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   BFH, 14.10.2011 - III B 202/10   

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https://dejure.org/2011,18676
BFH, 14.10.2011 - III B 202/10 (https://dejure.org/2011,18676)
BFH, Entscheidung vom 14.10.2011 - III B 202/10 (https://dejure.org/2011,18676)
BFH, Entscheidung vom 14. Oktober 2011 - III B 202/10 (https://dejure.org/2011,18676)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Beibehaltung eines inländischen Wohnsitzes bei Fortzug mit der Familie wegen Berufstätigkeit im Ausland

  • openjur.de

    Beibehaltung eines inländischen Wohnsitzes bei Fortzug mit der Familie wegen Berufstätigkeit im Ausland

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 62 Abs 1, AO § 8, FGO § 76 Abs 1
    Beibehaltung eines inländischen Wohnsitzes bei Fortzug mit der Familie wegen Berufstätigkeit im Ausland

  • Bundesfinanzhof

    Beibehaltung eines inländischen Wohnsitzes bei Fortzug mit der Familie wegen Berufstätigkeit im Ausland

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 Abs 1 EStG 2002, § 8 AO, § 76 Abs 1 FGO
    Beibehaltung eines inländischen Wohnsitzes bei Fortzug mit der Familie wegen Berufstätigkeit im Ausland

  • IWW
  • rewis.io

    Beibehaltung eines inländischen Wohnsitzes bei Fortzug mit der Familie wegen Berufstätigkeit im Ausland

  • ra.de
  • rewis.io

    Beibehaltung eines inländischen Wohnsitzes bei Fortzug mit der Familie wegen Berufstätigkeit im Ausland

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2; AO § 8; AO § 9
    Kindergeldberechtigung trotz Umzugs ins Ausland wegen der Beibehaltung des inländischen Wohnsitzes und Arbeitgebers als klärungsbedürftige Rechtsfrage

  • datenbank.nwb.de

    Beibehaltung eines inländischen Wohnsitzes bei einem Auslandsaufenthalt wegen Berufstätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Inländischer Wohnsitz bei Fortzug wegen Berufstätigkeit im Ausland

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2012, 226
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 29.01.2010 - III B 50/09

    Unzureichende Sachaufklärung wegen unterbliebener Zeugeneinvernahme

    Auszug aus BFH, 14.10.2011 - III B 202/10
    Denn sie hätte einen substantiierten Vortrag erfordert, welche konkreten Tatsachen das FG hätte aufklären und aus welchen Gründen sich ihm die Notwendigkeit einer Beweiserhebung hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern sie auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätten führen können (z.B. BFH-Beschlüsse vom 22. Mai 2007 X B 143/06, BFH/NV 2007, 1692; vom 29. Januar 2010 III B 50/09, BFH/NV 2010, 919).
  • BFH, 20.11.2008 - III R 53/05

    Kindergeldrückforderung wegen Aufgabe des Inlandswohnsitzes - Bindung an die

    Auszug aus BFH, 14.10.2011 - III B 202/10
    Denn die Grundsätze, nach denen sich bestimmt, ob jemand einen Wohnsitz (§ 8 der Abgabenordnung --AO--) oder einen gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) im Inland hat, sind durch langjährige Rechtsprechung geklärt (vgl. Senatsurteil vom 20. November 2008 III R 53/05, BFH/NV 2009, 564, betr. Wegzug der Kindergeldberechtigten in die USA).
  • BFH, 22.05.2007 - X B 143/06

    NZB: Sachaufklärungspflicht, Mitwirkungspflicht der Beteiligten

    Auszug aus BFH, 14.10.2011 - III B 202/10
    Denn sie hätte einen substantiierten Vortrag erfordert, welche konkreten Tatsachen das FG hätte aufklären und aus welchen Gründen sich ihm die Notwendigkeit einer Beweiserhebung hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern sie auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätten führen können (z.B. BFH-Beschlüsse vom 22. Mai 2007 X B 143/06, BFH/NV 2007, 1692; vom 29. Januar 2010 III B 50/09, BFH/NV 2010, 919).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.05.2019 - L 11 EG 4476/18

    Elterngeldberechtigung - inländischer Wohnsitz - keine Bindung der

    Ebenso sieht dies bei Überschreiten der Jahresgrenze die ständige steuerrechtliche Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (vgl zum Wohnsitzbegriff des § 8 AO: BFH 23.11.2000, VI R 107/99, BFHE 193, 558, DStZ 2001, 243, juris Rn 20 unter Hinweis auf die zitierte BSG-Rechtsprechung BSG SozR 3-5870 § 2 Nr. 36; BFH 20.11.2008, III R 53/05, FamRZ 2009, 602; 14.10.2011, III B 202/10, BFH/NV 2012, 226: "Bei einem auf mehr als ein Jahr angelegten Auslandsaufenthalt wird ein inländischer Wohnsitz durch kurzzeitige Besuche und sonstige kurzfristige Aufenthalte zu Urlaubs-, Berufs- oder familiären Zwecken nicht beibehalten"; ausdrücklich bestätigt durch BFH 05.01.2012, III B 42/11, BFH/NV 2012, 978 und BFH 17.05.2013, III B 121/12, BFH/NV 2013, 1381).
  • BFH, 17.05.2013 - III B 121/12

    Kindergeldanspruch: Beibehaltung des inländischen Wohnsitzes bei Fortzug mit der

    Die Tatsachen- bzw. Sachverhaltswürdigungen des Finanzgerichts (FG) sowie Schlussfolgerungen tatsächlicher Art sind jedoch nach § 118 Abs. 2 FGO einer Nachprüfung durch den BFH entzogen, sofern nicht Verstöße gegen die Verfahrensordnung, gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze zu beanstanden sind (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2011 III B 202/10, BFH/NV 2012, 226; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 118 Rz 30).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.10.2019 - L 11 EG 4204/18

    Kein Anspruch auf Elterngeld bei einer Wohnsitzverlegung in das Ausland trotz

    Ebenso sieht dies bei Überschreiten der Jahresgrenze die ständige steuerrechtliche Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (vgl zum Wohnsitzbegriff des § 8 der Abgabenordnung BFH 23.11.2000, VI R 107/99, BFHE 193, 558, DStZ 2001, 243, juris Rn 20 unter Hinweis auf die zitierte BSG-Rechtsprechung BSG SozR 3-5870 § 2 Nr. 36; BFH 20.11.2008, III R 53/05, FamRZ 2009, 602; 14.10.2011, III B 202/10, BFH/NV 2012, 226: "Bei einem auf mehr als ein Jahr angelegten Auslandsaufenthalt wird ein inländischer Wohnsitz durch kurzzeitige Besuche und sonstige kurzfristige Aufenthalte zu Urlaubs-, Berufs- oder familiären Zwecken nicht beibehalten"; ausdrücklich bestätigt durch BFH 05.01.2012, III B 42/11, BFH/NV 2012, 978 und BFH 17.05.2013, III B 121/12, BFH/NV 2013, 1381).
  • LSG Bayern, 26.10.2016 - L 12 EG 13/16

    Anspruch auf Elterngeld

    Ebenso sieht dies bei Überschreiten der Jahresgrenze die ständige steuerrechtliche Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (vgl. zum Wohnsitzbegriff des § 8 der Abgabenordnung BFH 23.11.2000, VI R 107/99, BFHE 193, 558, DStZ 2001, 243, juris Rn. 20 unter Hinweis auf die zitierte BSG-Rechtsprechung BSG SozR 3-5870 § 2 Nr. 36; BFH 20.11.2008, III R 53/05, FamRZ 2009, 602; 14.10.2011, III B 202/10, BFH/NV 2012, 226: "Bei einem auf mehr als ein Jahr angelegten Auslandsaufenthalt wird ein inländischer Wohnsitz durch kurzzeitige Besuche und sonstige kurzfristige Aufenthalte zu Urlaubs-, Berufs- oder familiären Zwecken nicht beibehalten").
  • LSG Baden-Württemberg, 21.03.2016 - L 11 EG 1924/15

    Anspruch auf Elterngeld - Forschungsstipendium in den USA - Wohnsitz im Inland -

    Ebenso sieht dies bei Überschreiten der Jahresgrenze die ständige steuerrechtliche Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (vgl zum Wohnsitzbegriff des § 8 der Abgabenordnung BFH 23.11.2000, VI R 107/99, BFHE 193, 558, DStZ 2001, 243, juris Rn 20 unter Hinweis auf die zitierte BSG-Rechtsprechung BSG SozR 3-5870 § 2 Nr. 36; BFH 20.11.2008, III R 53/05, FamRZ 2009, 602; 14.10.2011, III B 202/10, BFH/NV 2012, 226: "Bei einem auf mehr als ein Jahr angelegten Auslandsaufenthalt wird ein inländischer Wohnsitz durch kurzzeitige Besuche und sonstige kurzfristige Aufenthalte zu Urlaubs-, Berufs- oder familiären Zwecken nicht beibehalten").
  • LSG Baden-Württemberg, 22.01.2013 - L 11 EG 3335/12

    Anspruch auf Elterngeld - Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland -

    Auch kurzzeitige Besuche und sonstige kurzfristige Aufenthalte zu Urlaubs-, Berufs- oder familiären Zwecken, die nicht einem Aufenthalt mit Wohncharakter gleichkommen und daher nicht "zwischenzeitliches Wohnen" in der bisherigen Wohnung bedeuten, ändern daran nichts (BSG 28.05.1997, 14/10 RKg 14/94, SozR 3-5870 § 2 Nr. 36 mwN; ebenso BFH 14.10.2011, III B 202/10, juris, zu § 8 der Abgabenordnung mwN).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.03.2015 - L 11 EG 272/14

    Elterngeld - Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland - Versetzung in

    Ebenso sieht dies bei Überschreiten der Jahresgrenze die ständige steuerrechtliche Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (vgl zum Wohnsitzbegriff des § 8 der Abgabenordnung BFH 23.11.2000, VI R 107/99, BFHE 193, 558, DStZ 2001, 243, juris Rn 20 unter Hinweis auf die zitierte BSG-Rechtsprechung BSG SozR 3-5870 § 2 Nr. 36; BFH 20.11.2008, III R 53/05, FamRZ 2009, 602; 14.10.2011, III B 202/10, BFH/NV 2012, 226: "Bei einem auf mehr als ein Jahr angelegten Auslandsaufenthalt wird ein inländischer Wohnsitz durch kurzzeitige Besuche und sonstige kurzfristige Aufenthalte zu Urlaubs-, Berufs- oder familiären Zwecken nicht beibehalten").
  • LSG Baden-Württemberg, 23.02.2016 - L 11 EG 2920/15

    Elterngeldberechtigung - fünfjährige Tätigkeit des Ehepartners im Ausland -

    Auch kurzzeitige Besuche und sonstige kurzfristige Aufenthalte zu Urlaubs-, Berufs- oder familiären Zwecken, die nicht einem Aufenthalt mit Wohncharakter gleichkommen und daher nicht "zwischenzeitliches Wohnen" in der bisherigen Wohnung bedeuten, ändern daran nichts (BSG 28.05.1997, 14/10 RKg 14/94, SozR 3-5870 § 2 Nr. 36 mwN; ebenso BFH 14.10.2011, III B 202/10, juris, zu § 8 der Abgabenordnung mwN).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.12.2013 - L 11 EG 4650/12
    Ebenso sieht dies bei Überschreiten der Jahresgrenze die ständige steuerrechtliche Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (vgl zum Wohnsitzbegriff des § 8 der Abgabenordnung BFH 23.11.2000, VI R 107/99, BFHE 193, 558, DStZ 2001, 243, juris Rn 20 unter Hinweis auf die zitierte BSG-Rechtsprechung BSG SozR 3-5870 § 2 Nr. 36; BFH 20.11.2008, III R 53/05, FamRZ 2009, 602; 14.10.2011, III B 202/10, BFH/NV 2012, 226: "Bei einem auf mehr als ein Jahr angelegten Auslandsaufenthalt wird ein inländischer Wohnsitz durch kurzzeitige Besuche und sonstige kurzfristige Aufenthalte zu Urlaubs-, Berufs- oder familiären Zwecken nicht beibehalten").
  • LSG Baden-Württemberg, 24.03.2015 - L 11 EG 285/14
    Ebenso sieht dies bei Überschreiten der Jahresgrenze die ständige steuerrechtliche Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (vgl zum Wohnsitzbegriff des § 8 der Abgabenordnung BFH 23.11.2000, VI R 107/99, BFHE 193, 558, DStZ 2001, 243, juris Rn 20 unter Hinweis auf die zitierte BSG-Rechtsprechung BSG SozR 3-5870 § 2 Nr. 36; BFH 20.11.2008, III R 53/05, FamRZ 2009, 602; 14.10.2011, III B 202/10, BFH/NV 2012, 226: "Bei einem auf mehr als ein Jahr angelegten Auslandsaufenthalt wird ein inländischer Wohnsitz durch kurzzeitige Besuche und sonstige kurzfristige Aufenthalte zu Urlaubs-, Berufs- oder familiären Zwecken nicht beibehalten").
  • LSG Baden-Württemberg, 10.10.2017 - L 11 EG 2246/16
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