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   BFH, 31.01.2007 - III B 168/05   

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https://dejure.org/2007,13400
BFH, 31.01.2007 - III B 168/05 (https://dejure.org/2007,13400)
BFH, Entscheidung vom 31.01.2007 - III B 168/05 (https://dejure.org/2007,13400)
BFH, Entscheidung vom 31. Januar 2007 - III B 168/05 (https://dejure.org/2007,13400)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    InvZulG 1993 § 6 Abs. 1 Satz 1; ; InvZulG 1993 § 6 Abs. 3 Satz 1; ; AO § 89 Satz 1; ; AO § 110; ; AO § 110 Abs. 3; ; AO § 150 Abs. 3 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InvZulG (1993) § 6 Abs. 1, 3 S. 1
    InvZul: Zulagenantrag, eigenhändige Unterschrift

  • datenbank.nwb.de

    Eigenhändige Unterschrift unter den Antrag auf Gewährung einer Investitionszulage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 977
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 13.12.2001 - III R 24/99

    Ein Antrag auf Investitionszulage kann in Ausnahmefällen unter bestimmten

    Auszug aus BFH, 31.01.2007 - III B 168/05
    Mit dem vom BFH entschiedenen Fall (Urteil vom 13. Dezember 2001 III R 24/99, BFHE 196, 464, BStBl II 2002, 159) sei der Streitfall nicht vergleichbar, weil die mit dem Antrag übersandten Unterlagen keine Unterschriften aufwiesen.

    Die Rechtsfrage laute, ob zwischen dem BFH-Urteil in BFHE 196, 464, BStBl II 2002, 159 und dem Urteil der Vorinstanz eine Divergenz bestehe.

    Mit der Behauptung, das FG habe das BFH-Urteil in BFHE 196, 464, BStBl II 2002, 159 nicht entsprechend angewandt, obwohl es sich um einen vergleichbaren Sachverhalt handele, wird insbesondere auch keine Divergenz ausreichend dargelegt, sondern nur eine fehlerhafte Subsumtion unter die Rechtsausführungen des vorgenannten BFH-Urteils behauptet.

    Eine Ausnahme von diesen Erfordernissen im Sinne der vom Kläger zitierten BFH-Rechtsprechung (BFH-Urteil in BFHE 196, 464, BStBl II 2002, 159) liegt schon deshalb nicht vor, weil der Antrag von der Ehefrau (mit dem Nachnamen) unterschrieben ist und im Streitfall darüber hinaus keine weiteren Unterlagen beigefügt waren, die eine der Urheberschaft des Klägers vergleichbare Gewähr für die Unterschrift und den Äußerungswillen des Anspruchsberechtigten ergeben könnten.

  • BFH, 15.10.1998 - III R 58/95

    Investitionszulagenantrag einer GmbH

    Auszug aus BFH, 31.01.2007 - III B 168/05
    Das FG hat vielmehr die ständige Rechtsprechung des BFH zutreffend angewandt, wonach der Antrag auf Gewährung einer Investitionszulage gemäß § 6 Abs. 3 Satz 1 InvZulG 1993 eigenhändig zu unterschreiben ist und die eigenhändige Unterschrift innerhalb der Frist geleistet werden muss (BFH-Urteil vom 15. Oktober 1998 III R 58/95, BFHE 187, 141, BStBl II 1999, 237).
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