Rechtsprechung
BFH, 15.09.2010 - X R 16/09 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen: keine Rückkehr zu vertragsgemäßem Verhalten
- openjur.de
Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen: keine Rückkehr zu vertragsgemäßem Verhalten
- Bundesfinanzhof
EStG § 10 Abs 1 Nr 1a
Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen: keine Rückkehr zu vertragsgemäßem Verhalten
- Bundesfinanzhof
Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen: keine Rückkehr zu vertragsgemäßem Verhalten
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 10 Abs 1 Nr 1a EStG 1997
Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen: keine Rückkehr zu vertragsgemäßem Verhalten - IWW
- rewis.io
Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen: keine Rückkehr zu vertragsgemäßem Verhalten
- ra.de
- rewis.io
Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen: keine Rückkehr zu vertragsgemäßem Verhalten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abziehbarkeit von Altenteilleistungen eines Einkommensteuerpflichtigen an seine Eltern als Sonderausgaben gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1a Einkommensteuergesetz 1997 ( EStG 1997); Zeitweiliger Verzicht auf vertraglich als Gegenleistung für eine Eigentumsübertragung im Wege ...
- datenbank.nwb.de
Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen: keine Rückkehr zu vertragsgemäßem Verhalten, wenn ein Vermögensübergabevertrag über viele Jahre nicht wie vereinbart durchgeführt wird
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen - und die zwischenzeitliche Nichterfüllung
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Abziehbarkeit von Altenteilleistungen eines Einkommensteuerpflichtigen an seine Eltern als Sonderausgaben gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1a Einkommensteuergesetz 1997 (EStG 1997); Zeitweiliger Verzicht auf vertraglich als Gegenleistung für eine Eigentumsübertragung im Wege ...
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen
- buchstelle-lage.de (Kurzinformation)
Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Vorweggenommene Erbfolge
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 19.08.2008 - 8 K 183/07
- BFH, 15.09.2010 - X R 16/09
Papierfundstellen
- BFH/NV 2011, 428
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 19.01.2005 - X R 23/04
Anforderungen an die Vertragsdurchführung bei Vermögensübergabe gegen …
Auszug aus BFH, 15.09.2010 - X R 16/09
Werden wiederkehrende Leistungen --wie im Streitfall-- in sachlichem Zusammenhang mit der Übertragung von Vermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge zugesagt (private Versorgungsrenten), stellen diese weder Veräußerungsentgelt des Übergebers noch Anschaffungskosten des Übernehmers dar, sondern sind spezialgesetzlich den Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG) und den wiederkehrenden Bezügen (§ 22 Nr. 1 Satz 1 EStG) zugeordnet (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsurteil vom 19. Januar 2005 X R 23/04, BFHE 209, 91, BStBl II 2005, 434, unter II.1., m.w.N.).Die Vereinbarungen müssen zu Beginn des Rechtsverhältnisses und bei Änderung des Verhältnisses für die Zukunft getroffen werden (Senatsurteil in BFHE 209, 91, BStBl II 2005, 434, unter II.2.a).
Letzteres ist vor allem dann anzunehmen, wenn der Vollzug der Vereinbarung durch willkürliche Aussetzung und anschließende Wiederaufnahme der Zahlungen, darüber hinaus aber auch durch Schwankungen in der Höhe des Zahlbetrags, die nicht durch Änderungen der Verhältnisse gerechtfertigt sind, gekennzeichnet ist (Senatsurteile in BFHE 205, 261, BStBl II 2004, 826, 828 f.; in BFHE 209, 91, 93, BStBl II 2005, 434, 435).
(Senatsurteil in BFHE 209, 91, BStBl II 2005, 434, unter 3.).
- BFH, 03.03.2004 - X R 14/01
Wertsicherungsklausel bei Vermögensübertragung
Auszug aus BFH, 15.09.2010 - X R 16/09
Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 3. März 2004 X R 14/01 (BFHE 205, 261, 266, BStBl II 2004, 826) scheide deshalb die Anerkennung der durch den Kläger geltend gemachten Zahlungen als Sonderausgaben aus.Letzteres ist vor allem dann anzunehmen, wenn der Vollzug der Vereinbarung durch willkürliche Aussetzung und anschließende Wiederaufnahme der Zahlungen, darüber hinaus aber auch durch Schwankungen in der Höhe des Zahlbetrags, die nicht durch Änderungen der Verhältnisse gerechtfertigt sind, gekennzeichnet ist (Senatsurteile in BFHE 205, 261, BStBl II 2004, 826, 828 f.; in BFHE 209, 91, 93, BStBl II 2005, 434, 435).
- BFH, 10.11.1999 - X R 46/97
Vermögensübertragung bei nicht ausreichenden Erträgen
Auszug aus BFH, 15.09.2010 - X R 16/09
Auch die Anwendung des für Unterhaltsleistungen geltenden Abzugsverbots des § 12 Nr. 1 und 2 EStG ist durch das Recht der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen spezialgesetzlich ausgeschlossen, weil die steuerrechtliche Zurechnung der Versorgungsleistungen zu den Sonderausgaben und den wiederkehrenden Bezügen auf dem Umstand beruht, dass sich der Vermögensübergeber in Gestalt der Versorgungsleistungen typischerweise Erträge seines Vermögens vorbehält, die nunmehr allerdings vom Vermögensübernehmer erwirtschaftet werden müssen (vgl. zusammenfassend Senatsbeschluss vom 10. November 1999 X R 46/97, BFHE 189, 497, BStBl II 2000, 188, unter III.6.a). - BFH, 16.01.2007 - X B 5/06
Versorgungsvertrag zwischen Angehörigen
Auszug aus BFH, 15.09.2010 - X R 16/09
So wie andere Verträge im Wege des Fremdvergleichs auf ihre Ernstlichkeit überprüft werden, sind Versorgungsverträge, denen beide Parteien --durch äußerliche Merkmale erkennbar-- rechtliche Bindungswirkung beimessen, von solchen "Verträgen" abzugrenzen, die die Parteien selbst nicht ernst nehmen und von denen sie nur Gebrauch machen, wenn es ihnen opportun erscheint (Senatsbeschluss vom 16. Januar 2007 X B 5/06, BFH/NV 2007, 720, unter 1.c aa). - BFH, 15.07.1992 - X R 165/90
Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen
Auszug aus BFH, 15.09.2010 - X R 16/09
Allerdings liegt es in der Rechtsnatur des Versorgungsvertrags, dass die Vertragspartner z.B. auf geänderte Bedarfslagen angemessen reagieren (Senatsurteil vom 15. Juli 1992 X R 165/90, BFHE 168, 561, BStBl II 1992, 1020, unter 2.e).
- BFH, 08.07.2015 - X R 47/14
Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen - Zeitpunktbezogene Ertragsprognose …
Die Auffassung des FG, wonach die Nichterbringung der Sachleistungen in den Vorjahren aufgrund der Abschnittsbesteuerung für die Anerkennung der dauernden Last unschädlich sei, stehe im Widerspruch zum Senatsurteil vom 15. September 2010 X R 16/09 (BFH/NV 2011, 428).Entsprechende Aussagen finden sich auch in den Urteilen vom 15. September 2010 X R 16/09 (BFH/NV 2011, 428) und X R 31/09 (…BFH/NV 2011, 583).
b) Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats liegt es aber auch in der Rechtsnatur des Versorgungsvertrags, dass die Vertragspartner z.B. auf geänderte Bedarfslagen angemessen reagieren (Senatsurteile vom 15. Juli 1992 X R 165/90, BFHE 168, 561, BStBl II 1992, 1020, unter 2.e, und vom 15. September 2010 X R 13/09, BFHE 231, 116, BStBl II 2011, 641, sowie in BFH/NV 2011, 428).
- BFH, 25.02.2014 - X R 34/11
Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen - Keine notwendige Beiladung des …
b) Zu klären ist zudem, ob der Kläger die Verpflichtung aus dem Vermächtnis zugunsten der M wie von V bestimmt, erfüllt hat (…s. hierzu Senatsurteile vom 15. September 2010 X R 16/08, BFH/NV 2011, 33;… X R 10/09, BFH/NV 2011, 581; X R 13/09, BFHE 231, 116, BStBl II 2011, 641; X R 16/09, BFH/NV 2011, 428, und X R 31/09, BFH/NV 2011, 583). - BFH, 16.06.2021 - X R 3/20
Abweichung zwischen dem Vereinbarten und der tatsächlichen Durchführung bei …
Die von Anfang an vollständige Nichtzahlung der vereinbarten und betragsmäßig erheblichen baren Altenteilsleistungen ist hingegen als schädlich angesehen worden (Senatsurteil vom 19.01.2005 - X R 23/04, BFHE 209, 91, BStBl II 2005, 434: Nichtzahlung von 750 DM, die neben einem Wohnrecht vereinbart waren; Senatsurteil vom 15.09.2010 - X R 16/09, BFH/NV 2011, 428: langjährige Nichtzahlung des gesamten neben einem Wohnrecht vereinbarten Baraltenteils von 350 DM), ebenso die Nichtzahlung erheblicher Teile der ausschließlich vereinbarten Barleistungen (…Senatsbeschluss in BFH/NV 2007, 720, unter 1.c bb: von Anfang an werden nur 3.500 DM statt der vereinbarten 6.000 DM monatlich gezahlt). - FG Münster, 14.05.2020 - 5 K 2761/18
Einkommensteuer - Zur Anerkennung von Zahlungen aufgrund eines …
Die Vereinbarungen müssen zu Beginn des Rechtsverhältnisses und bei Änderung der Verhältnisse für die Zukunft getroffen werden (BFH, Urteil vom 15.09.2010, X R 16/09, BFH/NV 2011, 428; Urteil vom 19.01.2005, X R 23/04, BStBl II 2005, 434).Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 15.09.2010, X R 16/09, BFH/NV 2011, 428 m.w.N.; vgl. auch Urteil vom 03.03.2004, X R 14/01, BStBl II 2004, 826), der der erkennende Senat folgt, müssen die Parteien den im Versorgungsvertrag eingegangenen Verpflichtungen auch tatsächlich nachkommen; die Leistungen müssen wie vereinbart erbracht werden.
- FG Niedersachsen, 27.06.2019 - 11 K 291/18
Abzug von Altenteilsleistungen als Sonderausgaben
Letzteres ist vor allem dann anzunehmen, wenn der Vollzug der Vereinbarung durch willkürliche Aussetzung und anschließende Wiederaufnahme der Zahlungen, darüber hinaus aber auch durch Schwankungen in der Höhe des Zahlbetrags, die nicht durch Änderungen der Verhältnisse gerechtfertigt sind, gekennzeichnet ist (BFH, Urteil vom 19. Januar 2005, X R 23/04, BStBl II 2005, 434; Urteil vom 15. September 2010, X R 16/09, Rn. 14, BFH/NV 2011, 428).