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   BFH, 16.05.2008 - VII B 118/07   

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https://dejure.org/2008,8377
BFH, 16.05.2008 - VII B 118/07 (https://dejure.org/2008,8377)
BFH, Entscheidung vom 16.05.2008 - VII B 118/07 (https://dejure.org/2008,8377)
BFH, Entscheidung vom 16. Mai 2008 - VII B 118/07 (https://dejure.org/2008,8377)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Steuererstattungsanspruch bei zusammen zur Einkommensteuer veranlagten Eheleuten; Zustellung eines Bescheids an einen Insassen einer Justizvollzugsanstalt

  • Judicialis

    FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; AO § 37 Abs. 2; ; VwZG § 3 Abs. 3 a.F.; ; ZPO § 181 Abs. 2 a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuererstattungsanspruch bei zusammenveranlagten Ehegatten

  • datenbank.nwb.de

    Hälftige Aufteilung eines auf Einkommensteuervorauszahlungen beruhenden Erstattungsanspruchs bei zusammen zur Einkommensteuer veranlagten Ehegatten; Zustellung eines Bescheids an einen Insassen einer Justizvollzugsanstalt durch Übergabe des Schriftstücks an den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2008, 1440
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 15.11.2005 - VII R 16/05

    Erstattungsanspruch bei zusammen zur Einkommensteuer veranlagten Eheleuten

    Auszug aus BFH, 16.05.2008 - VII B 118/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats gilt dies auch für den Fall, dass mehrere Personen als Gesamtschuldner die überzahlte Steuer schuldeten, wie es bei zusammen veranlagten Ehegatten hinsichtlich der Einkommensteuer und der daran anknüpfenden Steuern der Fall ist (§ 26b des Einkommensteuergesetzes, § 44 Abs. 1 AO); auch hier steht der Erstattungsanspruch demjenigen Ehegatten zu, auf dessen Rechnung die Zahlung bewirkt worden ist (Senatsurteil vom 15. November 2005 VII R 16/05, BFHE 211, 396, BStBl II 2006, 453, m.w.N.).

    Ebenso wenig spielt es hinsichtlich der Tilgungsabsicht eine Rolle, welcher der Ehegatten in seiner Person Tatbestände verwirklicht hat, die zum Entstehen der die Eheleute als Gesamtschuldner treffenden Steuerschuld geführt haben (vgl. Senatsurteil in BFHE 211, 396, BStBl II 2006, 453, m.w.N.).

    Zwar ist es nach dem von der Beschwerde angeführten Senatsurteil in BFHE 157, 326, BStBl II 1990, 41 und auch nach dem Senatsurteil in BFHE 211, 396, BStBl II 2006, 453 möglich, dass der die Vorauszahlung leistende Ehegatte eine Tilgungsabsicht nur für seine eigene Steuerschuld äußert.

  • BFH, 25.07.1989 - VII R 118/87

    Zur Person des Erstattungsberechtigten im Falle der Überzahlung von

    Auszug aus BFH, 16.05.2008 - VII B 118/07
    Soweit die Beschwerde geltend macht, dass sich das FG nicht an die Rechtsgrundsätze gemäß dem Senatsurteil vom 25. Juli 1989 VII R 118/87 (BFHE 157, 326, BStBl II 1990, 41) gehalten habe, bezeichnet sie keine klärungsbedürftige Rechtsfrage, sondern beruft sich sinngemäß auf den Zulassungsgrund der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO).

    Zwar ist es nach dem von der Beschwerde angeführten Senatsurteil in BFHE 157, 326, BStBl II 1990, 41 und auch nach dem Senatsurteil in BFHE 211, 396, BStBl II 2006, 453 möglich, dass der die Vorauszahlung leistende Ehegatte eine Tilgungsabsicht nur für seine eigene Steuerschuld äußert.

  • BFH, 21.09.2016 - VI B 34/16

    Aufwendungen für nach § 153a Abs. 2 StPO eingestelltes Strafverfahren keine

    Für die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung muss der Beschwerdeführer eine konkrete Rechtsfrage formulieren und substantiiert auf ihre Klärungsbedürftigkeit, ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung sowie darauf eingehen, weshalb von der Beantwortung der Rechtsfrage die Entscheidung über die Rechtssache abhängt (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. April 2014 XI B 128/13, BFH/NV 2014, 1224, und vom 16. Mai 2008 VII B 118/07, BFH/NV 2008, 1440).
  • BFH, 08.02.2024 - VI B 46/23

    Keine erste Tätigkeitsstätte von Rettungssanitätern allein aufgrund im Vorhinein

    Für die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung muss der Beschwerdeführer eine konkrete Rechtsfrage formulieren und substantiiert auf ihre Klärungsbedürftigkeit, ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung sowie darauf eingehen, weshalb von der Beantwortung der Rechtsfrage die Entscheidung über die Rechtssache abhängt (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 09.04.2014 - XI B 128/13 und vom 16.05.2008 - VII B 118/07, BFH/NV 2008, 1440).
  • BFH, 24.08.2012 - III B 21/12

    Aufteilung von Reisekosten bei sowohl privater als auch beruflicher Veranlassung

    aa) Für die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache ist es erforderlich, dass der Beschwerdeführer eine konkrete Rechtsfrage formuliert und substantiiert auf ihre Klärungsbedürftigkeit, ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung sowie darauf eingeht, weshalb von der Beantwortung der Rechtsfrage die Entscheidung über die Rechtssache abhängt (z.B. BFH-Beschluss vom 16. Mai 2008 VII B 118/07, BFH/NV 2008, 1440).
  • BFH, 22.07.2014 - XI B 29/14

    Verweis einer Rechnung auf ergänzende Geschäftsunterlagen - Vorliegen einer

    Hierzu ist schlüssig und substantiiert unter Auseinandersetzung mit den zur aufgeworfenen Rechtsfrage in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassungen darzulegen, weshalb die für bedeutsam gehaltene Rechtsfrage im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und im Streitfall klärbar ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 16. Mai 2008 VII B 118/07, BFH/NV 2008, 1440; vom 9. Januar 2014 XI B 11/13, BFH/NV 2014, 915).
  • BFH, 27.04.2016 - VI B 126/15

    Inanspruchnahme von Sonderkonditionen im Rahmen des sog. Behördenleasings -

    Für die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung muss der Beschwerdeführer eine konkrete Rechtsfrage formulieren und substantiiert auf ihre Klärungsbedürftigkeit, ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung sowie darauf eingehen, weshalb von der Beantwortung der Rechtsfrage die Entscheidung über die Rechtssache abhängt (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. April 2014 XI B 128/13, BFH/NV 2014, 1224, und vom 16. Mai 2008 VII B 118/07, BFH/NV 2008, 1440).
  • BFH, 19.12.2016 - XI B 57/16

    Klage auf Gewährung von Akteneinsicht - Aktenübersendung an das FG im

    b) Wird die Beschwerde mit der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache begründet, hat der Beschwerdeführer zur Erfüllung der Darlegungsanforderungen eine hinreichend bestimmte, für die Entscheidung des Streitfalls erhebliche abstrakte Rechtsfrage herauszustellen, der grundsätzliche Bedeutung zukommen soll, sowie schlüssig und substantiiert unter Auseinandersetzung mit den zur aufgeworfenen Rechtsfrage in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassungen darzulegen, weshalb die für bedeutsam gehaltene Rechtsfrage im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und im Streitfall klärbar ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 16. Mai 2008 VII B 118/07, BFH/NV 2008, 1440; vom 9. Januar 2014 XI B 11/13, BFH/NV 2014, 915).
  • BFH, 01.10.2012 - III B 128/11

    Fehlende grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage - Keine Steuerfreiheit eines

    a) Für die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung muss der Kläger eine hinreichend bestimmte Rechtsfrage formulieren und substantiiert auf ihre Klärungsbedürftigkeit, ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung sowie darauf eingehen, weshalb von der Beantwortung der Rechtsfrage die Entscheidung über die Rechtssache abhängt (z.B. BFH-Beschluss vom 16. Mai 2008 VII B 118/07, BFH/NV 2008, 1440).
  • BFH, 14.12.2015 - XI B 113/14

    Umsatzbesteuerung von Glücksspielen; Vereinbarkeit des § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG

    b) Für die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung muss der Beschwerdeführer eine konkrete Rechtsfrage formulieren und substantiiert auf ihre Klärungsbedürftigkeit, ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung sowie darauf eingehen, weshalb von der Beantwortung der Rechtsfrage die Entscheidung über die Rechtssache abhängt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 16. Mai 2008 VII B 118/07, BFH/NV 2008, 1440; vom 21. Mai 2013 III B 59/12, BFH/NV 2013, 1447).
  • BFH, 28.05.2015 - X B 171/14

    Vertikale Verlustausgleichsbeschränkung bei Verlusten aus Wertpapiergeschäften

    a) Für die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung muss der Beschwerdeführer eine konkrete Rechtsfrage formulieren und substantiiert auf ihre Klärungsbedürftigkeit, ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung sowie darauf eingehen, weshalb von der Beantwortung der Rechtsfrage die Entscheidung über die Rechtssache abhängt (ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschlüsse vom 16. Mai 2008 VII B 118/07, BFH/NV 2008, 1440; vom 21. Mai 2013 III B 59/12, BFH/NV 2013, 1447).
  • BFH, 01.02.2013 - III B 222/11

    Grundsätzliche Bedeutung - Zum Inhalt des Anspruchs des Kindes auf Auszahlung des

    a) Für die Darlegung dieses Zulassungsgrundes ist es erforderlich, dass der Beschwerdeführer eine konkrete Rechtsfrage formuliert und substantiiert auf ihre Klärungsbedürftigkeit, ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung sowie darauf eingeht, weshalb von der Beantwortung der Rechtsfrage die Entscheidung über die Rechtssache abhängt (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Mai 2008 VII B 118/07, BFH/NV 2008, 1440).
  • BFH, 16.03.2015 - XI B 109/14

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

  • BFH, 09.11.2012 - III B 138/11

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Kindergeldberechtigung von

  • BFH, 19.10.2012 - III B 40/12

    Willkürentscheidung; Überraschungsentscheidung; Verletzung gerichtlicher

  • BFH, 09.04.2014 - XI B 128/13

    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen bei behauptetem

  • BFH, 30.09.2013 - III B 20/12

    Revisionszulassung wegen fehlerhafter Kostenentscheidung - Darlegung von

  • BFH, 27.08.2014 - XI B 33/14

    Akupunkturbehandlungen an Menschen durch einen Tierarzt

  • BFH, 01.06.2012 - III B 3/11

    Übersehen einer Rechtsfrage begründet keine Divergenz - Anforderungen an die

  • FG Düsseldorf, 05.05.2010 - 4 K 3880/09

    Keine schuldbefreiende Wirkung bei fehlerhafter Auszahlung auf ein nicht

  • BFH, 21.05.2013 - III B 59/12

    Darlegungsanforderungen an grundsätzliche Bedeutung und Rechtsfortbildung bei

  • BFH, 11.12.2017 - VI B 21/17

    Zur Rüge der rechtswidrigen Ablehnung eines PKH-Antrags im NZB-Verfahren

  • BFH, 15.10.2012 - III B 62/12

    Erprobung eines Kontingentierungsverfahrens in NRW

  • BFH, 02.12.2013 - III B 19/13

    Investitionszulage: Verbleibensvoraussetzung im Fall entgeltlicher

  • FG Köln, 31.08.2009 - 11 K 4162/07

    Rückforderung von Einkommensteuererstattungen an einen lohnsteuerpflichtigen

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