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   BFH, 29.06.2011 - X B 242/10   

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https://dejure.org/2011,17594
BFH, 29.06.2011 - X B 242/10 (https://dejure.org/2011,17594)
BFH, Entscheidung vom 29.06.2011 - X B 242/10 (https://dejure.org/2011,17594)
BFH, Entscheidung vom 29. Juni 2011 - X B 242/10 (https://dejure.org/2011,17594)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Durchgreifende Verfahrensrüge unterlassener Sachaufklärung - kein Verlust des Rügerechts

  • openjur.de

    Durchgreifende Verfahrensrüge unterlassener Sachaufklärung; kein Verlust des Rügerechts

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 76 Abs 1, ZPO § 295, FGO § 155, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 6
    Durchgreifende Verfahrensrüge unterlassener Sachaufklärung - kein Verlust des Rügerechts

  • Bundesfinanzhof

    Durchgreifende Verfahrensrüge unterlassener Sachaufklärung - kein Verlust des Rügerechts

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 76 Abs 1 FGO, § 295 ZPO, § 155 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 116 Abs 6 FGO
    Durchgreifende Verfahrensrüge unterlassener Sachaufklärung - kein Verlust des Rügerechts

  • rewis.io

    Durchgreifende Verfahrensrüge unterlassener Sachaufklärung - kein Verlust des Rügerechts

  • ra.de
  • rewis.io

    Durchgreifende Verfahrensrüge unterlassener Sachaufklärung - kein Verlust des Rügerechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 76 Abs. 1; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3
    Gerichtliche Verletzung der Pflicht zur Sachaufklärung durch Übergehen eines gestellten Antrags auf Vernehmung von vier als Zeuginnen benannten Prostituierten; Verstoß gegen das Verbot der vorweggenommenen Beweiswürdigung durch Übergehen von erheblichen Beweisantritten ...

  • datenbank.nwb.de

    Nichterhebung eines ordnungsgemäß gestellten Beweisantrags; Verstoß gegen das Verbot der vorweggenommenen Beweiswürdigung; Übergehen eines Beweisantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2011, 1715
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 26.11.2008 - IX B 122/08

    Verfahrensmangel durch Übergehen eines Beweisantrags - Anbringen einer Klage beim

    Auszug aus BFH, 29.06.2011 - X B 242/10
    In einem derartigen Fall bedarf es keiner Rüge in der mündlichen Verhandlung (BFH-Beschluss vom 26. November 2008 IX B 122/08, BFH/NV 2009, 600, m.w.N.); eine solche wäre vielmehr als überflüssige Förmelei anzusehen, da bereits aus dem Urteil selbst hervorgeht, dass dem FG die Existenz des übergangenen Beweismittels bewusst war.
  • BFH, 27.12.2010 - IX B 107/10

    Inhalt eines Sitzungsprotokolls

    Auszug aus BFH, 29.06.2011 - X B 242/10
    Auch hat weder die Klägerin einen Antrag auf Berichtigung des Protokolls (§ 94 FGO i.V.m. § 164 ZPO) gestellt noch hat das FA --anders als beispielsweise in demjenigen Beschwerdeverfahren, über das der BFH mit Beschluss vom 27. Dezember 2010 IX B 107/10 (www.bundesfinanzhof.de) entschieden hat-- bestätigt, dass die Behauptung der Klägerin, den Beweisantrag in der mündlichen Verhandlung vor dem FG wiederholt zu haben, zutreffend sei.
  • BFH, 23.12.2002 - III B 77/02

    NZB: Verfahrensmangel - fehlende Entscheidungsgründe, fehlerhafte Beweiswürdigung

    Auszug aus BFH, 29.06.2011 - X B 242/10
    Auch verstößt das FG gegen das Verbot der vorweggenommenen Beweiswürdigung, wenn es erhebliche Beweisantritte eines Beteiligten mit der Begründung übergeht, von der Erhebung des Beweises sei kein zweckdienliches Ergebnis zu erwarten (BFH-Beschluss vom 23. Dezember 2002 III B 77/02, BFH/NV 2003, 502, unter 3.a, m.w.N.).
  • BFH, 17.11.2009 - VI B 11/09

    Anscheinsbeweis für private Nutzung des Dienstwagens: Verfahrensmangel

    Auszug aus BFH, 29.06.2011 - X B 242/10
    a) Ein ordnungsgemäß gestellter Beweisantrag darf nur unberücksichtigt bleiben, wenn das Beweismittel für die zu treffende Entscheidung unerheblich, das Beweismittel unerreichbar bzw. unzulässig oder absolut untauglich ist oder wenn die in Frage stehende Tatsache zugunsten des Beweisführenden als wahr unterstellt werden kann (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. November 2009 VI B 11/09, BFH/NV 2010, 650, unter II.1.a, m.w.N.).
  • BFH, 16.03.2022 - VIII R 24/19

    Nachweis der fast ausschließlichen betrieblichen Nutzung eines PKW bei der

    a) Ein ordnungsgemäß gestellter Beweisantrag darf nur unberücksichtigt bleiben, wenn das Beweismittel für die zu treffende Entscheidung unerheblich, das Beweismittel unerreichbar bzw. unzulässig oder untauglich ist oder wenn die in Frage stehende Tatsache zugunsten des Beweisführenden als wahr unterstellt werden kann (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 29.06.2011 - X B 242/10, BFH/NV 2011, 1715, m.w.N.).

    Denn das FG verstößt insbesondere dann gegen das Verbot der vorweggenommenen Beweiswürdigung, wenn es --wie hier-- erhebliche Beweisantritte eines Beteiligten mit der Begründung übergeht, von der Erhebung des Beweises sei kein zweckdienliches Ergebnis zu erwarten (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 02.10.2013 - III B 56/13, BFH/NV 2014, 62, und in BFH/NV 2011, 1715, m.w.N.).

  • BFH, 18.06.2015 - VI R 10/14

    Kindergeld, Anforderungen an den Nachweis als Ausbildungsuchender - Anforderungen

    Ein ordnungsgemäß gestellter Beweisantrag darf nur unberücksichtigt bleiben, wenn das Beweismittel für die zu treffende Entscheidung unerheblich, das Beweismittel unerreichbar bzw. unzulässig oder absolut untauglich ist oder wenn die in Frage stehende Tatsache zugunsten des Beweisführenden als wahr unterstellt werden kann (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 2. Oktober 2013 III B 56/13, BFH/NV 2014, 62; vom 5. November 2013 VI B 86/13, BFH/NV 2014, 360, und vom 29. Juni 2011 X B 242/10, BFH/NV 2011, 1715).
  • BFH, 07.05.2013 - VIII R 51/10

    Keine Abziehbarkeit von Aufwendungen für Reisen an ausländische Ferienorte zur

    Ein ordnungsgemäß gestellter Beweisantrag darf nämlich unberücksichtigt bleiben, wenn das angebotene Beweismittel für die zu treffende Entscheidung unerreichbar oder untauglich ist, wenn es auf die Beweistatsache unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des FG nicht ankommt oder wenn --wie im Streitfall-- die Beweistatsache als wahr unterstellt wird (vgl. BFH-Beschlüsse vom 30. April 2008 VI B 131/07, BFH/NV 2008, 1475; vom 29. Juni 2011 X B 242/10, BFH/NV 2011, 1715; vom 7. September 2012 IX B 125/11, BFH/NV 2012, 2001).
  • BFH, 31.01.2024 - IX B 120/22

    Nichtzulassungsbeschwerde: Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung;

    Ein ordnungsgemäß gestellter Beweisantrag darf nur unberücksichtigt bleiben, wenn das Beweismittel für die zu treffende Entscheidung unerheblich, das Beweismittel unerreichbar beziehungsweise unzulässig oder absolut untauglich ist oder wenn die in Frage stehende Tatsache zugunsten des Beweisführenden als wahr unterstellt werden kann (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. u.a. BFH-Beschlüsse vom 29.06.2011 - X B 242/10, Rz 8 und vom 11.04.2016 - X B 77/15, Rz 9).
  • BFH, 06.08.2018 - X B 22/18

    Nichtigkeit von Schätzungen

    In diesem Fall bedarf es keiner Rüge in der mündlichen Verhandlung; eine solche wäre vielmehr als überflüssige Förmelei anzusehen, da bereits aus dem Urteil selbst hervorgeht, dass dem FG die Existenz des angebotenen Beweismittels bewusst war (vgl. Senatsbeschluss vom 29. Juni 2011 X B 242/10, BFH/NV 2011, 1715, Rz 10 ff.; BFH-Beschluss vom 26. November 2008 IX B 122/08, BFH/NV 2009, 600, m.w.N.).
  • BFH, 03.03.2016 - VIII B 25/14

    Zurechnung von Einkünften aus Kapitalvermögen im Verhältnis von Eltern und

    Ein ordnungsgemäß gestellter Beweisantrag darf jedoch insbesondere dann unberücksichtigt bleiben, wenn das Beweismittel ausgehend vom materiell-rechtlichen Standpunkt des FG für die zu treffende Entscheidung unerheblich ist (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 5. November 2013 VI B 86/13, BFH/NV 2014, 360; vom 29. Juni 2011 X B 242/10, BFH/NV 2011, 1715; vom 24. Juli 2014 V B 1/14, BFH/NV 2014, 1763).
  • BFH, 07.12.2023 - IX B 12/23

    Nichtzulassungsbeschwerde: grundsätzliche Bedeutung, Zeitpunkt der

    Ein ordnungsgemäß gestellter Beweisantrag darf nur unberücksichtigt bleiben, wenn das Beweismittel für die zu treffende Entscheidung unerheblich, das Beweismittel unerreichbar beziehungsweise unzulässig oder absolut untauglich ist oder wenn die in Frage stehende Tatsache zugunsten des Beweisführenden als wahr unterstellt werden kann (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. u.a. BFH-Beschlüsse vom 29.06.2011 - X B 242/10, Rz 8 und vom 11.04.2016 - X B 77/15, Rz 9).
  • BFH, 07.09.2012 - IX B 125/11

    Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage - Darlegung einer Divergenz -

    Dabei darf ein ordnungsgemäß gestellter Beweisantrag nur unberücksichtigt bleiben, wenn das angebotene Beweismittel für die zu treffende Entscheidung unerreichbar oder untauglich ist, wenn es auf die Beweistatsache unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des FG nicht ankommt oder wenn die Beweistatsache als wahr unterstellt wird (vgl. BFH-Beschlüsse vom 30. April 2008 VI B 131/07, BFH/NV 2008, 1475; vom 29. Juni 2011 X B 242/10, BFH/NV 2011, 1715, m.w.N.).

    Nach den vorstehenden Maßstäben (s. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2008, 1475, und in BFH/NV 2011, 1715) hat es zu Recht weitere Beweiserhebungen nicht vorgenommen.

  • BFH, 02.10.2013 - III B 56/13

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch Übergehen eines Beweisantrags -

    a) Ein ordnungsgemäß gestellter Beweisantrag darf nur unberücksichtigt bleiben, wenn das Beweismittel für die zu treffende Entscheidung unerheblich, das Beweismittel unerreichbar bzw. unzulässig oder absolut untauglich ist oder wenn die in Frage stehende Tatsache zugunsten des Beweisführenden als wahr unterstellt werden kann (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 29. Juni 2011 X B 242/10, BFH/NV 2011, 1715, m.w.N.).

    Das FG verstößt zudem gegen das Verbot der vorweggenommenen Beweiswürdigung, wenn es erhebliche Beweisantritte eines Beteiligten mit der Begründung übergeht, von der Erhebung des Beweises sei kein zweckdienliches Ergebnis zu erwarten (BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 1715, m.w.N.).

  • BFH, 22.11.2013 - X B 35/13

    Zeugenbeeidigung - verzichtbare Verfahrensmängel - Verstoß gegen den klaren

    Es verstößt daher gegen das Verbot der vorweggenommenen Beweiswürdigung, wenn es erhebliche Beweisantritte eines Beteiligten mit der Begründung übergeht, von der Erhebung des Beweises sei kein zweckdienliches Ergebnis zu erwarten (Senatsbeschluss vom 29. Juni 2011 X B 242/10, BFH/NV 2011, 1715).
  • BFH, 19.11.2014 - VIII R 12/12

    Änderung eines Steuerbescheids nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO bei nachträglich

  • BFH, 22.08.2012 - X B 155/11

    Sachaufklärungspflicht des FG; Zeitpunkt der Bildung von Rückstellungen für

  • BFH, 29.06.2018 - VII B 189/17

    Zur Sachaufklärungspflicht des FG bei Anfechtung der Steuerberaterprüfung wegen

  • BFH, 28.02.2018 - V B 145/16

    Zum Umfang der Sachaufklärungspflicht bei Versicherungsvermittlung und zum

  • BFH, 16.12.2014 - X B 114/14

    Verstoß gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme - Verletzung

  • BFH, 14.05.2013 - X B 123/12

    Formelle Beschwer bei der Nichtzulassungsbeschwerde; Darlegungsanforderungen bei

  • BFH, 05.06.2020 - IX B 117/19

    Durchgreifende Verfahrensrüge unterlassener Sachaufklärung - Berücksichtigung

  • BFH, 17.12.2020 - X B 154/19

    Übergangener Beweisantrag; keine Rügeobliegenheit nach § 295 ZPO bei

  • BFH, 14.09.2015 - VIII B 40/15

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch Übergehen eines Beweisantrags -

  • BFH, 19.12.2012 - V B 71/12

    Haftung für Steuerschulden einer GbR: Geltendmachung von Verfahrensfehlern,

  • BFH, 16.12.2014 - X K 5/14

    Restitutionsklage - Zuständigkeit für die Entscheidung über eine

  • BFH, 08.01.2014 - X B 68/13

    Pflicht zur Erhebung eines beantragten Beweises; Verlust des Rügerechts

  • BFH, 20.09.2022 - VIII B 82/21

    Berücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens im Rahmen der

  • BFH, 24.05.2022 - VIII B 53/21

    Anordnung einer Außenprüfung bei Anfangsverdacht einer Steuerstraftat

  • BFH, 18.03.2013 - III B 143/12

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch Übergehen eines Beweisantrags

  • BFH, 24.07.2014 - V B 1/14

    Übergehen eines ordnungsgemäß gestellten Beweisantrags - Aufhebung eines

  • BFH, 07.11.2011 - III B 53/10

    Übergehen eines mit dem Sachantrag wiederholten Beweisantrages

  • FG Berlin-Brandenburg, 18.10.2012 - 3 K 3138/08

    Gesonderter und einheitlicher Einheitswertbescheide

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