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   BFH, 11.05.2010 - IX R 26/09   

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https://dejure.org/2010,1704
BFH, 11.05.2010 - IX R 26/09 (https://dejure.org/2010,1704)
BFH, Entscheidung vom 11.05.2010 - IX R 26/09 (https://dejure.org/2010,1704)
BFH, Entscheidung vom 11. Mai 2010 - IX R 26/09 (https://dejure.org/2010,1704)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Anteilsveräußerung gegen Aktien - Steuerbarkeit - Bestimmung des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums an einem Kapitalgesellschaftsanteil - Unvollständige Abwicklung des Geschäfts - Bemessung des Veräußerungspreises - Ausübung des Wahlrechts nach § 20 Abs. 2 UmwStG ...

  • openjur.de

    Anteilsveräußerung gegen Aktien; Steuerbarkeit; Bestimmung des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums an einem Kapitalgesellschaftsanteil; Unvollständige Abwicklung des Geschäfts; Bemessung des Veräußerungspreises; Ausübung des Wahlrechts nach § 20 Abs. 2 UmwStG 1995; ...

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 17, UmwStG § 20, FGO § 74, AO § 163, AO § 175 Abs 1 S 1 Nr 2, AO § 39 Abs 2 Nr 1, AO § 5
    Anteilsveräußerung gegen Aktien - Steuerbarkeit - Bestimmung des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums an einem Kapitalgesellschaftsanteil - Unvollständige Abwicklung des Geschäfts - Bemessung des Veräußerungspreises - Ausübung des Wahlrechts nach § 20 Abs. 2 UmwStG ...

  • Bundesfinanzhof

    Anteilsveräußerung gegen Aktien - Steuerbarkeit - Bestimmung des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums an einem Kapitalgesellschaftsanteil - Unvollständige Abwicklung des Geschäfts - Bemessung des Veräußerungspreises - Ausübung des Wahlrechts nach § 20 Abs. 2 UmwStG ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17 EStG 1997, § 20 UmwStG 1995, § 74 FGO, § 163 AO, § 175 Abs 1 S 1 Nr 2 AO
    Anteilsveräußerung gegen Aktien - Steuerbarkeit - Bestimmung des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums an einem Kapitalgesellschaftsanteil - Unvollständige Abwicklung des Geschäfts - Bemessung des Veräußerungspreises - Ausübung des Wahlrechts nach § 20 Abs. 2 UmwStG ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17 EStG 1997, § 20 UmwStG 1995, § 74 FGO, § 163 AO, § 175 Abs 1 S 1 Nr 2 AO
    Anteilsveräußerung gegen Aktien - Steuerbarkeit - Bestimmung des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums an einem Kapitalgesellschaftsanteil - Unvollständige Abwicklung des Geschäfts - Bemessung des Veräußerungspreises - Ausübung des Wahlrechts nach § 20 Abs. 2 UmwStG ...

  • IWW
  • rewis.io

    Anteilsveräußerung gegen Aktien - Steuerbarkeit - Bestimmung des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums an einem Kapitalgesellschaftsanteil - Unvollständige Abwicklung des Geschäfts - Bemessung des Veräußerungspreises - Ausübung des Wahlrechts nach § 20 Abs. 2 UmwStG ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Anteilsveräußerung gegen Aktien - Steuerbarkeit - Bestimmung des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums an einem Kapitalgesellschaftsanteil - Unvollständige Abwicklung des Geschäfts - Bemessung des Veräußerungspreises - Ausübung des Wahlrechts nach § 20 Abs. 2 UmwStG ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausübung des Wahlrechts bzgl. der Bewertung der Gesellschaftsanteile durch Einreichung einer Steuererklärung, eine den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechenden Steuerbilanz und vorbehaltloser Erklärung der Ausübung des Wahlrechts in einer bestimmten Weise; ...

  • datenbank.nwb.de

    Veräußerung von Anteilen eines GmbH-Gesellschafters an eine AG gegen Aktien; Bemessung des Veräußerungspreises; zum Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an einem Kapitalgesellschaftsanteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Übergang des wirtschaftlichen Eigentums bei Übergang des Gewinnsbezugsrechts trotz fehlenden Übergangs des Stimmrechts; Ausübung des Wahlrechts bzgl. der Bewertung der Gesellschaftsanteile durch Einreichung einer Steuererklärung, eine den Grundsätzen ordnungsmäßiger ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2010, 2067
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 09.10.2008 - IX R 73/06

    Anteilsveräußerung - wirtschaftliches Eigentum - Vertrauensschutz - wesentliche

    Auszug aus BFH, 11.05.2010 - IX R 26/09
    Der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an Kapitalgesellschaftsanteilen setzt nach ständiger Rechtsprechung des BFH voraus, dass der Berechtigte alle mit der Beteiligung verbundenen wesentlichen Rechte ausüben kann, also neben dem Gewinnbezugsrecht und der Teilhabe an Wertveränderungen der Anteile alle Verwaltungsrechte einschließlich des Stimmrechts (vgl. BFH-Urteile vom 9. Oktober 2008 IX R 73/06, BFHE 223, 145, BStBl II 2009, 140; vom 18. Mai 2005 VIII R 34/01, BFHE 210, 247, BStBl II 2005, 857; sowie unten IV.1.).

    Das wirtschaftliche Eigentum an einem Kapitalgesellschaftsanteil geht nach ständiger Rechtsprechung (BFH-Urteil in BFHE 223, 145, BStBl II 2009, 140, m.w.N.) auf einen Erwerber über (§ 39 Abs. 2 Nr. 1 AO, wenn der Käufer des Anteils.

  • BFH, 31.07.1997 - IX B 13/97

    Rechtliche Voraussetzungen für eine Aussetzung eines Verfahrens

    Auszug aus BFH, 11.05.2010 - IX R 26/09
    Ein Verfahren über einen Antrag auf Billigkeitsmaßnahmen nach § 163 AO ist gegenüber dem Festsetzungsbescheid vorgreiflich (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 31. Juli 1997 IX B 13/97, BFH/NV 1998, 201).

    Der Verwaltungsakt über eine Billigkeitsmaßnahme nach § 163 AO ist ein Grundlagenbescheid für den Festsetzungsbescheid (BFH-Beschluss in BFH/NV 1998, 201, m.w.N.).

  • BFH, 07.03.1995 - VIII R 29/93

    Zum Veräußerungspreis i. S. von § 17 Abs. 2 EStG gehört auch der wirtschaftliche

    Auszug aus BFH, 11.05.2010 - IX R 26/09
    Dies ist regelmäßig der Zeitpunkt der Veräußerung, in dem das rechtliche oder zumindest wirtschaftliche Eigentum an den veräußerten Anteilen auf den Erwerber übergegangen ist (BFH-Urteile vom 2. April 2008 IX R 73/04, BFH/NV 2008, 1658; vom 7. März 1995 VIII R 29/93, BFHE 178, 116, BStBl II 1995, 693).

    bb) Veräußerungspreis i.S. von § 17 Abs. 2 EStG ist der Wert der Gegenleistung, die der Veräußerer durch Abschluss des --dinglichen-- Veräußerungsgeschäfts am maßgebenden Stichtag erlangt; dazu gehört alles, was der Veräußerer aus dem Veräußerungsgeschäft als Gegenleistung erhält (BFH-Urteil in BFHE 178, 116, BStBl II 1995, 693).

  • BFH, 28.05.2008 - I R 98/06

    Ausübung des sich aus § 20 Abs. 2 Satz 1 UmwStG ergebenden Wahlrechts - keine

    Auszug aus BFH, 11.05.2010 - IX R 26/09
    Das Wahlrecht nach § 20 Abs. 2 UmwStG 1995 ist ausgeübt, wenn der Steuerpflichtige Steuererklärungen und eine den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechende Steuerbilanz beim FA einreicht und vorbehaltlos erklärt, das Wahlrecht in bestimmter Weise ausüben zu wollen (BFH-Urteil vom 28. Mai 2008 I R 98/06, BFHE 221, 215, BStBl II 2008, 916).
  • BFH, 19.08.2009 - I R 3/09

    Rückwirkendes Ereignis: nachträgliche Herabsetzung des Kaufpreises bei der

    Auszug aus BFH, 11.05.2010 - IX R 26/09
    Insoweit gelten die von der Rechtsprechung zu § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO entwickelten materiell-rechtlichen Grundsätze (vgl. BFH-Urteile vom 28. Oktober 2009 IX R 17/09, BFHE 227, 349; vom 19. August 2009 I R 3/09, BFHE 226, 486, BStBl II 2010, 249; vom 19. August 2003 VIII R 67/02, BFHE 203, 309, BStBl II 2004, 107; jeweils m.w.N.).
  • BFH, 05.11.2003 - X R 55/99

    Abgrenzung entgeltliches Übertragungsgeschäft - private Versorgungsrente

    Auszug aus BFH, 11.05.2010 - IX R 26/09
    Diese finanzgerichtliche Auslegung, wonach angesichts des fehlenden Stimmrechts nicht alle mit dem Anteil (Stammrecht) verbundenen Rechte und Pflichten auf den Kläger übergegangen sind, ist jedenfalls möglich und bindet insoweit den erkennenden Senat (vgl. BFH-Urteil vom 5. November 2003 X R 55/99, BFHE 205, 30, BStBl II 2004, 706).
  • BFH, 19.08.2003 - VIII R 67/02

    Rückwirkendes Ereignis nach Anteilsveräußerung

    Auszug aus BFH, 11.05.2010 - IX R 26/09
    Insoweit gelten die von der Rechtsprechung zu § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO entwickelten materiell-rechtlichen Grundsätze (vgl. BFH-Urteile vom 28. Oktober 2009 IX R 17/09, BFHE 227, 349; vom 19. August 2009 I R 3/09, BFHE 226, 486, BStBl II 2010, 249; vom 19. August 2003 VIII R 67/02, BFHE 203, 309, BStBl II 2004, 107; jeweils m.w.N.).
  • BFH, 28.10.2009 - IX R 17/09

    Rückabwicklung eines Anteilsverkaufs wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage als

    Auszug aus BFH, 11.05.2010 - IX R 26/09
    Insoweit gelten die von der Rechtsprechung zu § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO entwickelten materiell-rechtlichen Grundsätze (vgl. BFH-Urteile vom 28. Oktober 2009 IX R 17/09, BFHE 227, 349; vom 19. August 2009 I R 3/09, BFHE 226, 486, BStBl II 2010, 249; vom 19. August 2003 VIII R 67/02, BFHE 203, 309, BStBl II 2004, 107; jeweils m.w.N.).
  • BFH, 19.12.2007 - I R 111/05

    Bindung an den Wertansatz des aufnehmenden Unternehmens bei Einbringung von

    Auszug aus BFH, 11.05.2010 - IX R 26/09
    Bei Einbringung von Gesellschaftsanteilen in eine Kapitalgesellschaft gegen Gewährung von Anteilen an der aufnehmenden Gesellschaft ist infolge der Fiktion des § 20 Abs. 4 Satz 1 UmwStG 1995 im Rahmen der Bemessung des Veräußerungspreises in der Bilanz des Einbringenden grundsätzlich nicht zu prüfen, ob der von der übernehmenden Kapitalgesellschaft nach § 20 Abs. 2 UmwStG 1995 für das eingebrachte Betriebsvermögen angesetzte Wert zutreffend ermittelt worden ist (BFH-Urteil vom 17. Oktober 2001 I R 111/00, BFH/NV 2002, 628; BFH-Beschluss vom 19. Dezember 2007 I R 111/05, BFHE 220, 152, BStBl II 2008, 536).
  • BFH, 18.07.1990 - I R 12/90

    Mündliche Verhandlung - Absichtserklärung des Klägers - Bestimmung des

    Auszug aus BFH, 11.05.2010 - IX R 26/09
    Ebenso wie die Aussetzung des Verfahrens ist auch die Aufhebung des Aussetzungsbeschlusses eine Ermessensentscheidung, bei der insbesondere prozessökonomische Gesichtspunkte und die Interessen der Beteiligten abzuwägen sind (vgl. BFH-Urteil vom 18. Juli 1990 I R 12/90, BFHE 161, 409, BStBl II 1990, 986; Beschluss vom 26. Februar 1996 V B 81/95, BFH/NV 1996, 571).
  • BFH, 02.04.2008 - IX R 73/04

    Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung in Fremdwährung - Aufwendungen für

  • BFH, 12.08.2004 - V R 18/02

    Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG für Fußreflexzonenmasseur - Ablehnung der

  • BFH, 18.05.2005 - VIII R 34/01

    Einkommenssteuerrechtliche Einordnung einer atypisch stillen Unterbeteiligung an

  • BFH, 26.02.1996 - V B 81/95

    Erhebung von Umsatzsteuer aufgrund eines Praxisverkaufs

  • BFH, 17.10.2001 - I R 111/00

    Abgrenzung Kaufpreis/Gewinnausschüttung

  • BFH, 30.11.2004 - VIII R 76/00

    Kindergeld: Günstigerprüfung bei sog. Mangelfall

  • BFH, 21.10.1994 - IV B 95/93

    Pflicht zur Aussetzung des Verfahrens bei Beantragung einer Billigkeitsmaßnahme

  • FG Berlin-Brandenburg, 27.05.2009 - 7 K 1233/05

    Ausübung des Wahlrechts gem. § 20 Abs. 2 UmwStG: Maßgeblichkeit des

  • FG Rheinland-Pfalz, 30.03.2021 - 5 K 2442/17

    Zeitpunkt der Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung eines

    Dabei ist es unerheblich, welche Gründe für die Minderung oder Erhöhung des tatsächlich erzielten Kaufpreises maßgeblich waren (BFH-Urteile vom 21.12.1993 VIII R 69/88, BFHE 174, 324, BStBl II 1994, 648; vom 11.05.2010 IX R 26/09, BFH/NV 2010, 2067; vom 13.10.2015 IX R 43/14, BFHE 251, 326, BStBl II 2016, 212; vom 23.05.2012 IX R 32/11, BFHE 237, 234, BStBl 2012, 675).
  • BFH, 12.03.2014 - I R 45/13

    Abziehbarkeit von Veräußerungskosten bei einer Anteilsveräußerung nach § 8b Abs.

    Er begnügt sich stattdessen mit der Zitation der BFH-Urteile in BFHE 233, 100, BStBl II 2011, 684 sowie vom 11. Mai 2010 IX R 26/09 (BFH/NV 2010, 2067), welche allerdings im Einklang mit den zwischenzeitlich ergangenen Entscheidungen die gebotene wirtschaftliche Veranlassung des angefallenen Aufwands zur Veräußerung gerade einfordern.
  • BFH, 09.04.2014 - I R 52/12

    Verluste aus Termingeschäften als Veräußerungskosten nach § 8b Abs. 2 Satz 1 KStG

    Er begnügt sich stattdessen mit der Zitation der BFH-Urteile in BFHE 233, 100, BStBl II 2011, 684 sowie vom 11. Mai 2010 IX R 26/09 (BFH/NV 2010, 2067), welche allerdings im Einklang mit den zwischenzeitlich ergangenen Entscheidungen die gebotene wirtschaftliche Veranlassung des angefallenen Aufwands zur Veräußerung gerade einfordern.
  • FG Niedersachsen, 06.07.2017 - 6 K 150/16

    Körperschaftsteuer 2008

    Er begnügt sich stattdessen mit der Zitation der BFH-Urteile vom 8. Februar 2011 I X R 15/10, BStBl II 2011, 684 sowie vom 11. Mai 2010 IX R 26/09, BFH/NV 2010, 2067, welche allerdings im Einklang mit den zwischenzeitlich ergangenen Entscheidungen die gebotene wirtschaftliche Veranlassung des angefallenen Aufwands zur Veräußerung gerade einfordern.
  • BFH, 04.02.2020 - IX R 7/18

    Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften - Veräußerungspreis -

    Auf den Zufluss des Entgelts kommt es grundsätzlich nicht an (Senatsurteil vom 11.05.2010 - IX R 26/09, BFH/NV 2010, 2067, Rz 35).

    Hat der Erwerber seine Gegenleistungspflicht demgegenüber noch nicht erbracht, sind sämtliche Änderungen zwischen der Begründung der Forderung auf die Gegenleistung und deren Erfüllung bei der Ermittlung des Veräußerungspreises zu berücksichtigen; auf die Ursache der Störung kommt es dann nicht an (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 21.12.1993 - VIII R 69/88, BFHE 174, 324, BStBl II 1994, 648, unter 2.; in BFH/NV 2010, 2067, Rz 45 ff., und in BFHE 251, 326, BStBl II 2016, 212, Rz 20).

  • BFH, 09.10.2013 - IX R 25/12

    Veräußerungskosten i. S. von § 17 Abs. 2 EStG

    Veräußerungskosten i.S. von § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG sind Aufwendungen in unmittelbarem sachlichem Zusammenhang mit der Veräußerung (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. Dezember 1992 VIII R 43/90, BFH/NV 1993, 520; Schmidt/ Weber-Grellet, EStG, 31. Aufl., § 17 Rz 150; vgl. auch § 20 Abs. 4 Satz 1 EStG n.F.), d.h. durch die Veräußerung wirtschaftlich veranlasste Aufwendungen (BFH-Urteile vom 8. Februar 2011 IX R 15/10, BStBl II 2011, 684, sowie vom 11. Mai 2010 IX R 26/09, BFH/NV 2010, 2067).
  • BFH, 06.04.2011 - IX R 41/10

    Einbringung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft gegen Gewährung von

    Diese Aktien hat der Kläger in die Holding gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten eingebracht und damit veräußert (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. März 1979 I R 194/78, BFHE 128, 499, BStBl II 1979, 774, und vom 11. Mai 2010 IX R 26/09, BFH/NV 2010, 2067).

    Dabei bedeutet "entsprechend" auch, dass die Anteile nicht zwingend im Betriebsvermögen, sondern --wie hier-- im Privatvermögen gehalten werden konnten (vgl. auch BFH-Urteil in BFH/NV 2010, 2067).

  • FG Schleswig-Holstein, 28.11.2019 - 1 K 88/16

    VGA i.S. des § 8 Abs. 3 Satz2 KStG bei irrtümlicher Zulassung der

    In sog. Erwerbsfällen muss hinzutreten, dass der Erwerber aufgrund dieses Rechtsgeschäfts bereits eine auf den Erwerb gerichtete geschützte Rechtsposition innehat und auch die Chancen und Risiken einer Wertveränderung des Geschäftsanteils auf ihn übergegangen sind (vgl. z. B. die BFH-Urteile vom 11. Juli 2006 VIII R 32/04, BFHE 214, 326, BStBl II 2007, 296; vom 9. Oktober 2008 IX R 73/06, BFHE 223, 145, BStBl II 2009, 140; und vom 11. Mai 2010 IX R 26/09, BFH/NV 10, 2067).
  • BFH, 16.02.2011 - II R 60/09

    Kein rückwirkender Wegfall der Steuervergünstigungen nach § 13a ErbStG a. F. für

    Aufgrund der in § 13a Abs. 5 Nr. 1 Satz 2 ErbStG mittelbar getroffenen Regelung, nach der Maßnahmen i.S. des § 20 Abs. 1 und § 24 Abs. 1 UmwStG die Steuervergünstigungen unberührt lassen, spielt es keine Rolle, wenn solche Maßnahmen ertragsteuerrechtlich tauschähnliche Vorgänge und somit Veräußerungen darstellen (vgl. dazu z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. September 2003 I R 97/02, BFHE 203, 334, BStBl II 2004, 686; vom 7. April 2010 I R 55/09, BFHE 229, 518, BStBl II 2010, 1094, und vom 11. Mai 2010 IX R 26/09, BFH/NV 2010, 2067).
  • BFH, 07.02.2012 - IX R 1/11

    Anwendung des Halbabzugsverbots bei Einbringung im Verlustfall

    Der dabei erzielte Veräußerungspreis in Form von Anteilen an der aufnehmenden Gesellschaft ist grundsätzlich mit dem Wert zu bemessen, den die aufnehmende Kapitalgesellschaft für die eingebrachten Anteile ansetzt (Anschluss an BFH-Urteil vom 11. Mai 2010 IX R 26/09, BFH/NV 2010, 2067).

    Bei Einbringung von Gesellschaftsanteilen an einer Kapitalgesellschaft gegen Gewährung von Anteilen an der aufnehmenden Kapitalgesellschaft entspricht der vom Einbringenden erzielte Veräußerungspreis grundsätzlich dem Wert, den die aufnehmende Kapitalgesellschaft für die eingebrachten Anteile ansetzt (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. z.B. Urteile vom 11. Mai 2010 IX R 26/09, BFH/NV 2010, 2067; vom 20. April 2011 I R 97/10, BFH/NV 2011, 1789, m.w.N.).

  • BFH, 06.04.2011 - IX R 43/10

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 6. 4. 2011 IX R 41/10 - Einbringung von Anteilen

  • BFH, 06.04.2011 - IX R 42/10

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 6. 4. 2011 IX R 41/10 - Einbringung von Anteilen

  • FG Düsseldorf, 12.11.2014 - 4 K 314/14

    Berücksichtigung einer Forderung gegenüber einer KG bei der Bewertung des

  • FG München, 26.02.2013 - 11 K 446/08

    Steuerliche zu erfassende Wertsteigerung bei Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze

  • BFH, 12.12.2011 - IX B 3/11

    NZB: Einzelrichter als gesetzlicher Richter; Steuerfestsetzung und

  • BFH, 30.12.2011 - IX B 66/11

    NZB: BVerfG-Tenor Auslegung; Rechtsfolgenirrtum; Bindungswirkung LG-Urteil; § 41

  • FG Münster, 15.04.2015 - 13 K 2939/12

    Rückgängigmachung eines Kaufvertrages

  • BFH, 08.05.2018 - XI B 5/18

    Ablehnung eines Antrags auf Aussetzung des Verfahrens muss begründet werden

  • FG Köln, 28.08.2013 - 5 K 2072/11

    Veräußerung/Übertragung: Wesentliche Beteiligung innerhalb der letzten fünf Jahre

  • FG München, 23.06.2010 - 1 K 2271/07

    Veräußerungsgewinn nach § 17 EStG: Anschaffungskosten des Einbringenden bestimmen

  • FG Nürnberg, 28.04.2021 - 5 K 1490/20

    Besteuerung des Veräußerungsgewinns bei ähnlicher wesentlicher Beteiligung an

  • BFH, 11.03.2011 - II B 152/10

    Aussetzung des Verfahrens gegen einen Folgebescheid bis zur Entscheidung über die

  • FG Nürnberg, 01.03.2011 - 1 K 69/09

    Steuerliche Behandlung von mit Aktiengeschäften in Zusammenhang stehenden

  • FG Münster, 25.11.2010 - 3 K 2791/09

    Wirtschaftliches Eigentum an einem Kapitalgesellschaftsanteil

  • FG Münster, 12.11.2014 - 4 K 314/14
  • FG Baden-Württemberg, 05.02.2014 - 4 K 2523/09

    Stellen Anwaltskosten, die für die Vertretung in einem finanzgerichtlichen

  • BFH, 10.05.2011 - V B 80/10

    Aussetzung des Verfahrens wegen einer in einem anderen Revisionsverfahren

  • FG Sachsen, 25.07.2012 - 8 K 2495/07

    Ruhegehaltszahlungen an Priester als Versorgungsbezüge Im

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