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   BFH, 26.10.2010 - V B 104/09   

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https://dejure.org/2010,20073
BFH, 26.10.2010 - V B 104/09 (https://dejure.org/2010,20073)
BFH, Entscheidung vom 26.10.2010 - V B 104/09 (https://dejure.org/2010,20073)
BFH, Entscheidung vom 26. Oktober 2010 - V B 104/09 (https://dejure.org/2010,20073)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen bei kumulativer Begründung der FG-Entscheidung - Gewährung von Vorsteuerabzug - Keine Berücksichtigung von Gesichtspunkten des Vertrauensschutzes im Festsetzungsverfahren

  • openjur.de

    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen bei kumulativer Begründung der FG-Entscheidung; Gewährung von Vorsteuerabzug; Keine Berücksichtigung von Gesichtspunkten des Vertrauensschutzes im Festsetzungsverfahren

  • Bundesfinanzhof

    UStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1, FGO § 116 Abs 3 S 3, AO § 163, UStG § 2 Abs 1, UStG § 19, FGO § 115 Abs 2
    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen bei kumulativer Begründung der FG-Entscheidung - Gewährung von Vorsteuerabzug - Keine Berücksichtigung von Gesichtspunkten des Vertrauensschutzes im Festsetzungsverfahren

  • Bundesfinanzhof

    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen bei kumulativer Begründung der FG-Entscheidung - Gewährung von Vorsteuerabzug - Keine Berücksichtigung von Gesichtspunkten des Vertrauensschutzes im Festsetzungsverfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 UStG 1993, § 116 Abs 3 S 3 FGO, § 163 AO, § 2 Abs 1 UStG 1993, § 19 UStG 1993
    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen bei kumulativer Begründung der FG-Entscheidung - Gewährung von Vorsteuerabzug - Keine Berücksichtigung von Gesichtspunkten des Vertrauensschutzes im Festsetzungsverfahren

  • IWW
  • rewis.io

    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen bei kumulativer Begründung der FG-Entscheidung - Gewährung von Vorsteuerabzug - Keine Berücksichtigung von Gesichtspunkten des Vertrauensschutzes im Festsetzungsverfahren

  • ra.de
  • rewis.io

    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen bei kumulativer Begründung der FG-Entscheidung - Gewährung von Vorsteuerabzug - Keine Berücksichtigung von Gesichtspunkten des Vertrauensschutzes im Festsetzungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2; UStG § 15; UStG § 19
    Schutzzweck des § 15 Umsatzsteuergesetz ( UStG ) bzgl. des guten Glaubens an die Kleinunternehmereigenschaft des Leistenden

  • datenbank.nwb.de

    Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen bei kumulativer Begründung des FG-Urteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2011, 609
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 30.04.2009 - V R 15/07

    Guter Glaube an die Erfüllung der Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs wird nicht

    Auszug aus BFH, 26.10.2010 - V B 104/09
    Der Senat hat bereits mit Urteil vom 30. April 2009 V R 15/07 (BFHE 225, 254, BStBl II 2009, 744, Leitsatz 1) entschieden, dass § 15 UStG nicht den guten Glauben an die Erfüllung der Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug schützt.
  • BFH, 20.07.2005 - XI B 95/03

    Nichtzulassungsbeschwerde: kumulative Urteilsbegründung

    Auszug aus BFH, 26.10.2010 - V B 104/09
    Das Finanzgericht (FG) hat sein Urteil kumulativ auf mehrere Begründungen gestützt, von denen jede für sich das Entscheidungsergebnis trägt, so dass die Revision nur zuzulassen ist, wenn mit der Nichtzulassungsbeschwerde für jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund i.S. von § 115 Abs. 2 der Finanzgerichtsgerichtsordnung (FGO) schlüssig dargelegt wird und vorliegt (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 20. Juli 2005 XI B 95/03, BFH/NV 2005, 2032, m.w.N).
  • BFH, 18.04.2013 - X B 47/12

    Zustellung an eine Postfach-Adresse durch einen privaten Postdienstleister unter

    Hat das FG sein Urteil --wie im Streitfall-- auf mehrere Begründungen gestützt, von denen jede für sich das Entscheidungsergebnis trägt, ist die Revision nur zuzulassen, wenn mit der Nichtzulassungsbeschwerde für jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund i.S. des § 115 Abs. 2 FGO schlüssig dargelegt wird und vorliegt (BFH-Beschluss vom 26. Oktober 2010 V B 104/09, BFH/NV 2011, 609, m.w.N.).
  • BFH, 05.03.2013 - X B 179/11

    Erstattungsüberhang bei der Kirchensteuer - Verstoß gegen den klaren Inhalt der

    Hat das FG sein Urteil kumulativ auf mehrere Begründungen gestützt, von denen jede für sich das Entscheidungsergebnis trägt, ist die Revision nur zuzulassen, wenn mit der Nichtzulassungsbeschwerde für jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund i.S. des § 115 Abs. 2 FGO schlüssig dargelegt wird und vorliegt (BFH-Beschluss vom 26. Oktober 2010 V B 104/09, BFH/NV 2011, 609, m.w.N.).
  • BFH, 29.08.2012 - X B 69/12

    Nachweis der Investitionsabsicht bei neu gegründeten Betrieben im

    Hat das FG sein Urteil kumulativ auf mehrere Begründungen gestützt, von denen jede für sich das Entscheidungsergebnis trägt, ist die Revision nur zuzulassen, wenn mit der Nichtzulassungsbeschwerde für jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund i.S. des § 115 Abs. 2 FGO schlüssig dargelegt wird und vorliegt (BFH-Beschluss vom 26. Oktober 2010 V B 104/09, BFH/NV 2011, 609, m.w.N.).
  • FG Münster, 10.12.2015 - 5 K 4322/12

    Versagung des Vorsteuerabzugs bei einem Dienstleister aus angeblich nicht

    Im Festsetzungsverfahren sei der gute Glaube an das Bestehen des Vorsteuerabzugsrechts nicht geschützt (BFH vom 26.10.2010, V B 104/09).
  • BFH, 07.01.2014 - X B 191/13

    Darlegung der Höhe einer Rückstellung für Nachbetreuungsleistungen bei

    Hat das FG sein Urteil kumulativ auf mehrere Begründungen gestützt, von denen jede für sich das Entscheidungsergebnis trägt, ist die Revision nur zuzulassen, wenn mit der Nichtzulassungsbeschwerde für jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund i.S. des § 115 Abs. 2 FGO schlüssig dargelegt wird und vorliegt (BFH-Beschluss vom 26. Oktober 2010 V B 104/09, BFH/NV 2011, 609, m.w.N.).
  • BFH, 05.10.2012 - III B 15/11

    Investitionszulage: Abschluss von Investitionen bei "ansanierten" Immobilien -

    In einem solchen Fall ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH die Revision nur zuzulassen, wenn mit der Nichtzulassungsbeschwerde für jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund i.S. von § 115 Abs. 2 FGO schlüssig dargelegt wird und auch vorliegt (BFH-Beschlüsse vom 26. Oktober 2010 V B 104/09, BFH/NV 2011, 609; vom 3. Juli 2012 IX B 185/11, nicht veröffentlicht, juris).
  • BSG, 28.05.2013 - B 5 R 46/13 B
    Stützt das Gericht seine Entscheidung - im Rahmen eines mehrgliedrigen Tatbestandes - aber kumulativ auf mehrere Gründe, von denen jeder für sich genommen das Entscheidungsergebnis trägt, so kommt eine Zulassung der Revision nur dann in Betracht, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungsstränge ein Zulassungsgrund schlüssig geltend gemacht wird und vorliegt (BSG Beschluss vom 18.1.2012 - B 8 SO 36/11 B - Juris RdNr 5; BFH Beschlüsse vom 5.10.2010 - X B 72/10 - BFH/NV 2011, 273, vom 26.10.2010 - V B 104/09 - BFH/NV 2011, 609, vom 13.7.2011 - X B 117/10 - BFH/NV 2011, 2075 und vom 15.12.2011 - X B 138/10 - BFH/NV 2012, 595).
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