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   BFH, 26.01.2011 - IX R 20/10   

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https://dejure.org/2011,2585
BFH, 26.01.2011 - IX R 20/10 (https://dejure.org/2011,2585)
BFH, Entscheidung vom 26.01.2011 - IX R 20/10 (https://dejure.org/2011,2585)
BFH, Entscheidung vom 26. Januar 2011 - IX R 20/10 (https://dejure.org/2011,2585)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Außerordentliche Einkünfte aus Entschädigungen

  • openjur.de

    Außerordentliche Einkünfte aus Entschädigungen

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 34 Abs 1, EStG § 34 Abs 2 Nr 2, EStG § 24 Nr 1, EStG § 3 Abs 9
    Außerordentliche Einkünfte aus Entschädigungen

  • Bundesfinanzhof

    Außerordentliche Einkünfte aus Entschädigungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 34 Abs 1 EStG 2002, § 34 Abs 2 Nr 2 EStG 2002, § 24 Nr 1 EStG 2002, § 3 Abs 9 EStG 2002
    Außerordentliche Einkünfte aus Entschädigungen

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Außerordentliche Einkünfte aus Entschädigungen

  • rewis.io

    Außerordentliche Einkünfte aus Entschädigungen

  • ra.de
  • rewis.io

    Außerordentliche Einkünfte aus Entschädigungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außerordentliche Einkünfte eines Steuerpflichtigen aus Entschädigungen

  • datenbank.nwb.de

    Außerordentliche Einkünfte aus Entschädigungen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Außerordentliche Einkünfte aus Entschädigungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Außerordentliche Einkünfte aus Entschädigungen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zu außerordentlichen Einkünften führen nur solche zu einer Ausnahmesituation in der Progressionsbelastung des einzelnen Steuerpflichtigen führenden Entschädigungen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Abfindungszahlungen als außerordentliche Einkünfte

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Außerordentliche Einkünfte aus Entschädigungen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Entlassungsabfindung: Bei geringfügiger Teilleistung ist Verteilung auf zwei Jahre unschädlich (BFH)

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Fünftelregelung: Kleine Zusatzleistungen im Vorjahr sind bei Abfindungen unschädlich

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Außerordentliche Einkünfte aus Entschädigung

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 232, 471
  • NJW 2011, 3263
  • BB 2011, 1173
  • BB 2011, 1318
  • DB 2011, 1025
  • BStBl II 2012, 659
  • BFH/NV 2011, 1056
  • NZA-RR 2011, 371
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 28.06.2006 - XI R 58/05

    Berücksichtigung des Freibetrags nach § 3 Nr. 9 EStG bei der ersten Teilzahlung

    Auszug aus BFH, 26.01.2011 - IX R 20/10
    Keine Zusammenballung in diesem Sinne liegt typischerweise vor, wenn eine Entschädigung in zwei oder mehreren verschiedenen Veranlagungszeiträumen gezahlt wird, auch wenn die Zahlungen jeweils mit anderen laufenden Einkünften zusammentreffen und sich ein Progressionsnachteil ergibt (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 28. Juni 2006 XI R 58/05, BFHE 214, 319, BStBl II 2006, 835, m.w.N.).

    Soweit die Teilleistung nach § 3 Nr. 9 EStG in der im Jahr 2005 geltenden Fassung in Höhe von 7.200 EUR steuerfrei ist, ist sie außer Betracht zu lassen, da sie ohnehin keine Progressionsbelastung bewirken kann (vgl. BFH-Urteil in BFHE 214, 319, BStBl II 2006, 835).

  • BFH, 04.03.1998 - XI R 46/97

    Tarifbegünstigung von Abfindungen

    Auszug aus BFH, 26.01.2011 - IX R 20/10
    Diese abzumildern ist der Zweck der Billigkeitsregelung des § 34 Abs. 1 und 2 Nr. 2 EStG (vgl. die ständige Rechtsprechung, BFH-Urteil vom 4. März 1998 XI R 46/97, BFHE 185, 429, BStBl II 1998, 787, m.w.N.).

    Diese --veranlagungszeitraumbezogen betrachtet-- begünstigende Behandlung von zusammengeballt zugeflossenen Einnahmen, deren Zufluss sich beim jeweiligen Steuerpflichtigen nach dessen regelmäßiger Einkünftesituation normalerweise auf mehrere Jahre verteilt hätte (vgl. BFH-Urteil in BFHE 185, 429, BStBl II 1998, 787), verwirklicht --veranlagungszeitraumübergreifend betrachtet-- eine gleichmäßige progressive Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.

  • BFH, 09.10.2008 - IX R 85/07

    Zusammenballung von Einkünften - Berechnungsjahr

    Auszug aus BFH, 26.01.2011 - IX R 20/10
    b) Außerordentliche Einkünfte i.S. des § 34 Abs. 1 und 2 EStG werden in ständiger Rechtsprechung grundsätzlich nur bejaht, wenn die zu begünstigenden Einkünfte in einem Veranlagungszeitraum zu erfassen sind und durch die Zusammenballung von Einkünften erhöhte steuerliche Belastungen entstehen (BFH-Urteil vom 9. Oktober 2008 IX R 85/07, BFH/NV 2009, 558).
  • BFH, 25.08.2009 - IX R 11/09

    Zusammenballung, Teilleistung, Abfindung, ermäßigter Steuersatz

    Auszug aus BFH, 26.01.2011 - IX R 20/10
    Wollte man in derartigen Fällen an einem ausnahmslosen Erfordernis eines zusammengeballten Zuflusses der außerordentlichen Einkünfte in einem Veranlagungszeitraum festhalten, so würden über den Gesetzeswortlaut des § 34 Abs. 1 EStG hinaus die Voraussetzungen der Tarifermäßigung ohne sachlichen Grund verschärft und die ratio legis verfehlt (BFH-Urteil vom 25. August 2009 IX R 11/09, BFHE 226, 265, BStBl II 2011, 27).
  • BFH, 10.09.2003 - XI R 9/02

    Abfindung bei befristetem Arbeitsvertrag

    Auszug aus BFH, 26.01.2011 - IX R 20/10
    a) Eine Entschädigung liegt vor, wenn die bisherige Grundlage für den Erfüllungsanspruch weggefallen ist und der an die Stelle der bisherigen Einnahmen getretene Ersatzanspruch auf einer neuen Rechts- oder Billigkeitsgrundlage beruht (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. September 2003 XI R 9/02, BFHE 204, 65, BStBl II 2004, 349, m.w.N.).
  • FG Köln, 09.03.2010 - 8 K 972/08

    Geringfügigkeit für gesplittete Abfindungszahlungen bei 5%

    Auszug aus BFH, 26.01.2011 - IX R 20/10
    Nach erfolglosem Einspruch hat das Finanzgericht (FG) der Klage mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 1018 veröffentlichten Urteil stattgegeben und entschieden, die dem Kläger im Streitjahr 2006 zugeflossene Abfindungszahlung sei nach § 34 Abs. 1 und 2 Nr. 2 EStG ermäßigt zu besteuern.
  • FG Köln, 20.11.2013 - 3 K 2762/10

    Nachzahlung der Kassenärztlichen Vereinigungen über zwei Kalenderjahre nicht

    Deshalb sind außerordentliche Einkünfte grundsätzlich nur gegeben, wenn die zu begünstigenden Einkünfte in einem Veranlagungszeitraum zu erfassen sind und durch die Zusammenballung von Einkünften erhöhte steuerliche Belastungen entstehen (BFH v. 26.01.2011, IX R 20/10, BStBl. II 2012, 659; BFH v. 25.08.2009, IX R 11/09, BStBl. II 2011, 27; BFH v. 21.04.2009, VIII R 65/06, BFH/NV 2009, 1973; BFH v. 28.07.1993, XI R 74/92, BFH/NV 1994, 368; BFH v. 02.09.1992, XI R 63/89, BStBl. II 1993, 831).

    Keine Zusammenballung in diesem Sinne liegt typischerweise vor, wenn außerordentliche Einkünfte in zwei oder mehreren verschiedenen Veranlagungszeiträumen gezahlt werden, auch wenn die Zahlungen jeweils mit anderen laufenden Einkünften zusammentreffen und sich ein Progressionsnachteil ergibt (vgl. BFH v. 26.01.2011, IX R 20/10, BStBl. II 2012, 659; BFH v. 25.08.2009, IX R 11/09, BStBl. II 2011, 27; BFH v. 28.06.2006, XI R 58/05, BStBl. II 2006, 835).

    Zwar ergibt sich, wie die Klägerin zutreffend ausführt, das Erfordernis der Zusammenballung in einem Veranlagungszeitraum nicht unmittelbar aus dem Gesetzeswortlaut (vgl. BFH v. 26.01.2011, IX R 20/10, BStBl. II 2012, 659; BFH v. 25.08.2009, IX R 11/09, BStBl. II 2011, 27; BFH v. 16.09.1966, VI 381/65, BStBl. III 1967, 2).

    Danach sind außerordentliche Einkünfte solche, deren Zufluss in einem Veranlagungszeitraum zu einer für den jeweiligen Steuerpflichtigen im Vergleich zu seiner regelmäßigen sonstigen Besteuerung einmaligen und außergewöhnlichen Progressionsbelastung führt (BFH v. 26.01.2011, IX R 20/10, BStBl. II 2012, 659).

    d) Soweit die Rechtsprechung des BFH noch entgegen den obigen Ausführungen darauf verweist, dass eine Abweichung von dem Grundsatz, dass eine tatbestandsrelevante Zusammenballung von Einkünften nur bei Zufluss in einem einzigen Veranlagungszeitraum gegeben ist, nur in eng begrenzten Ausnahmefällen möglich sei (vgl. BFH v. 21.04.2009, VIII R 65/06, BFH/NV 2009, 1973; BFH v. 02.09.1992, XI R 63/89, BStBl. II 1993, 831), hält der Senat eine solche allenfalls dann für denkbar, wenn dem Steuerpflichtigen lediglich ein Minimalbetrag in einem weiteren Veranlagungszeitraum zufließt, weil hierdurch der Gesetzeszweck nicht verfehlt wird (vgl. BFH v. 26.01.2011, IX R 20/10, BStBl. II 2012, 659; BFH v. 25.08.2009, IX R 11/09, BStBl. II 2011, 27).

    Eine starre Prozentgrenze sieht das Gesetz weder vor noch kann eine solche die gesetzlich geforderte Prüfung der Außerordentlichkeit im Einzelfall ersetzen (BFH v. 26.01.2011, IX R 20/10, BStBl. II 2012, 659).

  • BFH, 02.08.2016 - VIII R 37/14

    Außerordentliche Einkünfte aus einer Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit;

    c) Jedoch ist nach der Rechtsprechung des BFH § 34 Abs. 1 EStG trotz des Zuflusses in zwei Veranlagungszeiträumen ausnahmsweise auch dann anzuwenden, wenn der Steuerpflichtige nur eine geringfügige Teilleistung erhält und die ganz überwiegende Leistung in einem Betrag ausgezahlt wird (z.B. BFH-Urteile vom 13. Oktober 2015 IX R 46/14, BFHE 251, 331, BStBl II 2016, 214; vom 26. Januar 2011 IX R 20/10, BFHE 232, 471, BStBl II 2012, 659).
  • BFH, 13.10.2015 - IX R 46/14

    Abfindung - Ermäßigte Besteuerung - Geringfügigkeit einer Teilauszahlung

    Eine starre Prozentgrenze (im Verhältnis der Teilleistungen zueinander oder zur Gesamtabfindung) sieht das Gesetz weder vor noch kann eine solche die gesetzlich geforderte Prüfung der Außerordentlichkeit im Einzelfall ersetzen (BFH-Urteile vom 26. Januar 2011 IX R 20/10, BFHE 232, 471, BStBl II 2012, 659; vom 8. April 2014 IX R 28/13, BFH/NV 2014, 1514; BFH-Beschluss vom 20. Juni 2011 IX B 59/11, BFH/NV 2011, 1682).
  • BFH, 29.02.2012 - IX R 28/11

    Abfindung einer Erfindervergütung als steuerbegünstigte Entschädigung -

    Außerordentliche Einkünfte i.S. des § 34 Abs. 1 EStG werden in ständiger Rechtsprechung grundsätzlich nur bejaht, wenn die zu begünstigenden Einkünfte in einem Veranlagungszeitraum zu erfassen sind und durch die Zusammenballung von Einkünften erhöhte steuerliche Belastungen entstehen (eingehend dazu BFH-Urteil vom 26. Januar 2011 IX R 20/10, BFHE 232, 471).
  • FG Rheinland-Pfalz, 24.01.2013 - 6 K 2670/10

    Keine Steuerbegünstigung bei Abfindung in mehreren Teilbeträgen

    Entschädigungen liegen vor, wenn die bisherige Grundlage für den Erfüllungsanspruch weggefallen ist und der an die Stelle der bisherigen Einnahmen getretene Ersatzanspruch auf einer neuen Rechts- oder Billigkeitsgrundlage beruht (BFH Urteil vom 26. Januar 2011, IX R 20/10, BStBl. II 2012, 659).

    Der Zweck der Vorschrift werde trotz Zuflusses in zwei Veranlagungszeiträumen nicht verfehlt, wenn der Steuerpflichtige nur eine geringfügige Teilleistung erhalte und die ganz überwiegende Hauptentschädigungsleistung in einem Betrag in einem anderen Veranlagungszeitraum ausgezahlt werde (BFH Urteil vom 11. Mai 2010, IX R 39/09, BFH/NV 2010, 1801; BFH Urteil vom 26. Januar 2011, IX R 20/10, BStBl. II 2012, 659).

    Wann von einer solche unschädlichen geringfügigen Teilleistung auszugehen ist, bestimmt sich nach dem Vorliegen einer Ausnahmesituation in der individuellen Steuerbelastung des einzelnen Steuerpflichtigen (BFH Urteil 26. Januar 2011, IX R 20/10, BStBl. II 2012, 659).

    Sind keine besonderen tatsächlichen Umstände erkennbar, die die Teilleistungen bedingen oder prägen, ist die Frage, ob die Teilleistung der Außerordentlichkeit der Hauptentschädigungszahlung entgegensteht, alleine ausgehend von der Höhe der Teilleistung zu beurteilen (BFH Urteil 26. Januar 2011, IX R 20/10, BStBl. II 2012, 659).

  • BFH, 15.12.2022 - VI R 19/21

    Zu den Voraussetzungen der Tarifermäßigung nach § 34 EStG

    So ist nach der Rechtsprechung des BFH § 34 Abs. 1 EStG trotz des Zuflusses in zwei Veranlagungszeiträumen ausnahmsweise auch dann anzuwenden, wenn der Steuerpflichtige nur eine geringfügige Teilleistung erhält und die ganz überwiegende Leistung in einem Betrag ausgezahlt wird, wobei sich die Teilzahlungen im Verhältnis zueinander eindeutig als Haupt- und Nebenleistung darstellen müssen und die Nebenleistung nur geringfügig sein darf (z.B. BFH-Urteile vom 25.08.2009 - IX R 11/09, BFHE 226, 265, BStBl II 2011, 27; vom 26.01.2011 - IX R 20/10, BFHE 232, 471, BStBl II 2012, 659, und vom 13.10.2015 - IX R 46/14, BFHE 251, 331, BStBl II 2016, 214).
  • FG Niedersachsen, 20.03.2014 - 1 K 130/13

    Durchführung der Vergleichsberechnung ohne steuerfreie Lohnersatzleistungen;

    Die - veranlagungszeitraumbezogen betrachtet - begünstigende Behandlung von zusammengeballt zugeflossenen Einnahmen, deren Zufluss sich beim jeweiligen Steuerpflichtigen nach dessen regelmäßiger Einkünftesituation normalerweise auf mehrere Jahre verteilt hätte, soll - veranlagungszeitraumübergreifend betrachtet - eine gleichmäßige progressive Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verwirklichen (vgl. BFH-Urteil vom 26. Januar 2011 IX R 20/10, BFHE 232, 471, BStBl II 2012, 659).

    Der Zweck der Billigkeitsregelung des § 34 Abs. 1 und 2 Nr. 2 EStG besteht darin, bei außerordentlichen Einkünften, deren Zufluss in einem Veranlagungszeitraum zu einer für den jeweiligen Steuerpflichtigen im Vergleich zu seiner regelmäßigen sonstigen Besteuerung einmaligen und außergewöhnlichen Progressionsbelastung führen, diese abzumildern (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 4. März 1998 XI R 46/97, BFHE 185, 429, BStBl II 1998, 787 und vom 26. Januar 2011 IX R 20/10, BFHE 232, 471, BStBl II 2012, 659).

  • BFH, 20.06.2011 - IX B 59/11

    Außerordentliche Einkünfte aus Entschädigungen - geringfügige oder schädliche

    Die Rechtsfrage nach der Schädlichkeit oder Unschädlichkeit von geringfügigen Teilleistungen im Hinblick auf die ermäßigte Besteuerung einer ganz überwiegenden Hauptentschädigungsleistung ist durch die BFH-Rechtsprechung geklärt; sie bestimmt sich --grundsätzlich ohne starre Prozentgrenze-- nach dem Vorliegen einer Ausnahmesituation in der individuellen Steuerbelastung des einzelnen Steuerpflichtigen (vgl. BFH-Urteile vom 26. Januar 2011 IX R 20/10, BFHE 232, 471; sowie vom 25. August 2009 IX R 11/09, BFHE 226, 265, BStBl II 2011, 27; vom 11. Mai 2010 IX R 39/09, BFH/NV 2010, 1801); das Urteil des Finanzgerichts (FG) divergiert auch nicht von dieser Rechtsprechung.

    Da überdies im Streitfall keine besonderen tatsächlichen Umstände erkennbar sind, die die Teilleistungen bedingen oder prägen, ist die Frage, ob die Teilleistung der Außerordentlichkeit der Hauptentschädigungszahlung im Streitjahr entgegensteht, allein ausgehend von der Höhe der Teilleistungen zu beurteilen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 232, 471).

  • FG Schleswig-Holstein, 19.02.2013 - 3 K 111/12

    Abgrenzung zwischen Betriebsaufgabe und bloßer Betriebsverlegung bei einem

    Zudem werden außerordentliche Einkünfte i.S. des § 34 Abs. 1 und 2 EStG in ständiger Rechtsprechung grundsätzlich nur dann bejaht, wenn die zu begünstigenden Einkünfte in einem Veranlagungszeitraum zu erfassen sind und durch die Zusammenballung von Einkünften erhöhte steuerliche Belastungen entstehen (BFH, Urteil vom 26.01.2011, IX R 20/10, BStBl II 2012, 659 m.w.N.).

    Diese abzumildern, ist der Zweck der Billigkeitsregelung des § 34 Abs. 1 und 2 Nr. 2 EStG (BFH, Urteil vom 26.01.2011, IX R 20/10, BStBl II 2012, 659).

  • FG Niedersachsen, 12.11.2013 - 13 K 199/13

    Einkommensteuerrechtliche Zusammenballung von Einkünften durch eine Abfindung

    Denn außerordentliche Einkünfte im Sinne des § 34 Abs. 1 EStG sind nur solche, deren Zufluss in einem Veranlagungszeitraum zu einer für den Steuerpflichtigen im Vergleich zu seiner regelmäßigen Besteuerung einmaligen und außergewöhnlichen Progressionsbelastung führen (BFH-Urteil vom 26. Januar 2011 IX R 20/10, BStBl II 2012, 659).
  • FG München, 15.04.2014 - 12 K 2449/12

    Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 1 EStG für eine in mehreren Veranlagungszeiträumen

  • FG Thüringen, 28.07.2021 - 1 K 478/20

    Keine Tarifbegünstigung gem. § 34 Abs. 1 EStG bei vertraglicher Vereinbarung,

  • FG Nürnberg, 09.05.2014 - 7 K 1612/13

    Abgrenzung nicht tarifbegünstigter Erfüllungsleistungen bei

  • FG Baden-Württemberg, 05.10.2023 - 3 K 3132/20

    Besteuerung einer Verdienstausfallentschädigung bei Ersatz der hierauf

  • FG Baden-Württemberg, 13.12.2011 - 11 K 1189/09

    Zahlungen für die Ablösung von Namensgewinnscheinen als steuerpflichtige

  • LAG Hamm, 30.01.2015 - 18 Sa 984/14

    Pflicht des Arbeitgebers zum Einbehalt der auf eine Abfindung entfallenden

  • FG Baden-Württemberg, 12.09.2012 - 3 K 632/10

    Verlust des Grenzgängerstatus eines im Inland ansässigen Arbeitnehmers wegen

  • FG Niedersachsen, 14.12.2011 - 3 K 457/10

    Umsatzsteuererstattung infolge des EuGH-Urteils "Linneweber/Akritidis" als

  • VG Düsseldorf, 29.01.2014 - 26 K 3079/13

    Rechtsweg; Feuerwehr; Beamte; Freizeitausgleich; Steuerabzug; Einkommenssteuer;

  • FG Hamburg, 30.08.2016 - 2 K 84/16

    Heilung eines Bekanntgabemangels - Prämien wertlos gewordener Knock-out-Optionen

  • FG München, 04.09.2013 - 10 K 2411/10

    Entschädigung i. S. des § 24 Nr. 1 EStG -- Auflösung des Arbeitsverhältnisses

  • FG Nürnberg, 15.05.2013 - 3 K 947/12

    Zusammenballung von Einkünften als Voraussetzung für die ermäßigte Besteuerung

  • FG München, 25.06.2015 - 15 K 3749/13

    Einkünfte eines Chefarztes: Abgrenzung §§ 18/19 EStG

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