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   BFH, 26.06.2012 - IV B 34/12   

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https://dejure.org/2012,20632
BFH, 26.06.2012 - IV B 34/12 (https://dejure.org/2012,20632)
BFH, Entscheidung vom 26.06.2012 - IV B 34/12 (https://dejure.org/2012,20632)
BFH, Entscheidung vom 26. Juni 2012 - IV B 34/12 (https://dejure.org/2012,20632)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Darlegung eines Grundes für die Zulassung der Revision - Anforderungen an das Beschwerdevorbringen - Kein nachträgliches Hineinwachsen einer unzulässigen Beschwerde in die Zulässigkeit

  • openjur.de

    Darlegung eines Grundes für die Zulassung der Revision; Anforderungen an das Beschwerdevorbringen; Kein nachträgliches Hineinwachsen einer unzulässigen Beschwerde in die Zulässigkeit

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2, FGO § 116 Abs 3 S 3, FGO § 116 Abs 3 S 1
    Darlegung eines Grundes für die Zulassung der Revision - Anforderungen an das Beschwerdevorbringen - Kein nachträgliches Hineinwachsen einer unzulässigen Beschwerde in die Zulässigkeit

  • Bundesfinanzhof

    Darlegung eines Grundes für die Zulassung der Revision - Anforderungen an das Beschwerdevorbringen - Kein nachträgliches Hineinwachsen einer unzulässigen Beschwerde in die Zulässigkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO, § 116 Abs 3 S 1 FGO
    Darlegung eines Grundes für die Zulassung der Revision - Anforderungen an das Beschwerdevorbringen - Kein nachträgliches Hineinwachsen einer unzulässigen Beschwerde in die Zulässigkeit

  • rewis.io

    Darlegung eines Grundes für die Zulassung der Revision - Anforderungen an das Beschwerdevorbringen - Kein nachträgliches Hineinwachsen einer unzulässigen Beschwerde in die Zulässigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2; FGO § 116 Abs. 3 S. 3
    Anforderung an die Darlegung der Zulassungsgründe i.S. von § 116 Abs. 3 S. 3

  • datenbank.nwb.de

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderung an die Darlegung von Zulassungsgründen i.S.v. § 116 Abs. 3 S. 3 FGO

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2012, 1621
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 23.07.2008 - VI B 78/07

    Anforderungen an das Beschwerdevorbringen nach § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO

    Auszug aus BFH, 26.06.2012 - IV B 34/12
    Die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde muss hiernach eine an den gesetzlichen Zulassungsgründen orientierte Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffes durch den Prozessbevollmächtigten erkennen lassen sowie ein Mindestmaß an Klarheit, Geordnetheit und Verständlichkeit des Vortrags aufweisen (u.a. BFH-Beschluss vom 23. Juli 2008 VI B 78/07, BFHE 222, 54, BStBl II 2008, 878, m.w.N.).

    Es ist nicht Aufgabe des Beschwerdegerichts, aus den eingereichten Unterlagen das herauszusuchen, was möglicherweise --bei wohlwollender Auslegung-- zur Begründung der Beschwerde geeignet sein könnte; ebenso ist es nicht dessen Aufgabe, selbst anhand der Akten mögliche Zulassungsgründe zu ermitteln (BFH-Beschluss in BFHE 222, 54, BStBl II 2008, 878, m.w.N.).

  • BFH, 29.09.2000 - X B 23/00

    Keine Eigenheimzulage für Ferien- oder Wochenendwohnungen

    Auszug aus BFH, 26.06.2012 - IV B 34/12
    Spätere Darlegungen sind daher --abgesehen von bloßen Erläuterungen und Ergänzungen-- nicht zu berücksichtigen (u.a. BFH-Beschlüsse vom 29. September 2000 X B 23/00, BFH/NV 2001, 437, und vom 20. Juni 2007 X B 116/06, BFH/NV 2007, 1705, unter 5. der Gründe).
  • BFH, 31.05.2005 - III B 143/04

    InvZul: Mischbetriebe

    Auszug aus BFH, 26.06.2012 - IV B 34/12
    Werden die geltend gemachten Zulassungsgründe nicht entsprechend den gesetzlichen Anforderungen dargelegt, ist die Beschwerde unzulässig (u.a. BFH-Beschluss vom 31. Mai 2005 III B 143/04, BFH/NV 2005, 1632).
  • BFH, 07.09.2005 - IV B 67/04

    Vollmacht

    Auszug aus BFH, 26.06.2012 - IV B 34/12
    Denn damit wendet er sich gegen die materielle Richtigkeit der Vorentscheidung und die vom Finanzgericht vorgenommene Einzelfallwürdigung, womit jedoch ein Revisionszulassungsgrund nicht ordnungsgemäß dargelegt wird (vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 7. September 2005 IV B 67/04, BFH/NV 2006, 234).
  • BFH, 26.01.2007 - VIII B 14/06

    NZB: Revisionszulassungsgründe, Geldanlage bei türkischer Staatsbank

    Auszug aus BFH, 26.06.2012 - IV B 34/12
    a) "Darlegen" bedeutet, dass zumindest das Vorliegen der in § 115 Abs. 2 FGO ausdrücklich genannten Tatbestandsmerkmale näher erläutert werden muss (u.a. BFH-Beschluss vom 26. Januar 2007 VIII B 14/06, BFH/NV 2007, 951).
  • BFH, 20.06.2007 - X B 116/06

    Grundsätzliche Bedeutung; Divergenz

    Auszug aus BFH, 26.06.2012 - IV B 34/12
    Spätere Darlegungen sind daher --abgesehen von bloßen Erläuterungen und Ergänzungen-- nicht zu berücksichtigen (u.a. BFH-Beschlüsse vom 29. September 2000 X B 23/00, BFH/NV 2001, 437, und vom 20. Juni 2007 X B 116/06, BFH/NV 2007, 1705, unter 5. der Gründe).
  • BFH, 15.06.2011 - IV B 143/09

    Zeitpunkt des Entschlusses zur Betriebsaufgabe - Darlegungen zur Rüge eines

    Auszug aus BFH, 26.06.2012 - IV B 34/12
    b) Nach der Rechtsprechung des BFH ist die Frage, ob die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde den gesetzlichen Anforderungen genügt, nur nach den innerhalb der Begründungsfrist vorgebrachten Ausführungen zu beurteilen (u.a. BFH-Beschluss vom 15. Juni 2011 IV B 143/09, BFH/NV 2011, 1694, unter 3. der Gründe, m.w.N.), wie aus § 116 Abs. 3 Satz 1 FGO folgt.
  • BFH, 07.06.2018 - VI B 101/17

    Antrag auf schlichte Änderung von Steuerbescheiden gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr.

    Denn aus § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO ergibt sich, dass die Frage, ob die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde den gesetzlichen Anforderungen genügt, nur nach den innerhalb der Begründungsfrist vorgebrachten Ausführungen zu beurteilen ist (z.B. BFH-Beschlüsse vom 31. Oktober 2013 V B 67/12, BFH/NV 2014, 578; vom 26. Juni 2012 IV B 34/12, BFH/NV 2012, 1621, und vom 15. Juni 2011 IV B 143/09, BFH/NV 2011, 1694).

    Spätere Darlegungen sind daher --abgesehen von bloßen Erläuterungen und Ergänzungen, die hier nicht vorliegen-- nicht zu berücksichtigen (z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2012, 1621; vom 20. Juni 2007 X B 116/06, BFH/NV 2007, 1705).

  • BFH, 31.10.2013 - V B 67/12

    Zur grundsätzlichen Bedeutung von auslaufenden Rechts betreffenden Rechtsfragen

    aa) Aus § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO ergibt sich, dass die Frage, ob die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde den gesetzlichen Anforderungen genügt, nur nach den innerhalb der Begründungsfrist vorgebrachten Ausführungen zu beurteilen ist (z.B. BFH-Beschlüsse vom 26. Juni 2012 IV B 34/12, BFH/NV 2012, 1621; vom 15. Juni 2011 IV B 143/09, BFH/NV 2011, 1694).

    Spätere Darlegungen sind daher, abgesehen von bloßen Erläuterungen und Ergänzungen, nicht zu berücksichtigen (z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2012, 1621; vom 20. Juni 2007 X B 116/06, BFH/NV 2007, 1705).

    Denn bloße Erläuterungen oder Ergänzungen können nicht dazu führen, dass eine zuvor mangels hinreichender Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes unzulässige Beschwerde nachträglich in die Zulässigkeit hineinwächst (BFH-Beschluss in BFH/NV 2012, 1621).

  • BFH, 08.10.2012 - I B 22/12

    Ausschluss eines Richters; rechtliches Gehör; Vertretungsrüge nur durch

    Es ist nicht Aufgabe des Beschwerdegerichts, aus den eingereichten Unterlagen das herauszusuchen, was möglicherweise --bei wohlwollender Auslegung-- zur Begründung der Beschwerde geeignet sein könnte; ebenso ist es nicht dessen Aufgabe, selbst anhand der Akten mögliche Zulassungsgründe zu ermitteln (BFH-Beschluss vom 26. Juni 2012 IV B 34/12, BFH/NV 2012, 1621, m.w.N.).
  • FG Hamburg, 25.08.2015 - 3 K 200/15

    FGO/AO/ErbStG/BewG: I. Ungeordnete Nichtigkeitsklage; entgegenstehende

    Nach ständiger Rechtsprechung ist es nicht Aufgabe des Gerichts, sich das herauszusuchen, was zur Darlegung einer Beschwer oder eines berechtigten Feststellungsinteresses geeignet sein könnte (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26.06.2012 IV B 34/12, BFH/NV 2012, 1621; vom 11.03.2009 VI S 2/09, BFH/NV 2009, 1131; vom 20.11.2008 VII B 112/07, BFH/NV 2009, 404; vom 25.09.2008 VIII B 80/07, BFH/NV 2009, 179; vom 23.07.2008 VI B 78/07, BFHE 222, 54, BStBl II 2008, 878; FG Hamburg, Beschluss vom 04.02.2014 3 KO 28/14, Juris; Urteile vom 28.02.2013 gegenüber dem Kläger, oben A I 2, 3 K 147/12, Juris; 3 K 146/12, Juris; 3 K 145/12, Juris; vom 31.03.2009 3 K 31/09, Juris; vom 08.01.2009 3 K 228/09, Juris).
  • BFH, 11.03.2014 - V B 30/13

    Divergenz zu Entscheidungen der Arbeit- und Sozialgerichte in Fragen der

    Spätere Darlegungen sind daher --abgesehen von bloßen Erläuterungen und Ergänzungen-- nicht zu berücksichtigen (BFH-Beschluss vom 26. Juni 2012 IV B 34/12, BFH/NV 2012, 1621).
  • BFH, 20.01.2022 - X B 132/20

    Fehlende Konkretisierungsmöglichkeit von Schätzungsgrundsätzen im

    Nach § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO müssen in der Begründung der Beschwerde diese Voraussetzungen so dargelegt werden, dass sie eine an den gesetzlichen Zulassungsgründen orientierte Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffes durch den Prozessbevollmächtigten erkennen lassen sowie ein Mindestmaß an Klarheit, Geordnetheit und Verständlichkeit des Vortrags aufweisen (vgl. nur Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26.06.2012 - IV B 34/12, BFH/NV 2012, 1621, Rz 5, m.w.N.).
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