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   BFH, 12.07.2011 - VI B 28/11   

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https://dejure.org/2011,18294
BFH, 12.07.2011 - VI B 28/11 (https://dejure.org/2011,18294)
BFH, Entscheidung vom 12.07.2011 - VI B 28/11 (https://dejure.org/2011,18294)
BFH, Entscheidung vom 12. Juli 2011 - VI B 28/11 (https://dejure.org/2011,18294)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Beschwerde gegen die Beendigung einer Verfahrensruhe - Ermessensentscheidung des FG - Fortsetzung zwecks Zusammenlegung von Verfahren

  • openjur.de

    Beschwerde gegen die Beendigung einer Verfahrensruhe; Ermessensentscheidung des FG; Fortsetzung zwecks Zusammenlegung von Verfahren

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 128 Abs 1, FGO § 74, FGO § 155, ZPO § 251, FGO § 73
    Beschwerde gegen die Beendigung einer Verfahrensruhe - Ermessensentscheidung des FG - Fortsetzung zwecks Zusammenlegung von Verfahren

  • Bundesfinanzhof

    Beschwerde gegen die Beendigung einer Verfahrensruhe - Ermessensentscheidung des FG - Fortsetzung zwecks Zusammenlegung von Verfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 128 Abs 1 FGO, § 74 FGO, § 155 FGO, § 251 ZPO, § 73 FGO
    Beschwerde gegen die Beendigung einer Verfahrensruhe - Ermessensentscheidung des FG - Fortsetzung zwecks Zusammenlegung von Verfahren

  • rewis.io

    Beschwerde gegen die Beendigung einer Verfahrensruhe - Ermessensentscheidung des FG - Fortsetzung zwecks Zusammenlegung von Verfahren

  • ra.de
  • rewis.io

    Beschwerde gegen die Beendigung einer Verfahrensruhe - Ermessensentscheidung des FG - Fortsetzung zwecks Zusammenlegung von Verfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Beschwerde gegen die Beendigung einer Verfahrensruhe

  • datenbank.nwb.de

    Fortsetzung eines ruhenden Verfahrens ist eine Ermessensentscheidung des FG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2011, 1898
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 10.01.1995 - IV B 69/94

    Anordnung des Ruhens eines Verfahrens

    Auszug aus BFH, 12.07.2011 - VI B 28/11
    a) Die Vorschrift des § 251 ZPO eröffnet dem erkennenden Gericht ein Ermessen (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 10. Januar 1995 IV B 69/94, BFH/NV 1995, 802; s. aber Thürmer in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 74 FGO Rz 200; Brandis, a.a.O., § 74 FGO Rz 22).
  • BFH, 22.06.1984 - VI B 46/83
    Auszug aus BFH, 12.07.2011 - VI B 28/11
    Infolgedessen ist auch die Entscheidung des Gerichts, eine bestehende Verfahrensruhe zu beenden und das Verfahren fortzusetzen, eine Ermessensentscheidung, die das Gericht jederzeit erlassen kann, wenn es ihm zweckmäßig erscheint (Senatsbeschluss vom 22. Juni 1984 VI B 46/83, juris).
  • BFH, 02.12.2020 - II R 22/18

    Erbschaft- und Schenkungsteuer: Begünstigung von Grundstücken im Betriebsvermögen

    Hinsichtlich des Erfordernisses der Zweckmäßigkeit handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung des BFH um eine Ermessensvorschrift (BFH-Beschlüsse vom 10.01.1995 - IV B 69/94, BFH/NV 1995, 802; vom 28.09.1998 - VII B 155/98, BFH/NV 1999, 341; vom 29.06.2011 - III B 122/11, BFH/NV 2011, 1892, Rz 5; vom 12.07.2011 - VI B 28/11, BFH/NV 2011, 1898, Rz 5; vom 30.07.2013 - VI B 37/13, BFH/NV 2013, 1790, Rz 7; ebenso für den actus contrarius, die Wiederaufnahme des Verfahrens BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2011, 1892, Rz 5; in BFH/NV 2011, 1898, Rz 5, und in BFH/NV 2013, 1790, Rz 7).
  • FG Baden-Württemberg, 15.05.2018 - 11 K 3401/16

    Erbschaftsteuerrechtliches Verwaltungsvermögen: Schädliche Nutzungsüberlassung an

    Insofern kommt es nicht darauf an, ob - wovon der BFH in seiner Rechtsprechung ausgeht - aus der Verwendung des Wortes "zweckmäßig" im Gesetzestext ein Ermessensspielraum des Gerichts resultiert (vgl. z.B. die BFH-Beschlüsse vom 26. Juni 2011 III B 122/11 (Anm. Dok-Stelle: richtiges Datum 29. Juni 2011), BFH/NV 2011, 1892, vom 12. Juli 2011 VI B 28/11 BFH/NV 2011, 1898, sowie vom 30. Juli 2013 BFH/NV 2013, 1790) oder ob es sich bei dem Begriff "zweckmäßig" um ein rechtlich voll überprüfbares Tatbestandsmerkmal der verfahrensrechtlichen Norm handelt (so etwa Thürmer in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur AO und FGO, Rz. 200 zu § 74 FGO).
  • BFH, 30.07.2013 - VI B 37/13

    Ermessen des FG bei Beendigung der Verfahrensruhe und Wiederaufnahme des

    Infolgedessen ist auch die Entscheidung des Gerichts, eine bestehende Verfahrensruhe zu beenden und das Verfahren fortzusetzen, eine Ermessensentscheidung (Senatsentscheidung vom 12. Juli 2011 VI B 28/11, BFH/NV 2011, 1898, m.w.N.).
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