Weitere Entscheidung unten: BFH, 01.12.2010

Rechtsprechung
   BFH, 07.12.2010 - III B 199/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,21491
BFH, 07.12.2010 - III B 199/09 (https://dejure.org/2010,21491)
BFH, Entscheidung vom 07.12.2010 - III B 199/09 (https://dejure.org/2010,21491)
BFH, Entscheidung vom 07. Dezember 2010 - III B 199/09 (https://dejure.org/2010,21491)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,21491) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Sachlicher Umfang der Aufbewahrungspflicht nach § 147 Abs. 1 AO

  • openjur.de

    Sachlicher Umfang der Aufbewahrungspflicht nach § 147 Abs. 1 AO

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 2, AO § 147 Abs 1
    Sachlicher Umfang der Aufbewahrungspflicht nach § 147 Abs. 1 AO

  • Bundesfinanzhof

    Sachlicher Umfang der Aufbewahrungspflicht nach § 147 Abs. 1 AO

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 147 Abs 1 AO
    Sachlicher Umfang der Aufbewahrungspflicht nach § 147 Abs. 1 AO

  • IWW
  • rewis.io

    Sachlicher Umfang der Aufbewahrungspflicht nach § 147 Abs. 1 AO

  • ra.de
  • rewis.io

    Sachlicher Umfang der Aufbewahrungspflicht nach § 147 Abs. 1 AO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 147 Abs. 1
    Begrenzung des sachlichen Umfangs der Aufbewahrungspflicht in § 147 Abs. 1 Abgabenordnung ( AO ) durch die Reichweite der zugrunde liegenden Aufzeichnungspflicht

  • datenbank.nwb.de

    Umfang der Aufbewahrungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Keine Pflicht zur Aufbewahrung der Auftragszettel

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2011, 411
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 24.06.2009 - VIII R 80/06

    Finanzamt kann Zugriff auf Daten von gesetzlich nicht vorgeschriebenen

    Auszug aus BFH, 07.12.2010 - III B 199/09
    Dies bedeutet, dass die Pflicht zur Aufbewahrung von Unterlagen aufgrund ihrer Akzessorietät stets eine Aufzeichnungspflicht voraussetzt und grundsätzlich nur im Umfang der Aufzeichnungspflicht besteht (BFH-Urteile vom 26. Februar 2004 XI R 25/02, BFHE 205, 249, BStBl II 2004, 599; vom 24. Juni 2009 VIII R 80/06, BFHE 225, 302, BStBl II 2010, 452).

    Auch vor dem Hintergrund des § 147 Abs. 1 Nr. 5 AO gehören jedoch nicht dazu neben Unterlagen und Daten, die private, nicht aufzeichnungspflichtige Vorgänge betreffen, solche Unterlagen und Daten, die "freiwilligen", über die gesetzliche Pflicht hinausreichenden Aufzeichnungen zuzuordnen sind (BFH-Urteil in BFHE 225, 302, BStBl II 2010, 452).

    Das angefochtene FG-Urteil entspricht jedoch den Rechtsgrundsätzen des BFH-Urteils in BFHE 225, 302, BStBl II 2010, 452, das dem FG-Beschluss zeitlich nachfolgte.

  • BFH, 26.02.2004 - XI R 25/02

    Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten bei Überschussrechnung

    Auszug aus BFH, 07.12.2010 - III B 199/09
    Dies bedeutet, dass die Pflicht zur Aufbewahrung von Unterlagen aufgrund ihrer Akzessorietät stets eine Aufzeichnungspflicht voraussetzt und grundsätzlich nur im Umfang der Aufzeichnungspflicht besteht (BFH-Urteile vom 26. Februar 2004 XI R 25/02, BFHE 205, 249, BStBl II 2004, 599; vom 24. Juni 2009 VIII R 80/06, BFHE 225, 302, BStBl II 2010, 452).

    Dabei ist geklärt, dass selbst die Aufbewahrung von Einnahmeursprungsaufzeichnungen nicht erforderlich ist, wenn deren Inhalt unmittelbar nach Auszählung der Tageskasse in das in Form aneinandergereihter Tageskassenberichte geführte Kassenbuch übertragen wird (BFH-Urteil in BFHE 205, 249, BStBl II 2004, 599, m.w.N.).

  • BFH, 31.10.2018 - III B 77/18

    Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit nach Eröffnung der Insolvenz

    Zwar kommt der Beschluss des BFH in BFH/NV 2008, 925 wegen Aussetzung der Vollziehung grundsätzlich als Divergenzentscheidung in Betracht (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Dezember 2010 III B 199/09, BFH/NV 2011, 411, Rz 9), dies gilt aber nur dann, wenn in der Entscheidung über eine revisible Rechtsfrage entschieden wurde (vgl. Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 115 FGO Rz 175).
  • BFH, 16.01.2024 - VIII B 141/22

    Übermittlung elektronischer Dokumente durch Steuerberater ab dem 01.01.2023

    Zwar kommen auch Beschlüsse wegen AdV grundsätzlich als Divergenzentscheidungen in Betracht (BFH-Beschluss vom 07.12.2010 - III B 199/09, BFH/NV 2011, 411, Rz 9).
  • FG Rheinland-Pfalz, 24.08.2011 - 2 K 1277/10

    Auffälligkeiten beim "Chi-Quadrat-Test" allein kein Grund, die Buchführung zu

    Hierunter fallen Terminbücher nicht (vgl. auch Entscheidungen des niedersächsischen Finanzgerichts vom 17. November 2009 - 15 K 12031/08, Juris, sowie - nachfolgend - BFH vom 7. Dezember 2010 - III B 199/09, BFH/NV 2011, 411).
  • FG Hessen, 24.04.2013 - 4 K 422/12

    Keine Pflicht zur Vorlage von freiwillig geführten Kasseneinzelaufzeichnungen der

    Trotz der unbestreitbaren Tatsache, dass diese zusätzlichen Aufzeichnungen bei der Überprüfung der Richtigkeit des Kassenbuches durch die Finanzbehörde äußert hilfreich wären, besteht hierfür nach der Rechtsprechung (BFH vom 07.12.2010 - III B 199/09, BFH/NV 2011, 411) ersichtlich keine Aufbewahrungspflicht nach § 147 Abs. 1 AO.
  • FG Münster, 10.10.2013 - 2 K 4112/12

    Pflicht zur Vorlage elektronischer Aufzeichnungen über den Warenausgang einer

    Trotz der unbestreitbaren Tatsache, dass diese zusätzlichen Aufzeichnungen bei der Überprüfung der Richtigkeit des Kassenbuches durch die Finanzbehörde äußert hilfreich wären, besteht hierfür nach der Rechtsprechung (BFH vom 07.12.2010 - III B 199/09, BFH/NV 2011, 411) ersichtlich keine Aufbewahrungspflicht nach § 147 Abs. 1 AO.
  • BFH, 28.05.2015 - X B 171/14

    Vertikale Verlustausgleichsbeschränkung bei Verlusten aus Wertpapiergeschäften

    aa) Sofern sie auf die Aussetzungsbeschlüsse des Hessischen FG vom 23. November 2004  7 V 3590/04 (nicht veröffentlicht) sowie des FG München vom 1. Februar 2005  15 V 4976/04 (EFG 2005, 1054) verweisen, ist zwar einzuräumen, dass auch Beschlüsse wegen Aussetzung der Vollziehung als Divergenzentscheidung in Betracht kommen können (vgl. BFH-Beschluss vom 7. Dezember 2010 III B 199/09, BFH/NV 2011, 411, unter II.2.; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 115 FGO Rz 175).
  • FG Münster, 22.12.2014 - 9 V 1742/14

    Finanzrechtsweg, Buchführungsmängel, Hinzuschätzung

    Die Aufbewahrung der Ursprungsaufzeichnungen ist nur entbehrlich, wenn deren Inhalt unmittelbar nach Auszählung der Tageskasse in einem Kassenbericht bzw. in das in der Form aneinandergereihter Tageskassenberichte geführte Kassenbuch übertragen wird (BFH-Urteil vom 26.2.2004 XI R 25/02, BFHE 205, 239, BStBl. II 2004, 599; BFH-Beschluss vom 7.12.2010 III B 199/09, BFH/NV 2011, 411).
  • FG Berlin-Brandenburg, 13.02.2017 - 7 V 7345/16

    Nicht ordnungsmäßige Schubladenkasse

    Für die Fälle, in denen Waren von geringerem Wert an eine unbestimmte Vielzahl nicht bekannter und auch nicht feststellbarer Personen verkauft werden, ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt, dass die Aufbewahrung von Einnahmeursprungsaufzeichnungen nicht erforderlich ist, wenn deren Inhalt unmittelbar nach Auszählung der Tageskasse in das in Form aneinandergereihter Tageskassenberichte geführte Kassenbuch übertragen wird (BFH, Urteil vom 26.02.2004 XI R 25/02, BFHE 205, 249, BStBl II 2004, 599; Beschluss vom 07.12.2010 III B 199/09, BFH/NV 2011, 411; als zu großzügig kritisiert von Pump, DStZ 2014, 648; StBp 2015, 1 [3 f.]).
  • FG Hamburg, 23.03.2023 - 2 K 172/19

    Reichweite des Datenzugriffsrechts der Finanzverwaltung im Rahmen einer

    Insofern verwendet der Beklagte lediglich die Terminologie des BFH zur Bestimmung der Aufbewahrungspflicht nach § 147 Abs. 1 AO (vgl. zum Beispiel: BFH, Beschluss vom 7. Dezember 2010, III B 199/09, BFH/NV 2011, 411).
  • BFH, 07.05.2013 - VII B 102/12

    Divergenz bei Abweichung von einer Entscheidung eines anderen Spruchkörpers

    Ergänzend weist der beschließende Senat darauf hin, dass entgegen der Auffassung des HZA eine Divergenz grundsätzlich auch bei einer Abweichung von der Entscheidung eines anderen Spruchkörpers desselben FG vorliegen kann (BFH-Beschluss vom 7. Dezember 2010 III B 199/09, BFH/NV 2011, 411; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 115 FGO Rz 174, m.w.N.; entgegen dem anders lautenden Leitsatz offengelassen in der Senatsentscheidung vom 2. Dezember 2011 VII B 43/11, BFH/NV 2012, 743).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BFH, 01.12.2010 - XI R 39/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,10812
BFH, 01.12.2010 - XI R 39/09 (https://dejure.org/2010,10812)
BFH, Entscheidung vom 01.12.2010 - XI R 39/09 (https://dejure.org/2010,10812)
BFH, Entscheidung vom 01. Dezember 2010 - XI R 39/09 (https://dejure.org/2010,10812)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,10812) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Keine Durchbrechung der Bestandskraft eines Steuerbescheids bei nachträglich erkanntem Verstoß gegen das Unionsrecht

  • openjur.de

    Keine Durchbrechung der Bestandskraft eines Steuerbescheids bei nachträglich erkanntem Verstoß gegen das Unionsrecht

  • Bundesfinanzhof

    UStG § 4 Nr 9 Buchst b, UStG § 4 Nr 9 Buchst b, UStG § 4 Nr 9 Buchst b, EWGRL 388/77 Art 13 Teil B Buchst f, AO § 125 Abs 1, AO § 155, AO § 172, AO § 355 Abs 1 S 1, EG Art 10
    Keine Durchbrechung der Bestandskraft eines Steuerbescheids bei nachträglich erkanntem Verstoß gegen das Unionsrecht

  • Bundesfinanzhof

    Keine Durchbrechung der Bestandskraft eines Steuerbescheids bei nachträglich erkanntem Verstoß gegen das Unionsrecht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Nr 9 Buchst b UStG 1980, § 4 Nr 9 Buchst b UStG 1991, § 4 Nr 9 Buchst b UStG 1993, Art 13 Teil B Buchst f EWGRL 388/77, § 125 Abs 1 AO
    Keine Durchbrechung der Bestandskraft eines Steuerbescheids bei nachträglich erkanntem Verstoß gegen das Unionsrecht

  • rewis.io

    Keine Durchbrechung der Bestandskraft eines Steuerbescheids bei nachträglich erkanntem Verstoß gegen das Unionsrecht

  • ra.de
  • rewis.io

    Keine Durchbrechung der Bestandskraft eines Steuerbescheids bei nachträglich erkanntem Verstoß gegen das Unionsrecht

  • rechtsportal.de

    AO § 125 Abs. 1; AO § 164 Abs. 2
    Änderung bestandskräftiger und festsetzungsverjährter Umsatzsteuerfestsetzungen

  • datenbank.nwb.de

    Änderung eines Steuerbescheids bei einem erst nachträglich erkannten Verstoß gegen das Unionsrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • baberlin.de (Kurzinformation)

    Zur Durchbrechung von bestandskräftigen Umsatzsteuerbescheiden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2011, 411
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 23.11.2006 - V R 67/05

    Keine Änderung bestandskräftiger Umsatzsteuerfestsetzungen aufgrund

    Auszug aus BFH, 01.12.2010 - XI R 39/09
    NV: Ein Steuerbescheid ist auch bei einem erst nachträglich erkannten Verstoß gegen das Unionsrecht nicht unter günstigeren Bedingungen als bei einer Verletzung innerstaatlichen Rechts änderbar (Anschluss an BFH-Urteile vom 23. November 2006 V R 67/05, BFHE 216, 357, BStBl II 2007, 436 und vom 16. September 2010 V R 57/09, BFHE 230, 504).

    Zur Begründung verweist der Senat auf die Urteile des V. Senats des Bundesfinanzhofs vom 23. November 2006 V R 67/05 (BFHE 216, 357, BStBl II 2007, 436; die Verfassungsbeschwerde gegen dieses Urteil wurde gemäß §§ 93a, 93b des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen) und vom 16. September 2010 V R 57/09, BFHE 230, 504.

  • BFH, 16.09.2010 - V R 57/09

    Keine Durchbrechung der Bestandskraft bei nachträglich erkanntem Verstoß gegen

    Auszug aus BFH, 01.12.2010 - XI R 39/09
    NV: Ein Steuerbescheid ist auch bei einem erst nachträglich erkannten Verstoß gegen das Unionsrecht nicht unter günstigeren Bedingungen als bei einer Verletzung innerstaatlichen Rechts änderbar (Anschluss an BFH-Urteile vom 23. November 2006 V R 67/05, BFHE 216, 357, BStBl II 2007, 436 und vom 16. September 2010 V R 57/09, BFHE 230, 504).

    Zur Begründung verweist der Senat auf die Urteile des V. Senats des Bundesfinanzhofs vom 23. November 2006 V R 67/05 (BFHE 216, 357, BStBl II 2007, 436; die Verfassungsbeschwerde gegen dieses Urteil wurde gemäß §§ 93a, 93b des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen) und vom 16. September 2010 V R 57/09, BFHE 230, 504.

  • EuGH, 17.02.2005 - C-453/02

    DIE VERANSTALTUNG ODER DER BETRIEB VON GLÜCKSSPIELEN ODER GLÜCKSSPIELGERÄTEN

    Auszug aus BFH, 01.12.2010 - XI R 39/09
    Im Februar 2005 entschied der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), Art. 13 Teil B Buchst. f der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern (Richtlinie 77/388/EWG) sei dahin auszulegen, dass er nationalen Rechtsvorschriften entgegenstehe, wonach die Veranstaltung oder der Betrieb von Glücksspielen oder Glücksspielgeräten aller Art in zugelassenen öffentlichen Spielbanken steuerfrei sei, während diese Steuerbefreiung für die Ausübung der gleichen Tätigkeit durch Wirtschaftsteilnehmer, die nicht Spielbankbetreiber seien, nicht gelte; Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/EWG habe unmittelbare Wirkung in dem Sinne, dass sich ein Veranstalter oder Betreiber von Glücksspielen oder Glücksspielgeräten vor den nationalen Gerichten darauf berufen könne, um die Anwendung mit dieser Bestimmung unvereinbarer innerstaatlicher Rechtsvorschriften zu verhindern (vgl. EuGH-Urteil vom 17. Februar 2005 Rs. C-453/02 und Rs. C-462/02 --Linneweber und Akritidis--, Slg. 2005, I-1131, BFH/NV Beilage 2005, 94, Umsatzsteuer-Rundschau 2005, 194).
  • BFH, 15.09.2011 - V R 8/11

    Vorsteuerberichtigung bei Berufung auf eine Steuerfreiheit nach dem Unionsrecht -

    Da sich die Klägerin auf die Steuerbefreiung gemäß Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/EWG beruft, sind ihre Ausgangsumsätze aus Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit in den Streitjahren als steuerfrei zu behandeln (BFH-Urteil vom 12. Mai 2005 V R 7/02, BFHE 210, 164, BStBl II 2005, 617; zum Ausschluss für bestandskräftig veranlagte Besteuerungszeiträume vgl. z.B. die BFH-Urteile vom 16. September 2010 V R 57/09, BFHE 230, 504, BStBl II 2011, 151; vom 1. Dezember 2010 XI R 39/09, BFH/NV 2011, 411).

    Verfahrensrechtlich gelten keine Besonderheiten für den Fall, dass der Steuerpflichtige unter Hinweis auf die günstigere unionsrechtliche Regelung die Rechtswidrigkeit der Steuerbescheide geltend macht, und deshalb ist auch die Berufung auf die Steuerfreiheit bestimmter Umsätze nach der Richtlinie 77/388/EWG innerhalb der allgemeinen Fristen zumutbar (vgl. BFH-Urteile in BFHE 230, 504, BStBl II 2011, 151, und in BFH/NV 2011, 411, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 31.07.2019 - XI B 15/19

    AdV; Umsätze eines privaten Arbeitsvermittlers; keine Berichtigung von Rechnungen

    cc) Hinsichtlich der Umsätze, die den betreffenden Rechnungen zugrunde liegen, kann sich der Antragsteller nicht mehr mit Erfolg auf die Steuerbefreiung des Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL berufen; die Umsatzsteuer für 2007 ist bestandskräftig festgesetzt, ferner ist für diesen Besteuerungszeitraum Festsetzungsverjährung eingetreten (vgl. hierzu z.B. BFH-Urteile vom 23. November 2006 - V R 67/05, BFHE 216, 357, BStBl II 2007, 436, Leitsatz 1; vom 16. September 2010 - V R 57/09, BFHE 230, 504, BStBl II 2011, 151, Leitsatz; vom 1. Dezember 2010 - XI R 39/09, BFH/NV 2011, 411, Leitsatz).
  • BFH, 19.10.2011 - XI R 16/09

    Vorsteuerberichtigung bei Berufung auf eine Steuerfreiheit nach dem Unionsrecht -

    Denn ihre Ausgangsumsätze aus Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit sind nunmehr im Streitjahr 1998 als steuerfrei zu behandeln (vgl. BFH-Urteil in BFHE 210, 164, BStBl II 2005, 617; zum Ausschluss für bestandskräftig veranlagte Besteuerungszeiträume vgl. z.B. BFH-Urteile vom 16. September 2010 V R 57/09, BFHE 230, 504, BStBl II 2011, 151; vom 1. Dezember 2010 XI R 39/09, BFH/NV 2011, 411).
  • BFH, 01.04.2011 - XI B 75/10

    Ablehnung einer Vorlage an den EuGH im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde

    Soweit die Beschwerdeschrift diese Anforderungen erfüllt, sind die vom Kläger aufgeworfenen Rechtsfragen bereits durch die BFH-Urteile vom 23. November 2006 V R 67/05 (BFHE 216, 357, BStBl II 2007, 436; die Verfassungsbeschwerde gegen dieses Urteil wurde gemäß §§ 93a, 93b des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht --BVerfGG-- nicht zur Entscheidung angenommen) und vom 16. September 2010 V R 57/09 (BFHE 230, 504, BStBl II 2011, 151), denen sich der Senat angeschlossen hat (vgl. BFH-Urteil vom 1. Dezember 2010 XI R 39/09, BFH/NV 2011, 411), sowie durch das BFH-Urteil vom 29. Mai 2008 V R 45/06 (BFH/NV 2008, 1889; die Verfassungsbeschwerde gegen dieses Urteil wurde gemäß §§ 93a, 93b BVerfGG nicht zur Entscheidung angenommen) geklärt (vgl. auch BFH-Beschlüsse vom 29. Oktober 2010 V B 130/09, BFH/NV 2011, 294; vom 26. November 2010 V B 59/10, BFH/NV 2011, 409; vom 3. Dezember 2010 V B 29/10, BFH/NV 2011, 563).
  • BFH, 14.09.2016 - V B 30/16

    Vorsteuerkorrektur bei nachträglicher Berufung auf unionsrechtliche

    Denn die Klägerin befasst sich in diesem Zusammenhang in keiner Weise mit der vom FG in seiner Entscheidung zitierten höchstrichterlichen Rechtsprechung zu der Frage, unter welchen verfahrensrechtlichen Bedingungen ein Steuerbescheid bei einem nachträglich erkannten Verstoß gegen das Unionsrecht geändert werden kann und ob diese Voraussetzungen im Streitfall vorgelegen haben (BFH-Urteile vom 16. September 2010 V R 57/09, BFHE 230, 504, BStBl II 2011, 151, und vom 1. Dezember 2010 XI R 39/09, BFH/NV 2011, 411), was das FG bejaht hat.
  • BFH, 24.10.2011 - XI B 28/11

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen Aussetzungsbeschluss oder

    Im Hinblick auf die Entscheidungen des BFH über die nicht gegebene Durchbrechung der Bestandskraft eines Steuerbescheids bei nachträglich erkanntem Verstoß gegen das Unionsrecht (Urteile vom 16. September 2010 V R 57/09, BFHE 230, 504, BStBl II 2011, 151; vom 1. Dezember 2010 XI R 39/09, BFH/NV 2011, 411; Beschluss vom 26. November 2010 V B 59/10, BFH/NV 2011, 409) sei das ruhende Verfahren wieder aufzunehmen gewesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht