Rechtsprechung
   BFH, 14.04.2011 - V B 100/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,21596
BFH, 14.04.2011 - V B 100/10 (https://dejure.org/2011,21596)
BFH, Entscheidung vom 14.04.2011 - V B 100/10 (https://dejure.org/2011,21596)
BFH, Entscheidung vom 14. April 2011 - V B 100/10 (https://dejure.org/2011,21596)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,21596) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2011, 1288
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 15.03.2007 - VI R 29/05

    Verspätungszuschlag; Ermessen

    Auszug aus BFH, 14.04.2011 - V B 100/10
    NV: Damit bei der Festsetzung eines Verspätungszuschlags der Höhe des sich aus der Steuerfestsetzung ergebenden Zahlungsanspruchs "genügende Beachtung" geschenkt wird (BFH-Urteil vom 15. März 2007 VI R 29/05, BFH/NV 2007, 1076), muss der Verspätungszuschlag nicht zwingend in ein prozentuales Verhältnis zur Abschlusszahlung gesetzt werden.

    Die Revision ist nicht zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) zuzulassen, da die geltend gemachte Abweichung zum Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 15. März 2007 VI R 29/05 (BFH/NV 2007, 1076) nicht besteht.

    a) Der BFH hat mit Urteil in BFH/NV 2007, 1076 entschieden, dass bei der Festlegung eines Verspätungszuschlags nach § 152 der Abgabenordnung der Höhe des sich aus der Steuerfestsetzung ergebenden Zahlungsanspruchs "genügende Beachtung" geschenkt werden muss.

    Das FG geht bei seiner Entscheidung in Übereinstimmung mit dem BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 1076 davon aus, dass sich die Finanzbehörde bei der Bemessung des Verspätungszuschlags "nicht ausschließlich am erzielten Vorteil und nicht in erster Linie an der festgesetzten Steuer bzw. den zu versteuernden Einkünften oder Umsätzen orientieren" dürfe (FG-Urteil S. 10).

    Das FG hat damit seine Entscheidung entgegen der Auffassung des Klägers in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des BFH-Urteils in BFH/NV 2007, 1076 getroffen.

    Vielmehr können es die besonderen Umstände des Einzelfalls rechtfertigen, auch einen die Abschlusszahlung übersteigenden Verspätungszuschlag festzusetzen, wie das BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 1076 und das FG-Urteil in Übereinstimmung für z.B. Erstattungsfälle ausführen.

    Entsprechend dem BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 1076 hat das FG im Übrigen die Ermessensentscheidung des FA unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls überprüft.

  • BFH, 18.08.2015 - V R 2/15

    Verspätungszuschlag

    Demgemäß kann nach der Rechtsprechung des Senats ein die Abschlusszahlung übersteigender Verspätungszuschlag nur bei besonderer Schwere der Umstände des Einzelfalls festgesetzt werden (BFH-Beschluss vom 14. April 2011 V B 100/10, BFH/NV 2011, 1288).
  • BFH, 19.11.2013 - XI B 50/13

    Zum Verspätungszuschlag bei verspäteter Abgabe der Umsatzsteuer-Jahreserklärung

    Nach der Rechtsprechung des BFH ist geklärt, dass ein Verspätungszuschlag auch in Erstattungsfällen festgesetzt werden kann (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 26. Juni 2002 IV R 63/00, BFHE 198, 399, BStBl II 2002, 679; BFH-Beschlüsse vom 1. April 2004 V B 223/03, BFH/NV 2004, 1071; vom 14. April 2011 V B 100/10, BFH/NV 2011, 1288).

    Dementsprechend ist es für die Frage der Festsetzung eines etwaigen Verspätungszuschlags entgegen der Auffassung des Klägers auch ohne Bedeutung, ob im Rahmen des Umsatzsteuer-Jahresbescheids ggf. im Verhältnis zu den eingereichten Umsatzsteuer-Voranmeldungen und den bereits entrichteten Umsatzsteuer-Vorauszahlungen insgesamt eine niedrigere Umsatzsteuer festgesetzt wird (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 1288).

  • FG Sachsen, 08.11.2023 - 8 K 682/23

    Festsetzung eines Verspätungszuschlags bei verspäteter Abgabe einer

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes sei geklärt, dass ein Verspätungszuschlag auch in Erstattungsfällen festgesetzt werden könne (z.B. BFH-Urteil vom 26. Juni 2002 IV R 63/00 und BFH-Beschlüsse vom 1. April 2004 V B 223/00 und vom 14. April 2011 V B 100/10).

    Das Finanzamt müsse der Höhe der Nachzahlung "genügende Beachtung" schenken (BFH-Beschluss vom 14.04.2011 V B 100/10), aber nicht etwa zwingend bereits im Ausgangsbescheid die Gründe nennen.

    Sie hat dabei einerseits erkannt, dass die höchstrichterliche Rechtsprechung, anders als der Kläger meint, die Festsetzung eines Verspätungszuschlages im Fall einer Steuererstattung nicht als absoluten Ausnahmefall ansieht, aber verlangt, dem sich aus der Steuerfestsetzung ergebenden Zahlungsanspruch "genügend Beachtung" zu schenken, wobei es besondere Umstände des Einzelfalls jedoch durchaus rechtfertigen können, in Erstattungsfällen oder bei geringen Abschlusszahlungen einen diese übersteigenden Verspätungszuschlag festzusetzen (vgl. BFH-Beschluss vom 14. April 2011 V B 100/10 m.w.N.).

  • FG Sachsen-Anhalt, 27.04.2023 - 4 K 394/21

    Aufhebung eines Verspätungszuschlags zur Umsatzsteuer nach § 152 Abs. 1 AO n.F.

    Soweit nach der Rechtsprechung des BFH bei Nachzahlungsfällen ein die Abschlusszahlung übersteigender Verspätungszuschlag nur bei besonderer Schwere der Umstände des Einzelfalls festgesetzt werden kann (BFH-Urteil vom 18.8.2015 V R 2/15, n. v., BFH/NV 2015, 1665-1667; BFH-Beschluss vom 14.4.2011 V B 100/10, n. v., BFH/NV 2011, 1288), gilt dies - erst Recht - bei einem Erstattungsfall.

    In solchen Fällen hat die Finanzbehörde unter den Gesichtspunkten der Vorteilsziehung und des Verschuldens nachvollziehbar abzuwägen, welches Gewicht der verspäteten Abgabe der Steuererklärung noch zukommt (BFH-Urteil vom 18.8.2015 V R 2/15, n. v., BFH/NV 2015, 1665-1667; BFH-Beschluss vom 14.4.2011 V B 100/10, n. v., BFH/NV 2011, 1288).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht