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   BFH, 16.01.2007 - III R 33/05   

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BFH, 16.01.2007 - III R 33/05 (https://dejure.org/2007,12502)
BFH, Entscheidung vom 16.01.2007 - III R 33/05 (https://dejure.org/2007,12502)
BFH, Entscheidung vom 16. Januar 2007 - III R 33/05 (https://dejure.org/2007,12502)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG §§ 62 ff.; ; EStG § 74 Abs. 2; ; EStG § 74 Abs. 3; ; SGB X § 104 Abs. 2; ; SGB X § 107; ; SGB X § 112; ; FGO § 60 Abs. 3 Satz 1; ; FGO § 123 Abs. 1 Satz 2; ; StBerG § 3 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kindergeld: Beiladung des Sozialhilfeträgers

  • datenbank.nwb.de

    Notwendige Beiladung des Sozialhilfeträgers zu dem Verfahren des Kindergeldberechtigten gegen einen Abrechnungsbescheid

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 720
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • FG Niedersachsen, 30.01.2002 - 2 K 410/98

    Zur Erstattung von Sozialhilfeaufwendungen aus dem Kindergeld für eigene Kinder

    Auszug aus BFH, 16.01.2007 - III R 33/05
    Der Erfolg der Klage hängt somit davon ab, ob die Voraussetzungen für einen Erstattungsanspruch vorliegen (vgl. Urteil des Niedersächsischen FG vom 30. Januar 2002 2 K 410/98 KI, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2002, 1534 --nur Leitsatz--, juris).

    Sie hängen aber so eng miteinander zusammen, dass eine gerichtliche Entscheidung gegenüber dem Kindergeldberechtigten und dem Erstattungsberechtigten nur einheitlich ergehen kann (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 12. Juni 1986 8 RK 61/84, Neue Juristische Wochenschrift 1988, 1166, bestätigt durch Urteil vom 23. Februar 1999 B 1 KR 6/97 R, SozR 3-1300 § 111 Nr. 7, zur notwendigen Beiladung des Versicherten im Erstattungsstreit zwischen Versicherung und Sozialhilfeträger; im Ergebnis ebenso Urteile des Niedersächsischen FG in EFG 2002, 1534 --nur Leitsatz--, juris; des FG Rheinland-Pfalz vom 18. Oktober 2002 3 K 1503/02, juris, und des FG Münster vom 1. Juli 2004 6 K 2517/03 AO, EFG 2004, 1780).

  • FG Münster, 01.07.2004 - 6 K 2517/03

    Kindergeldanspruch aufenthaltsrechtlich lediglich geduldeter Ausländer ohne

    Auszug aus BFH, 16.01.2007 - III R 33/05
    Sie hängen aber so eng miteinander zusammen, dass eine gerichtliche Entscheidung gegenüber dem Kindergeldberechtigten und dem Erstattungsberechtigten nur einheitlich ergehen kann (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 12. Juni 1986 8 RK 61/84, Neue Juristische Wochenschrift 1988, 1166, bestätigt durch Urteil vom 23. Februar 1999 B 1 KR 6/97 R, SozR 3-1300 § 111 Nr. 7, zur notwendigen Beiladung des Versicherten im Erstattungsstreit zwischen Versicherung und Sozialhilfeträger; im Ergebnis ebenso Urteile des Niedersächsischen FG in EFG 2002, 1534 --nur Leitsatz--, juris; des FG Rheinland-Pfalz vom 18. Oktober 2002 3 K 1503/02, juris, und des FG Münster vom 1. Juli 2004 6 K 2517/03 AO, EFG 2004, 1780).
  • BSG, 12.06.1986 - 8 RK 61/84

    Erstattungsstreit - Beiladung des Versicherten - Krankenkasse - Sozialhilfeträger

    Auszug aus BFH, 16.01.2007 - III R 33/05
    Sie hängen aber so eng miteinander zusammen, dass eine gerichtliche Entscheidung gegenüber dem Kindergeldberechtigten und dem Erstattungsberechtigten nur einheitlich ergehen kann (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 12. Juni 1986 8 RK 61/84, Neue Juristische Wochenschrift 1988, 1166, bestätigt durch Urteil vom 23. Februar 1999 B 1 KR 6/97 R, SozR 3-1300 § 111 Nr. 7, zur notwendigen Beiladung des Versicherten im Erstattungsstreit zwischen Versicherung und Sozialhilfeträger; im Ergebnis ebenso Urteile des Niedersächsischen FG in EFG 2002, 1534 --nur Leitsatz--, juris; des FG Rheinland-Pfalz vom 18. Oktober 2002 3 K 1503/02, juris, und des FG Münster vom 1. Juli 2004 6 K 2517/03 AO, EFG 2004, 1780).
  • FG Rheinland-Pfalz, 18.10.2002 - 3 K 1503/02

    Erstattungsanspruch des Sozialamtes auf Kindergeld

    Auszug aus BFH, 16.01.2007 - III R 33/05
    Sie hängen aber so eng miteinander zusammen, dass eine gerichtliche Entscheidung gegenüber dem Kindergeldberechtigten und dem Erstattungsberechtigten nur einheitlich ergehen kann (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 12. Juni 1986 8 RK 61/84, Neue Juristische Wochenschrift 1988, 1166, bestätigt durch Urteil vom 23. Februar 1999 B 1 KR 6/97 R, SozR 3-1300 § 111 Nr. 7, zur notwendigen Beiladung des Versicherten im Erstattungsstreit zwischen Versicherung und Sozialhilfeträger; im Ergebnis ebenso Urteile des Niedersächsischen FG in EFG 2002, 1534 --nur Leitsatz--, juris; des FG Rheinland-Pfalz vom 18. Oktober 2002 3 K 1503/02, juris, und des FG Münster vom 1. Juli 2004 6 K 2517/03 AO, EFG 2004, 1780).
  • BSG, 23.02.1999 - B 1 KR 6/97 R

    Krankenversicherung - Sozialhilfe - Erstattungsanspruch - stationäre Behandlung -

    Auszug aus BFH, 16.01.2007 - III R 33/05
    Sie hängen aber so eng miteinander zusammen, dass eine gerichtliche Entscheidung gegenüber dem Kindergeldberechtigten und dem Erstattungsberechtigten nur einheitlich ergehen kann (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 12. Juni 1986 8 RK 61/84, Neue Juristische Wochenschrift 1988, 1166, bestätigt durch Urteil vom 23. Februar 1999 B 1 KR 6/97 R, SozR 3-1300 § 111 Nr. 7, zur notwendigen Beiladung des Versicherten im Erstattungsstreit zwischen Versicherung und Sozialhilfeträger; im Ergebnis ebenso Urteile des Niedersächsischen FG in EFG 2002, 1534 --nur Leitsatz--, juris; des FG Rheinland-Pfalz vom 18. Oktober 2002 3 K 1503/02, juris, und des FG Münster vom 1. Juli 2004 6 K 2517/03 AO, EFG 2004, 1780).
  • BFH, 09.02.2004 - VIII R 21/03

    Abzweigung - notwendige Beiladung des Kindergeldberechtigten

    Auszug aus BFH, 16.01.2007 - III R 33/05
    Das ist der Fall, wenn die Entscheidung notwendigerweise und unmittelbar Rechte oder Rechtsbeziehungen des Dritten gestaltet, bestätigt, verändert oder zum Erlöschen bringt (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Februar 2004 VIII R 21/03, BFH/NV 2004, 662, m.w.N.).
  • BFH, 14.04.2008 - III R 87/06

    Notwendige Beiladung des Sozialhilfeträgers zu dem Verfahren des

    Das ist der Fall, wenn die Entscheidung notwendigerweise und unmittelbar Rechte oder Rechtsbeziehungen des Dritten gestaltet, bestätigt, verändert oder zum Erlöschen bringt (vgl. Senatsbeschluss vom 16. Januar 2007 III R 33/05, BFH/NV 2007, 720).

    Sie hängen aber so eng miteinander zusammen, dass eine gerichtliche Entscheidung gegenüber dem Kindergeldberechtigten und dem Erstattungsberechtigten nur einheitlich ergehen kann (vgl. Senatsbeschluss in BFH/NV 2007, 720, m.w.N.).

    Das Unterlassen einer notwendigen Beiladung begründet einen Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens, der vom Revisionsgericht von Amts wegen zu prüfen ist (vgl. Senatsbeschluss in BFH/NV 2007, 720).

  • BFH, 17.04.2013 - VI R 15/12

    Keine Aufhebung eines Beiladungsbeschlusses im Revisionsverfahren - Beizuladender

    Sie hängen aber so eng miteinander zusammen, dass eine gerichtliche Entscheidung gegenüber dem Kindergeldberechtigten und dem Erstattungsberechtigten nur einheitlich ergehen kann (vgl. BFH-Beschluss vom 16. Januar 2007 III R 33/05, BFH/NV 2007, 720, m.w.N.).

    b) Das Unterlassen einer notwendigen Beiladung (hier des Landkreises ...) begründet einen Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens, der vom Revisionsgericht von Amts wegen zu prüfen ist (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 720).

  • BFH, 20.08.2007 - III B 194/06

    Kindergeldabzweigung; Beiladung

    In Abzweigungsfällen nach § 74 Abs. 1 Satz 4 EStG, in denen ein vorrangig Kindergeldberechtigter gegen den von einer Familienkasse erlassenen Abzweigungsbescheid klagt, ist der Sozialleistungsträger notwendig beizuladen, an den das Kindergeld abgezweigt wird (vgl. Senatsbeschluss vom 16. Januar 2007 III R 33/05, BFH/NV 2007, 720, zur Klage eines Kindergeldberechtigten gegen einen Abrechnungsbescheid).

    Die vom FG zu treffende Entscheidung beeinflusst die Rechtsposition der Beigeladenen, weil die Familienkasse bei einer Aufhebung des Abzweigungsbescheides einen Rückerstattungsanspruch gemäß § 112 SGB X gegenüber der Beigeladenen hat (vgl. Senatsbeschluss in BFH/NV 2007, 720).

  • BFH, 01.04.2014 - XI B 145/13

    Notwendige Beiladung des angeblich erstattungsberechtigten Sozialleistungsträgers

    b) Zu Recht ist das FG davon ausgegangen, dass nach der Rechtsprechung des BFH der betroffene Sozialleistungsträger zum Klageverfahren eines Kindergeldberechtigten gegen einen Abrechnungsbescheid notwendig beizuladen ist, wenn die Familienkasse das Kindergeld aufgrund eines geltend gemachten Erstattungsanspruchs an den Sozialleistungsträger ausgezahlt und dem Kindergeldberechtigten durch Abrechnungsbescheid mitgeteilt hat, sein Anspruch auf Kindergeld gelte als erfüllt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 16. Januar 2007 III R 33/05, BFH/NV 2007, 720; vom 14. April 2008 III R 87/06, juris; in BFH/NV 2013, 1242; s.a. Wendl in Herrmann/Heuer/Raupach, § 74 EStG Rz 16; Blümich/Treiber, § 74 EStG Rz 52).
  • FG München, 25.10.2011 - 7 K 2736/09

    Kindergeld für Pflegekind trotz weiter bestehender Umgangskontakte des Kindes zu

    Der Fall einer notwendigen Beiladung nach § 60 Abs. 3 FGO liegt bei einer Abzweigung des Kindergeldes nur vor, wenn der Erstattungsanspruch des Sozialhilfeleistungsträgers in Streit stehen würde, da der Kindergeldanspruch nach §§ 62 ff. EStG und der Erstattungsanspruch - obwohl es sich um eigenständige Ansprüche handelt - so eng miteinander zusammen hängen, dass eine gerichtliche Entscheidung gegenüber dem Kindergeldberechtigten und dem Erstattungsberechtigten nur einheitlich im Sinne von § 60 Abs. 3 FGO ergehen kann (BFH-Beschluss vom 16. Januar 2007 III R 33/05, BFH/NV 2007, 720).
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Rechtsprechung
   BFH, 16.01.2007 - X B 5/06   

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https://dejure.org/2007,7047
BFH, 16.01.2007 - X B 5/06 (https://dejure.org/2007,7047)
BFH, Entscheidung vom 16.01.2007 - X B 5/06 (https://dejure.org/2007,7047)
BFH, Entscheidung vom 16. Januar 2007 - X B 5/06 (https://dejure.org/2007,7047)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 105 Abs. 5; ; FGO § ... 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; AO § 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2; ; AO § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; ; AO § 173 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1; ; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1

  • rechtsportal.de

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a; FGO 76 § 115 Abs. 2
    Versorgungsvertrag zwischen Angehörigen

  • datenbank.nwb.de

    Tatsächliche Durchführung eines Versorgungsvertrags und Vermögensübergabevertrags

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berechtigung zum Sonderausgabenabzug hinsichtlich im Zusammenhang mit der Übertragung des Eigentums an einem Wohngebäude mit Mietwohnungen an einen Elternteil erbrachter monatlicher Geldleistungen; Erfordernis der Regelung von Vermögensübergabeverträgen und ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 720
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 26.10.1994 - I B 76/94

    Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit der aufgeworfenen Rechtsfragen bei

    Auszug aus BFH, 16.01.2007 - X B 5/06
    Ist das angegriffene Urteil des FG nebeneinander (kumulativ) auf mehrere Rechtsgründe gestützt, von denen jeder für sich das Urteil trägt, so ist eine Rechtsfrage, die sich nur im Hinblick auf eine dieser Erwägungen stellt, nicht entscheidungserheblich, es sei denn, dass auch im Hinblick auf die anderen Rechtsgründe die Zulassung der Revision gerechtfertigt wäre (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26. Oktober 1994 I B 76/94, BFH/NV 1996, 42; vom 5. Mai 2004 VIII B 168/03, BFH/NV 2004, 1524; vom 7. Juli 2006 IV B 94/05, BFH/NV 2006, 2266).
  • BFH, 27.10.2004 - XI B 182/02

    Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 16.01.2007 - X B 5/06
    Zwar stellt es einen Verstoß gegen die dem Tatrichter obliegende Sachaufklärungs- und Beweiserhebungspflicht (§§ 76 Abs. 1, 81 Abs. 1 FGO) dar, wenn das FG einen entscheidungserheblichen Beweisantrag übergeht (BFH-Beschluss vom 27. Oktober 2004 XI B 182/02, BFH/NV 2005, 564).
  • BFH, 20.11.2002 - X B 48/01

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, wesentliche Betriebsgrundlagen bei verpachtetem

    Auszug aus BFH, 16.01.2007 - X B 5/06
    In einem solchen Fall muss daher für jede der selbständig tragenden Erwägungen des FG ein Zulassungsgrund dargelegt werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 20. November 2002 X B 48/01, BFH/NV 2003, 317; vom 22. Februar 2005 X B 97/04, BFH/NV 2005, 1085; vom 6. März 2006 X B 102/05, BFH/NV 2006, 1134).
  • BFH, 19.01.2005 - X R 23/04

    Anforderungen an die Vertragsdurchführung bei Vermögensübergabe gegen

    Auszug aus BFH, 16.01.2007 - X B 5/06
    Letzteres ist vor allem dann anzunehmen, wenn der Vollzug der Vereinbarung durch willkürliche Aussetzung und anschließende Wiederaufnahme der Zahlungen, darüber hinaus aber auch durch Schwankungen in der Höhe des Zahlbetrags, die nicht durch Änderungen der Verhältnisse gerechtfertigt sind, gekennzeichnet ist (Senatsurteile vom 3. März 2004 X R 14/01, BFHE 205, 261, 266, BStBl II 2004, 826, 828 f.; vom 19. Januar 2005 X R 23/04, BFHE 209, 91, 93, BStBl II 2005, 434, 435).
  • BFH, 03.03.2004 - X R 14/01

    Wertsicherungsklausel bei Vermögensübertragung

    Auszug aus BFH, 16.01.2007 - X B 5/06
    Letzteres ist vor allem dann anzunehmen, wenn der Vollzug der Vereinbarung durch willkürliche Aussetzung und anschließende Wiederaufnahme der Zahlungen, darüber hinaus aber auch durch Schwankungen in der Höhe des Zahlbetrags, die nicht durch Änderungen der Verhältnisse gerechtfertigt sind, gekennzeichnet ist (Senatsurteile vom 3. März 2004 X R 14/01, BFHE 205, 261, 266, BStBl II 2004, 826, 828 f.; vom 19. Januar 2005 X R 23/04, BFHE 209, 91, 93, BStBl II 2005, 434, 435).
  • BFH, 18.07.2006 - X B 206/05

    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen

    Auszug aus BFH, 16.01.2007 - X B 5/06
    Diese Zielsetzung vermag die Zulassung als Grundsatzrevision gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO indessen nicht zu rechtfertigen (ständige Rechtsprechung; vgl. zuletzt z.B. BFH-Beschlüsse vom 18. Juli 2006 X B 206/05, BFH/NV 2006, 1877, 1879; vom 14. August 2006 III B 198/05, BFH/NV 2006, 2281).
  • BFH, 05.05.2004 - VIII B 168/03

    Kumulative Urteilsbegründung; behinderungsbedingter Mehrbedarf

    Auszug aus BFH, 16.01.2007 - X B 5/06
    Ist das angegriffene Urteil des FG nebeneinander (kumulativ) auf mehrere Rechtsgründe gestützt, von denen jeder für sich das Urteil trägt, so ist eine Rechtsfrage, die sich nur im Hinblick auf eine dieser Erwägungen stellt, nicht entscheidungserheblich, es sei denn, dass auch im Hinblick auf die anderen Rechtsgründe die Zulassung der Revision gerechtfertigt wäre (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26. Oktober 1994 I B 76/94, BFH/NV 1996, 42; vom 5. Mai 2004 VIII B 168/03, BFH/NV 2004, 1524; vom 7. Juli 2006 IV B 94/05, BFH/NV 2006, 2266).
  • BFH, 15.07.1992 - X R 165/90

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen

    Auszug aus BFH, 16.01.2007 - X B 5/06
    Andererseits liegt es in der Rechtsnatur des Versorgungsvertrags begründet, dass die Vertragspartner z.B. auf geänderte Bedarfslagen angemessen reagieren (Senatsurteil vom 15. Juli 1992 X R 165/90, BFHE 168, 561, 565, BStBl II 1992, 1020, 1022).
  • BFH, 01.09.2004 - X B 162/03

    Darlegung von Revisionszulassungsgründen

    Auszug aus BFH, 16.01.2007 - X B 5/06
    Liegen der Entscheidung des FG nebeneinander mehrere selbständig tragende Erwägungen zugrunde, kann sie zudem nur dann auf dem geltend gemachten Verfahrensmangel beruhen, wenn der Mangel sämtliche Begründungen betrifft (vgl. Senatsbeschluss vom 1. September 2004 X B 162/03, BFH/NV 2005, 224).
  • BFH, 07.07.2006 - IV B 94/05

    Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus BFH, 16.01.2007 - X B 5/06
    Ist das angegriffene Urteil des FG nebeneinander (kumulativ) auf mehrere Rechtsgründe gestützt, von denen jeder für sich das Urteil trägt, so ist eine Rechtsfrage, die sich nur im Hinblick auf eine dieser Erwägungen stellt, nicht entscheidungserheblich, es sei denn, dass auch im Hinblick auf die anderen Rechtsgründe die Zulassung der Revision gerechtfertigt wäre (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26. Oktober 1994 I B 76/94, BFH/NV 1996, 42; vom 5. Mai 2004 VIII B 168/03, BFH/NV 2004, 1524; vom 7. Juli 2006 IV B 94/05, BFH/NV 2006, 2266).
  • BFH, 06.03.2006 - X B 102/05

    NZB: kumulative Urteilsbegründung; Divergenz

  • BFH, 14.08.2006 - III B 198/05

    NZB: Zulassungsgründe, Darlegung

  • BFH, 22.02.2005 - X B 97/04

    NZB: kumulative Urteilsbegründung

  • BFH, 07.06.2016 - I B 6/15

    Prüfung des Vorliegens einer verdeckten Gewinnausschüttung i. S. des § 8 Abs. 3

    Hierfür muss der Beschwerdeführer zunächst eine bestimmte für die Entscheidung des Streitfalls erhebliche abstrakte Rechtsfrage herausstellen (BFH-Beschlüsse vom 5. September 2011 X B 144/10, BFH/NV 2012, 3; vom 14. November 2011 III B 8/11, BFH/NV 2012, 221), die im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und im künftigen Revisionsverfahren klärungsfähig ist (BFH-Beschlüsse vom 16. Januar 2007 X B 5/06, BFH/NV 2007, 720; vom 20. Oktober 2011 V B 17/11, BFH/NV 2012, 165).
  • BFH, 16.06.2021 - X R 3/20

    Abweichung zwischen dem Vereinbarten und der tatsächlichen Durchführung bei

    In einem solchen Fall erscheint der Vertrag nur der äußeren Form nach als bindend, hat für die Parteien selbst jedoch den Charakter der Beliebigkeit, so dass sie von ihm nur Gebrauch machen, wenn es ihnen opportun erscheint (vgl. Senatsbeschluss vom 16.01.2007 - X B 5/06, BFH/NV 2007, 720, unter 1.c aa).

    Die von Anfang an vollständige Nichtzahlung der vereinbarten und betragsmäßig erheblichen baren Altenteilsleistungen ist hingegen als schädlich angesehen worden (Senatsurteil vom 19.01.2005 - X R 23/04, BFHE 209, 91, BStBl II 2005, 434: Nichtzahlung von 750 DM, die neben einem Wohnrecht vereinbart waren; Senatsurteil vom 15.09.2010 - X R 16/09, BFH/NV 2011, 428: langjährige Nichtzahlung des gesamten neben einem Wohnrecht vereinbarten Baraltenteils von 350 DM), ebenso die Nichtzahlung erheblicher Teile der ausschließlich vereinbarten Barleistungen (Senatsbeschluss in BFH/NV 2007, 720, unter 1.c bb: von Anfang an werden nur 3.500 DM statt der vereinbarten 6.000 DM monatlich gezahlt).

  • BFH, 15.09.2010 - X R 16/09

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen: keine Rückkehr zu vertragsgemäßem

    So wie andere Verträge im Wege des Fremdvergleichs auf ihre Ernstlichkeit überprüft werden, sind Versorgungsverträge, denen beide Parteien --durch äußerliche Merkmale erkennbar-- rechtliche Bindungswirkung beimessen, von solchen "Verträgen" abzugrenzen, die die Parteien selbst nicht ernst nehmen und von denen sie nur Gebrauch machen, wenn es ihnen opportun erscheint (Senatsbeschluss vom 16. Januar 2007 X B 5/06, BFH/NV 2007, 720, unter 1.c aa).
  • BFH, 15.09.2010 - X R 10/09

    Keine Versagung des Sonderausgabenabzugs bei bloß verspäteter Zahlung von

    So wie andere Verträge im Wege des Fremdvergleichs auf ihre Ernstlichkeit überprüft werden, sind Versorgungsverträge, denen beide Parteien --durch äußerliche Merkmale erkennbar-- rechtliche Bindungswirkung beimessen, von solchen "Verträgen" abzugrenzen, die die Parteien selbst nicht ernst nehmen und von denen sie nur Gebrauch machen, wenn es ihnen opportun erscheint (Senatsbeschluss vom 16. Januar 2007 X B 5/06, BFH/NV 2007, 720, unter 1.c aa).
  • BFH, 31.01.2019 - VIII B 41/18

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Divergenz -

    Die Entscheidungserheblichkeit liegt nur dann vor, wenn eine Aussage zu der Rechtsfrage erforderlich ist, um die von der Vorinstanz getroffene Entscheidung zu begründen (vgl. BFH-Beschluss vom 16. Januar 2007 X B 5/06, BFH/NV 2007, 720).
  • BFH, 14.12.2011 - X B 85/11

    Grundsätzliche Bedeutung: Klärungsfähigkeit - verspätetes Umformulieren der

    Dies ist nur dann der Fall, wenn eine Aussage zu dieser Rechtsfrage erforderlich war, um die vom FG getroffene Entscheidung zu begründen (z.B. Senatsbeschluss vom 16. Januar 2007 X B 5/06, BFH/NV 2007, 720, m.w.N.).
  • BFH, 07.06.2011 - X B 212/10

    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen - Erheblichkeit

    Für die Entscheidung des Streitfalles erheblich ist eine Rechtsfrage nur dann, wenn eine Aussage zu dieser Rechtsfrage erforderlich war, um die vom Finanzgericht (FG) getroffene Entscheidung zu begründen (Senatsbeschluss vom 16. Januar 2007 X B 5/06, BFH/NV 2007, 720).
  • BFH, 11.02.2014 - III B 16/13

    Kapitalgesellschaft mit inländischer Geschäftsleitung ist keine Basisgesellschaft

    Für die Entscheidung des Streitfalles erheblich ist eine Rechtsfrage nur dann, wenn eine Aussage zu dieser Rechtsfrage erforderlich war, um die vom FG getroffene Entscheidung zu begründen (BFH-Beschluss vom 16. Januar 2007 X B 5/06, BFH/NV 2007, 720).
  • FG Niedersachsen, 28.08.2008 - 3 K 219/06

    Abziehbarkeit der auf besondere Verpflichtungsgründen beruhenden Renten und

    Indiz hierfür ist es, wenn für die Aussetzung und die anschließende Wiederaufnahme von Zahlungen keine nachvollziehbaren Gründe vorlägen bzw. Schwankungen in der Höhe des Zahlbetrages nicht durch Änderungen der Verhältnisse gerechtfertigt sind (Beschluss des BFH vom 10. Januar 2007 X B 5/06, BFH/NV 2007, 720; Urteil vom 3. März 2004 X R 14/01 a.a.O.).
  • BFH, 12.07.2007 - III B 138/06

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wenn FG-Urteil auf mehrere selbständig

    Beruht das FG-Urteil auf mehreren selbständig tragenden Gründen, muss hinsichtlich jeder Begründung ein Zulassungsgrund vorliegen (z.B. BFH-Beschluss 16. Januar 2007 X B 5/06, BFH/NV 2007, 720).
  • BFH, 05.12.2007 - XI B 134/06

    Vorliegen einer Mitunternehmerschaft - grundsätzliche Bedeutung - Divergenz -

  • FG Münster, 26.03.2009 - 2 K 2204/05

    Abzug einer dauernden Last als Sonderausgabe i.R.e. Einkommensteuerbescheides;

  • BFH, 26.11.2008 - III B 133/08

    Keine ausreichende Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache -

  • FG Niedersachsen, 27.06.2019 - 11 K 291/18

    Abzug von Altenteilsleistungen als Sonderausgaben

  • BFH, 25.10.2007 - VII B 293/06

    Sachaufklärungsrüge; Divergenz

  • BFH, 25.09.2007 - I B 72/07

    Verkündung des FG-Urteils am Schluss des Sitzungstages; Voraussetzungen einer

  • BFH, 04.12.2012 - X B 137/11

    Klärungsfähige Rechtsfrage im Rahmen einer NZB - Rechtswidrigkeit eines

  • FG Münster, 14.05.2020 - 5 K 2761/18

    Einkommensteuer - Zur Anerkennung von Zahlungen aufgrund eines

  • FG Niedersachsen, 22.01.2014 - 3 K 490/12

    Berücksichtigung von Altenteilsleistungen als dauernde Lasten i.R.d.

  • FG Münster, 07.12.2022 - 6 K 2026/20

    Sonderausgaben - Steuerrechtliche Anerkennung von Vermögensübergabe- und

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