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   BFH, 30.08.2007 - IX S 6/07   

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BFH, 30.08.2007 - IX S 6/07 (https://dejure.org/2007,6619)
BFH, Entscheidung vom 30.08.2007 - IX S 6/07 (https://dejure.org/2007,6619)
BFH, Entscheidung vom 30. August 2007 - IX S 6/07 (https://dejure.org/2007,6619)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 2324
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 29.03.2007 - IX B 244/06

    Beschwerderecht; zurückgewiesener Bevollmächtigter

    Auszug aus BFH, 30.08.2007 - IX S 6/07
    Die Rügeführerin wendet sich mit ihrer Anhörungsrüge dagegen, dass der Senat zur Begründung seines Beschlusses vom 29. März 2007 IX B 244/06 auf den Beschluss des VII. Senats des BFH vom 22. Dezember 2006 VII B 165-167/06 (BFH/NV 2007, 785) Bezug genommen hat.

    Der VII. Senat des BFH hat sich im Beschluss in BFH/NV 2007, 785 eingehend mit dem --dem Vorbringen im Verfahren IX B 244/06 im Wesentlichen entsprechenden-- Tatsachenvortrag und den daraus hergeleiteten Rechtsansichten befasst und hat diese, wie sich aus den Gründen des Beschlusses und den diesem beigefügten Rechtssätzen ergibt, auch in der Sache abgelehnt.

    Soweit die Rügeführerin geltend macht, der beschließende Senat habe im Beschwerdeverfahren IX B 244/06 den Sachverhalt nicht ausreichend ermittelt und Hinweispflichten verletzt, behauptet sie keine Verletzung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör, sondern das Vorliegen sonstiger Verfahrensfehler.

    Bei dem --erstmals in der Anhörungsrüge enthaltenen-- Hinweis auf die Richtlinie 2006/123/EG ist nicht ersichtlich, inwiefern sich daraus nach Ansicht der Rügeführerin eine entscheidungserhebliche Gehörsverletzung im Beschwerdeverfahren IX B 244/06 ergeben soll.

    Denn die Rügeführerin macht nach dem tatsächlichen Gehalt ihres Vorbringens lediglich geltend, dass der beschließende Senat ihren im Beschwerdeverfahren IX B 244/06 vorgebrachten Einwendungen nicht gefolgt ist und die von ihr genannten Gerichtsentscheidungen falsch interpretiert hat; damit rügt sie aber keine schwerwiegenden formellen und/oder materiellen Mängel.

  • BFH, 22.12.2006 - VII B 165/06

    Zurückweisung einer Steuerberatungsgesellschaft; Niederlassung in anderem

    Auszug aus BFH, 30.08.2007 - IX S 6/07
    Die Rügeführerin wendet sich mit ihrer Anhörungsrüge dagegen, dass der Senat zur Begründung seines Beschlusses vom 29. März 2007 IX B 244/06 auf den Beschluss des VII. Senats des BFH vom 22. Dezember 2006 VII B 165-167/06 (BFH/NV 2007, 785) Bezug genommen hat.

    Der VII. Senat des BFH hat sich im Beschluss in BFH/NV 2007, 785 eingehend mit dem --dem Vorbringen im Verfahren IX B 244/06 im Wesentlichen entsprechenden-- Tatsachenvortrag und den daraus hergeleiteten Rechtsansichten befasst und hat diese, wie sich aus den Gründen des Beschlusses und den diesem beigefügten Rechtssätzen ergibt, auch in der Sache abgelehnt.

    Abgesehen davon bestanden für den beschließenden Senat --wie er unter Bezugnahme auf den Beschluss in BFH/NV 2007, 785 zum Ausdruck gebracht hat-- keine Zweifel an der Auslegung oder Rechtsgültigkeit des Gemeinschaftsrechts, die zur Einholung einer Vorabentscheidung des EuGH verpflichtet hätten.

  • BFH, 26.03.2007 - II S 1/07

    Rechtliches Gehör; Einheitswert für Mietwohngrundstück im Beitrittsgebiet

    Auszug aus BFH, 30.08.2007 - IX S 6/07
    Dem entspricht die Pflicht des Gerichts, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen, sofern das Vorbringen nicht nach den Prozessvorschriften ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. März 2007 II S 1/07, BFH/NV 2007, 1094, m.w.N.).

    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör liegt daher nur dann vor, wenn sich aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles deutlich ergibt, dass das Gericht ein tatsächliches Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 1094, m.w.N.).

  • BVerfG, 16.01.2007 - 1 BvR 2803/06

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Anfechtbarkeit von Kostenbeschlüssen im

    Auszug aus BFH, 30.08.2007 - IX S 6/07
    Der Senat kann offen lassen, ob dieser Rechtsbehelf --wie die Rügeführerin meint-- für die Rüge schwerwiegender formaler und/oder materieller Mängel gemäß § 133a FGO analog überhaupt gegeben ist (s. die Rechtsprechung des BVerfG zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Rechtsmittelklarheit: BVerfG-Plenums-Beschluss vom 30. April 2003 1 PBvU 1/02, BVerfGE 107, 395 ; BVerfG-Kammer-Beschluss vom 16. Januar 2007 1 BvR 2803/06, Steuer-Eildienst 2007, 130) und ob --wenn dies zu bejahen sein sollte-- die Rügeführerin die Rüge analog § 133a Abs. 2 Satz 6 FGO hinreichend schlüssig dargelegt hat.
  • BFH, 20.06.2007 - X B 156/06

    Limited nach englischem Recht keine Befugnis nach § 3 Nr. 3 StBerG;

    Auszug aus BFH, 30.08.2007 - IX S 6/07
    Ebenso hat der Senat hinsichtlich § 3 Nr. 4 des Steuerberatungsgesetzes keine verfassungsrechtlichen Bedenken, die eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erforderlich gemacht hätten (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 20. Juni 2007 X B 156/06, und vom 21. Juni 2007 X B 84/06, jeweils nicht veröffentlicht).
  • BFH, 21.06.2007 - X B 84/06

    Zurückweisung eines in einem anderen Mitgliedstaat der EU niedergelassenen

    Auszug aus BFH, 30.08.2007 - IX S 6/07
    Ebenso hat der Senat hinsichtlich § 3 Nr. 4 des Steuerberatungsgesetzes keine verfassungsrechtlichen Bedenken, die eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erforderlich gemacht hätten (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 20. Juni 2007 X B 156/06, und vom 21. Juni 2007 X B 84/06, jeweils nicht veröffentlicht).
  • BFH, 11.05.2007 - V S 6/07

    Anhörungsrüge und Gegenvorstellung

    Auszug aus BFH, 30.08.2007 - IX S 6/07
    Mit dem Vorbringen, der beschließende Senat habe zu Unrecht das Einholen einer Vorabentscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) abgelehnt, kann die Rügeführerin im Anhörungsrügeverfahren von vornherein nicht gehört werden (s. dazu BFH-Beschluss vom 11. Mai 2007 V S 6/07, BFH/NV 2007, 1590, m.w.N.).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BFH, 30.08.2007 - IX S 6/07
    Der Senat kann offen lassen, ob dieser Rechtsbehelf --wie die Rügeführerin meint-- für die Rüge schwerwiegender formaler und/oder materieller Mängel gemäß § 133a FGO analog überhaupt gegeben ist (s. die Rechtsprechung des BVerfG zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Rechtsmittelklarheit: BVerfG-Plenums-Beschluss vom 30. April 2003 1 PBvU 1/02, BVerfGE 107, 395 ; BVerfG-Kammer-Beschluss vom 16. Januar 2007 1 BvR 2803/06, Steuer-Eildienst 2007, 130) und ob --wenn dies zu bejahen sein sollte-- die Rügeführerin die Rüge analog § 133a Abs. 2 Satz 6 FGO hinreichend schlüssig dargelegt hat.
  • BFH, 06.05.2008 - IX S 12/08

    Anhörungsrüge und Gegenvorstellung

    Dieser wird auch nicht dadurch verletzt, dass das Gericht der Rechtsansicht eines Beteiligten nicht folgt (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 30. August 2007 IX S 6/07, BFH/NV 2007, 2324).
  • BFH, 26.02.2014 - I S 24/13

    Anhörungsrüge: Kircheneinkommensteuer in sog. glaubensverschiedenen Ehen

    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör liegt daher nur dann vor, wenn sich aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles deutlich ergibt, dass das Gericht ein tatsächliches Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26. März 2007 II S 1/07, BFH/NV 2007, 1094, m.w.N.; vom 30. August 2007 IX S 6/07, BFH/NV 2007, 2324).
  • BFH, 12.04.2011 - X S 31/09

    Tatsachenfeststellung und rechtliche Würdigung beim gewerblichen

    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör liegt daher nur dann vor, wenn sich aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles deutlich ergibt, dass das Gericht ein tatsächliches Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26. März 2007 II S 1/07, BFH/NV 2007, 1094, m.w.N.; vom 30. August 2007 IX S 6/07, BFH/NV 2007, 2324).
  • BFH, 11.07.2012 - I S 8/12

    Anhörungsrüge; Ablehnungsgesuch; Akteneinsicht; Rechtliches Gehör

    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör liegt daher nur dann vor, wenn sich aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles deutlich ergibt, dass das Gericht ein tatsächliches Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26. März 2007 II S 1/07, BFH/NV 2007, 1094, m.w.N.; vom 30. August 2007 IX S 6/07, BFH/NV 2007, 2324).
  • BFH, 12.04.2011 - III S 49/10

    Gegenstand der Anhörungsrüge

    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör liegt nur dann vor, wenn sich aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles deutlich ergibt, dass das Gericht ein tatsächliches Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2007, 1094, m.w.N.; vom 30. August 2007 IX S 6/07, BFH/NV 2007, 2324).
  • BFH, 08.07.2008 - IX B 54/08

    Geltendmachung von Unrichtigkeiten im Tatbestand des Urteils - Keine

    Mit dem Vorbringen, das FG habe zu Unrecht das Einholen einer Vorabentscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften abgelehnt, kann der Beschwerdeführer im Anhörungsrügeverfahren von vornherein nicht gehört werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 30. August 2007 IX S 6/07, BFH/NV 2007, 2324; vom 11. Mai 2007 V S 6/07, BFH/NV 2007, 1590, m.w.N.) und daher schon gar nicht in diesem (unstatthaften) Verfahren.
  • BFH, 15.12.2010 - II S 31/10

    Begründungsintensität von PKH-Beschlüssen - Kein Vertretungszwang bei Antrag auf

    Eine solche Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör liegt vielmehr erst dann vor, wenn sich aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles deutlich ergibt, dass das Gericht ein tatsächliches Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 30. August 2007 IX S 6/07, BFH/NV 2007, 2324, und in BFH/NV 2007, 1094).
  • OLG München, 02.04.2008 - 33 Wx 327/07

    Vergütungsfestsetzungsverfahren für den Berufsbetreuter: Außerordentliche

    Eine Verletzung liegt vielmehr nur dann vor, wenn sich aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles deutlich ergibt, dass das Gericht ein tatsächliches Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (BVerfGE 47, 182/187 f; BFH/NV 2007, 2324).
  • BFH, 10.02.2012 - VI S 1/12

    Zuständigkeit für Anhörungsrüge bei Änderung des Geschäftsverteilungsplans -

    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör liegt nur dann vor, wenn sich aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles deutlich ergibt, dass das Gericht ein tatsächliches Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (BFH-Beschlüsse vom 26. März 2007 II S 1/07, BFH/NV 2007, 1094, m.w.N.; vom 30. August 2007 IX S 6/07, BFH/NV 2007, 2324).
  • BFH, 09.07.2008 - V S 10/08

    Anhörungsrüge: Einwände gegen die materielle Richtigkeit der Entscheidung - Rüge

    Diese Rüge ist aber im Rahmen des § 133a FGO nicht statthaft (BFH-Beschlüsse in BFHE 217, 230, BStBl II 2007, 653; vom 30. August 2007 IX S 6/07, BFH/NV 2007, 2324).
  • BFH, 30.04.2008 - V S 38/07

    Keine Verfahrensunterbrechung bei Bestellung eines schwachen vorläufigen

  • BFH, 03.11.2009 - VI S 17/09

    Anhörungsrüge - Umlagezahlung zur Zusatzversorgung

  • BFH, 10.04.2008 - IX S 10/08

    Prozesskostenhilfe: Außerordentliche Beschwerde - Prozessleitende Maßnahmen -

  • BFH, 10.01.2008 - IX S 23/07

    Vertretungszwang für Anhörungsrüge - übergangener Tatsachenvortrag

  • BFH, 30.04.2009 - VI S 8/09

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Anhörungsrüge

  • BFH, 06.05.2008 - IX S 8/08

    Anhörungsrüge

  • BFH, 27.03.2008 - VI S 1/08

    Anhörungsrüge dient nicht der Überprüfung der angegriffenen Entscheidung in

  • FG Nürnberg, 14.12.2017 - 6 K 1111/17

    Beschwerde, Bescheid, Gemeinde, Verwaltungsakt, Vollstreckung, Fahrzeug,

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