Weitere Entscheidung unten: BFH, 25.03.2013

Rechtsprechung
   BFH, 17.04.2013 - VII B 41/12   

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https://dejure.org/2013,11613
BFH, 17.04.2013 - VII B 41/12 (https://dejure.org/2013,11613)
BFH, Entscheidung vom 17.04.2013 - VII B 41/12 (https://dejure.org/2013,11613)
BFH, Entscheidung vom 17. April 2013 - VII B 41/12 (https://dejure.org/2013,11613)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Die Prüfung nach dem SchwarzArbG ist keine Außenprüfung i.S. der AO

  • Bundesfinanzhof

    SchwarzArbG § 2 Abs 1, AO §§ 193 ff, AO §§ 210ff, AO § 193, AO § 210
    Die Prüfung nach dem SchwarzArbG ist keine Außenprüfung i.S. der AO

  • Bundesfinanzhof

    Die Prüfung nach dem SchwarzArbG ist keine Außenprüfung i.S. der AO

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 SchwarzArbG, §§ 193 ff AO, §§ 210ff AO, § 193 AO, § 210 AO
    Die Prüfung nach dem SchwarzArbG ist keine Außenprüfung i.S. der AO

  • IWW
  • rewis.io

    Die Prüfung nach dem SchwarzArbG ist keine Außenprüfung i.S. der AO

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Anforderungen an die Anordnung einer Außenprüfung mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Vorschriften über die Außenprüfung oder die Nachschau nicht auf die Prüfung der Erfüllung steuerlicher Pflichten nach dem SchwarzArbG anwendbar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Anforderungen an die Anordnung einer Außenprüfung mangels grundsätzlicher Bedeutung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2013, 1131
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 23.10.2012 - VII R 41/10

    Auskunftspflichtiger Auftraggeber im Sinne des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes

    Auszug aus BFH, 17.04.2013 - VII B 41/12
    NV: Die Rechtsfragen sind durch Urteil vom 23. Oktober 2012 VII R 41/10, BFHE 239, 10 geklärt.

    Denn sie ist durch Urteil des erkennenden Senats vom 23. Oktober 2012 VII R 41/10 (BFHE 239, 10) geklärt.

  • FG Münster, 26.09.2019 - 9 V 1280/19

    Verfahrensrecht - Zur Aussetzung der Vollziehung einer Prüfungsverfügung des

    Besondere Anforderungen an die Prüfungsanordnung stellt das Gesetz nicht (BFH-Beschluss vom 17.4.2013 - VII B 41/12, BFH/NV 2013, 1131).
  • BFH, 17.04.2013 - VII B 42/12

    Ort der Prüfung nach dem SchwarzArbG

    Deshalb hat der Senat die wegen der vermeintlich grundsätzlichen Bedeutung derselben Rechtsfrage eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde im Verfahren VII B 41/12 mit Beschluss vom 17. April 2013 zurückgewiesen.
  • FG Baden-Württemberg, 13.09.2022 - 11 V 1731/21

    Antrag auf vorläufige Feststellung der Nichtzugehörigkeit zu Betrieben der

    (1) Bei einer Kontrolle nach § 6b GSA Fleisch i.V.m. § 2 SchwarzArbG handelt es sich nicht um eine Außenprüfung im Sinne der §§ 193 ff. AO , weshalb die genannten Vorschriften der Abgabenordnung auf eine solche Prüfung nicht - auch nicht entsprechend (§ 22 SchwarzArbG ) - anzuwenden sind (BFH, Beschluss vom 17. April 2013 - VII B 41/12, BFH/NV 2013, 1131 und Urteil vom 23. Oktober 2012 - VII R 41/10, BFH/NV 2013, 282 ).
  • FG Hamburg, 12.12.2022 - 4 K 17/21

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage nach dem GSA Fleisch (juris-Abkürzung:

    Die Prüfung und Ahndung nach SchwarzArbG müssen überdies nicht vorher angekündigt werden (vgl. BFH, Beschluss vom 17. April 2013, VII B 41/12, BFH/NV 2013, 1131 und Urteil vom 23. Oktober 2012, VII R 41/10, BFH/NV 2013, 282; FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 4. November 2009, 7 K 7024/07, EFG 2010, 463; FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. September 2022, 11 V 1731/21, juris, Rn. 71).
  • FG Sachsen, 23.08.2018 - 4 V 1019/18

    Aussetzung der Vollziehung der Prüfungsverfügung der Zollverwaltung (hier:

    Besondere Anforderungen an die Prüfungsanordnung stellt das Gesetz nicht (BFH, Beschluss vom 17.04.2013 - VII B 41/12, BFH/NV 2013, 1131 ; FG Münster, Urteil vom 12.02.2014 - 6 K 2434/13 AO , EFG 2014, 864 ).
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Rechtsprechung
   BFH, 25.03.2013 - VII B 232/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,9630
BFH, 25.03.2013 - VII B 232/12 (https://dejure.org/2013,9630)
BFH, Entscheidung vom 25.03.2013 - VII B 232/12 (https://dejure.org/2013,9630)
BFH, Entscheidung vom 25. März 2013 - VII B 232/12 (https://dejure.org/2013,9630)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Tabaksteuerentstehung beim Schmuggel von Zigaretten in Privatfahrzeugen

  • openjur.de

    Tabaksteuerentstehung beim Schmuggel von Zigaretten in Privatfahrzeugen

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 76 Abs 1, TabStG § 23 Abs 1 S 1
    Tabaksteuerentstehung beim Schmuggel von Zigaretten in Privatfahrzeugen

  • Bundesfinanzhof

    Tabaksteuerentstehung beim Schmuggel von Zigaretten in Privatfahrzeugen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 76 Abs 1 FGO, § 23 Abs 1 S 1 TabStG
    Tabaksteuerentstehung beim Schmuggel von Zigaretten in Privatfahrzeugen

  • IWW
  • rewis.io

    Tabaksteuerentstehung beim Schmuggel von Zigaretten in Privatfahrzeugen

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    FGO § 115 Abs. 2
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Erhebung der Tabaksteuer gegen den Eigentümer eines Schmuggelfahrzeugs mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Entstehung von Tabaksteuer bei Verbringen unversteuerter Zigaretten in Privatfahrzeugen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zigarettenschmuggel im Privatfahrzeug - und die Tabaksteuer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2013, 1131
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 10.10.2007 - VII R 49/06

    Unkenntnis der Zusammensetzung einer LKW-Ladung schließt Schuldnerschaft für

    Auszug aus BFH, 25.03.2013 - VII B 232/12
    Von dem Sachverhalt, der der Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 10. Oktober 2007 VII R 49/06 (BFHE 218, 469, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2008, 85) zugrunde liegt, unterscheide sich der Streitfall dadurch, dass er, der Kläger, nicht strafrechtlich verurteilt worden sei und keine Ladung als LKW-Fahrer transportiert habe, die er habe kontrollieren und deren Transport habe verhindern können.

    Zu Recht hat das FG unter Hinweis auf das Senatsurteil in BFHE 218, 469, ZfZ 2008, 85 entschieden, der Kläger habe durch sein Handeln den Tatbestand des § 23 Abs. 1 Satz 1 TabStG erfüllt.

    Entgegen der Auffassung der Beschwerde lassen sich die Grundsätze, die der Senat in seiner Entscheidung in BFHE 218, 469, ZfZ 2008, 85 zur Auslegung der Vorgängervorschrift des § 19 TabStG a.F. aufgestellt hat, auch auf den Streitfall übertragen.

    Ausreichend ist vielmehr, dass die Zigaretten nach ihrem Verbringen im Steuergebiet zu gewerblichen Zwecken verwendet werden sollen (Senatsurteil in BFHE 218, 469, 476, ZfZ 2008, 85).

  • BFH, 20.04.1989 - IV R 299/83

    Freiberufliche (eigenverantwortliche) Tätigkeit von beratenden Bauingenieuren im

    Auszug aus BFH, 25.03.2013 - VII B 232/12
    Schließlich gehört zur ordnungsgemäßen Darlegung des Verfahrensfehlers mangelhafter Sachaufklärung nach ständiger Rechtsprechung auch der Vortrag, dass die nicht zureichende Aufklärung des Sachverhaltes und die Nichterhebung weiterer (angebotener) Beweise in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (vgl. BFH-Urteil vom 20. April 1989 IV R 299/83, BFHE 157, 106, BStBl II 1989, 727, und Senatsbeschluss vom 16. Dezember 2003 VII B 10/03, BFH/NV 2004, 529).
  • BFH, 18.12.1998 - VI B 215/98

    Aufhebung der Kindergeldfestsetzung bei Haushaltswechsel

    Auszug aus BFH, 25.03.2013 - VII B 232/12
    An der zu fordernden Klärungsbedürftigkeit fehlt es jedoch, wenn sich die Beantwortung der Rechtsfrage ohne weiteres aus dem klaren Wortlaut und Sinngehalt des Gesetzes ergibt oder die Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG in seiner Entscheidung getan hat, die Rechtslage also eindeutig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. Dezember 1998 VI B 215/98, BFHE 187, 559, BStBl II 1999, 231, und vom 31. Mai 2000 X B 111/99, BFH/NV 2000, 1461).
  • BFH, 04.05.1999 - IX B 38/99

    Eigennutzung i.S. des § 4 EigZulG

    Auszug aus BFH, 25.03.2013 - VII B 232/12
    Darüber hinaus ist eine Rechtsfrage auch dann nicht klärungsbedürftig, wenn sie durch die Rechtsprechung des BFH hinreichend geklärt ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar oder vorgetragen sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung dieser Frage durch den BFH geboten erscheinen lassen (BFH-Beschluss vom 4. Mai 1999 IX B 38/99, BFHE 188, 395, BStBl II 1999, 587).
  • BFH, 17.12.1999 - VII B 183/99

    Beweisantrag; Rügeverlust

    Auszug aus BFH, 25.03.2013 - VII B 232/12
    Das Übergehen eines Beweisantrages oder einer unvollständigen Zeugeneinvernahme kann deshalb im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde nicht mit der Verfahrensrüge angegriffen werden, wenn der in der maßgeblichen Verhandlung fachkundig vertretene Beteiligte, dem die Nichtbefolgung eines Beweisantrages oder die mangelhafte Sachaufklärung während der Zeugenbefragung erkennbar war, den Verfahrensverstoß nicht gerügt und damit auf die Wahrnehmung seiner Rechte verzichtet hat (vgl. Senatsbeschluss vom 17. Dezember 1999 VII B 183/99, BFH/NV 2000, 597).
  • BFH, 31.05.2000 - X B 111/99

    Wohneigentumsförderung; geerbter Miteigentumsanteil

    Auszug aus BFH, 25.03.2013 - VII B 232/12
    An der zu fordernden Klärungsbedürftigkeit fehlt es jedoch, wenn sich die Beantwortung der Rechtsfrage ohne weiteres aus dem klaren Wortlaut und Sinngehalt des Gesetzes ergibt oder die Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG in seiner Entscheidung getan hat, die Rechtslage also eindeutig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. Dezember 1998 VI B 215/98, BFHE 187, 559, BStBl II 1999, 231, und vom 31. Mai 2000 X B 111/99, BFH/NV 2000, 1461).
  • BFH, 28.08.2003 - VII B 71/03

    NZB: Darlegung von Zulassungsgründen

    Auszug aus BFH, 25.03.2013 - VII B 232/12
    a) Wird geltend gemacht, das FG hätte den Sachverhalt auch ohne entsprechenden Antrag des im Termin zur mündlichen Verhandlung anwesenden Prozessvertreters des Klägers von Amts wegen umfassender aufklären müssen, ist u.a. darzulegen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei der weiteren Sachaufklärung voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern eine weitere Aufklärung des Sachverhaltes auf der Grundlage des materiellen Rechtsstandpunktes des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. Senatsbeschluss vom 28. August 2003 VII B 71/03, BFH/NV 2004, 493, 494, m.w.N.).
  • BFH, 16.12.2003 - VII B 10/03

    NZB: Sachaufklärungspflicht, Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme

    Auszug aus BFH, 25.03.2013 - VII B 232/12
    Schließlich gehört zur ordnungsgemäßen Darlegung des Verfahrensfehlers mangelhafter Sachaufklärung nach ständiger Rechtsprechung auch der Vortrag, dass die nicht zureichende Aufklärung des Sachverhaltes und die Nichterhebung weiterer (angebotener) Beweise in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (vgl. BFH-Urteil vom 20. April 1989 IV R 299/83, BFHE 157, 106, BStBl II 1989, 727, und Senatsbeschluss vom 16. Dezember 2003 VII B 10/03, BFH/NV 2004, 529).
  • BFH, 12.05.2009 - VII B 266/08

    Geschäftsführerhaftung trotz Einsatzes sachverständiger Sanierungsexperten

    Auszug aus BFH, 25.03.2013 - VII B 232/12
    Fehler bei der Anwendung des materiellen Rechts im konkreten Einzelfall rechtfertigen für sich gesehen jedoch nicht die Zulassung der Revision (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Mai 2009 VII B 266/08, BFH/NV 2009, 1589, m.w.N.; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 24 und § 116 Rz 34, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 21.08.2013 - I B 60/12

    Minderung einer Rückstellung wegen künftiger Vorteile

    Denn die Rechtsfrage ist offensichtlich so zu beantworten, wie es das FG getan hat (vgl. Senatsbeschlüsse vom 20. Juni 2011 I B 108/10, BFH/NV 2011, 1924; vom 12. Dezember 2012 I B 27/12, BFH/NV 2013, 545; vom 25. März 2013 I B 26/12, BFH/NV 2013, 1061; BFH-Beschlüsse vom 25. März 2013 VII B 232/12, BFH/NV 2013, 1131; vom 13. Juni 2013 X B 232/12, BFH/NV 2013, 1416).
  • FG Hamburg, 19.01.2018 - 4 V 260/17

    Aussetzung der Vollziehung: Besitz an Tabakwaren im Tabaksteuerrecht

    Diese Bewertung steht nicht im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, nach der der Führer eines Fahrzeugs die Möglichkeit der Sachherrschaft über alle sich darin befindlichen Gegenstände hat (BFH, Urt. v. 25.03 2013, VII B 232/12, juris Rn. 6).

    Dies gilt selbst für Gegenstände, von deren Vorhandensein im Fahrzeug er keine Kenntnis hat (BFH, Urt. v. 25.03 2013, VII B 232/12, juris Rn. 6).

  • FG Bremen, 09.07.2020 - 1 K 89/17

    Rechtmäßige Heranziehung zur Tabaksteuer für geschmuggelte Zigaretten

    Dabei komme es auf den Zeitpunkt des Verbringens in das Steuergebiet an (vgl. BFH-Beschluss vom 25.03.2013 VII B 232/12, Rz. 6).
  • FG München, 15.09.2023 - 14 K 2480/22

    Kaffeesteuer

    Zwar kommt es - wie beim Begriff der "Beteiligung" - beim "Besitz" im Sinne des Verbrauchsteuerrechts auch nicht so sehr auf die subjektive Komponente des "Besitzwillens" an bestimmten Gegenständen an (z.B., wenn Besitz auch an Waren angenommen wird, von deren Existenz der Besitzer nichts wusste, vgl. EuGH-Urteil Commissioners for Her Majesty's Revenue and Customs (Agent innocent) vom 10. Juni 2021 - C-279/19, ECLI:EU:C:2021:473, Rn. 25; BFH-Beschluss vom 25. März 2013 - VII B 232/12, BFH/NV 2013, 1131, Rn. 6).
  • FG Sachsen, 05.12.2018 - 4 K 1008/14

    Zustellung deutscher Bescheide im Ausland durch Einschreiben mit Rückschein

    Danach hat der Führer eines Fahrzeugs die Möglichkeit der Sachherrschaft über sein Fahrzeug und alle in ihm befindlichen Gegenstände, somit auch über die im Fahrzeug versteckten Zigaretten, und zwar unabhängig davon, ob es sich bei dem Fahrzeug um einen PKW oder einen LKW handelt (vgl. BFH-Beschluss vom 25.03.2013 VII B 232/12, BFH/NV 2013, 1131 ; vgl. auch FG München, Beschluss vom 12.06.2012 14 V 592/12, Juris).
  • FG München, 25.05.2023 - 14 K 981/22

    Versender, Besitzer oder Verwender des Kaffees Steuerschuldner nach dem

    Zwar kommt es - wie beim Begriff der "Beteiligung"- beim "Besitz" im Sinne des Verbrauchsteuerrechts auch nicht so sehr auf die subjektive Komponente des "Besitzwillens" an bestimmten Gegenständen an (z.B., wenn Besitz auch an Waren angenommen wird, von deren Existenz der Besitzer nichts wusste, vgl. EuGH-Urteil Commissioners for Her Majesty's Revenue and Customs (Agent innocent) vom 10. Juni 2021 - C-279/19, EU:C:2021:473, Rn. 25; BFH-Beschluss vom 25. März 2013 - VII B 232/12, BFH/NV 2013, 1131 , Rn. 6).
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