Weitere Entscheidung unten: BFH, 11.06.2010

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   BFH, 10.06.2010 - IX B 14/10   

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https://dejure.org/2010,7437
BFH, 10.06.2010 - IX B 14/10 (https://dejure.org/2010,7437)
BFH, Entscheidung vom 10.06.2010 - IX B 14/10 (https://dejure.org/2010,7437)
BFH, Entscheidung vom 10. Juni 2010 - IX B 14/10 (https://dejure.org/2010,7437)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Nichtzulassungsbeschwerde: Keine Zulassung der Revision wegen vermeintlich fehlerhafter Rechtsanwendung durch das FG - Unbeachtlichkeit unterlassener Beweiserhebung

  • openjur.de

    Nichtzulassungsbeschwerde: Keine Zulassung der Revision wegen vermeintlich fehlerhafter Rechtsanwendung durch das FG; Unbeachtlichkeit unterlassener Beweiserhebung

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2, FGO § 116 Abs 3 S 3, FGO § 118 Abs 2
    Nichtzulassungsbeschwerde: Keine Zulassung der Revision wegen vermeintlich fehlerhafter Rechtsanwendung durch das FG - Unbeachtlichkeit unterlassener Beweiserhebung

  • Bundesfinanzhof

    Nichtzulassungsbeschwerde: Keine Zulassung der Revision wegen vermeintlich fehlerhafter Rechtsanwendung durch das FG - Unbeachtlichkeit unterlassener Beweiserhebung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO, § 118 Abs 2 FGO
    Nichtzulassungsbeschwerde: Keine Zulassung der Revision wegen vermeintlich fehlerhafter Rechtsanwendung durch das FG - Unbeachtlichkeit unterlassener Beweiserhebung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO, § 118 Abs 2 FGO
    Nichtzulassungsbeschwerde: Keine Zulassung der Revision wegen vermeintlich fehlerhafter Rechtsanwendung durch das FG - Unbeachtlichkeit unterlassener Beweiserhebung

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde: Keine Zulassung der Revision wegen vermeintlich fehlerhafter Rechtsanwendung durch das FG - Unbeachtlichkeit unterlassener Beweiserhebung

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde: Keine Zulassung der Revision wegen vermeintlich fehlerhafter Rechtsanwendung durch das FG - Unbeachtlichkeit unterlassener Beweiserhebung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    Anforderungen an die Substanziierung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de

    Keine Revisionszulassung wegen vermeintlich unzutreffende Tatsachenwürdigung und fehlerhafte Rechtsanwendung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2010, 1654
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 10.07.1997 - V R 94/96

    Durchsetzung des Anspruchs auf Ausstellung einer Rechnung mit gesondertem

    Auszug aus BFH, 10.06.2010 - IX B 14/10
    Soweit die Kläger mit dem Hinweis auf das BFH-Urteil vom 10. Juli 1997 V R 94/96 (BFHE 183, 288, BStBl II 1997, 707) eine Entscheidung des BFH zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2  2. Alt. FGO) wegen Divergenz für erforderlich halten sollten, haben sie dies nicht hinreichend dargelegt.

    Denn die tragenden Erwägungen insbesondere der angefochtenen Entscheidung und der (vermeintlichen) Divergenzentscheidung (BFH-Urteil in BFHE 183, 288, BStBl II 1997, 707) wurden nicht so herausgearbeitet und gegenübergestellt, dass eine Abweichung im Grundsätzlichen erkennbar wird.

    Während nämlich im BFH-Fall in BFHE 183, 288, BStBl II 1997, 707 das Feststellungsinteresse nach § 41 FGO der dortigen Klägerin als Rechnungsempfängerin am (bis dahin fehlenden) Umsatzsteuerausweis zu beurteilen war, ist im Streitfall über die Klagebefugnis (§ 40 Abs. 2, § 48 Abs. 1 Nrn. 3, 4 FGO) von (tatsächlichen, vermeintlichen oder ehemaligen) Feststellungsbeteiligten zu befinden.

  • BFH, 01.04.2008 - IX B 156/07

    Mietverhältnis unter nahen Angehörigen - Einzelfall-Umstände - Tatsachenwürdigung

    Auszug aus BFH, 10.06.2010 - IX B 14/10
    Mit ihrem Vorbringen gehen die Kläger von einem so nicht festgestellten Sachverhalt aus und rügen im Kern lediglich eine (vermeintlich) unzutreffende Tatsachenwürdigung und fehlerhafte Rechtsanwendung durch das FG, also materiell-rechtliche Fehler; damit kann jedoch die Zulassung der Revision nicht erreicht werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 1. April 2008 IX B 156/07, BFH/NV 2008, 1323; vom 23. September 2009 IX B 84/09, BFH/NV 2010, 395).
  • BFH, 23.09.2009 - IX B 84/09

    Nichtzulassungsbeschwerde: Kein wirtschaftliches Eigentum beim

    Auszug aus BFH, 10.06.2010 - IX B 14/10
    Mit ihrem Vorbringen gehen die Kläger von einem so nicht festgestellten Sachverhalt aus und rügen im Kern lediglich eine (vermeintlich) unzutreffende Tatsachenwürdigung und fehlerhafte Rechtsanwendung durch das FG, also materiell-rechtliche Fehler; damit kann jedoch die Zulassung der Revision nicht erreicht werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 1. April 2008 IX B 156/07, BFH/NV 2008, 1323; vom 23. September 2009 IX B 84/09, BFH/NV 2010, 395).
  • BFH, 10.02.2010 - III B 112/09

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei behaupteter

    Auszug aus BFH, 10.06.2010 - IX B 14/10
    Dazu gehören u.a. auch Ausführungen, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die aufgeworfene Rechtsfrage umstritten ist (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Februar 2010 III B 112/09, BFH/NV 2010, 881, m.w.N.).
  • FG Schleswig-Holstein, 19.09.2019 - 1 K 73/18

    Kein Drittanfechtungsrecht des Anteilseigners einer Kapitalgesellschaft gegen den

    Daher ist eine Klagebefugnis grundsätzlich nur für den Adressaten des Verwaltungsaktes anzuerkennen (vgl. das BFH-Urteil vom 1. April 2003 I R 70/01, BFH/NV 2003, 1282; und die BFH-Beschlüsse vom 31. Januar 2008 IV B 152/06, zitiert nach juris; und vom 10. Juni 2010 IX B 14/10, BFH/NV 2010, 1654), d.h. für denjenigen, dem der Verwaltungsakt als Beteiligter i.S.d. § 78 Nr. 2 AO bekannt gegeben worden ist, weil er für ihn bestimmt ist oder er von ihm betroffen wird (§ 122 Abs. 1 AO) und ihm gegenüber auch gem. § 124 Abs. 1 AO bekannt gegeben werden soll.
  • BFH, 13.07.2012 - IX B 3/12

    NZB: Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; grundsätzliche

    Dazu hätten u.a. auch Ausführungen gehört, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die zahlreichen, vom Kläger aufgeworfenen Rechtsfragen umstritten sind (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Juni 2010 IX B 14/10, BFH/NV 2010, 1654, m.w.N.).
  • BFH, 16.06.2011 - III B 197/10

    Zulagenbegünstigung von Gerüstteilen - Feststellungslast für das Einhalten der

    Einwände gegen die Anwendung materiellen Rechts führen grundsätzlich nicht zur Zulassung der Revision (z.B. BFH-Beschluss vom 10. Juni 2010 IX B 14/10, BFH/NV 2010, 1654).
  • BFH, 09.12.2010 - V B 11/10

    Anforderungen an die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs - Mitwirkung der

    Weiter bedarf es einer Auseinandersetzung mit den in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassungen (vgl. BFH-Beschluss vom 10. Juni 2010 IX B 14/10, BFH/NV 2010, 1654).
  • BFH, 20.10.2010 - II B 23/10

    Grundsätzliche Bedeutung - Divergenz wegen abweichender Rechtsauffassung des FG

    Weiter bedarf es einer Auseinandersetzung mit den in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassungen (vgl. BFH-Beschluss vom 10. Juni 2010 IX B 14/10, BFH/NV 2010, 1654).
  • BFH, 14.09.2010 - IV B 121/09

    Zulassung der Revision bei Streit um Voraussetzungen des § 129 AO

    Damit rügen sie eine (vermeintlich) unzutreffende Tatsachenwürdigung und fehlerhafte Rechtsanwendung durch das FG, also materiell-rechtliche Fehler; damit kann jedoch die Zulassung der Revision nicht erreicht werden (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 23. September 2009 IX B 84/09, BFH/NV 2010, 395, und vom 10. Juni 2010 IX B 14/10, BFH/NV 2010, 1654, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 09.03.2011 - X B 153/10

    Hinzuschätzung von Einkünften bei Verletzung der Mitwirkungspflicht - Verletzung

    Zudem haben sie sich nicht mit den in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassungen auseinandergesetzt (vgl. BFH-Beschluss vom 10. Juni 2010 IX B 14/10, BFH/NV 2010, 1654).
  • BFH, 14.09.2010 - IV B 60/09

    Fehlinterpretation der Einlassung von Beteiligten als Revisionsgrund - Rüge nicht

    Wird --wie hier-- eine fehlerhafte Tatsachenwürdigung des FG gerügt, wird ebenfalls ein materiell-rechtlicher Fehler der Vorentscheidung geltend gemacht (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 10. Juni 2010 IX B 14/10, BFH/NV 2010, 1654), der --wie oben ausgeführt-- nicht zur Zulassung der Revision führt.
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Rechtsprechung
   BFH, 11.06.2010 - IX B 27/10   

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https://dejure.org/2010,10866
BFH, 11.06.2010 - IX B 27/10 (https://dejure.org/2010,10866)
BFH, Entscheidung vom 11.06.2010 - IX B 27/10 (https://dejure.org/2010,10866)
BFH, Entscheidung vom 11. Juni 2010 - IX B 27/10 (https://dejure.org/2010,10866)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Divergenz" bei der Beurteilung von Tatsachen - Fehlen von Entscheidungsgründen

  • openjur.de

    "Divergenz" bei der Beurteilung von Tatsachen; Fehlen von Entscheidungsgründen

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 2, FGO § 119 Nr 6
    "Divergenz" bei der Beurteilung von Tatsachen - Fehlen von Entscheidungsgründen

  • Bundesfinanzhof

    "Divergenz" bei der Beurteilung von Tatsachen - Fehlen von Entscheidungsgründen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 119 Nr 6 FGO
    "Divergenz" bei der Beurteilung von Tatsachen - Fehlen von Entscheidungsgründen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 119 Nr 6 FGO
    "Divergenz" bei der Beurteilung von Tatsachen - Fehlen von Entscheidungsgründen

  • rewis.io

    "Divergenz" bei der Beurteilung von Tatsachen - Fehlen von Entscheidungsgründen

  • ra.de
  • rewis.io

    "Divergenz" bei der Beurteilung von Tatsachen - Fehlen von Entscheidungsgründen

  • rechtsportal.de

    FGO § 119 Nr. 6
    Teilweises Fehlen der Urteilsbegründung als ausreichend für eine Geltendmachung eines Verfahrensmangels

  • datenbank.nwb.de

    Keine Divergenz in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage bei abweichender Beurteilung von Tatsachen; Fehlen von Entscheidungsgründen i.S. des § 119 Nr. 6 FGO

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2010, 1654
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 11.12.2002 - IX B 124/02

    Erforderlichkeit einer BFH-Entscheidung zur Sicherung der Einheitlichkeit der

    Auszug aus BFH, 11.06.2010 - IX B 27/10
    Das FG hat vielmehr --hinsichtlich des Zeitpunkts der Realisierung eines Verlustes aus der Auflösung einer Kapitalgesellschaft nach § 17 des Einkommensteuergesetzes-- zutreffend auf die Grundsätze der einschlägigen höchstrichterlichen Rechtsprechung abgestellt; wenn das FG hierbei im Einzelfall bei der Beurteilung der streiterheblichen Tatsachen zu einer von der Auffassung des Klägers abweichenden Schlussfolgerung gelangt ist, liegt darin keine Abweichung in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage (BFH-Beschlüsse vom 4. August 1993 II B 175/92, BFH/NV 1994, 718; vom 11. Dezember 2002 IX B 124/02, BFH/NV 2003, 495).
  • BFH, 04.08.1993 - II B 175/92

    Zulässigkeit einer Beschwerde bei Vorlage einer maßgeblichen Rechtsfrage im

    Auszug aus BFH, 11.06.2010 - IX B 27/10
    Das FG hat vielmehr --hinsichtlich des Zeitpunkts der Realisierung eines Verlustes aus der Auflösung einer Kapitalgesellschaft nach § 17 des Einkommensteuergesetzes-- zutreffend auf die Grundsätze der einschlägigen höchstrichterlichen Rechtsprechung abgestellt; wenn das FG hierbei im Einzelfall bei der Beurteilung der streiterheblichen Tatsachen zu einer von der Auffassung des Klägers abweichenden Schlussfolgerung gelangt ist, liegt darin keine Abweichung in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage (BFH-Beschlüsse vom 4. August 1993 II B 175/92, BFH/NV 1994, 718; vom 11. Dezember 2002 IX B 124/02, BFH/NV 2003, 495).
  • BFH, 23.09.2009 - IX B 52/09

    Zurückverweisung nach § 116 Abs. 6 FGO - Fehlende Gründe nach § 119 Nr. 6 FGO -

    Auszug aus BFH, 11.06.2010 - IX B 27/10
    Es reicht aus, wenn die Gründe nur zum Teil fehlen und das Gericht ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel, das für sich allein den vollständigen Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestatteten Rechtsnorm bildet, (auch) als Teil eines eigenständigen Anspruchs übergangen hat (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 23. September 2009 IX B 52/09, BFH/NV 2010, 220, m.w.N.).
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