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   BFH, 22.04.2008 - X B 64/07   

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https://dejure.org/2008,4587
BFH, 22.04.2008 - X B 64/07 (https://dejure.org/2008,4587)
BFH, Entscheidung vom 22.04.2008 - X B 64/07 (https://dejure.org/2008,4587)
BFH, Entscheidung vom 22. April 2008 - X B 64/07 (https://dejure.org/2008,4587)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Anforderungen an die Nichtzulassungsbeschwerde bei kumulativer Urteilsbegründung; überlange Verfahrensdauer; Beweislast für Betriebsausgabenabzug aus Zahlungen an Domizilgesellschaft

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Darlegung der Zulassungsgründe bei kumulativer Urteilsbegründung; Steuerpflichtiger trägt Beweislast für die Annahme einer Betriebsausgabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2008, 1345
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 17.02.2004 - X B 142/03

    Änderungen nach § 164 Abs. 2 AO zum Nachteil des Stpfl. ohne Hinweis auf die

    Auszug aus BFH, 22.04.2008 - X B 64/07
    Die formgerechte Rüge mangelnder Sachaufklärung durch Nichterhebung angebotener Beweise setzt voraus, dass die Kläger die ermittlungsbedürftigen Tatsachen (Beweisthemen), die angebotenen Beweismittel, die genauen Fundstellen (Schriftsatz oder Terminsprotokoll, in denen die Beweismittel benannt worden sind, die das FG nicht erhoben hat), das voraussichtliche Ergebnis der Beweisaufnahme, inwieweit das Urteil des FG aufgrund dessen sachlich-rechtlicher Auffassung auf der unterbliebenen Beweisaufnahme beruhen kann, zur Begründung darlegen und ausführen, dass -sofern die Voraussetzungen des § 295 der Zivilprozessordnung gegeben sind- bei nächster sich bietender Gelegenheit die Nichterhebung der Beweise gerügt worden ist oder dass die Absicht des FG, die angebotenen Beweise nicht zu erheben, nicht rechtzeitig erkennbar war, um dies noch vor dem FG rügen zu können (Senatsbeschluss vom 17. Februar 2004 X B 142/03, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 23.07.1981 - IV R 156/76

    Pferd - Vollblutgestüt - Kosten einer Rennausbildung - Herstellungskosten -

    Auszug aus BFH, 22.04.2008 - X B 64/07
    Zum einen liegt hierin ein neuer Tatsachenvortrag, der in der Revisionsinstanz keine Berücksichtigung findet (BFH-Entscheidungen vom 20. Mai 1969 II 25/61, BFHE 96, 129, BStBl II 1969, 550; vom 23. Juli 1981 IV R 156/76, BFHE 133, 421, BStBl II 1981, 672).
  • BFH, 21.08.1985 - I R 73/82

    Zum Nachweis der betrieblichen Veranlassung bei Rechtsbeziehungen zwischen Eltern

    Auszug aus BFH, 22.04.2008 - X B 64/07
    Die objektive Beweislast (Feststellungslast) für die Tatsachen, die eine betriebliche Veranlassung und damit die Annahme einer Betriebsausgabe dem Grunde und der Höhe nach rechtfertigen, trifft die Kläger und Beschwerdeführer -Kläger- (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 7. Juli 1983 VII R 43/80, BFHE 138, 527, BStBl II 1983, 760, und vom 21. August 1985 I R 73/82, BFHE 145, 316, BStBl II 1986, 250).
  • BFH, 17.01.2006 - VIII B 172/05

    NZB: materielle Richtigkeit des FG-Urteils; qualifizierter Rechtsanwendungsfehler

    Auszug aus BFH, 22.04.2008 - X B 64/07
    Hierzu müssten Umstände vorgetragen werden, die der Finanzverwaltung oder dem FG angelastet werden könnten und die Dauer des Verfahrens als unverständlich und nicht gerechtfertigt erscheinen ließen (BFH-Beschluss vom 17. Januar 2006 VIII B 172/05, BFH/NV 2006, 799).
  • BFH, 07.07.1983 - VII R 43/80

    Verteilung der Beweislast - Feststellungslast

    Auszug aus BFH, 22.04.2008 - X B 64/07
    Die objektive Beweislast (Feststellungslast) für die Tatsachen, die eine betriebliche Veranlassung und damit die Annahme einer Betriebsausgabe dem Grunde und der Höhe nach rechtfertigen, trifft die Kläger und Beschwerdeführer -Kläger- (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 7. Juli 1983 VII R 43/80, BFHE 138, 527, BStBl II 1983, 760, und vom 21. August 1985 I R 73/82, BFHE 145, 316, BStBl II 1986, 250).
  • BFH, 10.07.2002 - X B 170/00

    NZB; Verfahrensmängel, Verletzung des rechtlichen Gehörs, Übergehen von

    Auszug aus BFH, 22.04.2008 - X B 64/07
    Der Beschwerdeführer muss zudem für eine zulässige Verfahrensrüge darlegen, dass es bei einer kürzeren Verfahrensdauer zu einer anderen Entscheidung hätte kommen können (BFH-Beschluss vom 10. Juli 2002 X B 170/00, BFH/NV 2002, 1481, m.w.N.).
  • BFH, 20.05.1969 - II 25/61

    Gesellschaftspflicht - Zinslose Kreditgewährung - Leistung - Darlehnsgewährung -

    Auszug aus BFH, 22.04.2008 - X B 64/07
    Zum einen liegt hierin ein neuer Tatsachenvortrag, der in der Revisionsinstanz keine Berücksichtigung findet (BFH-Entscheidungen vom 20. Mai 1969 II 25/61, BFHE 96, 129, BStBl II 1969, 550; vom 23. Juli 1981 IV R 156/76, BFHE 133, 421, BStBl II 1981, 672).
  • BFH, 22.07.2008 - II B 18/08

    Aufhebung eines Steuerbescheids und anschließender Erlass eines neuen

    d) Darüber hinaus könnten sich durch eine überlange Verfahrensdauer bedingte Schwierigkeiten bei der Sachaufklärung zugunsten des Klägers nur dann auswirken, wenn er selbst zur Prozessbeschleunigung beigetragen oder auf diese gedrungen hätte (BFH-Beschlüsse vom 25. November 1998 IV B 10/98, BFH/NV 1999, 655; vom 6. August 2002 VIII B 56/02, BFH/NV 2002, 1605, und vom 22. April 2008 X B 64/07, juris).

    Der BFH hat im Beschluss vom 22. April 2008 X B 64/07 (juris) ein Klageverfahren, das einen umfangreichen Prüfungsstoff zum Gegenstand hatte und das mit Klageerhebung vom 21. August 2003 eingeleitet und mit finanzgerichtlichem Urteil vom 19. März 2007 abgeschlossen worden war, als nicht unangemessen lang beurteilt.

  • BFH, 02.06.2010 - V B 139/08

    Ablehnung eines Antrags auf Terminverlegung bei Teilnahme an Fortbildungsseminar

    Hat das FG sein Urteil kumulativ begründet, muss wegen jeder der Urteilsbegründungen ein Zulassungsgrund i.S. des § 115 Abs. 2 FGO dargelegt werden und vorliegen (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. November 2007 XI B 101/06, BFH/NV 2008, 396; vom 22. April 2008 X B 64/07, BFH/NV 2008, 1345, m.w.N.).
  • BFH, 24.03.2011 - IV B 115/09

    Klagebefugnis im Falle einer Personengesellschaft in Liquidation

    Ist eine Begründung --wie dargelegt-- nicht erfolgreich mit der Nichtzulassungsbeschwerde angegriffen worden, so ist unerheblich, ob die zweite Begründung der Entscheidung verfahrens- oder in anderer Weise fehlerhaft war, weil das Urteil nicht auf diesen Mängeln beruht (BFH-Beschluss vom 22. April 2008 X B 64/07, BFH/NV 2008, 1345).
  • BFH, 21.09.2011 - XI B 24/11

    Inrechnungstellung einer Schadensersatzforderung unter gesondertem Steuerausweis

    Die Klägerin bringt nicht vor, dass das angefochtene Urteil bei einer Entscheidung zu einem früheren Zeitpunkt anders ausgefallen wäre (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 22. April 2008 X B 64/07, BFH/NV 2008, 1345, m.w.N.; Gräber/Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., Vor § 76 Rz 8, m.w.N.).
  • BFH, 13.07.2011 - X B 117/10

    Darlegungserfordernisse bei behaupteter Divergenz und kumulativer

    Stützt das FG seine Entscheidung --wie im Streitfall-- kumulativ auf mehrere Gründe, von denen jeder für sich genommen das Entscheidungsergebnis trägt, so kommt eine Zulassung der Revision nur dann in Betracht, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungsstränge ein Zulassungsgrund (schlüssig) geltend gemacht wird und vorliegt (vgl. Senatsbeschlüsse in BFH/NV 2011, 273, und vom 22. April 2008 X B 64/07, BFH/NV 2008, 1345; Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz 28 sowie § 115 Rz 60, m.w.N.).
  • BFH, 23.02.2012 - X B 91/11

    Darlegungserfordernisse bei behaupteter Verletzung der Sachaufklärungspflicht und

    aa) Hat das FG sein Urteil kumulativ begründet, d.h. auf mehrere selbständig tragende Gründe gestützt, so muss wegen jeder der Urteilsbegründungen ein Zulassungsgrund i.S. des § 115 Abs. 2 FGO dargelegt werden und vorliegen (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, z.B. Senatsbeschluss vom 22. April 2008 X B 64/07, BFH/NV 2008, 1345; vgl. Gräber/ Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 116 Rz 28, m.w.N. aus der BFH-Rechtsprechung).
  • BFH, 11.09.2008 - IV B 67/07

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Frist bei begehrter Änderung eines

    Hat das FG sein Urteil auf mehrere selbständig tragende Gründe gestützt, so muss wegen jeder der Urteilsbegründungen ein Zulassungsgrund i.S. von § 115 Abs. 2 FGO dargelegt werden und vorliegen (BFH-Beschluss vom 22. April 2008 X B 64/07, BFH/NV 2008, 1345; Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz 28, m.w.N.).
  • BFH, 25.10.2012 - X B 99/12

    Bewertung eines Vertreterrechts

    Eine Zulassung der Revision kommt dann nur in Betracht, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungsstränge ein Zulassungsgrund (schlüssig) geltend gemacht wird und vorliegt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 22. April 2008 X B 64/07, BFH/NV 2008, 1345; vom 5. Oktober 2010 X B 72/10, BFH/NV 2011, 273, und vom 13. Juli 2011 X B 117/10, BFH/NV 2011, 2075).
  • BFH, 04.03.2009 - VI B 105/08

    Nachweis des Lebensmittelpunkts bei doppelter Haushaltsführung

    Die Grundsätze der Beweiswürdigung sind revisionsrechtlich aber dem materiellen Recht zuzuordnen und deshalb einer Überprüfung im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde entzogen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 22. April 2008 X B 64/07, BFH/NV 2008, 1345).
  • BFH, 03.07.2012 - IX B 185/11

    Nichtzulassungsbeschwerde: EigZulG ausgelaufenes Recht; rechtliches Gehör und

    Hat das FG aber sein Urteil kumulativ begründet, d.h. auf mehrere selbständig tragende Gründe gestützt, so muss wegen jeder Begründung ein Zulassungsgrund i.S. des § 115 Abs. 2 FGO dargelegt werden und vorliegen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 22. April 2008 X B 64/07, BFH/NV 2008, 1345; vgl. Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 116 Rz 28, m.w.N.).
  • BFH, 15.12.2011 - X B 138/10

    Entscheidungserheblichkeit bei kumulativer Begründung - Sachaufklärungspflicht

  • BFH, 11.11.2008 - V B 223/07

    Erheblicher Grund für die Aufhebung eines Termins zur mündlichen Verhandlung

  • BFH, 04.08.2008 - IX B 85/08

    Nichtzulassungsbeschwerde - kumulative Begründung des angegriffenen Urteils -

  • BFH, 10.12.2012 - X B 139/11

    Darlegungsanforderungen bei einer Kumulativbegründung des FG

  • BFH, 22.12.2008 - III B 159/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Keine grundsätzliche Bedeutung bei fehlender

  • BFH, 01.08.2008 - V B 25/08

    Vorsteuerabzug: Pflicht des Leistungsempfängers, sich über die Richtigkeit der

  • BFH, 30.11.2009 - III B 251/08

    Bemühungen des Kindes um einen Ausbildungsplatz

  • BFH, 30.04.2009 - V B 132/08

    Revisionszulassung wegen eines offenkundigen Rechtsanwendungsfehlers - kumulative

  • FG München, 08.10.2008 - 10 K 3045/08

    Zweistufige Prüfung nach § 4 Abs. 4 und Abs. 4a EStG beim Abzug betrieblicher

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