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   BFH, 26.07.2011 - VII B 3/11   

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BFH, 26.07.2011 - VII B 3/11 (https://dejure.org/2011,15490)
BFH, Entscheidung vom 26.07.2011 - VII B 3/11 (https://dejure.org/2011,15490)
BFH, Entscheidung vom 26. Juli 2011 - VII B 3/11 (https://dejure.org/2011,15490)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Nachholung von Ermessenserwägungen durch die Finanzbehörde - Darlegung einer Divergenz - Keine Revisionszulassung zur Heilung von Ermessensfehlern - Vollständige Berücksichtigung des Akteninhalts - Kein Verfahrensmangel durch andere Beweiswürdigung

  • openjur.de

    Nachholung von Ermessenserwägungen durch die Finanzbehörde; Darlegung einer Divergenz; Keine Revisionszulassung zur Heilung von Ermessensfehlern; Vollständige Berücksichtigung des Akteninhalts; Kein Verfahrensmangel durch andere Beweiswürdigung

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 76 Abs 1, FGO § 96 Abs 1 S 1, FGO § 102 S 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 3 S 3, AO § 191 Abs 3 S 1, AO § 171 Abs 3a
    Nachholung von Ermessenserwägungen durch die Finanzbehörde - Darlegung einer Divergenz - Keine Revisionszulassung zur Heilung von Ermessensfehlern - Vollständige Berücksichtigung des Akteninhalts - Kein Verfahrensmangel durch andere Beweiswürdigung

  • Bundesfinanzhof

    Nachholung von Ermessenserwägungen durch die Finanzbehörde - Darlegung einer Divergenz - Keine Revisionszulassung zur Heilung von Ermessensfehlern - Vollständige Berücksichtigung des Akteninhalts - Kein Verfahrensmangel durch andere Beweiswürdigung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 76 Abs 1 FGO, § 96 Abs 1 S 1 FGO, § 102 S 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO
    Nachholung von Ermessenserwägungen durch die Finanzbehörde - Darlegung einer Divergenz - Keine Revisionszulassung zur Heilung von Ermessensfehlern - Vollständige Berücksichtigung des Akteninhalts - Kein Verfahrensmangel durch andere Beweiswürdigung

  • rewis.io

    Nachholung von Ermessenserwägungen durch die Finanzbehörde - Darlegung einer Divergenz - Keine Revisionszulassung zur Heilung von Ermessensfehlern - Vollständige Berücksichtigung des Akteninhalts - Kein Verfahrensmangel durch andere Beweiswürdigung

  • ra.de
  • rewis.io

    Nachholung von Ermessenserwägungen durch die Finanzbehörde - Darlegung einer Divergenz - Keine Revisionszulassung zur Heilung von Ermessensfehlern - Vollständige Berücksichtigung des Akteninhalts - Kein Verfahrensmangel durch andere Beweiswürdigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2
    Bestimmung des Zeitpunkts zur Möglichkeit der Heilung von Ermessensfehlern bei Haftungsbescheiden als grundsätzlich klärungsbedürftige Rechtsfrage

  • datenbank.nwb.de

    Nachholung von Ermessenserwägungen durch die Finanzbehörde bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung; schlüssige Darlegung einer Divergenz; keine Revisionszulassung wegen materiell-rechtlichen Fehlers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2011, 2079
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 05.10.2004 - VII R 18/03

    Haftung: keine Festsetzungsverjährung bei Aufhebung eines Haftungsbescheides

    Auszug aus BFH, 26.07.2011 - VII B 3/11
    a) Daran fehlt es, soweit das FA eine Divergenz des angegriffenen FG-Urteils zu den Senatsurteilen vom 11. Juli 2001 VII R 28/99 (BFHE 195, 510, BStBl II 2002, 267) und vom 5. Oktober 2004 VII R 18/03 (BFHE 208, 292, BStBl II 2005, 323) sowie zum BFH-Urteil vom 16. Dezember 2008 I R 29/08 (BFHE 224, 195, BStBl II 2009, 539) behauptet, ohne aber abstrakte Rechtssätze herauszuarbeiten und gegenüberzustellen.

    bb) Auch ist dem FG-Urteil keine Divergenz zu dem Senatsurteil in BFHE 208, 292, BStBl II 2005, 323 zu entnehmen, da --wie das FG ausgeführt hat-- im Streitfall im Unterschied zum vorgenannten Senatsurteil Zahlungsverjährung hinsichtlich der für die Haftung akzessorischen Steuerschuld eingetreten war und die Haftungsinanspruchnahme des Klägers nicht an der Festsetzungsverjährung (§ 191 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 171 Abs. 3a AO) scheiterte.

  • BFH, 11.07.2001 - VII R 28/99

    Rechtmäßigkeit eines vor Ablauf der Zahlungsverjährung des Steueranspruchs

    Auszug aus BFH, 26.07.2011 - VII B 3/11
    a) Daran fehlt es, soweit das FA eine Divergenz des angegriffenen FG-Urteils zu den Senatsurteilen vom 11. Juli 2001 VII R 28/99 (BFHE 195, 510, BStBl II 2002, 267) und vom 5. Oktober 2004 VII R 18/03 (BFHE 208, 292, BStBl II 2005, 323) sowie zum BFH-Urteil vom 16. Dezember 2008 I R 29/08 (BFHE 224, 195, BStBl II 2009, 539) behauptet, ohne aber abstrakte Rechtssätze herauszuarbeiten und gegenüberzustellen.

    aa) Das FG weist in den Entscheidungsgründen zu Recht darauf hin, dass der dem Senatsurteil in BFHE 195, 510, BStBl II 2002, 267 zugrunde liegende Sachverhalt mit dem, der dem angegriffenen FG-Urteil zugrunde liegt, nicht vergleichbar ist.

  • BFH, 16.12.2008 - I R 29/08

    Erstmalige Ermessensausübung in ersetzendem Haftungsbescheid - Gegenstand des

    Auszug aus BFH, 26.07.2011 - VII B 3/11
    a) Daran fehlt es, soweit das FA eine Divergenz des angegriffenen FG-Urteils zu den Senatsurteilen vom 11. Juli 2001 VII R 28/99 (BFHE 195, 510, BStBl II 2002, 267) und vom 5. Oktober 2004 VII R 18/03 (BFHE 208, 292, BStBl II 2005, 323) sowie zum BFH-Urteil vom 16. Dezember 2008 I R 29/08 (BFHE 224, 195, BStBl II 2009, 539) behauptet, ohne aber abstrakte Rechtssätze herauszuarbeiten und gegenüberzustellen.

    cc) Die Revision ist auch nicht wegen (vermeintlicher) Divergenz des angegriffenen FG-Urteils zu dem BFH-Urteil in BFHE 224, 195, BStBl II 2009, 539 zuzulassen, weil sich der dem BFH-Urteil zugrunde liegende Sachverhalt vom Streitfall darin unterscheidet, dass dort der Haftungsbescheid noch während des Klageverfahrens vom FA --mit der Rechtsfolge des § 68 Satz 1 FGO-- ersetzt worden ist.

  • BFH, 14.11.2001 - II B 29/00

    NZB; Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; Verletzung der

    Auszug aus BFH, 26.07.2011 - VII B 3/11
    Zwar ist nach der ständigen Rechtsprechung des BFH ein Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten kein Verfahrensmangel (vgl. BFH-Beschluss vom 14. November 2001 II B 29/00, BFH/NV 2002, 512), die Rüge eines solchen Verstoßes kann allerdings dahin zu verstehen sein, dass hiermit die Nichtbeachtung des § 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 FGO geltend gemacht wird, wonach das Gericht aus seiner freien aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung heraus entscheidet.

    Diese Vorschrift verpflichtet das FG, den Inhalt der ihm vorliegenden Akten vollständig und einwandfrei zu berücksichtigen (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2002, 512).

  • BFH, 18.12.1998 - VI B 215/98

    Aufhebung der Kindergeldfestsetzung bei Haushaltswechsel

    Auszug aus BFH, 26.07.2011 - VII B 3/11
    An der zu fordernden Klärungsbedürftigkeit fehlt es jedoch, wenn sich die Beantwortung der Rechtsfrage ohne weiteres aus dem klaren Wortlaut und Sinngehalt des Gesetzes ergibt und die Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG in seiner Entscheidung getan hat, wenn die Rechtslage also eindeutig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. statt aller BFH-Beschluss vom 18. Dezember 1998 VI B 215/98, BFHE 187, 559, BStBl II 1999, 231).
  • BFH, 21.04.1999 - I B 99/98

    Keine Pflicht zum Steuerabzug nach § 50 a Abs. 4 EStG bei Zahlungen an

    Auszug aus BFH, 26.07.2011 - VII B 3/11
    a) Einer Rechtsfrage kommt nur dann grundsätzliche Bedeutung zu, wenn sie klärungsfähig und klärungsbedürftig ist (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Juli 1999 IX B 81/99, BFHE 189, 401, BStBl II 1999, 760, und vom 21. April 1999 I B 99/98, BFHE 188, 372, BStBl II 2000, 254, m.w.N.).
  • BFH, 27.06.2008 - II B 19/07

    Tatbestandswirkung von Durchsuchungsbeschlüssen und Beschlagnahmebeschlüssen -

    Auszug aus BFH, 26.07.2011 - VII B 3/11
    Des Weiteren ist auszuführen, dass es sich im Streitfall um einen vergleichbaren Sachverhalt und eine identische Rechtsfrage handelt (z.B. BFH-Beschluss vom 27. Juni 2008 II B 19/07, BFH/NV 2008, 1519).
  • BFH, 16.07.1999 - IX B 81/99

    Anwendungszeitpunkt für Eigenheimzulage

    Auszug aus BFH, 26.07.2011 - VII B 3/11
    a) Einer Rechtsfrage kommt nur dann grundsätzliche Bedeutung zu, wenn sie klärungsfähig und klärungsbedürftig ist (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Juli 1999 IX B 81/99, BFHE 189, 401, BStBl II 1999, 760, und vom 21. April 1999 I B 99/98, BFHE 188, 372, BStBl II 2000, 254, m.w.N.).
  • FG München, 01.12.2010 - 3 K 2723/09

    Erlass eines erneuten Haftungsbescheid nur, wenn die Zahlungsverjährung noch

    Auszug aus BFH, 26.07.2011 - VII B 3/11
    Das FG hob mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 939 veröffentlichten Urteil den Haftungsbescheid und die Einspruchsentscheidung auf.
  • BFH, 15.11.2012 - VII B 105/12

    Nichtanwendung des § 93 InsO (Einziehungsbefugnis des Insolvenzverwalters) auf

    Einer Rechtsfrage kommt nur dann grundsätzliche Bedeutung zu, wenn sie klärungsfähig und klärungsbedürftig ist (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Juli 2011 VII B 3/11, BFH/NV 2011, 2079, m.w.N.).
  • BFH, 01.02.2012 - VII B 234/11

    Erzwingungsverbot und strafbefreiende Selbstanzeige

    An der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage fehlt es, wenn sich die Antwort auf die Rechtsfrage ohne weiteres aus dem klaren Wortlaut und Sinngehalt des Gesetzes ergibt oder diese offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG getan hat (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsbeschluss vom 26. Juli 2011 VII B 3/11, BFH/NV 2011, 2079; BFH-Beschlüsse vom 18. August 2005 II B 90/04, BFH/NV 2006, 62; vom 26. Mai 2004 III B 89/03, BFH/NV 2004, 1221; vom 10. Oktober 1994 X B 9/94, BFH/NV 1995, 472, m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BFH, 20.07.2011 - X B 36/11   

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https://dejure.org/2011,18177
BFH, 20.07.2011 - X B 36/11 (https://dejure.org/2011,18177)
BFH, Entscheidung vom 20.07.2011 - X B 36/11 (https://dejure.org/2011,18177)
BFH, Entscheidung vom 20. Juli 2011 - X B 36/11 (https://dejure.org/2011,18177)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Gewährleistung eines fairen Verfahrens - Hinweispflicht des FG - Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei behaupteter grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

  • openjur.de

    Gewährleistung eines fairen Verfahrens; Hinweispflicht des FG; Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei behaupteter grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 76 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 116 Abs 3 S 3
    Gewährleistung eines fairen Verfahrens - Hinweispflicht des FG - Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei behaupteter grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

  • Bundesfinanzhof

    Gewährleistung eines fairen Verfahrens - Hinweispflicht des FG - Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei behaupteter grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 76 Abs 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO
    Gewährleistung eines fairen Verfahrens - Hinweispflicht des FG - Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei behaupteter grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

  • rewis.io

    Gewährleistung eines fairen Verfahrens - Hinweispflicht des FG - Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei behaupteter grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

  • ra.de
  • rewis.io

    Gewährleistung eines fairen Verfahrens - Hinweispflicht des FG - Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei behaupteter grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

  • rechtsportal.de

    FGO § 76 Abs. 2
    Verletzung der verfahrensrechtlichen Prozessförderungs- und Fürsorgepflicht wegen fehlender Verfahrensaussetzung bzw. fehlendem richterlichen Hinweis; Zulassung der Revision wegen Verstoßes gegen das Gebot der Fairness im Prozess sowie der unzureichenden Sachaufklärung

  • datenbank.nwb.de

    Gewährleistung eines fairen Verfahrens; Hinweispflicht nach § 76 Abs. 2 FGO

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2011, 2079
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 28.08.2003 - VII B 71/03

    NZB: Darlegung von Zulassungsgründen

    Auszug aus BFH, 20.07.2011 - X B 36/11
    Erforderlich ist ferner ein konkreter und substantiierter Vortrag, warum im Einzelnen die Klärung der Rechtsfrage durch die angestrebte Revisionsentscheidung aus Gründen der Rechtssicherheit, der Rechtseinheitlichkeit und/oder der Rechtsentwicklung im allgemeinen Interesse liegt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 2. April 2002 VII B 66/01, BFH/NV 2002, 1308, und vom 28. August 2003 VII B 71/03, BFH/NV 2004, 493).
  • BFH, 02.04.2002 - VII B 66/01

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus BFH, 20.07.2011 - X B 36/11
    Erforderlich ist ferner ein konkreter und substantiierter Vortrag, warum im Einzelnen die Klärung der Rechtsfrage durch die angestrebte Revisionsentscheidung aus Gründen der Rechtssicherheit, der Rechtseinheitlichkeit und/oder der Rechtsentwicklung im allgemeinen Interesse liegt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 2. April 2002 VII B 66/01, BFH/NV 2002, 1308, und vom 28. August 2003 VII B 71/03, BFH/NV 2004, 493).
  • BFH, 23.02.2005 - VII B 133/04

    Richterliche Hinweispflicht; Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BFH, 20.07.2011 - X B 36/11
    Der Umfang der richterlichen Hinweispflicht ist dabei grundsätzlich davon abhängig, welche Rechtskenntnisse auf Seiten eines Beteiligten vorauszusetzen oder zu erwarten sind, allerdings begründet § 76 Abs. 2 FGO --auch bei Rechtsunkundigen-- weder eine umfassende Hinweispflicht noch eine Pflicht zur Rechtsberatung bzw. -auskunft (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 23. Februar 2005 VII B 133/04, BFH/NV 2005, 1325, m.w.N.).
  • BFH, 25.09.2013 - VIII R 46/11

    Inhaltliche Anforderungen an einen Antrag auf "schlichte" Änderung - Nicht

    a) Auf eine Verletzung des Grundsatzes von Treu und Glauben in Gestalt des Anspruchs auf Fairness im Verfahren kann der Kläger diese Auffassung nicht stützen (vgl. dazu BFH-Urteil vom 31. August 2010 VIII R 36/08, BFHE 231, 1, BStBl II 2011, 126, sowie BFH-Beschlüsse vom 12. September 1991 X R 38/91, BFH/NV 1992, 50; vom 20. Juli 2011 X B 36/11, BFH/NV 2011, 2079; vom 11. März 2013 I B 95/12, BFH/NV 2013, 1425; zur Anwendung im Besteuerungsverfahren BFH-Beschluss vom 4. Juni 2003 VII B 138/01, BFHE 202, 231, BStBl II 2003, 790; BFH-Urteil vom 5. Oktober 2004 VII R 37/03, BFHE 208, 1, BStBl II 2005, 238; BFH-Beschluss vom 29. Juli 2005 VII B 340/04, BFH/NV 2005, 1969).
  • BFH, 23.08.2013 - VI B 12/13

    Doppelte Haushaltsführung bei zeitlich begrenzter Tätigkeit in den U. S. A.;

    § 76 Abs. 2 FGO verlangt nicht, dass das Gericht die einzelnen für die Entscheidung erheblichen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkte im Voraus andeutet (BFH-Beschluss vom 7. Februar 2007 X B 105/06, BFH/NV 2007, 962) und begründet --auch bei Rechtsunkundigen-- keine umfassende Hinweispflicht (BFH-Beschlüsse vom 23. Februar 2005 VII B 133/04, BFH/NV 2005, 1325; vom 20. Juli 2011 X B 36/11, BFH/NV 2011, 2079).
  • BFH, 11.03.2013 - I B 95/12

    Rüge des Verstoßes gegen die Gewährung eines fairen Verfahrens

    Der Vortrag lässt nicht nur außer Acht, dass die Prozessfürsorgepflicht des § 76 Abs. 2 FGO, die in erster Linie der Gewährleistung eines fairen Verfahrens, der Wahrung des Anspruchs auf rechtliches Gehör sowie der Vermeidung von Überraschungsentscheidungen dient (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. November 2007 VIII B 25/07, BFH/NV 2008, 241), auch bei Rechtsunkundigen keine umfassende Hinweispflicht begründet (z.B. BFH-Beschluss vom 20. Juli 2011 X B 36/11, BFH/NV 2011, 2079; Gräber/Stapperfend, a.a.O., § 76 Rz 54, m.w.N.) und der Beschwerdeführer --selbst bei Vorliegen eines Verstoßes gegen die aus § 76 Abs. 2 FGO einzelfallbezogen abzuleitenden Pflichten (vgl. zur Entscheidung aufgrund mündlicher Verhandlung z.B. BFH-Beschluss vom 25. August 2000 VII B 30/00, BFH/NV 2001, 294)-- die Entscheidungserheblichkeit des gerügten Verfahrensmangels für das vorinstanzliche Urteil darzulegen hat (BFH-Beschlüsse vom 1. April 2008 X B 224/07, BFH/NV 2008, 1187; vom 1. April 2008 X B 135/07, juris).
  • BFH, 27.05.2019 - II B 108/17

    Zur Verfassungswidrigkeitsrüge des ErbStG, der uneingeschränkten

    Die Gewährleistung eines fairen Verfahrens verlangt, dass das Gericht gehalten ist, durch Hinweise den Weg zu zeigen, wie das erstrebte Prozessziel am wirksamsten und einfachsten erreicht werden kann ( BFH-Beschluss vom 20. Juli 2011 X B. 36/11 , BFH/NV 2011, 2079, Rz 7).
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