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   BFH, 21.04.2009 - VII B 66/08   

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https://dejure.org/2009,7856
BFH, 21.04.2009 - VII B 66/08 (https://dejure.org/2009,7856)
BFH, Entscheidung vom 21.04.2009 - VII B 66/08 (https://dejure.org/2009,7856)
BFH, Entscheidung vom 21. April 2009 - VII B 66/08 (https://dejure.org/2009,7856)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Milchabgabe; Saldierungsregelungen verstoßen nicht gegen höherrangiges Recht; Schlüssige Darlegung eines Verfahrensmangels

  • Judicialis

    MOG § 1 Abs. 2; ; MOG § 8 Abs. 1 S. 1; ; MOG § 12 Abs. 2 S. 1; ; GG Art. 80 Abs. 1 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit der Zusatzabgabenverordnung mit Art. 80 Abs. 1 GG; Verstoß der Saldierungsmethode gegen Art. 3 Abs. 1 GG; Gemeinschaftsrechtlicher Anspruch auf Saldierung

  • datenbank.nwb.de

    Regelung der Zusatzabgabenverordnung zur Saldierung von Überlieferungen mit Unterlieferungen anderer Milcherzeuger verstößt nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2009, 1679
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 25.09.2003 - VII B 309/02

    Ausschluss der Saldierung auf Molkereiebene zwischen Erzeugern aus den alten und

    Auszug aus BFH, 21.04.2009 - VII B 66/08
    Der Senat hat bereits zur früheren Milch-Garantiemengen-Verordnung entschieden, dass insoweit § 8 Abs. 1 Satz 1 und § 12 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 1 Abs. 2 MOG ausreichend bestimmte Ermächtigungsgrundlagen i.S. des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG sind und dass die in jenen Vorschriften enthaltene dynamische Verweisung auf das Gemeinschaftsrecht verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht (vgl. Senatsbeschluss vom 25. September 2003 VII B 309/02, BFHE 203, 243, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2004, 17, m.w.N.).

    Des Weiteren hat sich der Senat in dem Beschluss in BFHE 203, 243, ZfZ 2004, 17 der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) angeschlossen, dass ein Verstoß gegen das Zitiergebot des Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG nicht darin zu sehen ist, dass in einer Rechtsverordnung lediglich das zugrunde liegende einzelstaatliche förmliche Parlamentsgesetz, nicht jedoch auch die gemeinschaftsrechtliche Rechtsgrundlage angegeben ist (vgl. BVerwG-Urteil vom 20. März 2003 3 C 10.02, BVerwGE 118, 70).

    Es ist nicht davon auszugehen, dass der Senat in dem von der Beschwerde angestrebten Revisionsverfahren dieses bis zur Entscheidung des BVerfG aussetzen müsste, zumal das BVerfG die gegen den Senatsbeschluss in BFHE 203, 243, ZfZ 2004, 17 gerichtete Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen hat.

  • BFH, 31.05.2006 - VII B 48/05

    Milchgarantiemengenabgabe; Verrechnung von Überlieferung bzw. Unterlieferung;

    Auszug aus BFH, 21.04.2009 - VII B 66/08
    Wie der Senat bereits entschieden hat, gibt es keinen gemeinschaftsrechtlichen Anspruch auf Saldierung (Senatsbeschluss vom 31. Mai 2006 VII B 48/05, BFHE 213, 459, ZfZ 2006, 373), der auf sämtliche Erzeuger eines Mitgliedstaats unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes zu verteilen wäre, sondern gemäß Art. 2 Abs. 1 Unterabs. 2 VO Nr. 3950/92 lediglich eine gemeinschaftsrechtliche Ermächtigung der Mitgliedstaaten, bei der Abgabenfestsetzung Saldierungen mit nicht in Anspruch genommenen Referenzmengen vorzunehmen, wobei es den Mitgliedstaaten überlassen bleibt, zwischen der Möglichkeit einer Saldierung auf Molkereiebene oder auf einzelstaatlicher Ebene zu wählen.

    Wie das FG zutreffend ausgeführt hat, hat der Verordnungsgeber bei der Auswahl der gemeinschaftsrechtlich vorgegebenen Saldierungsalternativen einen weiten Gestaltungsspielraum, der es ihm ermöglicht, regionale Unterschiede der Milcherzeugung in Deutschland, aber auch verwaltungsökonomische Gesichtspunkte zu berücksichtigen (vgl. Senatsbeschluss in BFHE 213, 459, ZfZ 2006, 373).

  • BVerwG, 20.03.2003 - 3 C 10.02

    Zitiergebot bei Verordnungen; Milchquote; Anlieferungs-Referenzmenge; Abtretung

    Auszug aus BFH, 21.04.2009 - VII B 66/08
    Des Weiteren hat sich der Senat in dem Beschluss in BFHE 203, 243, ZfZ 2004, 17 der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) angeschlossen, dass ein Verstoß gegen das Zitiergebot des Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG nicht darin zu sehen ist, dass in einer Rechtsverordnung lediglich das zugrunde liegende einzelstaatliche förmliche Parlamentsgesetz, nicht jedoch auch die gemeinschaftsrechtliche Rechtsgrundlage angegeben ist (vgl. BVerwG-Urteil vom 20. März 2003 3 C 10.02, BVerwGE 118, 70).
  • BFH, 20.04.1989 - IV R 299/83

    Freiberufliche (eigenverantwortliche) Tätigkeit von beratenden Bauingenieuren im

    Auszug aus BFH, 21.04.2009 - VII B 66/08
    Zur schlüssigen Darlegung des Verfahrensmangels eines vom FG übergangenen Beweisantrags gehört nach ständiger Rechtsprechung (u.a.) auch der Vortrag, dass die Nichterhebung des angebotenen Beweises in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. April 1989 IV R 299/83, BFHE 157, 106, BStBl II 1989, 727, und BFH-Beschluss vom 17. November 1997 VIII B 16/97, BFH/NV 1998, 608).
  • BFH, 17.11.1997 - VIII B 16/97

    Anforderungen an eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen

    Auszug aus BFH, 21.04.2009 - VII B 66/08
    Zur schlüssigen Darlegung des Verfahrensmangels eines vom FG übergangenen Beweisantrags gehört nach ständiger Rechtsprechung (u.a.) auch der Vortrag, dass die Nichterhebung des angebotenen Beweises in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. April 1989 IV R 299/83, BFHE 157, 106, BStBl II 1989, 727, und BFH-Beschluss vom 17. November 1997 VIII B 16/97, BFH/NV 1998, 608).
  • BFH, 27.11.2013 - VII B 87/12

    Marktordnungsrecht: Vereinbarkeit der Milchabgabenregelungen mit Unionsrecht und

    Zu den rechtlichen Einwendungen der Beschwerde gegen dieses Saldierungsverfahren hat der Senat das Erforderliche bereits hinsichtlich der Vorgängervorschrift zu § 34 MilchAbgV mit Beschluss vom 21. April 2009 VII B 66/08 (BFH/NV 2009, 1679, ZfZ 2009, 251) ausgeführt.
  • BFH, 27.11.2013 - VII B 86/12

    Gültigkeit der uniotären und nationalen Milchabgaberegelungen

    Zu den rechtlichen Einwendungen der Beschwerde gegen dieses Saldierungsverfahren hat der Senat das Erforderliche bereits hinsichtlich der Vorgängervorschrift zu § 14 MilchAbgV mit Beschluss vom 21. April 2009 VII B 66/08 (BFH/NV 2009, 1679, ZfZ 2009, 251) ausgeführt.
  • BFH, 11.11.2010 - VII B 36/10

    MGV verletzt nicht das Zitiergebot und kann Saldierungsregeln aufstellen

    Selbst wenn man bezweifelte, dass die Saldierungsregeln für das System der Erhebung einer Milchabgabe und die Stellung des Milcherzeugers in diesem System nur wenig bedeutsame und nicht grundlegende Entscheidungen enthalten (vgl. Senatsbeschluss vom 21. April 2009 VII B 66/08, BFH/NV 2009, 1679) und schon deshalb keiner gesetzlichen Regelung bedürfen, bestünde kein Vorbehalt des Gesetzes.
  • FG Bremen, 19.03.2015 - 4 K 21/14

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Festsetzung einer Milchabgabe

    Zu den rechtlichen Einwendungen der Beschwerde gegen dieses Saldierungsverfahren hat der Senat das Erforderliche bereits hinsichtlich der Vorgängervorschrift zu § 34 MilchAbgV mit Beschluss vom 21. April 2009 VII B 66/08 (BFH/NV 2009, 1679 , ZfZ 2009, 251) ausgeführt.
  • BFH, 04.08.2009 - VII B 43/09

    Entscheidung über die Aussetzung des Verfahrens steht im Ermessen des Gerichts

    Daher gibt allein der Umstand, dass zu vorgenannten Rechtsfragen gegenwärtig noch weitere Verfassungsbeschwerden anhängig sind, keinen ausreichenden Anlass, Milchabgabenerhebung betreffende Klageverfahren auszusetzen; dem Interesse an einer zügigen Verfahrensdurchführung ist der Vorzug zu geben (vgl. Senatsbeschluss vom 21. April 2009 VII B 66/08, BFH/NV 2009, 1679).
  • FG Hamburg, 20.03.2012 - 4 K 29/08

    Marktordnungsrecht: Übereinstimmung der Milchabgabenregelungen mit Unionsrecht

    Der Bundesfinanzhof hatte bereits zur Vorgängervorschrift, der Milch-Garantiemengen-Verordnung (MGV) entschieden, dass § 12 Abs. 2 S. 1 i. V. m. § 1 Abs. 2 MOG eine ausreichend bestimmte Ermächtigungsgrundlage im Sinne des Art. 80 Abs. 1 S. 2 GG darstellt, und dass die in jener Vorschrift enthaltene dynamische Verweisung auf das Gemeinschaftsrecht verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht (BFH, Beschlüsse vom 25.09.2003, VII B 309/02, und vom 21.04.2009, VII B 66/08).
  • FG Hamburg, 20.03.2012 - 4 K 204/09

    Marktordnungsrecht: Übereinstimmung der Milchabgabenregelungen mit Unionsrecht

    Der Bundesfinanzhof hatte bereits zur Vorgängervorschrift, der Milch-Garantiemengen-Verordnung (MGV) entschieden, dass § 12 Abs. 2 S. 1 i. V. m. § 1 Abs. 2 MOG eine ausreichend bestimmte Ermächtigungsgrundlage im Sinne des Art. 80 Abs. 1 S. 2 GG darstellt, und dass die in jener Vorschrift enthaltene dynamische Verweisung auf das Gemeinschaftsrecht verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht (BFH, Beschlüsse vom 25.09.2003, VII B 309/02, und vom 21.04.2009, VII B 66/08).
  • FG Bremen, 28.01.2016 - 4 K 23/14

    Rechtmäßigkeit der gegenüber einem landwirtschaftlichen Betrieb festgesetzten

    Der Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil vom 21. April 2009 ( VII B 66/08, BFH/NV 2009, 1679 ) zu der Vorgängerregelung des § 34 MilchquotV, nämlich der Saldierungsregelungen des § 14 Zusatzabgabenverordnung, entschieden, dass der Verordnungsgeber bei der Auswahl der gemeinschaftsrechtlich vorgegebenen Saldierungsalternativen einen weiten Gestaltungsspielraum hat, die es ihm ermöglicht, regionale Unterschiede der Milcherzeugung in Deutschland, aber auch Verwaltungsübungsgesichtspunkte zu berücksichtigen.
  • FG Hamburg, 20.03.2012 - 4 K 219/09

    Marktordnungsrecht: Übereinstimmung der Milchabgabenregelungen mit Unionsrecht

    Der Bundesfinanzhof hatte bereits zur Vorgängervorschrift, der Milch-Garantiemengen-Verordnung (MGV) entschieden, dass § 12 Abs. 2 S. 1 i. V. m. § 1 Abs. 2 MOG eine ausreichend bestimmte Ermächtigungsgrundlage im Sinne des Art. 80 Abs. 1 S. 2 GG darstellt, und dass die in jener Vorschrift enthaltene dynamische Verweisung auf das Gemeinschaftsrecht verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht (BFH, Beschlüsse vom 25.09.2003, VII B 309/02, und vom 21.04.2009, VII B 66/08).
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