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   BFH, 19.08.2009 - II B 38/09   

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https://dejure.org/2009,7134
BFH, 19.08.2009 - II B 38/09 (https://dejure.org/2009,7134)
BFH, Entscheidung vom 19.08.2009 - II B 38/09 (https://dejure.org/2009,7134)
BFH, Entscheidung vom 19. August 2009 - II B 38/09 (https://dejure.org/2009,7134)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Erhebung von Zweitwohnungsteuer; Auslegung des § 2 Abs. 7 Satz 1 Nr. 7 BlnZwStG

  • Judicialis

    Bln ZwStG § 2 Abs. 7 S. 1 Nr. 7; ; MRRG § 12 Abs. 1 S. 1; ; MRRG § 12 Abs. 2 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zweitwohnungssteuerpflicht eines Ehepaares bei gemeinsamer Nutzung eines Einfamilienhauses in Berlin als Nebenwohnsitz unter der Woche und Hauptwohnsitz außerhalb von Berlin

  • datenbank.nwb.de

    Auslegung des § 2 BlnZwStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2009, 2014
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 11.10.2005 - 1 BvR 1232/00

    Zweitwohnungsteuer II

    Auszug aus BFH, 19.08.2009 - II B 38/09
    Die Gründe, weswegen das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit Beschluss vom 11. Oktober 2005 1 BvR 1232/00, 2627/03 (BVerfGE 114, 316) die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer bei einer aus beruflichen Gründen von einem Verheirateten gehaltenen Zweitwohnung für unvereinbar mit Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) gehalten habe, träfen im Streitfall nicht zu.

    Angesichts dieser melderechtlichen Vorgaben hielt das BVerfG mit dem Beschluss in BVerfGE 114, 316 eine Belastung derartiger "Erwerbszweitwohnungen" mit Zweitwohnungsteuer für unvereinbar mit Art. 6 Abs. 1 GG.

  • BFH, 13.04.2011 - II R 67/08

    Regelungsinhalt und Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 5 Buchst. c HmbZWStG

    aa) Das FA trägt hierzu zu Recht vor, dass § 2 Abs. 5 Buchst. c HmbZWStG ausweislich der bereits angeführten Materialien nicht geschaffen wurde, um Wohnungen, die aus beruflichen Gründen neben der Hauptwohnung gehalten werden, generell nicht mit Zweitwohnungsteuer zu belasten, sondern um zu verhindern, dass Ehegatten aus der sie betreffenden melderechtlichen Sonderregelung für den ehelichen Wohnsitz einen steuerlichen Nachteil erleiden (vgl. zur wortlautidentischen Regelung des § 2 Abs. 7 Satz 1 Nr. 7 des Berliner Zweitwohnungsteuergesetzes BFH-Beschluss vom 19. August 2009 II B 38/09, BFH/NV 2009, 2014).

    Deshalb ist ein Ehegatte, dessen vorwiegend benutzte Wohnung i.S. des § 12 Abs. 1 Satz 1 MRRG bei ausschließlicher Betrachtung seiner Person diejenige am Beschäftigungsort ist, gezwungen, sich gleichwohl mit Hauptwohnsitz in der ehelichen Wohnung anzumelden (vgl. auch BFH-Beschluss in BFH/NV 2009, 2014).

  • BFH, 16.12.2009 - II R 67/08

    Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 5 Buchst. c HmbZWStG

    a) Bei der Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Norm, welche - ausweislich der zitierten Materialien - nicht primär geschaffen wurde, um Wohnungen, die aus beruflichen Gründen neben der Hauptwohnung gehalten werden, generell nicht mit Zweitwohnungsteuer zu belasten, sondern um zu verhindern, dass Ehegatten aus der sie betreffenden melderechtlichen Sonderregelung für den ehelichen Wohnsitz einen steuerlichen Nachteil erleiden (vgl. zur wortlautidentischen Regelung des § 2 Abs. 7 Satz 1 Nr. 7 des Berliner Zweitwohnungsteuergesetzes BFH-Beschluss vom 19. August 2009 II B 38/09, BFH/NV 2009, 2014), wird zunächst zu berücksichtigen sein, dass eine melderechtliche Zwangslage in der Person der Klägerin in den Streitjahren nicht bestand.

    Deshalb ist ein Ehegatte, dessen vorwiegend benutzte Wohnung i. S. des § 12 Abs. 1 Satz 1 MRRG bei ausschließlicher Betrachtung seiner Person diejenige am Beschäftigungsort ist, gezwungen, sich gleichwohl mit Hauptwohnsitz in der ehelichen Wohnung anzumelden (vgl. auch BFH-Beschluss in BFH/NV 2009, 2014).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2009 - 14 A 1457/07

    Unterschiedliche Hauptwohnungen von Ehepartnern vor dem Hintergrund der

    vgl. BFH, Beschluss vom 19. August 2009 II B 38/09 -, juris.
  • VGH Bayern, 06.03.2013 - 4 B 12.1388

    Zweitwohnungsteuer; Erwerbszweitwohnung; Ehegatte als Mitmieter

    Das Satzungsrecht der Beklagten kann auch nicht dahingehend ausgelegt werden, dass eine melderechtliche Zwangslage nur angenommen werden dürfe, wenn die melderechtliche Hauptwohnung die einzige gemeinsame Wohnung der Eheleute ist (vgl. zum Berliner Landesrecht BFH, B.v. 19.8.2009 - II B 38/09 - ZKF 2010, 119).
  • VG Ansbach, 16.07.2014 - AN 11 K 13.02050

    Anfechtungsklage gegen Festsetzung der Zweitwohnungssteuer in N. im Einzelfall

    Denn es beurteilt sich die melderechtliche Frage, welche dieser Wohnungen die Hauptwohnung und welche die Nebenwohnung der Familie ist, auch hier nach deren tatsächlicher Nutzung (VG Augsburg, B.v. 19.10.2006 - Au 6 S 06.1038 und BFH, B.v. 19.8.2009 - II B 38/09 - jeweils juris), die von den Angaben des Familienmitglieds bestimmt werden kann, soweit diese plausibel sind (BVerwG, U.v. 15.10.1991 - 1 C 24/90 - juris).
  • VG Köln, 07.05.2010 - 27 K 1049/09

    Rechtmäßigkeit einer Heranziehung einer verheirateten und nicht dauernd getrennt

    Vgl. zur fehlenden Diskriminierung in solchen Fällen BFH, Beschluss vom 19. August 2009 - II B 38/09 -, juris Rz. 9.
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