Weitere Entscheidung unten: BFH, 05.10.2010

Rechtsprechung
   BFH, 05.10.2010 - X B 72/10   

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https://dejure.org/2010,7453
BFH, 05.10.2010 - X B 72/10 (https://dejure.org/2010,7453)
BFH, Entscheidung vom 05.10.2010 - X B 72/10 (https://dejure.org/2010,7453)
BFH, Entscheidung vom 05. Oktober 2010 - X B 72/10 (https://dejure.org/2010,7453)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Darlegungsanforderungen einer Nichtzulassungsbeschwerde bei kumulativer finanzgerichtlicher Begründung - Rechtliches Gehör

  • openjur.de

    Darlegungsanforderungen einer Nichtzulassungsbeschwerde bei kumulativer finanzgerichtlicher Begründung; Rechtliches Gehör

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 116 Abs 3, FGO § 115 Abs 2, FGO § 96 Abs 2
    Darlegungsanforderungen einer Nichtzulassungsbeschwerde bei kumulativer finanzgerichtlicher Begründung - Rechtliches Gehör

  • Bundesfinanzhof

    Darlegungsanforderungen einer Nichtzulassungsbeschwerde bei kumulativer finanzgerichtlicher Begründung - Rechtliches Gehör

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 116 Abs 3 FGO, § 115 Abs 2 FGO, § 96 Abs 2 FGO
    Darlegungsanforderungen einer Nichtzulassungsbeschwerde bei kumulativer finanzgerichtlicher Begründung - Rechtliches Gehör

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 116 Abs 3 FGO, § 115 Abs 2 FGO, § 96 Abs 2 FGO
    Darlegungsanforderungen einer Nichtzulassungsbeschwerde bei kumulativer finanzgerichtlicher Begründung - Rechtliches Gehör

  • rewis.io

    Darlegungsanforderungen einer Nichtzulassungsbeschwerde bei kumulativer finanzgerichtlicher Begründung - Rechtliches Gehör

  • ra.de
  • rewis.io

    Darlegungsanforderungen einer Nichtzulassungsbeschwerde bei kumulativer finanzgerichtlicher Begründung - Rechtliches Gehör

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notwendigkeit der buchmäßigen Nachvollziehbarkeit einer Ansparrücklage gem. § 7g Abs. 3 Einkommensteuergesetzes a.F. ( EStG a.F.)

  • datenbank.nwb.de

    Anforderungen an die Darlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde bei kumulativer Begründung; schlüssige Darlegung einer Divergenzrüge; schlüssige Rüge einer Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2011, 273
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 11.10.2007 - X R 1/06

    Ansparrücklagen nach § 7g Abs. 3 EStG für mehrere gleichartige Wirtschaftsgüter -

    Auszug aus BFH, 05.10.2010 - X B 72/10
    Die behauptete Divergenz zum Senatsurteil vom 11. Oktober 2007 X R 1/06 (BFHE 219, 151, BStBl II 2008, 119) allein kann die Zulassung nicht rechtfertigen.
  • BFH, 05.08.2004 - II B 159/02

    NZB: Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 05.10.2010 - X B 72/10
    Bezieht sich --wie im Streitfall-- der gerügte Verstoß nur auf einzelne Feststellungen, ist zusätzlich substantiiert darzulegen, wozu sich der Beschwerdeführer nicht hat äußern können, was er bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch zusätzlich vorgetragen hätte und dass bei Berücksichtigung des übergangenen Vorbringens eine andere Entscheidung in der Sache möglich gewesen wäre (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 22. April 2008 X B 154/07, BFH/NV 2008, 1361; BFH-Beschluss vom 5. August 2004 II B 159/02, BFH/NV 2004, 1665; Gräber/ Ruban, a.a.O., § 119 Rz 14, m.w.N.).
  • BFH, 25.06.2008 - X B 210/05

    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen i.S. von § 115 Abs.

    Auszug aus BFH, 05.10.2010 - X B 72/10
    b) Stützt das FG seine Entscheidung --wie im Streitfall-- kumulativ auf mehrere (hier: zwei) Gründe, von denen jeder für sich genommen das Entscheidungsergebnis trägt, so kommt eine Zulassung der Revision nur dann in Betracht, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungsstränge ein Zulassungsgrund (schlüssig) geltend gemacht wird und vorliegt (vgl. Senatsbeschluss vom 25. Juni 2008 X B 210/05, BFH/NV 2008, 1649; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 116 Rz 28 sowie § 115 Rz 31, 60 und 97, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 16.12.2009 - X B 182/08

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage zu § 7g EStG a.F.

    Auszug aus BFH, 05.10.2010 - X B 72/10
    Diese --vermeintlich-- falsche Rechtsanwendung wäre allenfalls ein materiell-rechtlicher Fehler, dessen Rüge die Zulassung der Revision grundsätzlich nicht rechtfertigt (Senatsbeschluss vom 16. Dezember 2009 X B 182/08, BFH/NV 2010, 675; vgl. auch z.B. Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz 27 und 45).
  • BFH, 13.10.2009 - X B 55/09

    Vorläufige Steuerfestsetzung bei nachrangigen Fragen

    Auszug aus BFH, 05.10.2010 - X B 72/10
    Des Weiteren ist darzulegen, dass es sich im Streitfall um einen vergleichbaren Sachverhalt und um eine identische Rechtsfrage handelt (vgl. Senatsbeschluss vom 13. Oktober 2009 X B 55/09, BFH/NV 2010, 168, m.w.N.).
  • BFH, 22.04.2008 - X B 154/07

    Bindungswirkung des Einkommensteuerbescheids für die Gewerbesteuer - Verletzung

    Auszug aus BFH, 05.10.2010 - X B 72/10
    Bezieht sich --wie im Streitfall-- der gerügte Verstoß nur auf einzelne Feststellungen, ist zusätzlich substantiiert darzulegen, wozu sich der Beschwerdeführer nicht hat äußern können, was er bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch zusätzlich vorgetragen hätte und dass bei Berücksichtigung des übergangenen Vorbringens eine andere Entscheidung in der Sache möglich gewesen wäre (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 22. April 2008 X B 154/07, BFH/NV 2008, 1361; BFH-Beschluss vom 5. August 2004 II B 159/02, BFH/NV 2004, 1665; Gräber/ Ruban, a.a.O., § 119 Rz 14, m.w.N.).
  • BFH, 13.07.2011 - X B 117/10

    Darlegungserfordernisse bei behaupteter Divergenz und kumulativer

    Des Weiteren ist darzulegen, dass es sich im Streitfall um einen vergleichbaren Sachverhalt und um eine identische Rechtsfrage handelt (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 5. Oktober 2010 X B 72/10, BFH/NV 2011, 273, m.w.N.).

    Stützt das FG seine Entscheidung --wie im Streitfall-- kumulativ auf mehrere Gründe, von denen jeder für sich genommen das Entscheidungsergebnis trägt, so kommt eine Zulassung der Revision nur dann in Betracht, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungsstränge ein Zulassungsgrund (schlüssig) geltend gemacht wird und vorliegt (vgl. Senatsbeschlüsse in BFH/NV 2011, 273, und vom 22. April 2008 X B 64/07, BFH/NV 2008, 1345; Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz 28 sowie § 115 Rz 60, m.w.N.).

  • BFH, 25.10.2012 - X B 99/12

    Bewertung eines Vertreterrechts

    Eine Zulassung der Revision kommt dann nur in Betracht, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungsstränge ein Zulassungsgrund (schlüssig) geltend gemacht wird und vorliegt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 22. April 2008 X B 64/07, BFH/NV 2008, 1345; vom 5. Oktober 2010 X B 72/10, BFH/NV 2011, 273, und vom 13. Juli 2011 X B 117/10, BFH/NV 2011, 2075).

    Des Weiteren ist insbesondere auszuführen, dass es sich im Streitfall um einen vergleichbaren Sachverhalt und um eine identische Rechtsfrage handelt (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z.B. Senatsbeschluss in BFH/NV 2011, 273, m.w.N.).

  • BFH, 10.05.2012 - X B 57/11

    Fehlen einer Gewinnerzielungsabsicht - Fehlende Eignung zur nachhaltigen

    Des Weiteren ist darzulegen, dass es sich im Streitfall um einen vergleichbaren Sachverhalt und um eine identische Rechtsfrage handelt (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 5. Oktober 2010 X B 72/10, BFH/NV 2011, 273, m.w.N.).
  • BFH, 10.05.2012 - X B 71/11

    Keine Revisionszulassung wegen Einwendungen gegen die Richtigkeit von

    Des Weiteren ist insbesondere auszuführen, dass es sich im Streitfall um einen vergleichbaren Sachverhalt und um eine identische Rechtsfrage handelt (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 5. Oktober 2010 X B 72/10, BFH/NV 2011, 273, m.w.N.).
  • BFH, 05.10.2010 - X S 27/10

    AdV: Keine gesonderte Begründung notwendig - Gericht der Hauptsache bei

    Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ist beim angerufenen Senat unter dem Aktenzeichen X B 72/10 anhängig.

    Hierzu wird auf den Beschluss des angerufenen Senats vom 05.10.2010 X B 72/10 verwiesen.

  • BFH, 05.09.2012 - II B 61/12

    Terminsaufhebung wegen Erkrankung; notwendige Beiladung bei Haftungsbescheiden;

    Der Beschwerdeführer muss dartun, dass das FG in einer Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen Gerichts abgewichen ist, dabei über dieselbe Rechtsfrage entschieden wurde und diese für beide Entscheidungen entscheidungserheblich war, ferner dass die Entscheidungen zu gleichen oder vergleichbaren Sachverhalten ergangen sind, die abweichend beantwortete Rechtsfrage im Revisionsverfahren geklärt werden kann und eine Entscheidung des BFH zur Wahrung der Rechtseinheit erforderlich ist (BFH-Beschlüsse vom 31. März 2010 IV B 131/08, BFH/NV 2010, 1487; vom 27. September 2010 II B 164/09, BFH/NV 2011, 193, und vom 5. Oktober 2010 X B 72/10, BFH/NV 2011, 273, unter 1.).
  • BFH, 30.08.2012 - X B 97/11

    Bindungswirkung eines Grundlagenbescheides - Anpassung des Folgebescheides -

    Des Weiteren ist insbesondere auszuführen, dass es sich im Streitfall um einen vergleichbaren Sachverhalt und um eine identische Rechtsfrage handelt (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 5. Oktober 2010 X B 72/10, BFH/NV 2011, 273, m.w.N.).
  • BFH, 09.10.2013 - X B 239/12

    Keine Revisionszulassung wegen fehlerhafter Auslegung von behördlichen Äußerungen

    Des Weiteren ist darzulegen, dass es sich im Streitfall um einen vergleichbaren Sachverhalt und um eine identische Rechtsfrage handelt (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 5. Oktober 2010 X B 72/10, BFH/NV 2011, 273, m.w.N.).
  • BFH, 07.09.2012 - II B 45/12

    Eigentum an einem von einem Nießbraucher errichteten Gebäude; Darlegung von

    Der Beschwerdeführer muss dartun, dass das Finanzgericht (FG) in einer Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen Gerichts abgewichen ist, dabei über dieselbe Rechtsfrage entschieden wurde und diese für beide Entscheidungen entscheidungserheblich war, ferner dass die Entscheidungen zu gleichen oder vergleichbaren Sachverhalten ergangen sind, die abweichend beantwortete Rechtsfrage im Revisionsverfahren geklärt werden kann und eine Entscheidung des BFH zur Wahrung der Rechtseinheit erforderlich ist (BFH-Beschlüsse vom 31. März 2010 IV B 131/08, BFH/NV 2010, 1487; vom 27. September 2010 II B 164/09, BFH/NV 2011, 193, und vom 5. Oktober 2010 X B 72/10, BFH/NV 2011, 273, unter 1.).
  • BFH, 01.04.2011 - XI B 75/10

    Ablehnung einer Vorlage an den EuGH im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde

    Soweit der Kläger eine Zulassung der Revision zur Sicherung der Rechtseinheit (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO) begehrt, hat er nicht --wie erforderlich-- die behauptete Abweichung durch das Gegenüberstellen einander widersprechender abstrakter Rechtssätze aus der Entscheidung der Vorinstanz einerseits und der Divergenzentscheidung (hier Urteil des FG Hamburg vom 20. Mai 2008  4 K 28/08, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ--, Beilage 2008 zu Nr. 7, 23) andererseits i.S. des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO dargelegt (vgl. dazu z.B. BFH-Beschluss vom 5. Oktober 2010 X B 72/10, BFH/NV 2011, 273).
  • BFH, 13.07.2011 - X B 187/10

    Grundsätzliche Bedeutung - Benennungsverlangen

  • BFH, 27.12.2011 - III B 14/10

    Verlust des Inlandswohnsitzes bei längerfristigem Schulbesuch im Ausland; Keine

  • BFH, 09.12.2011 - III B 25/11

    Vorrangbestimmung zwischen mehreren Kindergeldberechtigten bei im Ausland

  • BFH, 08.08.2013 - II B 3/13

    Voraussetzungen der Verfahrensunterbrechung bei Bestellung eines vorläufigen

  • BFH, 30.08.2012 - X B 27/11

    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen Überlange

  • BFH, 19.02.2013 - X B 119/12

    Bemessung des PKW-Eigenverbrauchs nach der sog. 1 %-Regelung i. S. des § 6 Abs. 1

  • BFH, 19.02.2014 - X B 187/13

    Voraussetzungen einer Vorläufigkeitsfestsetzung

  • BFH, 27.06.2012 - X B 62/11

    Nichtberücksichtigung von Tatsachen als Verfahrensfehler

  • BFH, 10.05.2012 - X B 26/11

    D-Markbilanzgesetz: Auslegung von Arbeitsanleitungen im Rahmen der Erstellung

  • BFH, 15.12.2011 - X B 138/10

    Entscheidungserheblichkeit bei kumulativer Begründung - Sachaufklärungspflicht

  • BFH, 12.06.2012 - X B 51/11

    Aufwendungen zum Erwerb von Rentenrechten

  • BFH, 24.05.2011 - X B 206/10

    Verpflichtung des FG zu weiteren Ermittlungen im zweiten Rechtsgang - Abweichung

  • BSG, 28.05.2013 - B 5 R 46/13 B
  • BSG, 02.09.2011 - B 11 AL 74/11 B
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Rechtsprechung
   BFH, 05.10.2010 - V S 17/10 (PKH)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,21215
BFH, 05.10.2010 - V S 17/10 (PKH) (https://dejure.org/2010,21215)
BFH, Entscheidung vom 05.10.2010 - V S 17/10 (PKH) (https://dejure.org/2010,21215)
BFH, Entscheidung vom 05. Oktober 2010 - V S 17/10 (PKH) (https://dejure.org/2010,21215)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Antrag auf Prozesskostenhilfe bei fristgebundenem Rechtsmittel - Weiterhin kein Vertretungszwang im PKH-Verfahren

  • openjur.de

    Antrag auf Prozesskostenhilfe bei fristgebundenem Rechtsmittel; Weiterhin kein Vertretungszwang im PKH-Verfahren

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 62a Abs 1, FGO § 142 Abs 1, ZPO § 114, ZPO § 117 Abs 2, ZPO § 117 Abs 4, FGO § 62 Abs 4
    Antrag auf Prozesskostenhilfe bei fristgebundenem Rechtsmittel - Weiterhin kein Vertretungszwang im PKH-Verfahren

  • Bundesfinanzhof

    Antrag auf Prozesskostenhilfe bei fristgebundenem Rechtsmittel - Weiterhin kein Vertretungszwang im PKH-Verfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62a Abs 1 FGO, § 142 Abs 1 FGO, § 114 ZPO, § 117 Abs 2 ZPO, § 117 Abs 4 ZPO
    Antrag auf Prozesskostenhilfe bei fristgebundenem Rechtsmittel - Weiterhin kein Vertretungszwang im PKH-Verfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62a Abs 1 FGO, § 142 Abs 1 FGO, § 114 ZPO, § 117 Abs 2 ZPO, § 117 Abs 4 ZPO
    Antrag auf Prozesskostenhilfe bei fristgebundenem Rechtsmittel - Weiterhin kein Vertretungszwang im PKH-Verfahren

  • rewis.io

    Antrag auf Prozesskostenhilfe bei fristgebundenem Rechtsmittel - Weiterhin kein Vertretungszwang im PKH-Verfahren

  • ra.de
  • rewis.io

    Antrag auf Prozesskostenhilfe bei fristgebundenem Rechtsmittel - Weiterhin kein Vertretungszwang im PKH-Verfahren

  • rechtsportal.de

    FGO § 62 Abs. 4; FGO § 142 Abs. 1
    Entscheidung über einen Prozesskostenhilfeantrag bei fehlender Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

  • datenbank.nwb.de

    Antrag auf Prozesskostenhilfe für ein fristgebundenes Rechtsmittel; kein Vertretungszwang für den beim BFH als Prozessgericht zu stellenden Antrag auf Prozesskostenhilfe

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2011, 273
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 08.05.2009 - IV S 3/09

    Weiterhin kein Vertretungszwang im Prozesskostenhilfeverfahren - Sicherung des

    Auszug aus BFH, 05.10.2010 - V S 17/10
    Diese unter § 62a Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) a.F. geltende Rechtslage hat sich durch die Regelung des Vertretungszwangs seit 1. Juli 2008 in § 62 Abs. 4 FGO nicht geändert (BFH-Beschlüsse vom 27. Juli 2010 III S 28/09 (PKH), juris; vom 8. Mai 2009 IV S 3/09 (PKH), Zeitschrift für Steuern und Recht 2009, R 679).
  • BFH, 29.03.2005 - VII S 19/04

    PKH; wirksam eingelegte NZB

    Auszug aus BFH, 05.10.2010 - V S 17/10
    Dazu gehört nicht nur, dass er einen fristgerechten Antrag auf Gewährung von PKH stellt, sondern auch, dass er innerhalb der Beschwerdefrist eine Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf dem dafür vorgeschriebenen Formblatt vorlegt (§ 142 Abs. 1 FGO i.V.m. § 117 Abs. 2 und 4 ZPO; vgl. BFH-Beschlüsse vom 29. März 2005 VII S 19/04 (PKH), BFH/NV 2005, 1582).
  • BFH, 27.07.2010 - III S 28/09

    Weiterhin kein Vertretungszwang im Prozesskostenhilfeverfahren

    Auszug aus BFH, 05.10.2010 - V S 17/10
    Diese unter § 62a Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) a.F. geltende Rechtslage hat sich durch die Regelung des Vertretungszwangs seit 1. Juli 2008 in § 62 Abs. 4 FGO nicht geändert (BFH-Beschlüsse vom 27. Juli 2010 III S 28/09 (PKH), juris; vom 8. Mai 2009 IV S 3/09 (PKH), Zeitschrift für Steuern und Recht 2009, R 679).
  • BFH, 17.03.2009 - X S 4/09

    Anforderungen an den Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe -

    Auszug aus BFH, 05.10.2010 - V S 17/10
    Auf Unkenntnis kann sich die Antragstellerin nicht berufen, da sie sich über die Voraussetzungen einer Bewilligung von PKH grundsätzlich selbst kundig machen muss (vgl. BFH-Beschluss vom 17. März 2009 X S 4/09 (PKH), BFH/NV 2009, 1132, m.w.N.); die Gerichte treffen insoweit keine besonderen Hinweispflichten (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 30. August 1991  2 BvR 995/91, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1992, 426; z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2009, 1132, m.w.N.).
  • BVerfG, 30.08.1991 - 2 BvR 995/91
    Auszug aus BFH, 05.10.2010 - V S 17/10
    Auf Unkenntnis kann sich die Antragstellerin nicht berufen, da sie sich über die Voraussetzungen einer Bewilligung von PKH grundsätzlich selbst kundig machen muss (vgl. BFH-Beschluss vom 17. März 2009 X S 4/09 (PKH), BFH/NV 2009, 1132, m.w.N.); die Gerichte treffen insoweit keine besonderen Hinweispflichten (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 30. August 1991  2 BvR 995/91, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1992, 426; z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2009, 1132, m.w.N.).
  • BFH, 18.03.2014 - III S 35/13

    Keine PKH-Gewährung bei ausschließlicher Vorlage eines SGB II-Leistungsbescheides

    Diese unter § 62a Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) a.F. geltende Rechtslage hat sich durch die Regelung des Vertretungszwangs seit 1. Juli 2008 in § 62 Abs. 4 FGO nicht geändert (BFH-Beschluss vom 5. Oktober 2010 V S 17/10 (PKH), BFH/NV 2011, 273).

    Dazu gehört nicht nur, dass er einen fristgerechten Antrag auf Gewährung von PKH stellt, sondern auch, dass er innerhalb der Beschwerdefrist eine Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf dem dafür vorgeschriebenen Formblatt vorlegt (§ 142 Abs. 1 FGO i.V.m. § 117 Abs. 2 und 4 ZPO; vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 273, m.w.N.).

  • BFH, 05.09.2012 - II B 61/12

    Terminsaufhebung wegen Erkrankung; notwendige Beiladung bei Haftungsbescheiden;

    Der Beschwerdeführer muss dartun, dass das FG in einer Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen Gerichts abgewichen ist, dabei über dieselbe Rechtsfrage entschieden wurde und diese für beide Entscheidungen entscheidungserheblich war, ferner dass die Entscheidungen zu gleichen oder vergleichbaren Sachverhalten ergangen sind, die abweichend beantwortete Rechtsfrage im Revisionsverfahren geklärt werden kann und eine Entscheidung des BFH zur Wahrung der Rechtseinheit erforderlich ist (BFH-Beschlüsse vom 31. März 2010 IV B 131/08, BFH/NV 2010, 1487; vom 27. September 2010 II B 164/09, BFH/NV 2011, 193, und vom 5. Oktober 2010 X B 72/10, BFH/NV 2011, 273, unter 1.).
  • BFH, 07.09.2012 - II B 45/12

    Eigentum an einem von einem Nießbraucher errichteten Gebäude; Darlegung von

    Der Beschwerdeführer muss dartun, dass das Finanzgericht (FG) in einer Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen Gerichts abgewichen ist, dabei über dieselbe Rechtsfrage entschieden wurde und diese für beide Entscheidungen entscheidungserheblich war, ferner dass die Entscheidungen zu gleichen oder vergleichbaren Sachverhalten ergangen sind, die abweichend beantwortete Rechtsfrage im Revisionsverfahren geklärt werden kann und eine Entscheidung des BFH zur Wahrung der Rechtseinheit erforderlich ist (BFH-Beschlüsse vom 31. März 2010 IV B 131/08, BFH/NV 2010, 1487; vom 27. September 2010 II B 164/09, BFH/NV 2011, 193, und vom 5. Oktober 2010 X B 72/10, BFH/NV 2011, 273, unter 1.).
  • BFH, 11.05.2011 - V S 12/11

    Nachweis der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Sozialhilfebezug

    Diese unter § 62a Abs. 1 FGO a.F. geltende Rechtslage hat sich durch die Regelung des Vertretungszwangs seit 1. Juli 2008 in § 62 Abs. 4 FGO nicht geändert (Senatsbeschluss vom 5. Oktober 2010 V S 17/10 (PKH), BFH/NV 2011, 273).

    Dazu gehört nicht nur, dass er einen fristgerechten Antrag auf Gewährung von PKH stellt, sondern auch, dass er innerhalb der Beschwerdefrist eine Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf dem dafür vorgeschriebenen Formblatt vorlegt (§ 142 Abs. 1 FGO i.V.m. § 117 Abs. 2 und 4 ZPO; vgl. Senatsbeschluss in BFH/NV 2011, 273, m.w.N.).

  • BFH, 08.08.2013 - II B 3/13

    Voraussetzungen der Verfahrensunterbrechung bei Bestellung eines vorläufigen

    Der Beschwerdeführer muss dartun, dass das Finanzgericht (FG) in einer Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen Gerichts abgewichen ist, dabei über dieselbe Rechtsfrage entschieden wurde und diese für beide Entscheidungen entscheidungserheblich war, ferner dass die Entscheidungen zu gleichen oder vergleichbaren Sachverhalten ergangen sind, die abweichend beantwortete Rechtsfrage im Revisionsverfahren geklärt werden kann und eine Entscheidung des BFH zur Wahrung der Rechtseinheit erforderlich ist (BFH-Beschlüsse vom 31. März 2010 IV B 131/08, BFH/NV 2010, 1487; vom 27. September 2010 II B 164/09, BFH/NV 2011, 193, und vom 5. Oktober 2010 X B 72/10, BFH/NV 2011, 273, Rz 2).
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