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   BFH, 17.09.2008 - IX R 69/06   

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https://dejure.org/2008,12316
BFH, 17.09.2008 - IX R 69/06 (https://dejure.org/2008,12316)
BFH, Entscheidung vom 17.09.2008 - IX R 69/06 (https://dejure.org/2008,12316)
BFH, Entscheidung vom 17. September 2008 - IX R 69/06 (https://dejure.org/2008,12316)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Erstmalige Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags gemäß § 10d EStG

  • Judicialis

    EStG § 10d Abs. 4 S. 1; ; EStG § 10d Abs. 4 S. 4; ; EStG § 19

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10d Abs. 4; EStG § 19
    Gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags trotz bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids

  • datenbank.nwb.de

    Erstmalige gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs gemäß § 10d EStG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10d Abs 4
    Antrag; Gesamtbetrag der Einkünfte; Verlustfeststellung; Werbungskosten

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10d Abs 4
    Antrag; Gesamtbetrag der Einkünfte; Verlustfeststellung; Werbungskosten

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2009, 555
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 17.09.2008 - IX R 70/06

    Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags gemäß § 10d EStG

    Auszug aus BFH, 17.09.2008 - IX R 69/06
    Zur Begründung nimmt der Senat auf sein Urteil vom 17. September 2008 IX R 70/06 Bezug.
  • BFH, 11.10.2017 - IX R 15/17

    Änderungsmöglichkeit des bestandskräftigen Einkommensteuerbescheides als

    Denn die Rechtsprechungsänderung, die die Möglichkeit einer Verlustfeststellung trotz bereits bestandskräftigen und verfahrensrechtlich nicht mehr änderbaren Einkommensteuerbescheides einräumte, erfolgte erst mit den Urteilen des BFH vom 17. September 2008 IX R 70/06 (BFHE 223, 50, BStBl II 2009, 897), IX R 69/06 (BFH/NV 2009, 555), IX R 65/06 (BFH/NV 2009, 385), IX R 81/07 (BFH/NV 2009, 386), IX R 92/07 (juris) und damit mehr als zwei Jahre nach dem Eintritt der Bestandskraft des Einkommensteuerbescheides 2005 vom 6. Juli 2006.
  • BFH, 24.10.2007 - XI R 42/06

    Aufforderung des Bundesministeriums der Finanzen zum Beitritt:

    Das vorliegende Verfahren sowie zwei weitere beim BFH anhängige Revisionen (XI R 20/06 und XI R 40/06) machen es erforderlich, die bisherige Rechtsprechung zum erstmaligen Erlass eines Feststellungsbescheides über den verbleibenden Verlustvortrag bei Vorliegen eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheides zu überprüfen.
  • FG Sachsen-Anhalt, 18.11.2010 - 1 K 60/10

    (Erstmaliger Erlass eines Verlustfeststellungsbescheids

    Diese beiden Regelungen (bzw. deren ähnlich lautende Vorgängerregelungen) sind nach inzwischen geänderter höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. jeweils BFH, Urt. v. 17. September 2008, IX R 69/06, BFH/ NV 2009, 555; IX R 70/06, BStBl. II 2009, 897; IX R 81/07, BFH/ NV 2009, 386; IX R 92/07, Haufe- Index 2108499) so zu verstehen, dass sich jedenfalls der erstmalige Erlass eines Verlustfeststellungsbescheides nach § 10d Abs. 4 Satz 1 EStG richtet, und nicht nach § 10d Abs. 4 Satz 4 EStG, denn das Tatbestandsmerkmal des Letzteren, "Änderung der bei der Ermittlung des Gesamtbetrages nicht ausgeglichenen negativen Einkünfte", kann dem Wortlaut nach beim erstmaligen Erlass eines Verlustfeststellungsbescheides gar nicht erfüllt sein.

    Diese wortlautgetreue Auslegung des § 10d Abs. 4 Satz 4 EStG und der daraus abgeleitete Rückgriff auf § 10d Abs. 4 Satz 1 EStG erlaubt auch bei einer zuvor bestandkräftig auf 0 ? festgesetzten Einkommensteuer (BFH, Urt. v. 17. September 2008, IX R 70/06, BStBl. II 2009, 897) und sogar bei einem dieser zugrundeliegenden positiven Gesamtbetrag der Einkünfte (BFH, Urt. v. 17. September 2008, IX R 69/06, BFH/ NV 2009, 555; IX R 81/07, BFH/ NV 2009, 386; IX R 92/07, Haufe- Index 2108499) wie auch bei einem dieser zugrundeliegenden negativen Gesamtbetrag der Einkünfte (BFH, Urt. v. 14. Juli 2009, X R 52/08, BFHE 225, 453) noch eine anschließende erstmalige gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzuges.

  • FG Münster, 07.02.2008 - 6 K 4898/05

    Erforderlichkeit verfahrensrechtlicher Änderbarkeit des zugrundeliegenden

    Wegen der divergierenden Auffassung innerhalb der Literatur sowie in Teilen der Literatur hat es gem. § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO die Revision zugelassen, die nunmehr unter dem Az. IX R 69/06 beim BFH anhängig ist.
  • FG Münster, 03.12.2015 - 6 K 4130/12

    Verpflichtung des Finanzamts zum Erlass eines Bescheids über den vortragsfähigen

    Denn trotz bereits bestandskräftiger und verfahrensrechtlich nicht mehr änderbarer Einkommensteuerveranlagung ist nach den BFH-Urteilen vom 17.09.2008 IX R 70/06 BFHE 223, 50, BStBl II 2009, 897, vom 17.09.2008 IX R 69/06, BFH/NV 2009, 555, vom 17.09.2008 IX R 65/06, BFH/NV 2009, 385, vom 17.09.2008 IX R 81/07, BFH/NV 2009, 386 und vom 14.07.2009 IX R 52/08, BFHE 225, 453, BStBl II 2011, 26) noch eine Verlustfeststellung möglich.
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