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   BFH, 09.01.2007 - VIII B 180/05   

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BFH, 09.01.2007 - VIII B 180/05 (https://dejure.org/2007,1808)
BFH, Entscheidung vom 09.01.2007 - VIII B 180/05 (https://dejure.org/2007,1808)
BFH, Entscheidung vom 09. Januar 2007 - VIII B 180/05 (https://dejure.org/2007,1808)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 76 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § ... 76 Abs. 1 Satz 2; ; FGO § 76 Abs. 1 Satz 4; ; FGO § 76 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2; ; FGO § 155; ; ZPO § 295; ; AO § 42; ; AO § 90 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sachaufklärungsrüge; Übergehen von Beweisanträgen; Sachverhalt mit Auslandsbezug

  • datenbank.nwb.de

    Gestaltungsmissbrauch bei Domizilgesellschaften; Vernehmung von Auslandszeugen; Verletzung der Sachaufklärungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 751
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 05.12.2005 - X B 17/05

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Hinweispflicht, Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BFH, 09.01.2007 - VIII B 180/05
    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör liegt erst dann vor, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt und auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter --selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen-- nicht zu rechnen brauchte, so dass dies im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrags gleichkommt (BVerfG-Beschlüsse vom 15. Januar 1999 1 BvR 1274/92, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1999, 3326; vom 12. Juni 2003 1 BvR 2285/02, NJW 2003, 2524; BFH-Beschlüsse vom 5. Dezember 2005 X B 17/05, BFH/NV 2006, 761, m.w.N.; vom 25. August 2006 VIII B 13/06, BFH/NV 2006, 2122).

    b) Für die fachkundig vertretenen Kläger musste von Anfang an klar sein, dass unter dem rechtlichen Gesichtspunkt einer sog. Domizilgesellschaft auch die Problematik eines Gestaltungsmissbrauchs nach § 42 AO angesprochen war (vgl. etwa BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 761).

  • BFH, 14.11.2003 - VIII B 70/02

    NZB: Feststellungen in einem Strafurteil

    Auszug aus BFH, 09.01.2007 - VIII B 180/05
    Im Ausland ansässige Zeugen sind nach ständiger Rechtsprechung im finanzgerichtlichen Verfahren ebenfalls nicht vom FG zu laden, sondern von den Beteiligten zum Termin vor dem FG zu stellen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 14. November 2003 VIII B 70/02, BFH/NV 2004, 513, m.w.N.; vom 19. Mai 2004 III B 23/03, juris; vom 6. Juni 2006 XI B 162/05, BFH/NV 2006, 1785).

    Die gegen den Beschluss in BFH/NV 2004, 513 eingelegte Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit Beschluss vom 27. April 2006 2 BvR 68/04 nicht zur Entscheidung angenommen.

  • BFH, 06.12.1995 - I R 40/95

    Marktüberlassung zugunsten einer ausländischen Domizilgesellschaft und

    Auszug aus BFH, 09.01.2007 - VIII B 180/05
    In einem solchen Fall kommt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung eine von den allgemeinen ertragsteuerlichen Grundsätzen abweichende Zurechnung mit Hilfe des § 42 AO in Betracht (vgl. BFH-Urteile vom 6. Dezember 1995 I R 40/95, BFHE 180, 35, BStBl II 1997, 118; vom 20. März 2002 I R 63/99, BFHE 198, 506, BStBl II 2003, 50).
  • BFH, 20.03.2002 - I R 63/99

    Zum Verhältnis der Hinzurechnungsbesteuerung nach § 7 AStG zu 42 AO

    Auszug aus BFH, 09.01.2007 - VIII B 180/05
    In einem solchen Fall kommt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung eine von den allgemeinen ertragsteuerlichen Grundsätzen abweichende Zurechnung mit Hilfe des § 42 AO in Betracht (vgl. BFH-Urteile vom 6. Dezember 1995 I R 40/95, BFHE 180, 35, BStBl II 1997, 118; vom 20. März 2002 I R 63/99, BFHE 198, 506, BStBl II 2003, 50).
  • BVerfG, 27.04.2006 - 2 BvR 68/04
    Auszug aus BFH, 09.01.2007 - VIII B 180/05
    Die gegen den Beschluss in BFH/NV 2004, 513 eingelegte Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit Beschluss vom 27. April 2006 2 BvR 68/04 nicht zur Entscheidung angenommen.
  • BFH, 19.01.2006 - VIII B 84/05

    NZB: Sachaufklärungspflicht - unterlassene Beweiserhebung

    Auszug aus BFH, 09.01.2007 - VIII B 180/05
    a) Die schlüssige Rüge, das FG habe den Sachverhalt auch ohne entsprechenden Beweisantritt von Amts wegen näher aufklären müssen, setzt u.a. den substantiierten Vortrag darüber voraus, aus welchen --genau bezeichneten-- Gründen sich dem FG die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung (Beweiserhebung) auch ohne entsprechenden Antrag hätte aufdrängen müssen, welche (entscheidungserheblichen) Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung voraussichtlich ergeben hätten, inwiefern eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des --ggf. auch unrichtigen-- materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können und warum die fachkundig vertretenen Kläger nicht von sich aus entsprechende Anträge gestellt haben (vgl. § 295 ZPO i.V.m. § 155 FGO; BFH-Beschluss vom 19. Januar 2006 VIII B 84/05, BFH/NV 2006, 803).
  • BVerfG, 15.01.1999 - 1 BvR 1274/92

    Verfassungsrechtlich unbedenkliche Untersagung der Veröffentlichung der

    Auszug aus BFH, 09.01.2007 - VIII B 180/05
    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör liegt erst dann vor, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt und auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter --selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen-- nicht zu rechnen brauchte, so dass dies im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrags gleichkommt (BVerfG-Beschlüsse vom 15. Januar 1999 1 BvR 1274/92, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1999, 3326; vom 12. Juni 2003 1 BvR 2285/02, NJW 2003, 2524; BFH-Beschlüsse vom 5. Dezember 2005 X B 17/05, BFH/NV 2006, 761, m.w.N.; vom 25. August 2006 VIII B 13/06, BFH/NV 2006, 2122).
  • BFH, 25.08.2006 - VIII B 13/06

    NZB: materielle Richtigkeit, grundsätzliche Bedeutung, Übergehen von

    Auszug aus BFH, 09.01.2007 - VIII B 180/05
    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör liegt erst dann vor, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt und auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter --selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen-- nicht zu rechnen brauchte, so dass dies im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrags gleichkommt (BVerfG-Beschlüsse vom 15. Januar 1999 1 BvR 1274/92, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1999, 3326; vom 12. Juni 2003 1 BvR 2285/02, NJW 2003, 2524; BFH-Beschlüsse vom 5. Dezember 2005 X B 17/05, BFH/NV 2006, 761, m.w.N.; vom 25. August 2006 VIII B 13/06, BFH/NV 2006, 2122).
  • BFH, 02.08.2004 - IX B 41/04

    Vertrauensschutz; fehlerhafte frühere Veranlagungspraxis

    Auszug aus BFH, 09.01.2007 - VIII B 180/05
    Abgesehen davon, dass die fachkundig vertretenen Kläger diesen --und ebenso wenig einen anderen-- Beweisantrag in der maßgebenden letzten mündlichen Verhandlung ausweislich der Sitzungsniederschrift vom 19. Juli 2005 nicht aufrechterhalten haben, hat das FG (S. 3 des angefochtenen Urteils) den Betriebsprüfungsbericht vom 30. September 1993 ausdrücklich in Bezug genommen, indes die klägerischen Behauptungen aus materiell-rechtlichen Gründen als nicht entscheidungserheblich beurteilt, weil der Grundsatz von Treu und Glauben der gebotenen frühestmöglichen Korrektur durch die Finanzbehörde von als unrichtig erkannten Rechtsauffassungen nicht entgegenstehe, und zwar selbst dann, wenn die fehlerhafte Rechtsauffassung in einem Prüfbericht niedergelegt worden ist, die Finanzbehörde die rechtsirrige, für den Steuerpflichtigen günstige Auffassung über eine längere Zeitspanne vertreten und der Steuerpflichtige im Vertrauen darauf disponiert haben sollte (ausführlich BFH-Beschlüsse vom 12. Juli 2006 IV B 9/05, BFH/NV 2006, 2028, m.w.N.; vom 2. August 2004 IX B 41/04, BFH/NV 2005, 68).
  • BFH, 06.06.2006 - XI B 162/05

    Erweiterte Mitwirkungspflicht auch bei nur teilweisem Auslandsbezug

    Auszug aus BFH, 09.01.2007 - VIII B 180/05
    Im Ausland ansässige Zeugen sind nach ständiger Rechtsprechung im finanzgerichtlichen Verfahren ebenfalls nicht vom FG zu laden, sondern von den Beteiligten zum Termin vor dem FG zu stellen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 14. November 2003 VIII B 70/02, BFH/NV 2004, 513, m.w.N.; vom 19. Mai 2004 III B 23/03, juris; vom 6. Juni 2006 XI B 162/05, BFH/NV 2006, 1785).
  • BFH, 26.06.2006 - VIII B 212/05

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht wegen Übergehens eines Beweisantrags;

  • BFH, 20.04.2006 - VIII B 33/05

    Sitzungsniederschrift, Verstoß gegen den Inhalt der Akten

  • BFH, 16.10.2006 - X B 125/06

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im

  • BVerfG, 12.06.2003 - 1 BvR 2285/02

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Zurückweisung von Beklagtenvorbringen als

  • BFH, 19.05.2004 - III B 23/03

    Unzureichende Sachaufklärung bei Auslandssachverhalt; Verletzung des rechtlichen

  • BFH, 12.07.2006 - IV B 9/05

    NZB: Abschnittsbesteuerung - keine Bindung des FA an frühere Rechtsauffassung

  • BFH, 19.09.2013 - V R 25/12

    Verhältnis von Abzweigung und Erstattung von Kindergeld

    Die Rüge, das FG habe den Sachverhalt auch ohne entsprechenden Beweisantritt von Amts wegen näher aufklären müssen, setzt nach ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 19. Januar 2006 VIII B 84/05, BFH/NV 2006, 803; vom 4. Dezember 2006 VIII B 61/06, BFH/NV 2007, 451; vom 9. Januar 2007 VIII B 180/05, BFH/NV 2007, 751; vom 27. März 2007 VIII B 152/05, BFH/NV 2007, 1335, und vom 22. Januar 2013 V B 85/12, nicht veröffentlicht) voraus, dass der Beschwerdeführer substantiiert darlegt, aus welchen --genau bezeichneten-- Gründen sich dem FG die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung (Beweiserhebung) auch ohne entsprechenden Antrag habe aufdrängen müssen, welche (entscheidungserheblichen) Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung voraussichtlich ergeben hätten, inwiefern eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des --ggf. auch unrichtigen-- materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können und warum ein fachkundig vertretener Kläger nicht von sich aus --in der mündlichen Verhandlung-- entsprechende Anträge gestellt oder das Unterbleiben der Beweiserhebung in sonstiger Weise gerügt hat (vgl. § 295 der Zivilprozessordnung i.V.m. § 155 FGO).

    Die Sachaufklärungsrüge dient nicht dazu, Beweisanträge oder Fragen zu ersetzen, welche eine fachkundig vertretene Partei selbst in zumutbarer Weise hätte stellen können, zu stellen aber unterlassen hat (BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 751).

  • BFH, 16.08.2007 - VIII B 210/06

    Divergenz

    a) Nachdem der Berichterstatter am FG mit einer gemäß § 79b FGO erlassenen Verfügung vom 9. März 2006 den Kläger aufgefordert hat, detailliert die von ihm ausgeübten Tätigkeiten nach Art und Umfang und nach ihrem Inhalt zu beschreiben, sowie ferner anzugeben, wie lange das häusliche Arbeitszimmer für jede dieser Tätigkeiten genutzt worden sei, ist nicht nachvollziehbar, inwiefern der Kläger durch die rechtliche Würdigung des FG (S. 12 des Urteils), die vorgelegten Unterlagen seien nicht beweiskräftig, überrascht worden sein will, vgl. zum Überraschungsurteil BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 761, m.w.N., ferner BFH-Beschluss vom 9. Januar 2007 VIII B 180/05 (BFH/NV 2007, 751).

    b) Mit der bloßen Behauptung, weitere Beweisantritte habe das FG übergangen, wird ein Verstoß gegen die dem Gericht nach § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO obliegende Sachaufklärungspflicht nicht schlüssig dargetan, vgl. zu den Anforderungen die Ausführungen unter II.A.2.a der Gründe dieses Beschlusses; ferner BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 751.

    Der Kläger bezeichnet die behauptete Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch das FG nach § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO durch Nichterhebung, vgl. dazu BFH-Beschluss vom 26. Juni 2006 VIII B 212/05, juris; BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 751, sowie sinngemäß einen Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO wegen Nichtberücksichtigung des Akteninhalts nicht schlüssig, vgl. dazu die Ausführungen unter II.A.2.a der Gründe dieses Beschlusses; ferner BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 803.

  • BFH, 13.06.2013 - V S 29/12

    Erstattung von Kindergeld durch Familienkasse an Sozialleistungsträger

    Die Rüge, das FG hätte den Sachverhalt auch ohne entsprechenden Beweisantritt von Amts wegen näher aufklären müssen, setzt nach ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 19. Januar 2006 VIII B 84/05, BFH/NV 2006, 803; vom 4. Dezember 2006 VIII B 61/06, BFH/NV 2007, 451; vom 9. Januar 2007 VIII B 180/05, BFH/NV 2007, 751; vom 27. März 2007 VIII B 152/05, BFH/NV 2007, 1335, und vom 22. Januar 2013 V B 85/12, juris) voraus, dass der Beschwerdeführer substantiiert darlegt, aus welchen --genau bezeichneten-- Gründen sich dem FG die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung (Beweiserhebung) auch ohne entsprechenden Antrag hätte aufdrängen müssen, welche (entscheidungserheblichen) Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung voraussichtlich ergeben hätten, inwiefern eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des --ggf. auch unrichtigen-- materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können und warum ein fachkundig vertretener Kläger nicht von sich aus --in der mündlichen Verhandlung-- entsprechende Anträge gestellt oder das Unterbleiben der Beweiserhebung in sonstiger Weise gerügt hat (vgl. § 295 ZPO i.V.m. § 155 FGO).

    Die Sachaufklärungsrüge dient nicht dazu, Beweisanträge oder Fragen zu ersetzen, welche eine fachkundig vertretene Partei selbst in zumutbarer Weise hätte stellen können, zu stellen aber unterlassen hat (BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 751).

  • BFH, 10.11.2009 - VII R 39/08

    Kein wirksames Steueraussetzungsverfahren ohne Bezugsberechtigung des Empfängers

    Die Sachaufklärungsrüge kann nicht dazu dienen, Beweisanträge oder Fragen zu ersetzen, die eine fachkundig vertretene Partei selbst in zumutbarer Weise hätte stellen können, jedoch zu stellen unterlassen hat (BFH-Beschluss vom 9. Januar 2007 VIII B 180/05, BFH/NV 2007, 751).
  • BFH, 04.10.2016 - II B 24/16

    Verletzung des rechtlichen Gehörs aufgrund fehlender Vernehmung eines Zeugen

    Eine solche Verletzung liegt jedoch erst dann vor, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt und auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter --selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen-- nicht zu rechnen brauchte (vgl. BFH-Beschluss vom 9. Januar 2007 VIII B 180/05, BFH/NV 2007, 751, unter II.3.a, m.w.N.).
  • BFH, 15.03.2007 - VI R 61/04

    WK-Abzug: Englischkurs in Südafrika

    Dabei wird auch zu beachten sein, dass aus § 90 Abs. 2 der Abgabenordnung i.V.m. § 76 Abs. 1 Satz 4 FGO erhöhte Mitwirkungspflichten des Klägers hinsichtlich der gegebenenfalls weiter erforderlichen Aufklärung dieses Sachverhaltes infolge des Auslandsbezugs folgen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 9. Januar 2007 VIII B 180/05, BFH/NV 2007, 751; vom 15. Dezember 2005 IX B 131/05, BFH/NV 2006, 904).
  • BFH, 11.10.2013 - III R 69/11

    Anforderungen an die Revisionsbegründung - Sachrüge - schlüssige Darlegung einer

    Dabei muss der Revisionskläger, wie bei der Geltendmachung von anderen Verfahrensmängeln, seinem Vortrag den --ggf. auch unrichtigen (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 9. Januar 2007 VIII B 180/05, BFH/NV 2007, 751)-- materiell-rechtlichen Standpunkt des FG zugrunde legen und aufzeigen, dass das FG auf der Grundlage dieses Standpunkts, hätte es den übergangenen Sachvortrag nicht außer Acht gelassen, zu einer anderen, ihm, dem Revisionskläger, günstigeren Entscheidung hätte kommen können oder müssen (z.B. BFH-Beschluss vom 21. August 2000 VII B 113/00, BFH/NV 2001, 194).
  • BFH, 20.08.2010 - IX B 41/10

    Zur verlängerten Festsetzungsfrist wegen Steuerhinterziehung bei Eheleuten -

    Entsprechend geht auch die Rüge einer Verletzung der Amtsermittlungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) --unabhängig von einer hinreichenden Darlegung (vgl. § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO; dazu BFH-Beschlüsse vom 9. Januar 2007 VIII B 180/05, BFH/NV 2007, 751; vom 28. Juli 2004 IX B 136/03, BFH/NV 2005, 43, unter 2. b, m.w.N.)-- ins Leere.
  • BFH, 22.01.2013 - V B 85/12

    Rügeerfordernisse bei unterbliebener Sachaufklärung

    Die Rüge, das FG hätte den Sachverhalt auch ohne entsprechenden Beweisantritt von Amts wegen näher aufklären müssen, setzt nach ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 19. Januar 2006 VIII B 84/05, BFH/NV 2006, 803; vom 4. Dezember 2006 VIII B 61/06, BFH/NV 2007, 451; vom 9. Januar 2007 VIII B 180/05, BFH/NV 2007, 751, und vom 27. März 2007 VIII B 152/05, BFH/NV 2007, 1335) voraus, dass der Beschwerdeführer substantiiert darlegt, aus welchen --genau bezeichneten-- Gründen sich dem FG die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung (Beweiserhebung) auch ohne entsprechenden Antrag hätte aufdrängen müssen, welche (entscheidungserheblichen) Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung voraussichtlich ergeben hätten, inwiefern eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des --ggf. auch unrichtigen-- materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können und warum ein fachkundig vertretener Kläger nicht von sich aus --in der mündlichen Verhandlung-- entsprechende Anträge gestellt oder das Unterbleiben der Beweiserhebung in sonstiger Weise gerügt hat (vgl. § 295 der Zivilprozessordnung i.V.m. § 155 FGO).

    Die Sachaufklärungsrüge dient daher nicht dazu, Beweisanträge oder Fragen zu ersetzen, welche eine fachkundig vertretene Partei selbst in zumutbarer Weise hätte stellen können, zu stellen aber unterlassen hat (BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 751).

  • BFH, 29.01.2008 - VIII B 37/07

    Vorliegen und Darlegung einer Divergenz bei unterschiedlicher Beantwortung der

    Substantiierte Verfahrensrügen i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO hat die Klägerin hingegen mit der mehrfachen Behauptung, das FG habe insoweit keine Feststellungen getroffen, nicht erhoben, insbesondere nicht hinreichend schlüssig die Verletzung der dem FG nach § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO auch bei sachkundig beratenen Beteiligten --eingeschränkt-- obliegenden Amtsermittlungspflichten dargetan (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 9. Januar 2007 VIII B 180/05, BFH/NV 2007, 751, m.w.N.).
  • BFH, 10.02.2010 - IX B 163/09

    Mietverhältnis zwischen "nahen Angehörigen", Darlegungserfordernis bei

  • BFH, 02.09.2008 - V B 5/08

    Voraussetzungen für eine Verwirkung - Änderung eines Verwaltungsakts mehr als

  • BFH, 16.06.2009 - V B 154/08

    Ruhen des Verfahrens - Voraussetzungen einer Steuerhinterziehung - Bezeichnung

  • BFH, 27.06.2008 - II B 19/07

    Tatbestandswirkung von Durchsuchungsbeschlüssen und Beschlagnahmebeschlüssen -

  • BFH, 14.10.2009 - IX B 105/09

    NZB: Divergenz, Tatsachenwürdigung und Beweiswürdigung, Sachaufklärung,

  • BFH, 23.08.2007 - II B 3/07

    GrESt: einheitlicher Erwerbsgegenstand

  • BFH, 31.10.2007 - IX B 34/07

    Verletzung von Denkgesetzen und Erfahrungssätzen; Verletzung der

  • BFH, 26.06.2007 - V B 197/05

    Privatanteil an der Gesamtfahrleistung für die Umsatzsteuer ist zu schätzen;

  • BFH, 07.10.2008 - I B 62/08

    Darlegung von Sachaufklärungsmängeln

  • BFH, 14.04.2008 - V B 205/07

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtliches Gehör

  • BFH, 25.07.2007 - V B 39/07

    Gewährung von Wiedereinsetzung bei Überbeanspruchung des gerichtlichen Faxgeräts;

  • BFH, 14.03.2008 - V B 137/06

    Bindung an gewählten Maßstab für Vorsteueraufteilung - keine Pflicht des FG zur

  • BFH, 16.09.2010 - VII B 281/09

    Insolvenzantrag bei werthaltigen Rückgewähransprüchen unzulässig - Verlust des

  • BFH, 10.03.2009 - IX B 177/08

    Nichtzulassungsbeschwerde: Divergenz - Einspruchsrücknahme - Sachaufklärung -

  • BFH, 18.03.2014 - V B 24/13

    Vorsteuerabzug - Greifbare Gesetzeswidrigkeit - Sachaufklärungsrüge

  • BFH, 08.04.2013 - V B 122/11

    Ermittlungspflicht der Familienkasse bei Familienleistungsansprüchen im Ausland,

  • BFH, 15.05.2009 - II B 125/08

    Darlegung der Zulassungsgründe

  • BFH, 30.08.2007 - II B 91/06

    Schlüssige Rüge der Sachverhaltsaufklärung; Darlegung der grundsätzlichen

  • BFH, 09.03.2009 - IX B 186/08

    Häusliches Arbeitszimmer - rechtliches Gehör - Sitzungsprotokoll - Sachaufklärung

  • BFH, 08.07.2008 - IX B 42/08

    Nichtzulassungsbeschwerde: Fremdüblichkeit bei Mietverhältnis - Rügeverlust -

  • BFH, 18.06.2008 - V B 175/07

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung einer

  • BFH, 28.01.2008 - VIII B 120/05

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

  • BFH, 05.11.2014 - VII B 113/14

    Rechtswegrüge im NZB-Verfahren - Tatbestandsberichtigung

  • BFH, 28.05.2013 - V B 51/12

    Entscheidungen ausländischer Behörden

  • BFH, 30.12.2008 - V B 31/08

    Zu den Anforderungen an eine Verfahrensrüge - unterlassene Beweiserhebung

  • BFH, 20.11.2008 - V B 9/07

    Nichtzulassungsbeschwerde-Darlegungserfordernisse

  • BFH, 18.06.2008 - V B 176/07

    Darlegung einer Divergenz und eines Verfahrensmangels

  • BFH, 11.05.2007 - V B 129/05

    Vorsteuerabzug

  • BFH, 29.01.2008 - VIII B 223/06

    Grundsätzliche Bedeutung - Bilanzänderung und Bilanzberichtigung -

  • BFH, 24.01.2008 - V B 90/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Anforderungen an die Begründung einer Aufklärungsrüge

  • BFH, 30.05.2007 - X B 194/06

    NZB: Postzustellungsurkunde

  • BFH, 11.05.2007 - V B 152/05

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • BFH, 30.05.2007 - I B 126/06

    Anforderungen an die Rüge der Verletzung des Rechts auf Gehör

  • BFH, 20.02.2008 - IX B 192/07

    Grundsätzliche Bedeutung und Divergenz bei Mietverhältnis und

  • BFH, 31.07.2007 - V B 126/06

    Anforderungen an die Begründung einer Aufklärungsrüge

  • BFH, 30.05.2007 - X B 154/06

    Verletzung der Mitwirkungspflicht; zulässige Bezugnahme auf die Urteilsbegründung

  • BFH, 30.05.2007 - X B 153/06

    Anspruch auf rechtliches Gehör

  • BFH, 16.04.2008 - III B 77/07

    Darlegung mangelnder Sachaufklärung - Frage des Wohnsitzes/gewöhnlichen

  • BFH, 24.01.2008 - II B 20/07

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht und des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • FG München, 25.09.2009 - 14 K 3436/06

    Einfuhrverbot für irakisches Kulturgut - kein Nachweis einer Ausfuhr aus dem Irak

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