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   BFH, 28.01.2009 - X R 35/07   

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https://dejure.org/2009,6493
BFH, 28.01.2009 - X R 35/07 (https://dejure.org/2009,6493)
BFH, Entscheidung vom 28.01.2009 - X R 35/07 (https://dejure.org/2009,6493)
BFH, Entscheidung vom 28. Januar 2009 - X R 35/07 (https://dejure.org/2009,6493)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Gewerblicher Grundstückshandel bei einem Objekt?

  • Judicialis

    EStG § 15 Abs. 2; ; FGO § 126 Abs. 3 S. 1 Nr. 2; ; FGO § 139 Abs. 3 S. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grenzen der privaten Vermögensverwaltung in sog. Errichtungsfällen bei Herstellungskosten von ca. 2,35 Mio. DM; Gleichstellung von Sonderzahlungen in unbegrenzter Höhe ohne die üblicherweise bei einer solchen Gestaltung getroffene Vereinbarung einer ...

  • datenbank.nwb.de

    Gewerblicher Grundstückshandel bei einem Objekt; unbedingte Veräußerungsabsicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Grenzen der privaten Vermögensverwaltung in sog. Errichtungsfällen bei Herstellungskosten von ca. 2,35 Mio. DM; Gleichstellung von Sonderzahlungen in unbegrenzter Höhe ohne die Vereinbarung einer Vorfälligkeitsentschädigung; Nachhaltigkeit bei der Veräußerung eines ...

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 15 Abs 2, AO § 14 S 3, AO § 176 Abs 2
    Grundstückshandel; Nachhaltigkeit; Veräußerungsabsicht; Vermögensverwaltung; Vertrauensschutz

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2009, 1249
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98

    gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 28.01.2009 - X R 35/07
    Das FG nahm einen der in Folge des Beschlusses des Großen Senats des BFH vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98 (BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291) genannten Ausnahmefälle von der sog. Drei-Objekt-Grenze an, weil der Kläger das Objekt in unbedingter Veräußerungsabsicht errichtet habe.

    Die Grundsätze gelten nach Auffassung des Großen Senats des BFH in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291 ebenso in den sog. Errichtungsfällen.

    Die Grenzen der privaten Vermögensverwaltung sind überschritten, wenn beispielsweise das im zeitlichen Zusammenhang mit der Bebauung und Veräußerung erworbene Grundstück schon vor seiner Bebauung verkauft worden ist, wenn ein solches Grundstück von vornherein auf Rechnung und nach den Wünschen des Erwerbers bebaut wird oder das Bauunternehmen des das Grundstück bebauenden Steuerpflichtigen erhebliche Leistungen für den Bau erbringt (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291).

    Wurde das Bauvorhaben beispielsweise nur kurzfristig finanziert, hat der Steuerpflichtige bereits während der Bauzeit eine Maklerfirma mit dem Verkauf des Objektes beauftragt oder selbst Veräußerungsannoncen geschaltet, wurde gar vor Fertigstellung des Bauwerks ein Vorvertrag mit dem künftigen Erwerber geschlossen oder hat er Gewährleistungspflichten über den bei Privatverkäufen üblichen Bereich hinaus übernommen, kann selbst dann eine unbedingte Veräußerungsabsicht vorliegen, wenn keiner der vom Großen Senat des BFH in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291 angesprochenen Ausnahmefälle greift.

    Wenn aufgrund der nach der Entscheidung des Großen Senats des BFH in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291 entwickelten Maßstäbe bereits ein Vorvertrag, der vor Fertigstellung des Bauwerks abgeschlossen wurde, die Annahme der unbedingten Verkaufsabsicht rechtfertigt (Senatsurteile in BFHE 200, 293, BStBl II 2003, 238, und in BFH/NV 2003, 1291), dann muss das erst recht für den Fall eines abgeschlossenen beide Seiten endgültig bindenden notariellen Kaufvertrags über das Objekt gelten.

  • BFH, 18.09.2002 - X R 183/96

    Gewerblicher Grundstückshandel in Errichtungsfällen

    Auszug aus BFH, 28.01.2009 - X R 35/07
    Die Möglichkeit, das Gebäude für Zwecke der eigenen Vermögensverwaltung herzustellen, scheidet dann aus (vgl. zum Ganzen Senatsurteile vom 18. September 2002 X R 183/96, BFHE 200, 293, BStBl II 2003, 238, und vom 27. November 2002 X R 53/01, BFH/NV 2003, 1291).

    Wenn aufgrund der nach der Entscheidung des Großen Senats des BFH in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291 entwickelten Maßstäbe bereits ein Vorvertrag, der vor Fertigstellung des Bauwerks abgeschlossen wurde, die Annahme der unbedingten Verkaufsabsicht rechtfertigt (Senatsurteile in BFHE 200, 293, BStBl II 2003, 238, und in BFH/NV 2003, 1291), dann muss das erst recht für den Fall eines abgeschlossenen beide Seiten endgültig bindenden notariellen Kaufvertrags über das Objekt gelten.

  • BFH, 27.11.2002 - X R 53/01

    Gewerblicher Grundstückshandel; Veräußerung von weniger als vier Objekten

    Auszug aus BFH, 28.01.2009 - X R 35/07
    Die Möglichkeit, das Gebäude für Zwecke der eigenen Vermögensverwaltung herzustellen, scheidet dann aus (vgl. zum Ganzen Senatsurteile vom 18. September 2002 X R 183/96, BFHE 200, 293, BStBl II 2003, 238, und vom 27. November 2002 X R 53/01, BFH/NV 2003, 1291).

    Wenn aufgrund der nach der Entscheidung des Großen Senats des BFH in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291 entwickelten Maßstäbe bereits ein Vorvertrag, der vor Fertigstellung des Bauwerks abgeschlossen wurde, die Annahme der unbedingten Verkaufsabsicht rechtfertigt (Senatsurteile in BFHE 200, 293, BStBl II 2003, 238, und in BFH/NV 2003, 1291), dann muss das erst recht für den Fall eines abgeschlossenen beide Seiten endgültig bindenden notariellen Kaufvertrags über das Objekt gelten.

  • BFH, 09.12.1986 - VIII R 317/82

    Gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 28.01.2009 - X R 35/07
    Zur Beantwortung der Abgrenzungsfrage hat der BFH für den Bereich des gewerblichen Grundstückshandels mit Urteil vom 9. Dezember 1986 VIII R 317/82 (BFHE 148, 480, 483, BStBl II 1988, 244) die sog. Drei-Objekt-Grenze eingeführt.
  • BFH, 07.05.2008 - X R 49/04

    Errichtung und Veräußerung eines Einkaufsmarktes im Rahmen eines Maklerbetriebs

    Auszug aus BFH, 28.01.2009 - X R 35/07
    Der vom FG getroffenen Feststellung, der Kläger sei als Bauingenieur selbständig tätig gewesen und habe daraus gewerbliche Einkünfte erzielt, kann schließlich noch die Bedeutung zukommen, dass unter Berücksichtigung des Urteils des erkennenden Senats vom 7. Mai 2008 X R 49/04 (BFHE 221, 144, BStBl II 2008, 711) und aufgrund der in der Einspruchsentscheidung des FA und dem vorausgegangenen Betriebsprüfungsbericht festgestellten Besonderheiten des Sachverhalts das mit dem Mehrfamilienhaus bebaute Grundstück dem Betriebsvermögen des gewerblichen Ingenieurbetriebs des Klägers zuzuordnen ist, so dass es auf die unbedingte Veräußerungsabsicht und das Merkmal der Nachhaltigkeit nicht ankäme.
  • BFH, 26.09.2006 - X R 27/03

    Gewerblicher Grundstückshandel; Verkauf nur eines Grundstücks; Nachhaltigkeit

    Auszug aus BFH, 28.01.2009 - X R 35/07
    Eine Tätigkeit ist grundsätzlich nachhaltig, wenn sie auf Wiederholung angelegt ist, also eine Wiederholungsabsicht in der Weise besteht, dass weitere Geschäfte geplant sind (vgl. BFH-Urteil vom 26. September 2006 X R 27/03, BFH/NV 2007, 412, m.w.N.).
  • BFH, 28.03.2000 - VIII R 68/96

    Unentgeltliche Nutzungsüberlassung an eine GmbH

    Auszug aus BFH, 28.01.2009 - X R 35/07
    Die Entscheidung nach § 139 Abs. 3 Satz 3 FGO gehört sachlich zum Kostenfestsetzungsverfahren; zuständig ist deshalb das Gericht des ersten Rechtszugs, im Streitfall das FG (vgl. BFH-Urteil vom 28. März 2000 VIII R 68/96, BFHE 191, 505, 517, m.w.N.).
  • BFH, 01.12.2005 - IV R 65/04

    Gewerblicher Grundstückshandel: Nachhaltigkeit in "Ein-Objekt-Fällen", Verkauf

    Auszug aus BFH, 28.01.2009 - X R 35/07
    Im Urteil vom 1. Dezember 2005 IV R 65/04 (BFHE 212, 106, BStBl II 2006, 259) hat der BFH Baukosten in Höhe von rd.
  • BFH, 28.04.2005 - IV R 17/04

    Voraussetzungen für einen gewerblichen Grundstückshandel bei Verkauf und

    Auszug aus BFH, 28.01.2009 - X R 35/07
    Der IV. Senat des BFH hat im Urteil vom 28. April 2005 IV R 17/04 (BFHE 209, 372, BStBl II 2005, 606) für die Annahme der Nachhaltigkeit Einzeltätigkeiten nicht ausreichen lassen, die beim Bau eines jeden Hauses erforderlich werden, gleichgültig, ob es selbst genutzt, vermietet oder veräußert werden soll.
  • BFH, 09.12.2002 - VIII R 40/01

    Gewerblicher Grundstückshandel bei nur einem Verkaufsgeschäft

    Auszug aus BFH, 28.01.2009 - X R 35/07
    Dies ist dann der Fall, wenn die Erfüllung dieses Geschäfts oder Vertrags eine Vielzahl von unterschiedlichen Einzeltätigkeiten erfordert, die in ihrer Gesamtheit die Würdigung rechtfertigen, der Steuerpflichtige sei nachhaltig tätig geworden (näher dazu BFH-Urteile vom 9. Dezember 2002 VIII R 40/01, BFHE 201, 180, BStBl II 2003, 294, unter 2.b und 3.a der Gründe; vom 3. August 2004 X R 55/01, BFH/NV 2005, 517).
  • BFH, 03.08.2004 - X R 55/01

    Wirtschaftliches Eigentum bei Leasing; Anschaffungsbegriff bei

  • BFH, 17.12.2009 - III R 101/06

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Wohnungsverkäufen auf Druck der Bank

    Dies kann eine langfristige Finanzierung oder eine langfristige Vermietung sein, wenn diese sich im Falle einer Veräußerung voraussichtlich ungünstig auswirken oder zusätzliche finanzielle Belastungen auslösen würden (z. B. eine Vorfälligkeitsentschädigung bei Darlehensablösung, vgl. dazu BFH-Urteil vom 28. Januar 2009 X R 35/07, BFH/NV 2009, 1249, Inkaufnahme einer durch die Vermietung bedingten Wertminderung oder "Auskaufen" des Mieters), oder - wie in der Sache des BFH-Urteils vom 7. November 1990 X R 170/87 (nicht veröffentlicht) - die Einräumung von Nießbrauchsrechten, welche eine Verfügung über das Grundstück erschwert.
  • BFH, 27.09.2012 - III R 19/11

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerungen zur Vermeidung einer

    Dies kann z.B. eine langfristige Finanzierung oder eine langfristige Vermietung bzw. Verpachtung sein, wenn diese sich im Falle einer Veräußerung voraussichtlich ungünstig auswirken oder zusätzliche finanzielle Belastungen auslösen würde (z.B. durch eine Vorfälligkeitsentschädigung bei Darlehensablösung, vgl. dazu BFH-Urteil vom 28. Januar 2009 X R 35/07, BFH/NV 2009, 1249, oder die Inkaufnahme einer durch die Vermietung bedingten Wertminderung), oder die Einräumung von Nießbrauchsrechten, wodurch eine Verfügung über das Grundstück erschwert würde (BFH-Urteil vom 7. November 1990 X R 170/87, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 23.02.2015 - X B 71/14

    Gewerblicher Grundstückshandel: Übertragung von Eigentumswohnungen vor

    d) Soweit die Klägerin auch eine Divergenz des finanzgerichtlichen Urteils zu dem Senatsurteil vom 28. Januar 2009 X R 35/07 (BFH/NV 2009, 1249) geltend macht, vermag der angerufene Senat keine Entscheidungserheblichkeit zu erkennen.

    Dies sei dann der Fall, wenn sich aus diesen Umständen ergebe, dass die maßgebenden Tätigkeiten (Anschaffung, Bebauung) in unbedingter Veräußerungsabsicht vorgenommen worden seien (siehe Senatsurteil in BFH/NV 2009, 1249, unter II.1.b).

  • BFH, 18.08.2009 - X R 41/06

    Gewerblicher Grundstückshandel

    Dies steht einer kurzfristigen Finanzierung gleich (Senatsurteil vom 28. Januar 2009 X R 35/07, BFH/NV 2009, 1249).
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