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   BFH, 01.12.2011 - I B 127/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,47847
BFH, 01.12.2011 - I B 127/11 (https://dejure.org/2011,47847)
BFH, Entscheidung vom 01.12.2011 - I B 127/11 (https://dejure.org/2011,47847)
BFH, Entscheidung vom 01. Dezember 2011 - I B 127/11 (https://dejure.org/2011,47847)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Abgrenzung von Aufgeld und verdeckter Einlage

  • openjur.de

    Abgrenzung von Aufgeld und verdeckter Einlage

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, UmwStG § 20 Abs 1 S 1, GmbHG § 3 Abs 2, EWGRL 434/90 Art 2 Buchst c
    Abgrenzung von Aufgeld und verdeckter Einlage

  • Bundesfinanzhof

    Abgrenzung von Aufgeld und verdeckter Einlage

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 20 Abs 1 S 1 UmwStG 2002, § 3 Abs 2 GmbHG
    Abgrenzung von Aufgeld und verdeckter Einlage

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Einordnung der Einbringung eines Einzelunternehmens als eine unentgeltliche Zuführung in das Eigenkapital (verdeckte Einlage) - Verpflichtung zur Versteuerung eines Gewinns aus der Aufgabe eines Gewerbebetriebs i.R.d. Einkommensteuer

  • rewis.io

    Abgrenzung von Aufgeld und verdeckter Einlage

  • ra.de
  • rewis.io

    Abgrenzung von Aufgeld und verdeckter Einlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    U. 3 EStG § 2002 § 6 Abs. 3 S. 1
    Möglichkeit der Einordnung der Einbringung eines Einzelunternehmens als eine unentgeltliche Zuführung in das Eigenkapital (verdeckte Einlage); Verpflichtung zur Versteuerung eines Gewinns aus der Aufgabe eines Gewerbebetriebs i.R.d. Einkommensteuer

  • datenbank.nwb.de

    Verdeckte Einlage in eine Kapitalgesellschaft; Abgrenzung von Aufgeld und verdeckter Einlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2012, 1015
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 07.04.2010 - I R 55/09

    Sacheinlage durch Aufgeld bei Bargründung - Umwandlungssteuerrechtlicher Begriff

    Auszug aus BFH, 01.12.2011 - I B 127/11
    Die Problematik ist jedoch durch das Senatsurteil vom 7. April 2010 I R 55/09 (BFHE 229, 518, BStBl II 2010, 1094) im Grundsatz geklärt.

    Es ist nicht ersichtlich, dass die im Senatsurteil in BFHE 229, 518, BStBl II 2010, 1094 entwickelten abstrakten Grundsätze mit Blick auf den Streitfall einer weiteren Präzisierung bedürfen.

  • BFH, 28.11.2007 - I R 94/06

    Mindestdauer des Gewinnabführungsvertrages zur Begründung einer

    Auszug aus BFH, 01.12.2011 - I B 127/11
    Wie das FG seiner Auslegung zutreffend vorangestellt hat, sind korporationsrechtliche Bestimmungen nach objektiven Gesichtspunkten einheitlich aus sich heraus auszulegen (Senatsurteil vom 28. November 2007 I R 94/06, BFHE 220, 51, m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 19.04.2011 - 11 K 4386/08

    Betriebsaufgabe aufgrund der Einlage eines Betriebes in eine Kapitalgesellschaft

    Auszug aus BFH, 01.12.2011 - I B 127/11
    Das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg hat sie mit Urteil vom 19. April 2011  11 K 4386/08 (abgedruckt in Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 1933) als unbegründet abgewiesen, ohne die Revision zuzulassen.
  • FG Baden-Württemberg, 12.09.2012 - 3 K 2384/11

    Verunglückte Organschaft: Erfordernis der ausdrücklichen Einbeziehung der

    aa) Die Klägerin berücksichtigt nämlich zunächst und vor allem nicht, dass nach der Rechtsprechung des BFH korporationsrechtliche Bestimmungen nach objektiven Gesichtspunkten einheitlich aus sich heraus auszulegen sind (BFH-Beschluss vom 1. Dezember 2011 I B 127/11, BFH/NV 2012, 1015; BFH-Urteil vom 8. Dezember 2010 II R 12/08, BFHE 232, 223, BStBl II 2012, 383) und es sich bei Gewinnabführungsverträgen nicht um einen rein schuldrechtlichen Vertrag, sondern um einen gesellschaftsrechtlichen Organisationsvertrag handelt (BFH-Urteil vom 3. September 2009 IV R 38/07, BFHE 226, 283, BStBl II 2010, 60).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 16.05.2023 - 1 K 330/18

    Körperschaftsteuerrechtliche Bewertung einer Anteilsübertragung; Voraussetzungen

    Ob eine verdeckte oder eine offene Einlage vorliegt, ist vielmehr anhand der Umstände des Einzelfalls durch Auslegung der Einlagevereinbarungen zu ermitteln (vgl. BFH, Beschl. vom 01.12.2011, I B 127/11, BFH/NV 2012, 1015; FG Baden-Württemberg a.a.O.).
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