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   BFH, 08.12.2010 - IX B 102/10   

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https://dejure.org/2010,18325
BFH, 08.12.2010 - IX B 102/10 (https://dejure.org/2010,18325)
BFH, Entscheidung vom 08.12.2010 - IX B 102/10 (https://dejure.org/2010,18325)
BFH, Entscheidung vom 08. Dezember 2010 - IX B 102/10 (https://dejure.org/2010,18325)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Keine Verletzung der Sachaufklärungspflicht bei sich nicht aufdrängender Einholung eines Sachverständigen-Gutachtens - Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge

  • openjur.de

    Keine Verletzung der Sachaufklärungspflicht bei sich nicht aufdrängender Einholung eines Sachverständigen-Gutachtens; Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge

  • Bundesfinanzhof

    AO § 79, FGO § 76 Abs 1, FGO § 94, FGO § 155, ZPO § 165, ZPO § 295, FGO § 115 Abs 2 Nr 3
    Keine Verletzung der Sachaufklärungspflicht bei sich nicht aufdrängender Einholung eines Sachverständigen-Gutachtens - Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge

  • Bundesfinanzhof

    Keine Verletzung der Sachaufklärungspflicht bei sich nicht aufdrängender Einholung eines Sachverständigen-Gutachtens - Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 79 AO, § 76 Abs 1 FGO, § 94 FGO, § 155 FGO, § 165 ZPO
    Keine Verletzung der Sachaufklärungspflicht bei sich nicht aufdrängender Einholung eines Sachverständigen-Gutachtens - Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge

  • rewis.io

    Keine Verletzung der Sachaufklärungspflicht bei sich nicht aufdrängender Einholung eines Sachverständigen-Gutachtens - Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge

  • ra.de
  • rewis.io

    Keine Verletzung der Sachaufklärungspflicht bei sich nicht aufdrängender Einholung eines Sachverständigen-Gutachtens - Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 76 Abs. 1
    Verlust des Rügerechts durch unterlassen einer rechtzeitigen Rüge während der Verhandlung zur Sache

  • datenbank.nwb.de

    Keine Verletzung der Sachaufklärungspflicht bei sich nicht aufdrängender Einholung eines psychiatrischen Sachverständigen-Gutachtens wegen der Handlungsfähigkeit/Geschäftsfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2011, 1364
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 19.05.2010 - IX B 198/09

    Fehlerhafte Rechtsanwendung - Sachaufklärungsrüge

    Auszug aus BFH, 08.12.2010 - IX B 102/10
    Gleichwohl haben die --in der mündlichen Verhandlung vor dem FG anwaltlich vertretenen-- Kläger rügelos zur Sache verhandelt und damit ihr Rügerecht durch bloßes Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge verloren (§ 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung; vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Mai 2010 IX B 198/09, BFH/NV 2010, 1647; vom 27. August 2008 IX B 207/07, BFH/NV 2008, 2022, m.w.N.).

    b) Letztlich rügen die Kläger mit ihrem Vorbringen eine (angeblich) unzutreffende Tatsachen- und Beweiswürdigung durch das FG, also materiell-rechtliche Fehler; damit kann die Zulassung der Revision jedoch nicht erreicht werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. September 2008 IX B 110/08, BFH/NV 2009, 39, und in BFH/NV 2010, 1647).

  • BFH, 29.12.2006 - IX B 139/05

    VuV: Einkünfteerzielungsabsicht

    Auszug aus BFH, 08.12.2010 - IX B 102/10
    Im Übrigen muss ein --fachkundig vertretener-- Beteiligter gerade bei umstrittener Sach- und/oder Rechtslage grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und seinen Vortrag darauf einrichten (s. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. Dezember 2006 IX B 139/05, BFH/NV 2007, 1084; vom 14. Oktober 2009 IX B 86/09, BFH/NV 2010, 222, m.w.N.).
  • BFH, 24.09.2008 - IX B 110/08

    Fehlerhafte Rechtsanwendung kein Revisionszulassungsgrund

    Auszug aus BFH, 08.12.2010 - IX B 102/10
    b) Letztlich rügen die Kläger mit ihrem Vorbringen eine (angeblich) unzutreffende Tatsachen- und Beweiswürdigung durch das FG, also materiell-rechtliche Fehler; damit kann die Zulassung der Revision jedoch nicht erreicht werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. September 2008 IX B 110/08, BFH/NV 2009, 39, und in BFH/NV 2010, 1647).
  • BFH, 25.09.2006 - VI B 69/05

    Berufliche Veranlassung der doppelten Haushaltsführung

    Auszug aus BFH, 08.12.2010 - IX B 102/10
    c) Die darüber hinaus in dem nach Ablauf der Begründungsfrist und damit verspätet eingereichten Schriftsatz vom 8. November 2010 enthaltenen Ausführungen sind, soweit sie nicht nur erläuternder, ergänzender oder vervollständigender Natur sind, unbeachtlich (vgl. BFH-Beschlüsse vom 5. Juni 2008 IX B 249/07, BFH/NV 2008, 1512, unter 4.b; vom 25. September 2006 VI B 69/05, BFH/NV 2007, 83, unter 3., m.w.N.).
  • BFH, 27.08.2008 - IX B 207/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Werbungskosten - wirtschaftliches Eigentum -

    Auszug aus BFH, 08.12.2010 - IX B 102/10
    Gleichwohl haben die --in der mündlichen Verhandlung vor dem FG anwaltlich vertretenen-- Kläger rügelos zur Sache verhandelt und damit ihr Rügerecht durch bloßes Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge verloren (§ 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung; vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Mai 2010 IX B 198/09, BFH/NV 2010, 1647; vom 27. August 2008 IX B 207/07, BFH/NV 2008, 2022, m.w.N.).
  • BFH, 05.06.2008 - IX B 249/07

    Berichtigung von Tatbestandsunrichtigkeiten - Sachaufklärung -

    Auszug aus BFH, 08.12.2010 - IX B 102/10
    c) Die darüber hinaus in dem nach Ablauf der Begründungsfrist und damit verspätet eingereichten Schriftsatz vom 8. November 2010 enthaltenen Ausführungen sind, soweit sie nicht nur erläuternder, ergänzender oder vervollständigender Natur sind, unbeachtlich (vgl. BFH-Beschlüsse vom 5. Juni 2008 IX B 249/07, BFH/NV 2008, 1512, unter 4.b; vom 25. September 2006 VI B 69/05, BFH/NV 2007, 83, unter 3., m.w.N.).
  • BFH, 14.10.2009 - IX B 86/09

    Darlegung von Revisionszulassungsgründen - Sachaufklärungspflicht - Verletzung

    Auszug aus BFH, 08.12.2010 - IX B 102/10
    Im Übrigen muss ein --fachkundig vertretener-- Beteiligter gerade bei umstrittener Sach- und/oder Rechtslage grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und seinen Vortrag darauf einrichten (s. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. Dezember 2006 IX B 139/05, BFH/NV 2007, 1084; vom 14. Oktober 2009 IX B 86/09, BFH/NV 2010, 222, m.w.N.).
  • BFH, 18.06.2015 - IV R 6/11

    Wertaufholung von Teilwertabschreibungen auf Beteiligungen an Organgesellschaften

    Ob sich dem FG im Streitfall die Einholung eines Sachverständigengutachtens hätte aufdrängen müssen, bedarf indes keiner Entscheidung, weil die Klägerin eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) als (verzichtbaren) Verfahrensmangel in Gestalt des Unterlassens einer Amtsermittlung durch Sachverständigenbeweiserhebung (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 8. Dezember 2010 IX B 102/10, BFH/NV 2011, 1364) nicht ordnungsgemäß als Verfahrensfehler gerügt hat.
  • BFH, 29.12.2015 - IV B 68/14

    Selbstentscheidung des abgelehnten Richters

    Muss dem rechtskundig vertretenen Beteiligten in der mündlichen Verhandlung klar sein, dass das Gericht einem vorher gestellten Beweisantrag nicht nachgehen werde, ist dies zur Vermeidung des Verlusts des Rügerechts nach § 155 FGO, § 295 ZPO zu rügen (vgl. BFH-Beschluss vom 8. Dezember 2010 IX B 102/10, BFH/NV 2011, 1364).
  • BFH, 30.12.2011 - IX B 66/11

    NZB: BVerfG-Tenor Auslegung; Rechtsfolgenirrtum; Bindungswirkung LG-Urteil; § 41

    Das nach Ablauf der Begründungsfrist und damit verspätet beantragte Aufklärungsbegehren ist unbeachtlich (vgl. BFH-Beschlüsse vom 8. Dezember 2010 IX B 102/10, BFH/NV 2011, 1364; vom 25. September 2006 VI B 69/05, BFH/NV 2007, 83, unter 3., m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 23.03.2012 - 1 K 275/09

    Gewerbesteuerpflichtigkeit einer gewerblich geprägten Personengesellschaft (hier:

    Die einzelnen im wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Erwerb des Schiffs angefallenen Aufwendungen sind daher auch bei einem geschlossenen Schiffsfonds der hier vorliegenden Art bereits auf der Ebene der Gesellschaft den Anschaffungskosten zuzuordnen (vgl. zum Ganzen BFH-Urteile vom 14. April 2011 IV R 8/10, BFHE 233, 226, BStBl II 2011, 709; 50/08, BFH/NV 2011, 1364; IV R 36/08, BFH/NV 2011, 1361).
  • BFH, 03.05.2013 - IX B 153/12

    Nichtzulassungsbeschwerde: Unterlassene Amtsermittlung, Übergehen von

    Hinzu kommt, dass spätestens aufgrund der Ladung erkennbar war, dass das FG eine über die angeordnete Vernehmung des Zeugen (bei nur eingeschränktem Beweisthema!) hinausgehende weitere Beweiserhebung oder weitere Aufklärungsmaßnahmen nicht durchzuführen beabsichtigte (z.B. BFH-Beschluss vom 8. Dezember 2010 IX B 102/10, BFH/NV 2011, 1364; vom 19. Mai 2010 IX B 198/09, BFH/NV 2010, 1647).
  • BFH, 18.11.2011 - V B 25/11

    Zweck der mündlichen Verhandlung - Keine Überraschungsentscheidung bei Ablehnung

    Im Übrigen muss ein fachkundig vertretener Beteiligter bei umstrittener Sach- und/oder Rechtslage grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und seinen Vortrag darauf einrichten (z.B. BFH-Beschluss vom 8. Dezember 2010 IX B 102/10, BFH/NV 2011, 1364, m.w.N.).
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