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   BFH, 17.03.2009 - IV B 52/08   

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https://dejure.org/2009,6650
BFH, 17.03.2009 - IV B 52/08 (https://dejure.org/2009,6650)
BFH, Entscheidung vom 17.03.2009 - IV B 52/08 (https://dejure.org/2009,6650)
BFH, Entscheidung vom 17. März 2009 - IV B 52/08 (https://dejure.org/2009,6650)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Vermietung einer Ferienwohnung als Gewerbebetrieb; Grundsätzliche Bedeutung; Divergenz

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 S. 3; ; FGO § 118 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen des Revisionszulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache sowie Anforderungen an eine substantiierte Darlegung von Revisionszulassungsgründen

  • datenbank.nwb.de

    Vermietung einer Ferienwohnung als Gewerbebetrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2009, 1114
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 15.02.2005 - IX R 53/03

    Ferienwohnungen

    Auszug aus BFH, 17.03.2009 - IV B 52/08
    Im Übrigen liegt die von den Klägern behauptete Abweichung zu den BFH-Urteilen vom 15. Februar 2005 IX R 53/03 (BFH/NV 2005, 1059) und vom 14. Januar 2004 X R 7/02 (BFH/NV 2004, 945) nicht vor.

    Das BFH-Urteil in BFH/NV 2005, 1059 ist zu einem anderen Sachverhalt ergangen.

  • BFH, 14.01.2004 - X R 7/02

    Ferienwohnung: Abgrenzung Vermögensverwaltung - gewerbliche Tätigkeit

    Auszug aus BFH, 17.03.2009 - IV B 52/08
    Im Übrigen liegt die von den Klägern behauptete Abweichung zu den BFH-Urteilen vom 15. Februar 2005 IX R 53/03 (BFH/NV 2005, 1059) und vom 14. Januar 2004 X R 7/02 (BFH/NV 2004, 945) nicht vor.

    Das FG ist ferner nicht vom BFH-Urteil in BFH/NV 2004, 945 abgewichen, weil --wie die Kläger meinen-- es für das Vorliegen eines hotelmäßigen Angebots nicht allein darauf ankomme, ob für eine kurzfristige Vermietung der Ferienwohnung an wechselnde Mieter geworben werde.

  • BFH, 19.01.1990 - III R 31/87

    Vermietung einer Ferienwohnung als gewerbliche Tätigkeit

    Auszug aus BFH, 17.03.2009 - IV B 52/08
    Das hotelmäßige Angebot erfordert, dass die Wohnungen auch ohne Voranmeldungen jederzeit zur Vermietung bereitgehalten werden und sich in einem Zustand befinden, der die sofortige Vermietung zulässt (BFH-Urteile vom 19. Januar 1990 III R 31/87, BFHE 159, 199, BStBl II 1990, 383, m.w.N., und vom 25. Juni 1976 III R 167/73, BFHE 119, 336, BStBl II 1976, 728).
  • BFH, 05.09.2006 - IV B 128/05

    Auslegung von VA

    Auszug aus BFH, 17.03.2009 - IV B 52/08
    Denn die Kläger haben nicht abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des FG einerseits und den Urteilen andererseits, von denen die Vorinstanz abgewichen sein soll, herausgearbeitet und einander gegenübergestellt, so dass die behauptete Abweichung erkennbar geworden wäre (hierzu z.B. Senatsbeschluss vom 5. September 2006 IV B 128/05, BFH/NV 2007, 243, m.w.N.).
  • BFH, 25.06.1976 - III R 167/73

    Zur Frage, wann die Vermietung von Ferienwohnungen einen Gewerbebetrieb

    Auszug aus BFH, 17.03.2009 - IV B 52/08
    Das hotelmäßige Angebot erfordert, dass die Wohnungen auch ohne Voranmeldungen jederzeit zur Vermietung bereitgehalten werden und sich in einem Zustand befinden, der die sofortige Vermietung zulässt (BFH-Urteile vom 19. Januar 1990 III R 31/87, BFHE 159, 199, BStBl II 1990, 383, m.w.N., und vom 25. Juni 1976 III R 167/73, BFHE 119, 336, BStBl II 1976, 728).
  • BFH, 28.06.2006 - IV B 75/05

    Häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus BFH, 17.03.2009 - IV B 52/08
    Dies rechtfertigt jedoch nicht eine Zulassung der Revision (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 28. Juni 2006 IV B 75/05, BFH/NV 2006, 2243, m.w.N.).
  • BFH, 24.07.2006 - IX B 208/05

    Auslegung von Prozesserklärungen

    Auszug aus BFH, 17.03.2009 - IV B 52/08
    Schließlich haben die Kläger auch keinen offensichtlichen Rechtsanwendungsfehler von erheblichem Gewicht im Sinne einer willkürlichen oder greifbar gesetzwidrigen Entscheidung gerügt, der ausnahmsweise zur Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative FGO führt (hierzu z.B. BFH-Beschluss vom 24. Juli 2006 IX B 208/05, BFH/NV 2006, 2269, m.w.N.).
  • BFH, 06.04.2005 - IX B 198/04

    EigZulG; Wohnungsbegriff

    Auszug aus BFH, 17.03.2009 - IV B 52/08
    Eine abweichende Beurteilung von Tatsachen oder Unterschiede in der Sachverhaltswürdigung genügen nicht (vgl. BFH-Beschluss vom 6. April 2005 IX B 198/04, BFH/NV 2005, 1244, m.w.N.).
  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 72/09

    Wohnungseigentum: Vermietung an wechselnde Feriengäste als zulässige Wohnnutzung;

    Eine solche Nutzung einer Ferienwohnung ist zwar steuerrechtlich als gewerbliche Tätigkeit anzusehen, wenn die Wohnung in einem Feriengebiet im Verband mit einer Vielzahl gleichartig genutzter Wohnungen einer einheitlichen Wohnanlage liegt und die Werbung für kurzfristige Vermietung an laufend wechselnde Mieter (hotelmäßiges Angebot) sowie die Verwaltung einer Feriendienstorganisation übertragen sind (BFHE 159, 199, 201 f.; BFH/NV 2009, 1114, 1115).
  • BFH, 28.09.2010 - X B 42/10

    Gewerbliche Vermietungstätigkeit

    Eine solche hotelmäßige und damit gewerbliche Vermietung hat der BFH angenommen, wenn eine für kurzfristiges Wohnen voll eingerichtete und ausgestattete Eigentumswohnung in einem Feriengebiet im Verbund mit einer Vielzahl gleichartig genutzter Wohnungen anderer Wohnungseigentümer liegt und zu einer einheitlichen Wohnanlage gehört sowie die Werbung für kurzfristige Vermietung und die Verwaltung einer für die Wohnanlage bestehenden Feriendienstorganisation übertragen wurde (BFH-Urteile vom 25. Juni 1976 III R 167/73, BFHE 119, 336, BStBl II 1976, 728, und vom 29. März 2007 IV R 6/05, BFH/NV 2007, 1492, sowie BFH-Beschluss vom 17. März 2009 IV B 52/08, BFH/NV 2009, 1114).
  • FG Berlin-Brandenburg, 20.01.2010 - 14 K 1355/06

    Vermietungseinkünfte oder gewerbliche Einkünfte bei kurzfristigen Vermietungen

    Das ist der Fall, wenn die Wohnung in einem Feriengebiet im Verband mit einer Vielzahl gleichartig genutzter Wohnungen einer einheitlichen Wohnanlage liegt sowie die Werbung für kurzfristige Vermietung an laufend wechselnde Mieter (hotelmäßiges Angebot) und die Verwaltung einer Feriendienstorganisation übertragen sind (Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 17. März 2009 IV B 52/08 (Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH, BFH/NV 2009, 1114 -1115).
  • FG Niedersachsen, 07.03.2012 - 9 K 180/09

    Unterstellung der Überschusserzielungsabsicht bei nur geringfügiger Selbstnutzung

    Das hotelmäßige Angebot erfordert dabei, dass die Wohnungen auch ohne Voranmeldungen jederzeit zur Vermietung bereitgehalten werden und sich in einem Zustand befinden, der die sofortige Vermietung zulässt (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 17. März 2009 - IV B 52/08, BFH/NV 2009, 1114 für eine in einer Ferienparkanlage erworbene Ferienwohnung, die nach der zugrunde liegenden Vereinbarung von den Steuerpflichtigen entsprechend dem Standard der Anlage auszustatten war und die von einer GmbH beworben und im Namen der Steuerpflichtigen an laufend wechselnde Gäste vermietet wurde).
  • FG Köln, 30.06.2011 - 10 K 4965/07

    Bestimmung der Einkunftsart bei Vermietung in einem Ferienpark -

    Zutreffend weist der Beklagte darauf hin, dass die Prüfung der Einkünfteerzielungs-absicht ausgehend von den Besonderheiten der jeweiligen Einkunftsart zu erfolgen hat und dass für gewerbliche Einkünfte deshalb nicht die Grundsätze der BFH-Urteile vom 6. November 2001 IX R 97/00 (BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726) und vom 26. Oktober 2004 IX R 57/02 (BFHE 208, 151, BStBl II 2005, 388) gelten, nach denen bei Vermietungseinkünften zum Nachweis der Einkünfteerzielungsabsicht keine Prognoseberechnung zu fordern ist, wenn mehr als 75 % der ortsüblichen Vermietungstage erreicht werden (BFH-Urteil vom 13. Juni 2005 VIII B 67, 68/04, BFH/NV 2005, 2181 und BFH-Beschlüsse vom 17. März 2009 IV B 52/08, BFH/NV 2009, 1114, vom 5. März 2007 X B 146/05, BFH/NV 2007, 1125).

    Das hotelmäßige Angebot erfordert, dass die Wohnungen auch ohne Voranmeldungen jederzeit zur Vermietung bereitgehalten werden und sich in einem Zustand befinden, der die sofortige Vermietung zulässt (BFH-Beschluss vom 17. März 2009 IV B 52/08, BFH/NV 2009, 1114 für eine in einer Ferienparkanlage erworbene Ferienwohnung, die nach der zugrunde liegenden Vereinbarung von den Steuerpflichtigen entsprechend dem Standard der Anlage auszustatten war und die von einer GmbH beworben und im Namen der Steuerpflichtigen an laufend wechselnde Gäste vermietet wurde).

  • FG Düsseldorf, 09.07.2012 - 9 K 4673/08

    Anerkennung nachträglicher Schuldzinsen aus Vermietung und Verpachtung nach

    Das hotelmäßige Angebot erfordert, dass die Wohnungen auch ohne Voranmeldungen jederzeit zur Vermietung bereitgehalten werden und sich in einem Zustand befinden, der die sofortige Vermietung zulässt (vgl. BFH-Beschluss vom 17.03.2009, IV B 52/08, BFH/NV 1114 m.w.N.; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.09.1998, 14 K 28/97, EFG 1999, 165 betreffend 20 Ferienwohnungen).
  • FG Hamburg, 10.07.2014 - 6 K 125/13

    Keine gewerblichen Einkünfte bei Vermietung eines Apartments an

    Dies setzt voraus, dass die Wohnung in einem Feriengebiet im Verband mit einer Vielzahl gleichartig genutzter Wohnungen einer einheitlichen Wohnanlage liegt sowie die Werbung für kurzfristige Vermietung an laufend wechselnde Mieter und die Verwaltung einer für die Wohnanlage bestehenden Feriendienstorganisation übertragen sind (BFH-Urteile vom 29.03.2007 IV R 6/05, BFH/NV 2007, 1492; vom 19.01.1990 III R 31/87, BFHE 129, 199, BStBl II 1990, 383; vom 25.06.1976 III R 167/73, BFHE 119, 336, BStBl II 1976, 728; BFH-Beschluss vom 17.03.2009 IV B 52/08, BFH/NV 2009, 1114).
  • FG Berlin-Brandenburg, 24.11.2016 - 9 K 9292/13

    Gewerbesteuermessbeträge 2002 bis 2004 und gesonderter Feststellung des

    Überdies wurden die Wohnungen den Feriengästen "hotelmäßig" angeboten: Sie wurden vom Kläger auch ohne Voranmeldung jederzeit zur Vermietung bereitgehalten und befanden sich jeweils in einem Zustand, der die sofortige Vermietung zuließ (vgl. dazu allgemein BFH-Beschlüsse vom 17. März 2009 IV B 52/08, BFH/NV 2009, 1114 und vom 28. September 2010 X B 42/10, BFH/NV 2011, 37, jeweils m. w. N.).
  • AG München, 12.12.2013 - 483 C 21495/13

    WEG - Unterlassungsklage gegen die Nutzung von Teileigentum als Boarding-House

    Eine solche Nutzung einer Ferienwohnung ist zwar steuerrechtlich als gewerbliche Tätigkeit anzusehen, wenn die Wohnung in einem Feriengebiet im Verband mit einer Vielzahl gleichartig genutzter Wohnungen einer einheitlichen Wohnanlage liegt und die Werbung für kurzfristige Vermietung an laufend wechselnde Mieter (hotelmäßiges Angebot) sowie die Verwaltung einer Feriendienstorganisation übertragen sind (BFHE 159, 199, 201 f; BFH/NV 2009, 1114, 1115).
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