Auszug aus BFH, 11.06.2007 - XI B 92/06
    Eine Divergenz i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) kann nur gegeben sein, wenn das Finanzgericht (FG) bei einem gleichen oder vergleichbaren Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage von der Rechtsauffassung des Bundesfinanzhofs (BFH) abweicht (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 16. Januar 2007 VI B 35/06, BFH/NV 2007, 941).
  • BFH, 04.08.1993 - II B 175/92

    Zulässigkeit einer Beschwerde bei Vorlage einer maßgeblichen Rechtsfrage im

    Auszug aus BFH, 11.06.2007 - XI B 92/06
    Eine Divergenz in der Würdigung von Tatsachen genügt nicht (vgl. BFH-Beschluss vom 4. August 1993 II B 175/92, BFH/NV 1994, 718).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht