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   BFH, 29.02.2012 - IX R 3/11   

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https://dejure.org/2012,5888
BFH, 29.02.2012 - IX R 3/11 (https://dejure.org/2012,5888)
BFH, Entscheidung vom 29.02.2012 - IX R 3/11 (https://dejure.org/2012,5888)
BFH, Entscheidung vom 29. Februar 2012 - IX R 3/11 (https://dejure.org/2012,5888)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Zu Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verlustfeststellungsbescheiden

  • openjur.de

    Zu Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verlustfeststellungsbescheiden

  • Bundesfinanzhof

    AO § 110, AO § 126 Abs 3, EStG § 10d Abs 2, EStG § 10d Abs 4
    Zu Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verlustfeststellungsbescheiden

  • Bundesfinanzhof

    Zu Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verlustfeststellungsbescheiden

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 110 AO, § 126 Abs 3 AO, § 10d Abs 2 EStG 2002, § 10d Abs 4 EStG 2002
    Zu Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verlustfeststellungsbescheiden

  • rewis.io

    Zu Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verlustfeststellungsbescheiden

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 110 Abs. 1
    Ablehnung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen versäumter Einspruchsfrist

  • datenbank.nwb.de

    Keine Wiedereinsetzung bei Verlustfeststellungsbescheiden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei erst nachträglich erkennbarer steuerlicher Relevanz des Einspruchsbegehrens

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2012, 915
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 20.07.2006 - VI R 26/05

    Aufwendungen für ein Erststudium

    Auszug aus BFH, 29.02.2012 - IX R 3/11
    Im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zu Aufwendungen für ein Erststudium (Urteil vom 20. Juli 2006 VI R 26/05, BFHE 214, 370, BStBl II 2006, 764) reichte die Klägerin am 25. September 2006 Einkommensteuererklärungen für die Jahre 1999 bis 2001 ein und focht im Hinblick auf die verbliebenen Verpflegungsmehraufwendungen von 1.164 EUR, am 4. Oktober 2006 neben dem Einkommensteuerbescheid für das Streitjahr auch den Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags auf den 31. Dezember 2005 an.

    Die Steuererklärungen für die Jahre 1999 bis 2001 seien zwar aufgrund der geänderten Rechtsprechung des BFH im Urteil in BFHE 214, 370, BStBl II 2006, 764 veranlagt worden.

    Darüber hinaus sei die Rechtslage in Bezug auf die Abziehbarkeit von Studienkosten als vorab entstandene Werbungskosten unsicher gewesen und habe sich erst mit dem BFH-Urteil in BFHE 214, 370, BStBl II 2006, 764 geklärt.

    Zwar hat der BFH erstmals in seinem Urteil in BFHE 214, 370, BStBl II 2006, 764 über die Abziehbarkeit von Studienkosten eines Erststudiums als vorab entstandene Werbungskosten entschieden.

  • BFH, 29.11.2006 - VI R 48/05

    Frist für Antragsveranlagung; Wiedereinsetzung

    Auszug aus BFH, 29.02.2012 - IX R 3/11
    Irrtümer über materielles Recht begründen dagegen eine Wiedereinsetzung grundsätzlich nicht; denn in diesen Fällen kann dem Steuerpflichtigen oder seinem Berater zugemutet werden, sich über die Verfahrensrechte zu informieren und in der gebotenen Weise davon Gebrauch zu machen (BFH-Urteil vom 29. November 2006 VI R 48/05, BFH/NV 2007, 861, m.w.N.).

    Ob der Steuerpflichtige unter den gegebenen Umständen ohne Verschulden gehandelt hat, ist im Wesentlichen Tatfrage (BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 861).

  • FG Münster, 09.07.2010 - 4 K 3154/08

    Auslegung, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BFH, 29.02.2012 - IX R 3/11
    Das Finanzgericht (FG) führte in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 801 veröffentlichten Urteil zur Begründung aus: Der Einspruch sei verfristet gewesen und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht zu gewähren.
  • BFH, 12.06.2002 - XI R 26/01

    Verlustfeststellungsbescheid und Festsetzungsverjährung

    Auszug aus BFH, 29.02.2012 - IX R 3/11
    Hieran wäre er durch § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG nicht gehindert gewesen: Abgesehen davon, dass diese Antragsfrist für den Erlass des Verlustfeststellungsbescheides keine Bedeutung hatte (BFH-Urteil vom 12. Juni 2002 XI R 26/01, BFHE 198, 395, BStBl II 2002, 681), ist diese Vorschrift im Streitfall nicht einschlägig.
  • BFH, 04.12.2002 - VI R 120/01

    Werbungskostenabzug für erstmaliges Hochschulstudium und Umschulungsmaßnahme

    Auszug aus BFH, 29.02.2012 - IX R 3/11
    Doch wurde die Rechtslage --wie in dieser Entscheidung ausführlich wiedergegeben-- schon ab dem Jahr 2002 im Schrifttum mit Blick auf die (geänderte) BFH-Rechtsprechung zu Aufwendungen im Zusammenhang mit berufsbegleitenden erstmaligen Hochschulstudien (vgl. die Urteile vom 4. Dezember 2002 VI R 120/01, BFHE 201, 156, BStBl II 2003, 403; vom 17. Dezember 2002 VI R 137/01, BFHE 201, 211, BStBl II 2003, 407, und vom 22. Juli 2003 VI R 50/02, BFHE 202, 563, BStBl II 2004, 889) kontrovers erörtert, so dass ein gewissenhaft handelnder Verfahrensbeteiligter rechtzeitig Einspruch eingelegt und zumindest in diesem Zusammenhang auch seine Studienaufwendungen geltend gemacht hätte.
  • BFH, 17.12.2002 - VI R 137/01

    Werbungskostenabzug für erstmaliges Hochschulstudium und Umschulungsmaßnahme

    Auszug aus BFH, 29.02.2012 - IX R 3/11
    Doch wurde die Rechtslage --wie in dieser Entscheidung ausführlich wiedergegeben-- schon ab dem Jahr 2002 im Schrifttum mit Blick auf die (geänderte) BFH-Rechtsprechung zu Aufwendungen im Zusammenhang mit berufsbegleitenden erstmaligen Hochschulstudien (vgl. die Urteile vom 4. Dezember 2002 VI R 120/01, BFHE 201, 156, BStBl II 2003, 403; vom 17. Dezember 2002 VI R 137/01, BFHE 201, 211, BStBl II 2003, 407, und vom 22. Juli 2003 VI R 50/02, BFHE 202, 563, BStBl II 2004, 889) kontrovers erörtert, so dass ein gewissenhaft handelnder Verfahrensbeteiligter rechtzeitig Einspruch eingelegt und zumindest in diesem Zusammenhang auch seine Studienaufwendungen geltend gemacht hätte.
  • BFH, 22.07.2003 - VI R 50/02

    Aufwendungen für ein Universitätsstudium

    Auszug aus BFH, 29.02.2012 - IX R 3/11
    Doch wurde die Rechtslage --wie in dieser Entscheidung ausführlich wiedergegeben-- schon ab dem Jahr 2002 im Schrifttum mit Blick auf die (geänderte) BFH-Rechtsprechung zu Aufwendungen im Zusammenhang mit berufsbegleitenden erstmaligen Hochschulstudien (vgl. die Urteile vom 4. Dezember 2002 VI R 120/01, BFHE 201, 156, BStBl II 2003, 403; vom 17. Dezember 2002 VI R 137/01, BFHE 201, 211, BStBl II 2003, 407, und vom 22. Juli 2003 VI R 50/02, BFHE 202, 563, BStBl II 2004, 889) kontrovers erörtert, so dass ein gewissenhaft handelnder Verfahrensbeteiligter rechtzeitig Einspruch eingelegt und zumindest in diesem Zusammenhang auch seine Studienaufwendungen geltend gemacht hätte.
  • BFH, 17.03.2010 - X R 57/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BFH, 29.02.2012 - IX R 3/11
    Dies ist der Fall, wenn er die für einen gewissenhaft und sachgemäß handelnden Verfahrensbeteiligten gebotene und ihm nach den Umständen zumutbare Sorgfalt beachtet hat (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z.B. Urteil vom 17. März 2010 X R 57/08, BFH/NV 2010, 1780, m.w.N.).
  • BFH, 29.08.2017 - VIII R 33/15

    Wiedereinsetzung in die Antragsfrist gemäß § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 4 EStG bei

    aaa) Nach der Rechtsprechung des BFH handelt schuldhaft i.S. des § 110 AO, wer die für einen gewissenhaft und sachgemäß handelnden Verfahrensbeteiligten gebotene und ihm nach den Umständen zumutbare Sorgfalt nicht beachtet (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z.B. Urteile vom 29. November 2006 VI R 48/05, BFH/NV 2007, 861; vom 17. März 2010 X R 57/08, BFH/NV 2010, 1780, m.w.N.; vom 29. Februar 2012 IX R 3/11, BFH/NV 2012, 915).

    Die Rechtsprechung sieht nach diesem Maßstab --worauf sich auch das FG gestützt hat-- die Unkenntnis des materiellen Rechts grundsätzlich schon dann als verschuldet an, wenn für diese Unkenntnis ein Verhalten des Steuerpflichtigen mitursächlich ist (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFH/NV 2012, 915; zur Investitionszulage BFH-Beschluss vom 28. Juli 2003 III B 129/02, BFH/NV 2003, 1610, m.w.N.).

  • FG Baden-Württemberg, 10.07.2018 - 8 K 2983/17

    Kein schwerwiegender Fehler im Sinne des § 125 AO bei unrichtiger Anwendung von

    Ohne Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist jemand nur dann, wenn er die für einen gewissenhaft und sachgemäß handelnden Verfahrensbeteiligten gebotene und ihm nach den Umständen zumutbare Sorgfalt beachtet hat (BFH-Urteile vom 29. August 2017 VIII R 33/15, BFHE 259, 213, BStBl II 2018, 69, und vom 29. Februar 2012 IX R 3/11, BFH/NV 2012, 915; jeweils m.w.N.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 09.01.2014 - 10 K 14031/12

    Altersvorsorgezulage 2004 bis 2006

    Ohne Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, war jemand daher nur dann, wenn er die für einen gewissenhaft und sachgemäß handelnden Verfahrensbeteiligten gebotene und ihm nach den Umständen zumutbare Sorgfalt beachtet hat (ständige Rechtsprechung, siehe z.B. BFH, Urteil vom 29. Februar 2012 - IX R 3/11, BFH NV 2012, 915 mit weiteren Nachweisen).

    Soweit das Vorbringen der Klägerin somit darauf hinausläuft, ihr sei schuldlos ein Rechtsirrtum über das Erfordernis und die Bedeutung der in § 10a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 EStG vorausgesetzten Einwilligungserklärung unterlaufen, scheitert die Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand an dem Grundsatz, dass sich mit Irrtümern über materielles Recht - hier die Voraussetzungen einer Zulageberechtigung - eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand regelmäßig nicht begründen lässt, weil derjenige, der eine staatliche Vergünstigung - hier die Altersvorsorgezulage - begehrt, sich über die Anspruchsvoraussetzungen genau informieren muss (siehe etwa BFH, Urteil vom 29. Februar 2012 - IX R 3/11, BFH/NV 2012, 915: Irrtümer über materielles Recht rechtfertigen eine Wiedereinsetzung grundsätzlich nicht).

  • FG Hessen, 27.08.2014 - 4 K 1617/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Irrtums über die Notwendigkeit eines

    Ein Irrtum des Steuerpflichtigen über den Inhalt des materiellen Rechts rechtfertigt eine Wiedereinsetzung nach der Rechtsprechung des BFH jedoch grundsätzlich nicht, denn in diesen Fällen kann dem Steuerpflichtigen oder seinem Berater zugemutet werden, sich über die gegebenen Rechte zu informieren und in der gebotenen Weise davon Gebrauch zu machen (BFH vom 27.08.1998 - III R 15/96, BFH/NV 1999, 368; BFH vom 14.09.1999 - III R 78/97, BStBl II 2000, 37; BFH vom 29.11.2006 - VI R 48/05, BFH/NV 2007, 861; BFH vom 29.02.2012 - IX R 3/11, BFH/NV 2012, 915).
  • FG Düsseldorf, 16.07.2014 - 2 K 4322/13

    Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgebeiträge: Einwilligung in die

    In diesen Fällen kann dem Steuerpflichtigen oder seinem Berater zugemutet werden, sich über die Verfahrensrechte zu informieren und in der gebotenen Weise davon Gebrauch zu machen (BFH-Urteile vom 29.11.2006 VI R 48/05, BFH/NV 2007, 861; vom 29.02.2012 IX R 3/11, BFH/NV 2012, 915).

    Derjenige, der eine staatliche Vergünstigung begehrt, muss sich über die Anspruchsvoraussetzungen genau informieren (vgl. BFH-Urteil vom 29.02.2012 IX R 3/11, BFH/NV 2012, 915; FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.01.2014 10 K 14031/12, EFG 2014, 748, Revision eingelegt, Az. BFH: X R 18/14).

  • FG Berlin-Brandenburg, 09.01.2014 - 10 K 14234/11

    Rückforderung von ohne nähere Überprüfung ausgezahlter Altersvorsorgezulage von

    Ohne Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, war jemand daher nur dann, wenn er die für einen gewissenhaft und sachgemäß handelnden Verfahrensbeteiligten gebotene und ihm nach den Umständen zumutbare Sorgfalt beachtet hat (ständige Rechtsprechung, siehe z.B. BFH, Urteil vom 29. Februar 2012 - IX R 3/11, BFH NV 2012, 915 mit weiteren Nachweisen).

    (3) Soweit das Vorbringen des Klägers letztlich dahingehend gedeutet werden kann, ihm sei schuldlos ein Rechtsirrtum über das Erfordernis und die Bedeutung der in 10a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 EStG vorausgesetzten Einwilligungserklärung unterlaufen, scheitert die Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand an dem Grundsatz, dass sich mit Irrtümern über materielles Recht - hier die Voraussetzungen einer Zulageberechtigung - eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand regelmäßig nicht begründen lässt, weil derjenige, der eine staatliche Vergünstigung - hier die Altersvorsorgezulage - begehrt, sich über die Anspruchsvoraussetzungen genau informieren muss (siehe etwa BFH, Urteil vom 29. Februar 2012 - IX R 3/11, BFH NV 2012, 915: Irrtümer über materielles Recht rechtfertigen eine Wiedereinsetzung grundsätzlich nicht).

  • FG Berlin-Brandenburg, 06.03.2014 - 10 K 14215/12

    Altersvorsorgezulage

    Sollte die Klägerin ihr Vorbringen dahin verstanden wissen wollen, ihr sei schuldlos ein Rechtsirrtum über das Erfordernis und die Bedeutung der in 10a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 EStG vorausgesetzten Einwilligungserklärung unterlaufen, scheitert die Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand an dem Grundsatz, dass sich mit Irrtümern über materielles Recht - hier die Voraussetzungen einer Zulageberechtigung - eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand regelmäßig nicht begründen lässt, weil derjenige, der eine staatliche Vergünstigung - hier die Altersvorsorgezulage - begehrt, sich über die Anspruchsvoraussetzungen genau informieren muss (siehe etwa BFH, Urteil vom 29. Februar 2012 IX R 3/11, Sammlung der amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen des Bundesfinanzhofs/Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2012, 915: Irrtümer über materielles Recht rechtfertigen eine Wiedereinsetzung grundsätzlich nicht).
  • FG Hamburg, 18.02.2013 - 6 K 43/11

    Verlustfeststellung gem. § 10d EStG für 1999 - 2001

    Wie der BFH bereits in seiner Entscheidung vom 29.02.2012 IX R 3/11 festgestellt hat, hätte ein gewissenhaft handelnder Verfahrensbeteiligter seine Studienaufwendungen rechtzeitig geltend gemacht (vgl. BFH-Urteil vom 29.02.2012 IX R 3/11, BFH/NV 2012, 915), da die Rechtslage schon ab dem Jahr 2002 im Schrifttum mit Blick auf die (geänderte) BFH-Rechtsprechung zu Aufwendungen im Zusammenhang mit berufsbegleitenden erstmaligen Hochschulstudien (vgl. die Urteile vom 04.12 2002 VI R 120/01, BFHE 201, 156, BStBl II 2003, 403; vom 17.12.2002 VI R 137/01, BFHE 201, 211, BStBl II 2003, 407, und vom 22.07.2003 VI R 50/02, BFHE 202, 563, BStBl II 2004, 889) kontrovers erörtert worden ist.
  • FG Hamburg, 01.10.2020 - 6 K 188/18

    (Abgabenordnung:

    Vielmehr lässt er diese bewusst verstreichen (BFH, Urteil vom 29. Februar 2012, IX R 3/11, juris Rn. 16ff.; Brandis, in: Tipke/Kruse, Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, Kommentar, Stand: September 2020, § 110 AO, Rn. 14 m.w.N.).
  • FG Köln, 05.06.2014 - 2 K 3334/12

    Vorsteuervergütung: Rechnungen sind auf elektronischem Wege innerhalb der

    Ohne Verschulden verhindert ist jemand daher nur dann, wenn er die für einen gewissenhaft und sachgemäß handelnden Verfahrensbeteiligten gebotene und ihm nach den Umständen zumutbare Sorgfalt beachtet hat (BFH-Urteil vom 29. Februar 2012 - IX R 3/11, BFH/NV 2012, 915 m.w.N.; Beschluss vom 17. Februar 2010 - I R 38/09, BFH/NV 2010, 1283).
  • FG Köln, 15.04.2015 - 2 K 2705/12

    Antrag auf Vorsteuervergütung; Erforderlichkeit der Einreichung v.

  • FG Münster, 07.09.2023 - 5 K 2915/22

    Verfahrensrecht - Zur Bekanntgabe eines Haftungsbescheides, wenn sich die dem

  • FG Berlin-Brandenburg, 08.05.2014 - 10 K 14088/12

    Rückzahlung der Altersvorsorgezulage durch Beamtin wegen nicht fristgerechter

  • FG Berlin-Brandenburg, 08.05.2014 - 10 K 14205/12

    Rückforderung von ohne nähere Überprüfung ausgezahlter Altersvorsorgezulage von

  • FG Köln, 08.03.2016 - 2 K 794/13

    Sachliche Bescheidung eines innerhalb der Antragsfrist gestellten zweiten

  • FG Berlin-Brandenburg, 04.12.2014 - 10 K 10266/13

    Kein Anspruch auf förmliche Festsetzung der vollständigen Altersvorsorgezulage

  • FG Hamburg, 14.02.2013 - 4 K 82/12

    Zolltarif: Wirksamkeit von verbindlichen Zolltarifauskünften

  • FG Köln, 24.06.2015 - 2 K 2466/12

    Anspruch eines in Großbritannien ansässigen Dienstleistungsunternehmens auf die

  • FG Berlin-Brandenburg, 04.12.2014 - 10 K 14309/12

    Altersvorsorgezulage 2007, 2008

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