Weitere Entscheidung unten: BFH, 29.11.2006

Rechtsprechung
   BFH, 30.11.2006 - VIII B 104/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5974
BFH, 30.11.2006 - VIII B 104/06 (https://dejure.org/2006,5974)
BFH, Entscheidung vom 30.11.2006 - VIII B 104/06 (https://dejure.org/2006,5974)
BFH, Entscheidung vom 30. November 2006 - VIII B 104/06 (https://dejure.org/2006,5974)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,5974) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 15 Abs. 2; ; FGO § 96 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 6; ; FGO § 126 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3 § 96
    Verfahrensmangel

  • datenbank.nwb.de

    Abgrenzung einer noch privaten Vermögensverwaltung von einem gewerblichen Grundstückshandel; Nichtberücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 486
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 23.12.2004 - III B 160/03

    NZB: Sachaufklärungspflicht - Nichterhebung von Beweisen - Erwerb eines Gebäudes

    Auszug aus BFH, 30.11.2006 - VIII B 104/06
    Diese Regelung ist auch analog im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde anwendbar (vgl. BFH-Beschluss vom 23. Dezember 2004 III B 160/03, BFH/NV 2005, 1075).

    Unter diesen Voraussetzungen ist eine Zurückverweisung auch dann sachgerecht, wenn der Beschwerdeführer neben dem Verfahrensmangel noch andere Zulassungsgründe geltend macht (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 1075, m.w.N.).

  • BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98

    gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 30.11.2006 - VIII B 104/06
    Für den Fall der Bebauung eines eigenen Grundstücks habe der Bundesfinanzhof (BFH) indes (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98, BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291) zwingend auf die Drei-Objekt-Grenze abgestellt.

    Das FG hat diese Würdigung vor dem Hintergrund der im Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291 beispielhaft genannten Ausnahmefälle bei Nichterreichen der Vier-Objekt-Grenze als wesentliches Beweisanzeichen für einen gewerblichen Grundstückshandel gewertet, wonach auch auf eine gewerbliche Betätigung geschlossen werden könne, wenn das im zeitlichen Zusammenhang mit der Bebauung und Veräußerung erworbene Grundstück schon vor seiner Bebauung verkauft worden sei oder wenn ein solches Grundstück von vornherein auf Rechnung oder nach Wünschen des Erwerbers bebaut werde.

  • BFH, 15.04.2004 - IV R 54/02

    Grundstückshandel mit schadstoffbelastetem Grundstück?

    Auszug aus BFH, 30.11.2006 - VIII B 104/06
    Auch wenn im Streitfall die Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels naheliegt (vgl. dazu BFH-Urteile vom 17. Dezember 2003 XI R 22/02, BFH/NV 2004, 1629; vom 15. April 2004 IV R 54/02, BFHE 206, 90, BStBl II 2004, 868; vom 13. August 2002 VIII R 53/97, BFH/NV 2002, 1586), weil die Errichtung von Gebäuden auf einem verkauften Grundstück auf Rechnung und nach Wünschen des Erwerbers ebenso wie die Errichtung auf fremden Grundstücken die Gewerblichkeit indiziert und die Möglichkeit, das Gebäude für Zwecke der eigenen Vermögensverwaltung herzustellen, ausscheidet, so ist die Vorschrift auf den Streitfall gleichwohl nicht anwendbar.
  • BFH, 17.12.2003 - XI R 22/02

    Gewerblicher Grundstückshandel - weniger als vier Objekte

    Auszug aus BFH, 30.11.2006 - VIII B 104/06
    Auch wenn im Streitfall die Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels naheliegt (vgl. dazu BFH-Urteile vom 17. Dezember 2003 XI R 22/02, BFH/NV 2004, 1629; vom 15. April 2004 IV R 54/02, BFHE 206, 90, BStBl II 2004, 868; vom 13. August 2002 VIII R 53/97, BFH/NV 2002, 1586), weil die Errichtung von Gebäuden auf einem verkauften Grundstück auf Rechnung und nach Wünschen des Erwerbers ebenso wie die Errichtung auf fremden Grundstücken die Gewerblichkeit indiziert und die Möglichkeit, das Gebäude für Zwecke der eigenen Vermögensverwaltung herzustellen, ausscheidet, so ist die Vorschrift auf den Streitfall gleichwohl nicht anwendbar.
  • BFH, 21.02.2006 - II B 106/05

    Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; unzutreffende Wiedergabe von

    Auszug aus BFH, 30.11.2006 - VIII B 104/06
    Ein Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO stellt einen Verfahrensfehler i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO dar (vgl. BFH-Beschlüsse vom 7. April 2005 IX B 194/03, BFH/NV 2005, 1354; vom 21. Februar 2006 II B 106/05, BFH/NV 2006, 975, m.w.N.).
  • BFH, 13.08.2002 - VIII R 53/97

    Errichtung von Gebäuden auf verkauften Grundstücken

    Auszug aus BFH, 30.11.2006 - VIII B 104/06
    Auch wenn im Streitfall die Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels naheliegt (vgl. dazu BFH-Urteile vom 17. Dezember 2003 XI R 22/02, BFH/NV 2004, 1629; vom 15. April 2004 IV R 54/02, BFHE 206, 90, BStBl II 2004, 868; vom 13. August 2002 VIII R 53/97, BFH/NV 2002, 1586), weil die Errichtung von Gebäuden auf einem verkauften Grundstück auf Rechnung und nach Wünschen des Erwerbers ebenso wie die Errichtung auf fremden Grundstücken die Gewerblichkeit indiziert und die Möglichkeit, das Gebäude für Zwecke der eigenen Vermögensverwaltung herzustellen, ausscheidet, so ist die Vorschrift auf den Streitfall gleichwohl nicht anwendbar.
  • BFH, 07.04.2005 - IX B 194/03

    NZB: Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 30.11.2006 - VIII B 104/06
    Ein Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO stellt einen Verfahrensfehler i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO dar (vgl. BFH-Beschlüsse vom 7. April 2005 IX B 194/03, BFH/NV 2005, 1354; vom 21. Februar 2006 II B 106/05, BFH/NV 2006, 975, m.w.N.).
  • BFH, 20.07.2005 - X R 74/01

    Gewerblicher Grundstückshandel; Verfassungsmäßigkeit der Gewerbeertragsteuer -

    Auszug aus BFH, 30.11.2006 - VIII B 104/06
    Bei der Abgrenzung einer noch privaten Vermögensverwaltung von einem gewerblichen Grundstückshandel kommt es nämlich auf das im Rahmen eines Indizienbeweises zu würdigende Gesamtbild der Betätigung an, so dass eine dem FG als Tatsachengericht obliegende Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls vorzunehmen ist (vgl. BFH-Urteile vom 20. Dezember 2000 III R 63/98, BFH/NV 2001, 1028; vom 20. Juli 2005 X R 74/01, BFH/NV 2005, 2195).
  • BFH, 20.12.2000 - III R 63/98

    Revision - Verfahrensmangel - Zeugenaussage - Tonaufnahmegerät -

    Auszug aus BFH, 30.11.2006 - VIII B 104/06
    Bei der Abgrenzung einer noch privaten Vermögensverwaltung von einem gewerblichen Grundstückshandel kommt es nämlich auf das im Rahmen eines Indizienbeweises zu würdigende Gesamtbild der Betätigung an, so dass eine dem FG als Tatsachengericht obliegende Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls vorzunehmen ist (vgl. BFH-Urteile vom 20. Dezember 2000 III R 63/98, BFH/NV 2001, 1028; vom 20. Juli 2005 X R 74/01, BFH/NV 2005, 2195).
  • BFH, 18.05.2005 - VIII B 56/04

    Verfahrensmangel; vGA

    Auszug aus BFH, 30.11.2006 - VIII B 104/06
    Bei der Beurteilung, ob dem FG ein Verfahrensfehler unterlaufen ist, kommt es auf dessen --insoweit ggf. auch unrichtigen-- materiell-rechtlichen Standpunkt an (BFH-Beschluss vom 18. Mai 2005 VIII B 56/04, BFH/NV 2005, 1811).
  • BFH, 28.10.2015 - X R 22/13

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Einbringung von Grundstücken in eine

    Bei der Abgrenzung einer noch privaten Vermögensverwaltung von einem gewerblichen Grundstückshandel kommt es auf das im Rahmen eines Indizienbeweises zu würdigende Gesamtbild der Betätigung an, so dass eine Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls vorzunehmen ist, die dem FG als Tatsachengericht obliegt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 30. November 2006 VIII B 104/06, BFH/NV 2007, 486, unter II.2., und vom 27. Dezember 2007 IV B 124/06, BFH/NV 2008, 781, unter II.1.).
  • BFH, 30.09.2010 - IV R 44/08

    Gewerblicher Grundstückshandel - Überschreitung der Drei-Objekt-Grenze durch

    Nachdem das Finanzgericht (FG) die Klage im ersten Rechtsgang als unbegründet abgewiesen hatte, hob der Bundesfinanzhof (BFH) das Urteil auf, weil das FG nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens berücksichtigt und damit einen Verfahrensverstoß begangen habe (Beschluss vom 30. November 2006 VIII B 104/06, BFH/NV 2007, 486).
  • BFH, 29.03.2016 - XI B 77/15

    Zum Vertrauensschutz bei Ausfuhrlieferungen

    Insbesondere sind der Inhalt der vorgelegten Akten und das Vorbringen der Prozessbeteiligten (quantitativ) vollständig und (qualitativ) einwandfrei zu berücksichtigen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 30. November 2006 VIII B 104/06, BFH/NV 2007, 486, unter II.1., Rz 30; vom 23. Februar 2012 VI B 138/11, BFH/NV 2012, 970, Rz 2; vom 21. August 2013 III B 122/12, BFH/NV 2013, 1798, Rz 14; vom 9. April 2014 XI B 89/13, BFH/NV 2014, 1228, Rz 20).
  • BFH, 28.10.2015 - X R 21/13

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 28. 10. 2015 X R 22/13 -

    Bei der Abgrenzung einer noch privaten Vermögensverwaltung von einem gewerblichen Grundstückshandel kommt es auf das im Rahmen eines Indizienbeweises zu würdigende Gesamtbild der Betätigung an, so dass eine Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls vorzunehmen ist, die dem FG als Tatsachengericht obliegt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 30. November 2006 VIII B 104/06, BFH/NV 2007, 486, unter II.2., und vom 27. Dezember 2007 IV B 124/06, BFH/NV 2008, 781, unter II.1.).
  • BFH, 27.06.2018 - X R 26/17

    Keine entsprechende Anwendung von § 23 Abs. 1 Satz 2 EStG im Rahmen der

    c) Bei der Abgrenzung einer noch privaten Vermögensverwaltung von einem gewerblichen Grundstückshandel kommt es auf das im Rahmen eines Indizienbeweises zu würdigende Gesamtbild der Betätigung an, so dass eine Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls vorzunehmen ist, die dem FG als Tatsachengericht obliegt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 30. November 2006 VIII B 104/06, BFH/NV 2007, 486, unter II.2., und vom 27. Dezember 2007 IV B 124/06, BFH/NV 2008, 781, unter II.1.).
  • BFH, 19.11.2012 - VII B 126/12

    Mitwirkung des Schuldners bei der Ermittlung der Haftungsquote

    d) Schließlich kann die Nichtzulassungsbeschwerde auch deshalb keinen Erfolg haben, weil sich das angefochtene Urteil aus anderen als den vom FG angeführten Gründen als richtig erweist (§ 126 Abs. 4 FGO analog; dazu BFH-Beschlüsse vom 31. Januar 2007 I B 44/06, BFH/NV 2007, 1191; vom 30. November 2006 VIII B 104/06, BFH/NV 2007, 486).
  • BFH, 28.10.2008 - VIII B 62/07

    Geltendmachung von Verfahrensverstößen im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren -

    Liegen aber die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für eine Anrechnung möglicherweise einbehaltener Kapitalertragsteuer mangels entsprechender Bescheinigungen schon nicht vor, so hätte es einer substantiierten Darlegung bedurft, inwiefern gleichwohl das Urteil auf dem behaupteten Aktenverstoß beruhen könnte; denn das Urteil würde sich im Ergebnis aus materiell-rechtlichen Gründen entsprechend § 126 Abs. 4 FGO als in der Sache zutreffend erweisen (BFH-Beschlüsse vom 1. September 2006 VIII B 81/05, BFH/NV 2006, 2297; vom 30. November 2006 VIII B 104/06, BFH/NV 2007, 486).
  • BFH, 13.11.2008 - VIII B 227/07

    Verfassungsmäßigkeit des § 115 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FGO - Verdeckte

    Zum anderen ist durch die Rechtsprechung geklärt, dass das FG seiner Überzeugungsbildung nach § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO das Gesamtergebnis des Verfahrens, also den gesamten konkretisierten Prozessstoff, insbesondere den Inhalt der vorgelegten Akten sowie das Vorbringen der Beteiligten (quantitativ) vollständig wie auch (qualitativ) einwandfrei zu berücksichtigen und nur auf dieser Grundlage seine Entscheidung zu treffen hat (BFH-Beschluss vom 30. November 2006 VIII B 104/06, BFH/NV 2007, 486).
  • BFH, 26.09.2008 - VIII B 23/08

    Keine Zulassung wegen unrichtiger Rechtsanwendung - qualifizierter

    Somit würde sich das angefochtene Urteil auch im Ergebnis als richtig erweisen (vgl. § 126 Abs. 4 FGO; dazu BFH-Beschlüsse vom 30. November 2006 VIII B 104/06, BFH/NV 2007, 486; vom 7. Dezember 2007 VIII B 112/07, juris).
  • BFH, 20.02.2012 - III B 107/11

    Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Übergehen nicht

    Die Vorschrift des § 126 Abs. 4 FGO, wonach eine Revision trotz Rechtsverletzung zurückzuweisen ist, wenn sich die Entscheidung aus anderen Gründen im Ergebnis als richtig darstellt, ist nach ständiger Rechtsprechung auch im Beschwerdeverfahren entsprechend anwendbar (z.B. Senatsbeschluss vom 23. Dezember 2004 III B 160/03, BFH/NV 2005, 1075; BFH-Beschluss vom 30. November 2006 VIII B 104/06, BFH/NV 2007, 486).
  • BFH, 26.02.2008 - XI B 169/07

    Begründetheit der Steuerforderung i.S. des § 3 Abs. 1 KO - Zeitpunkt der

  • BFH, 07.12.2007 - VIII B 112/07

    Kumulative Begründung - Ergebnisrichtigkeit - Keine objektive Klagebefugnis

  • BFH, 22.11.2012 - XI B 113/11

    Verfahrensfehlerhafte Nichtberücksichtigung von wesentlichem

  • BFH, 06.06.2007 - V B 64/06

    Kein Vertrauensschutz bei Änderung der Rechtsprechung nach Ergehen eines

  • BFH, 07.12.2007 - VIII S 15/07

    Erfolgsaussichten eines Prozesskostenhilfe-Antrages bei kumulativer Begründung -

  • BFH, 21.08.2007 - I B 68/06

    Gehörsverletzung; grundsätzliche Bedeutung

  • BFH, 29.01.2008 - III B 116/06

    Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Erlass eines Urteils trotz Vertagung

  • BFH, 25.09.2007 - I B 84/06

    Verwertung nicht protokollierter Ausführungen der Beteiligten in der mündlichen

  • FG Köln, 13.06.2007 - 10 K 5000/06

    Abgrenzung zwischen gewerblichem Grundstückshandel und privater

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BFH, 29.11.2006 - II B 19/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,19400
BFH, 29.11.2006 - II B 19/06 (https://dejure.org/2006,19400)
BFH, Entscheidung vom 29.11.2006 - II B 19/06 (https://dejure.org/2006,19400)
BFH, Entscheidung vom 29. November 2006 - II B 19/06 (https://dejure.org/2006,19400)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,19400) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 486
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht