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   BFH, 08.11.2006 - X R 11/05   

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https://dejure.org/2006,2550
BFH, 08.11.2006 - X R 11/05 (https://dejure.org/2006,2550)
BFH, Entscheidung vom 08.11.2006 - X R 11/05 (https://dejure.org/2006,2550)
BFH, Entscheidung vom 08. November 2006 - X R 11/05 (https://dejure.org/2006,2550)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 3 Nr. 62; ; EStG § ... 10 Abs. 3 Nr. 2; ; EStG § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 a.F.; ; EStG § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2; ; EStG § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a; ; EStG § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a Doppelbuchst. aa; ; EStG § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a 1. Alternative; ; EStG § 10c Abs. 3; ; EStG § 10c Abs. 3 Nr. 1; ; EStG § 10c Abs. 3 Nr. 2; ; EStG § 19; ; EStG § 19 Abs. 2; ; EStG § 22; ; AO 1977 § 164 Abs. 1; ; AO 1977 § 164 Abs. 2; ; SGB VI § 1 Satz 1 Nr. 1; ; SGB VI § 4; ; SGB VI § 5; ; SGB VI § 6; ; SGB VI § 7 Abs. 1 Satz 1; ; SGB IV § 7 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 3 Nr. 62 § 9 § 10 Abs. 3 Nr. 2
    Rentenversicherungsbeiträge keine vorweggenommenen WK; Vorwegabzug; mehrere GmbH-Geschäftsführer

  • datenbank.nwb.de

    Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind keine vorweggenommene Werbungskosten bei den sonstigen Einkünften; Pflichtbeiträge zu einem berufsständischen Versorgungswerk sind keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Geltendmachung von Beiträgen an das Versorgungswerk und von Rentenversicherungsbeiträgen als Sonderausgaben; Bewertung von Vorsorgeaufwendungen als nur in beschränktem Umfang abziehbare Sonderausgaben; Einstufung von Zahlungen an das Versorgungswerk als Beiträge an eine ...

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Steuererklärung - Rentenversicherungsbeiträge: Einspruch trotz Vorläufigkeitsvermerk einlegen!

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 22, EStG § 10 Abs 3 Nr 2, EStG § 10c Abs 3 Nr 2
    Kürzung; Rentenversicherung; Sonderausgabe; Vorwegabzug; Werbungskosten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 673
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 19.05.1999 - XI R 64/98

    Vorwegabzug bei Pflichtversicherung auf Antrag

    Auszug aus BFH, 08.11.2006 - X R 11/05
    Unter Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 19. Mai 1999 XI R 64/98 (BFHE 189, 361, BStBl II 2001, 64) stellte er den Antrag, den Vorwegabzug in Höhe von jeweils 6 000 DM zu gewähren.

    bbb) Der Kläger war auch nicht gemäß § 4 SGB VI auf Antrag versicherungspflichtig (vgl. hierzu BFH-Urteil in BFHE 189, 361, BStBl II 2001, 64).

    Die Rechtsprechungsgrundsätze, wonach eine Pensionszusage bei gleichzeitig bestehender Rentenversicherungspflicht grundsätzlich kürzungsunschädlich ist, sind deshalb hier nicht anwendbar (vgl. BFH-Urteil in BFHE 189, 361, BStBl II 2001, 64).

    Dass bei nach dem SGB VI gesetzlich rentenversicherungspflichtigen Personen, die selbst ihren Versicherungsbeitrag in vollem Umfang aufbringen, der Vorwegabzug auch dann nicht gekürzt wird, wenn sie zusätzlich eine Pensionszusage erhalten, beruht auf der typisierenden Annahme des Gesetzgebers, dass dem Steuerpflichtigen der ungekürzte Vorwegabzug dann verbleiben soll, wenn er seinen nach dem SGB VI zu erbringenden Pflichtbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung in voller Höhe selbst aufbringen muss (BFH-Urteil in BFHE 189, 361, BStBl II 2001, 64).

  • BFH, 27.02.2003 - I R 46/01

    VGA bei Gewinntantieme

    Auszug aus BFH, 08.11.2006 - X R 11/05
    Die Frage, in welcher Höhe einem bei der Kapitalgesellschaft als Arbeitnehmer beschäftigten Gesellschafter Arbeitslohn zusteht und ob dieser ggf. unter Einbeziehung von Ansprüchen aus einer ihm von der Gesellschaft erteilten Pensionszusage angemessen ist (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 27. Februar 2003 I R 46/01, BFHE 202, 241, BStBl II 2004, 132), betrifft allein die Rechtsbeziehung zwischen der Kapitalgesellschaft und diesem Gesellschafter.
  • BVerfG, 16.03.2005 - 2 BvL 7/00

    Begrenzung der steuerlichen Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten

    Auszug aus BFH, 08.11.2006 - X R 11/05
    3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) gebietet es, wesentlich Gleiches gleich, wesentlich Ungleiches aber seiner Eigenart entsprechend unterschiedlich zu behandeln (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 16. März 2005 2 BvL 7/00, BVerfGE 112, 268, 279, BGBl I 2005, 1622; ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 02.06.2005 - III R 15/04

    Keine Übertragung eines Pauschbetrages für ein im Ausland außerhalb eines

    Auszug aus BFH, 08.11.2006 - X R 11/05
    Solche liegen vor, wenn sich eine gesetzliche Regelung zwar als rechtspolitisch verbesserungswürdig, aber --gemessen an dem mit ihr verfolgten Zweck-- nicht als planwidrig unvollständig und ergänzungsbedürftig erweist (BFH-Urteil vom 2. Juni 2005 III R 15/04, BFHE 210, 141, BStBl II 2005, 828).
  • BFH, 23.02.2005 - XI R 29/03

    Keine Kürzung des Vorwegabzugs für Vorsorgeaufwendungen wenn der Aufwand der GmbH

    Auszug aus BFH, 08.11.2006 - X R 11/05
    Dies ist dann der Fall, wenn aus der Sicht des jeweiligen Veranlagungszeitraums der Aufwand, welcher der Gesellschaft auf Dauer gesehen für die dem einzelnen Gesellschafter erteilte Pensionszusage entsteht, nicht dessen Beteiligungsquote an der Gesellschaft übersteigt (BFH-Urteil vom 23. Februar 2005 XI R 29/03, BFHE 209, 256, BStBl II 2005, 634; kritisch Blümich/Hutter, § 10 EStG Rz 417 a.E.).
  • Drs-Bund, 04.03.1961 - BT-Drs III/2573
    Auszug aus BFH, 08.11.2006 - X R 11/05
    Der Vorwegabzug ist nach der Vorstellung des Gesetzgebers seit seiner erstmaligen Einführung durch das StÄndG 1961 vom 13. Juli 1961 (BGBl I 1961, 981, BStBl I 1961, 444) dazu bestimmt, Steuerpflichtigen, die die Kosten ihrer Zukunftssicherung allein aufbringen müssen, einen annähernden Ausgleich dafür zu schaffen, dass bei den Arbeitnehmern der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge zur Zukunftssicherung übernimmt und dass dieser sog. Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Sozialversicherung steuerfrei bleibt (vgl. BTDrucks 3/2573, S. 17, 21).
  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99

    Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte bei der Einkommensteuer

    Auszug aus BFH, 08.11.2006 - X R 11/05
    Auf dieser Grundlage darf er typisierende Regelungen treffen, ohne wegen der damit unvermeidlich verbundenen Härten gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz zu verstoßen (BVerfG-Beschluss vom 21. Juni 2006 2 BvL 2/99, BFH/NV 2006, Beilage 4, 481, unter C. I. 3. c der Gründe).
  • BFH, 08.11.2006 - X R 45/02

    Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung vor 2005 sind trotz Inkrafttretens

    Auszug aus BFH, 08.11.2006 - X R 11/05
    Der Senat nimmt Bezug auf sein Urteil vom 8. November 2006 X R 45/02, DStR 2007, 147.
  • BSG, 23.01.1986 - 11a RK 4/84

    Landwirtschaftliches Unternehmen eines Gesellschafters - Abhängiges

    Auszug aus BFH, 08.11.2006 - X R 11/05
    Einen solchen Einfluss nimmt die sozialgerichtliche Rechtsprechung dann an, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer auf Grund einer gesellschaftsvertraglichen Vereinbarung in der Lage ist, jeden Beschluss und damit gleichsam jede ihm nicht genehme Weisung seines "Dienstherrn" zu verhindern (Seewald, a.a.O, § 7 SGB IV Rz 90; Urteil des Bundessozialgerichts --BSG-- vom 23. Januar 1986 11a RK 4/84, SozR 5420 § 2 Nr. 35).
  • FG Düsseldorf, 17.03.2005 - 11 K 6920/02

    Kürzung des Vorwegabzugs bei Pflichtmitgliedschaft in einem berufsständischen

    Auszug aus BFH, 08.11.2006 - X R 11/05
    Das Finanzgericht (FG) hat die Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 943 veröffentlichten Gründen abgewiesen.
  • FG Köln, 20.12.2006 - 12 K 2253/06

    Musterverfahren zum Alterseinkünftegesetz entschieden - In 2005 gezahlte

    Die Klägerin erhob Einspruch und beantragte unter Hinweis auf das beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängige Revisionsverfahren X R 11/05 (gegen das Urteil des FG Düsseldorf vom 17.03.2005 - 11 K 6920/02 E) das Ruhen des Einspruchsverfahrens bis zur Klärung der Frage, ob die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung als vorweggenommene Werbungskosten bei den zukünftigen Renteneinkünften abziehbar sind.

    Die Klägerin ist der Auffassung, das von ihr angeführte Revisionsverfahren X R 11/05 betreffe nicht nur die Veranlagungszeiträume bis 2004, sondern auch das Streitjahr 2005.

    Der erkennende Senat sieht sich nicht durch das beim BFH unter dem Aktenzeichen X R 11/05 anhängige Revisionsverfahren gegen das Urteil FG Düsseldorf 11 K 6920/02 E vom 17. März 2005, EFG 2005, 943 an einer Entscheidung gehindert, denn dieses betrifft die Rechtslage bis zum Inkrafttreten des AltEinkG und die Frage der sog. unechten Rückwirkung dieses Gesetzes, wie ebenso das BFH-Urteil vom 21. Juli 2004 X R 72/01, BFH/NV 2005, 513 (vgl. dazu auch BFH-Urteil vom 08. November 2006 X R 45/02, n.v.), auf die es vorliegend nicht ankommt.

  • BFH, 24.06.2009 - X R 56/08

    Kürzung des Vorwegabzugs

    Der erkennende Senat hat in mehreren Urteilen (vom 26. September 2006 X R 3/05, BFHE 215, 165, BStBl II 2007, 452; vom 8. November 2006 X R 11/05, BFH/NV 2007, 673; vom 17. Januar 2007 X R 10/06, BFH/NV 2007, 1289, und vom 2. September 2008 X R 17/08, BFH/NV 2009, 141) jedoch klargestellt, dass der von dem Geschäftsführer einer GmbH bezogene Arbeitslohn nur dann aus der Bemessungsgrundlage für die Kürzung des Vorwegabzugs auszunehmen ist, wenn die gegen die Gesellschaft erworbenen Ansprüche auf eine eigene Altersversorgung vollständig mit dem (gegebenenfalls wechselseitigen) Verzicht auf die dem Steuerpflichtigen in seiner Eigenschaft als (Mit-)Gesellschafter zustehenden Ansprüche in Verbindung gebracht werden können.

    Diese Rechtsauffassung steht in Einklang damit, dass der Senat auch in Fällen, in denen Gesellschafter-Geschäftsführer Pensionsanwartschaften erlangt haben, die Frage, ob dies zu Lasten der Mitgesellschafter erfolgt ist, allein unter Heranziehung der Verhältnisse des jeweiligen Jahres beurteilt hat (Senatsurteil in BFH/NV 2007, 673).

    Das FG hatte den Kläger aufgefordert, unter Zugrundelegung der Grundsätze des Senatsurteils in BFH/NV 2007, 673 zu belegen, dass er seine Pensionsanwartschaft nicht teilweise auf Kosten Dritter erlangt hat.

  • BFH, 24.06.2009 - X R 55/08

    Kürzung des Vorwegabzugs

    Der erkennende Senat hat in mehreren Urteilen (vom 26. September 2006 X R 3/05, BFHE 215, 165, BStBl II 2007, 452; vom 8. November 2006 X R 11/05, BFH/NV 2007, 673; vom 17. Januar 2007 X R 10/06, BFH/NV 2007, 1289, und vom 2. September 2008 X R 17/08, BFH/NV 2009, 141) jedoch klargestellt, dass der von dem Geschäftsführer einer GmbH bezogene Arbeitslohn nur dann aus der Bemessungsgrundlage für die Kürzung des Vorwegabzugs auszunehmen ist, wenn die gegen die Gesellschaft erworbenen Ansprüche auf eine eigene Altersversorgung vollständig mit dem (gegebenenfalls wechselseitigen) Verzicht auf die dem Steuerpflichtigen in seiner Eigenschaft als (Mit-)Gesellschafter zustehenden Ansprüche in Verbindung gebracht werden können.

    Das FG hat indessen den Kläger auch aufgefordert, unter Zugrundelegung der Grundsätze des Senatsurteils in BFH/NV 2007, 673 zu belegen, dass er seine Pensionsanwartschaft nicht teilweise auf Kosten Dritter erlangt hat.

    Er hat aber keine Unterlagen vorgelegt, mittels derer festgestellt werden kann, dass unter Beachtung der im Senatsurteil in BFH/NV 2007, 673 aufgestellten Grundsätze kein vorwegabzugsschädliches Beschäftigungsverhältnis vorgelegen hat.

  • BFH, 24.06.2009 - X R 54/08

    Kürzung des Vorwegabzugs

    Der erkennende Senat hat in mehreren Urteilen (vom 26. September 2006 X R 3/05, BFHE 215, 165, BStBl II 2007, 452; vom 8. November 2006 X R 11/05, BFH/NV 2007, 673; vom 17. Januar 2007 X R 10/06, BFH/NV 2007, 1289, und vom 2. September 2008 X R 17/08, BFH/NV 2009, 141) jedoch klargestellt, dass der von dem Geschäftsführer einer GmbH bezogene Arbeitslohn nur dann aus der Bemessungsgrundlage für die Kürzung des Vorwegabzugs auszunehmen ist, wenn die gegen die Gesellschaft erworbenen Ansprüche auf eine eigene Altersversorgung vollständig mit dem (gegebenenfalls wechselseitigen) Verzicht auf die dem Steuerpflichtigen in seiner Eigenschaft als (Mit-)Gesellschafter zustehenden Ansprüche in Verbindung gebracht werden können.

    Das FG hat indessen die Kläger auch aufgefordert, unter Zugrundelegung der Grundsätze des Senatsurteils in BFH/NV 2007, 673 zu belegen, dass der Kläger seine Pensionsanwartschaft nicht teilweise auf Kosten Dritter erlangt hat.

    Sie haben aber keine Unterlagen vorgelegt, mittels derer festgestellt werden kann, dass unter Beachtung der im Senatsurteil in BFH/NV 2007, 673 aufgestellten Grundsätze kein vorwegabzugsschädliches Beschäftigungsverhältnis vorgelegen hat.

  • FG Berlin-Brandenburg, 16.09.2009 - 8 K 1124/06

    Kein Werbungskostenabzug für vor dem Jahr 2005 geleistete Beiträge eines

    Das Verfahren hat aufgrund des beim Bundesfinanzhof anhängig gewesenen Verfahrens X R 11/05 geruht.

    Sie stellen ihrer Rechtsnatur nach private Aufwendungen dar, was sich aus der ausdrücklichen gesetzlichen Zuweisung zu den Vorsorgeaufwendungen des § 10 Abs. 2 und 3 EStG ergibt (siehe BFH, Urteil vom 8. November 2006, X R 45/02, Sammlung amtlich veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFHE - 216, 47, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 2007, 574, Urteil vom 8. November 2006, X R 11/05, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2007, 673 ).

    Der Senat verweist zur weiteren Begründung auf die Ent scheidungsgründe des BFH vom 8. November 2006 (a.a.O.).

    Denn das Alterseinkünftegesetz, welches eine andere steuerrechtliche Beurteilung der Altereinkünfte als Reaktion auf den Beschluss des BVerfG vom 6. März 2002 vorsieht (siehe BVerfGE 105, 73, BStBl. II 2002, 618), gilt ausdrücklich erst ab dem 1. Januar 2005 und sieht keine Umqualifizierung für frühere Veranlagungszeiträume vor (ebenso BFH, Urteil vom 8. November 2006, a.a.O.).

  • BFH, 16.07.2008 - X B 202/07

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage bei bereits vorliegender

    In drei Urteilen hat sich der beschließende Senat Ende 2006/ Anfang 2007 mit der Frage der Kürzung des Vorwegabzugs in Fällen befasst, in denen nicht jedem Gesellschafter-Geschäftsführer eine seiner Beteiligungsquote entsprechende Pensionszusage erteilt worden ist (Senatsurteile vom 26. September 2006 X R 3/05, BFHE 215, 165, BStBl II 2007, 452; vom 8. November 2006 X R 11/05, BFH/NV 2007, 673; vom 17. Januar 2007 X R 10/06, BFH/NV 2007, 1289).

    Der Senat hat die Überlegung zurückgewiesen, dass der Umstand der disquotalen Pensionszusage entweder durch eine höhere Arbeitsleistung des durch die Pensionszusage begünstigten Gesellschafter-Geschäftsführers (Senatsurteil in BFH/NV 2007, 1289) oder durch eine höhere Vergütung des Gesellschafter-Geschäftsführers ausgeglichen werden kann, der durch die anderen Gesellschafter-Geschäftsführern erteilte Pensionszusage benachteiligt ist (Senatsurteil in BFH/NV 2007, 673).

    In dem Urteil in BFH/NV 2007, 673 hat der Senat ausdrücklich ausgeführt, "... der mit dieser Pensionsverpflichtung verbundene Aufwand wurde teilweise von anderen Gesellschaftern dieser Kapitalgesellschaft mitfinanziert, welche keine Pensionszusage erhalten haben.

  • FG Düsseldorf, 21.10.2008 - 3 K 1907/07

    Erfassen von Zuschüssen zur Kranken- und Pflegeversicherung einer GmbH an den

    Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn der einzelne Gesellschafter - Geschäftsführer bei typisierender und wirtschaftlicher Betrachtung sein Anwartschaftsrecht auf Dauer gesehen ausschließlich durch einen seiner Beteiligungsquote entsprechendem Verzicht auf eigene gesellschaftsrechtliche Ansprüche erwirbt (BFH- Urteile vom 16. Oktober 2002 XI R 25/01, BFHE 200, 524, BStBl. II 2004, 546; vom 15. Dezember 2004 XI R 45/03, BFH/NV 2005, 1509; vom 23. Februar 2005 XI R 29/03, BFHE 209, 256, BStBl. II 2005, 634; vom 26. September 2006 X R 3/05, BFHE 215, 165, BStBl. II 2007, 452; vom 8. September 2006 X R 11/05, BFH/NV 2007, 673; vom 17. Januar 2007 X R 10/06, BFH/NV 2007, 669 und Beschluss vom 23. Juli 2008 X B 51/08, BFH/NV 2008, 1675).

    Entspricht der Verzicht des Gesellschafters dem auf ihn für seine Altersvorsorge entfallenden Aufwand der Gesellschaft, muss ihm nach Sinn und Zweck der Kürzungsregelung auch der ungekürzte Vorwegabzug zustehen, weil er wirtschaftlich betrachtet seine Altersversorgung nur durch eigene Beiträge erwirbt (BFH- Urteile vom 16. Oktober 2002 XI R 25/01, BFHE 200, 524, BStBl. II 2004, 546; vom 15. Dezember 2004 XI R 45/03, BFH/NV 2005, 1509; vom 23. Februar 2005 XI R 29/03, BFHE 209, 256, BStBl. II 2005, 634; vom 26. September 2006 X R 3/05 BFHE 215, 165, BStBl. II 2007, 452; vom 8. September 2006 X R 11/05, BFH/NV 2007, 673; vom 17. Januar 2007 X R 10/06, BFH/NV 2007, 669 und Beschluss vom 23. Juli 2008 X B 51/08, BFH/NV 2008, 1675).

    In der Entscheidung vom 8. November 2006 (X R 11/05, BFH/NV 2007, 673) hat der X. Senat sich den vorstehenden Ausführungen angeschlossen, die Klageabweisung aber damit begründet, dass ein für die vier Streitjahre vorgenommener Vergleich zwischen dem Jahresbetrag der dem Steuerpflichtigen zugesagten künftigen Pension mit der Summe aller Jahresbeträge der in dem jeweiligen Veranlagungszeitraum erteilten Pensionszusagen ergebe, dass der Anteil der Pensionszusage des Steuerpflichtigen an der Summe aller erteilten Pensionszusagen in jedem Veranlagungszeitraum höher als sein Gesellschaftsanteil gewesen sei.

  • FG Düsseldorf, 21.10.2008 - 3 K 2750/06

    Rechtmäßigkeit der Kürzung eines Vorwegabzugs gem. § 10 Abs. 3 Nr. 2 S. 2a

    Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn der einzelne Gesellschafter - Geschäftsführer bei typisierender und wirtschaftlicher Betrachtung sein Anwartschaftsrecht auf Dauer gesehen ausschließlich durch einen seiner Beteiligungsquote entsprechendem Verzicht auf eigene gesellschaftsrechtliche Ansprüche erwirbt (BFH- Urteile vom 16.Oktober 2002 XI R 25/01, BFHE 200, 524, BStBl. II 2004, 546; vom 15. Dezember 2004 XI R 45/03, BFH/NV 2005, 1509; vom 23. Februar 2005 XI R 29/03, BFHE 209, 256, BStBl. II 2005, 634; vom 26. September 2006 X R 3/05, BFHE 215, 165, BStBl. II 2007, 452; vom 8. September 2006 X R 11/05, BFH/NV 2007, 673; vom 17. Januar 2007 X R 10/06, BFH/NV 2007, 669 und Beschluss vom 23. Juli 2008 X B 51/08, BFH/NV 2008, 1675).

    Entspricht der Verzicht des Gesellschafters dem auf ihn für seine Altersvorsorge entfallenden Aufwand der Gesellschaft, muss ihm nach Sinn und Zweck der Kürzungsregelung auch der ungekürzte Vorwegabzug zustehen, weil er wirtschaftlich betrachtet seine Altersversorgung nur durch eigene Beiträge erwirbt (BFH- Urteile vom 16.Oktober 2002 XI R 25/01, BFHE 200, 524, BStBl. II 2004, 546; vom 15. Dezember 2004 XI R 45/03, BFH/NV 2005, 1509; vom 23. Februar 2005 XI R 29/03, BFHE 209, 256, BStBl. II 2005, 634; vom 26. September 2006 X R 3/05 BFHE 215, 165, BStBl. II 2007, 452; vom 8. September 2006 X R 11/05, BFH/NV 2007, 673; vom 17. Januar 2007 X R 10/06, BFH/NV 2007, 669 und Beschluss vom 23. Juli 2008 X B 51/08, BFH/NV 2008, 1675).

    In der Entscheidung vom 8. November 2006 (X R 11/05, BFH/NV 2007, 673) hat der X. Senat sich den vorstehenden Ausführungen angeschlossen, die Klageabweisung aber damit begründet, dass ein für die vier Streitjahre vorgenommener Vergleich zwischen dem Jahresbetrag der dem Steuerpflichtigen zugesagten künftigen Pension mit der Summe aller Jahresbeträge der in dem jeweiligen Veranlagungszeitraum erteilten Pensionszusagen ergebe, dass der Anteil der Pensionszusage des Steuerpflichtigen an der Summe aller erteilten Pensionszusagen in jedem Veranlagungszeitraum höher als sein Gesellschaftsanteil gewesen sei.

  • FG Hamburg, 07.04.2008 - 1 K 72/04

    Einkommensteuer: Beschränkte Abzugsfähigkeit von Vorsorgeaufwendungen vor

    Das ist zum einen- wie im Streitfall - für die Veranlagungszeiträume bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen vom 05.04.2004 - AltEinkG - am 01.01.2005 mit der Systemumstellung auf die nachgelagerte Besteuerung der Alterseinkünfte mehrfach und von verschiedenen Senaten des BFH entschieden worden (BFH 22.10.2007, X B 217/06 m.w.N., [...]; 08.11.2006, X R 45/02, BFHE 216, 47, BStBl II 2007, 574; 08.11.2006, X R 11/05, BFH/NV 2007, 673-677; 21.07.2004, X R 72/01, BFH/NV 2005, 513-515 m.w.N.; 14.03.2006, IV B 2/05, BFH/NV 2006, 1283-1284; 19.05.2004, III R 55/03, BFHE 206, 260, BStBl II 2006, 291 m. w. N ; 10.11.2004, XI R 37/02, BFH/NV 2005, 1024, jeweils für Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung; 06.03.2006, X B 5/05, BFH/NV 2006, 1091 für Beiträge an ein ärztliches Versorgungswerk; so auch 30.01.1980, VI B 114/79, BStBl II 1980, 320 für Nachzahlungen von Selbständigen zur gesetzlichen Rentenversicherung; 17.03.2004, IV B 185/02, BFH/NV 2004, 1245 für Pflichtbeiträge zu einem Versorgungswerk ).

    Vielmehr hat er ausdrücklich dessen Fortgeltung betont (08.11.2006, X R 45/02 a.a.O.; 08.11.2006, X R 11/05, BFH/NV 2007, 673-677; 21.07.2004, X R 72/01, a.a.O.; 14.03.2006, IV B 2/05, a.a.O.).

    Auf dieser Grundlage darf er typisierende Regelungen treffen, ohne wegen der damit unvermeidlich verbundenen Härten gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz zu verstoßen (BVerfG 21.06.2006, 2 BvL 2/99, BFH/NV 2006, Beilage 4, 481, unter C. I. 3. c der Gründe; 16.03.2005, 2 BvL 7/00, BVerfGE 112, 268; 24.04.1991, 1 BvR 1341/90, BVerfGE 84, 133, 157; s. auch BFH 08.11.2006, X R 11/05, BFH/NV 2007, 673-677).

  • FG Düsseldorf, 21.10.2008 - 3 K 2749/06

    Rechtmäßigkeit der Kürzung des Vorwegabzugs gem. § 10 Abs. 3 Nr. 2 S. 2a

    Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn der einzelne Gesellschafter - Geschäftsführer bei typisierender und wirtschaftlicher Betrachtung sein Anwartschaftsrecht auf Dauer gesehen ausschließlich durch einen seiner Beteiligungsquote entsprechendem Verzicht auf eigene gesellschaftsrechtliche Ansprüche erwirbt (BFH- Urteile vom 16.Oktober 2002 XI R 25/01, BFHE 200, 524, BStBl. II 2004, 546; vom 15. Dezember 2004 XI R 45/03, BFH/NV 2005, 1509; vom 23. Februar 2005 XI R 29/03, BFHE 209, 256, BStBl. II 2005, 634; vom 26. September 2006 X R 3/05, BFHE 215, 165, BStBl. II 2007, 452; vom 8. September 2006 X R 11/05, BFH/NV 2007, 673; vom 17. Januar 2007 X R 10/06, BFH/NV 2007, 669 und Beschluss vom 23. Juli 2008 X B 51/08, BFH/NV 2008, 1675).

    Entspricht der Verzicht des Gesellschafters dem auf ihn für seine Altersvorsorge entfallenden Aufwand der Gesellschaft, muss ihm nach Sinn und Zweck der Kürzungsregelung auch der ungekürzte Vorwegabzug zustehen, weil er wirtschaftlich betrachtet seine Altersversorgung nur durch eigene Beiträge erwirbt (BFH- Urteile vom 16.Oktober 2002 XI R 25/01, BFHE 200, 524, BStBl. II 2004, 546; vom 15. Dezember 2004 XI R 45/03, BFH/NV 2005, 1509; vom 23. Februar 2005 XI R 29/03, BFHE 209, 256, BStBl. II 2005, 634; vom 26. September 2006 X R 3/05 BFHE 215, 165, BStBl. II 2007, 452; vom 8. September 2006 X R 11/05, BFH/NV 2007, 673; vom 17. Januar 2007 X R 10/06, BFH/NV 2007, 669 und Beschluss vom 23. Juli 2008 X B 51/08, BFH/NV 2008, 1675).

    In der Entscheidung vom 8. November 2006 (X R 11/05, BFH/NV 2007, 673) hat der X. Senat sich den vorstehenden Ausführungen angeschlossen, die Klageabweisung aber damit begründet, dass ein für die vier Streitjahre vorgenommener Vergleich zwischen dem Jahresbetrag der dem Steuerpflichtigen zugesagten künftigen Pension mit der Summe aller Jahresbeträge der in dem jeweiligen Veranlagungszeitraum erteilten Pensionszusagen ergebe, dass der Anteil der Pensionszusage des Steuerpflichtigen an der Summe aller erteilten Pensionszusagen in jedem Veranlagungszeitraum höher als sein Gesellschaftsanteil gewesen sei.

  • BFH, 27.05.2009 - X R 50/06

    Kürzung des Vorwegabzugs bei Gesellschafter-Geschäftsführern - Pflichtbeiträge

  • BFH, 04.09.2007 - X B 224/06

    Rentenversicherungsbeiträge als vorweggenommene WK; Ruhen des Verfahrens

  • BFH, 23.10.2007 - X B 220/06

    Voraussetzungen für die Aussetzung des Verfahrens; Darlegung der grundsätzlichen

  • BFH, 26.09.2007 - X R 54/03

    Anordnung der Verfahrensruhe bei anhängigem Verfassungsbeschwerdeverfahren

  • FG Baden-Württemberg, 01.06.2011 - 4 K 3551/09

    Annahme einer eigenen Beitragsleistung für Anwartschaftsrechte auf eine

  • FG Baden-Württemberg, 27.05.2008 - 4 K 340/06

    Beendigung der gesetzlichen Verfahrensruhe durch vorläufige Steuerfestsetzung in

  • BFH, 27.03.2008 - IX B 36/07

    Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung keine vorweggenommenen

  • BFH, 19.05.2011 - X R 30/10

    Erwerb der Versorgungszusage des Gesellschaftergeschäftsführers zu Lasten seiner

  • BFH, 20.03.2013 - X R 30/11

    Kürzung des Vorwegabzugs beim Gesellschafter-Geschäftsführer im Fall einer

  • BFH, 21.08.2013 - X R 41/10

    Kürzung des Vorwegabzugs für Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 Buchst.

  • FG Rheinland-Pfalz, 07.12.2005 - 1 K 1940/04

    Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind keine vorweggenommenen

  • FG Baden-Württemberg, 21.07.2009 - 11 K 378/07

    Sonderausgabenabzug von Beiträgen zur Schweizer Altersversicherung und

  • BFH, 02.09.2008 - X R 45/05

    Kürzung des Vorwegabzugs - kein unbegrenzter Abzug von Vorsorgeaufwendungen -

  • BFH, 06.04.2009 - X B 213/08

    Kürzung des Vorwegabzugs beim Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

  • BFH, 22.10.2007 - X B 217/06

    Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen bis zum Ablauf des Jahres 2004

  • BFH, 19.05.2011 - X R 31/10

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19. 05. 2011 X R 30/10 - Erwerb der

  • FG Düsseldorf, 11.04.2008 - 18 K 375/06

    Abzugsfähigkeit von Studiengebühren für eine wissenschaftliche Hochschule in

  • FG Berlin-Brandenburg, 14.11.2007 - 1 K 1665/06

    Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von

  • FG Rheinland-Pfalz, 27.05.2010 - 6 K 2712/07

    Berücksichtigung eines Zuschusses zum behindertengerechten Umbau eines Fahrzeugs

  • FG München, 08.04.2009 - 10 K 713/09

    Keine Aufhebung eines Vorläufigkeitsvermerks gem. § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO

  • FG Nürnberg, 29.11.2006 - III 98/05

    Fehlende Einkunftserzielungsabsicht - Renten- und Sozialversicherungsbeiträge

  • FG Saarland, 17.07.2008 - 2 K 2194/05

    Einkommensteuer; keine Berücksichtigung ausländischer Sozialversicherungsbeiträge

  • FG Niedersachsen, 16.02.2010 - 12 K 119/08

    Sachdienlichkeit einer Teil-Einspruchsentscheidung bei abschließender

  • FG Hessen, 24.11.2005 - 1 K 3274/05

    Aussetzung des Verfahrens wegen anhängiger Rechtsstreite -

  • FG Hamburg, 22.10.2007 - 2 V 194/07

    Verfassungsmäßigkeit des beschränkten Abzugs von Vorsorgeaufwendungen;

  • FG Düsseldorf, 17.03.2011 - 8 K 251/10

    Abziehbarkeit von Versicherungsbeiträgen als vorweggenommene Werbungskosten bei

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