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   BFH, 08.05.2013 - III B 140/12   

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https://dejure.org/2013,13088
BFH, 08.05.2013 - III B 140/12 (https://dejure.org/2013,13088)
BFH, Entscheidung vom 08.05.2013 - III B 140/12 (https://dejure.org/2013,13088)
BFH, Entscheidung vom 08. Mai 2013 - III B 140/12 (https://dejure.org/2013,13088)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz und einer Verletzung der Sachaufklärungspflicht

  • openjur.de

    Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz und einer Verletzung der Sachaufklärungspflicht

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 3 S 3, FGO § 76 Abs 1, AEUV Art 45
    Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz und einer Verletzung der Sachaufklärungspflicht

  • Bundesfinanzhof

    Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz und einer Verletzung der Sachaufklärungspflicht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO, § 76 Abs 1 FGO, Art 45 AEUV
    Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz und einer Verletzung der Sachaufklärungspflicht

  • rewis.io

    Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz und einer Verletzung der Sachaufklärungspflicht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Bewilligung von Kindergeld zu Gunsten eines polnischen Staatsangehörigen mangels Darlegung von Zulassungsgründen

  • datenbank.nwb.de

    Ordnungsgemäße Darlegung einer Divergenz; Verletzung der Sachaufklärungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erfolgsaussichten einer Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Bewilligung von Kindergeld zu Gunsten eines polnischen Staatsangehörigen bei nicht schlüssiger Darlegung von Zulassungsgründen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2013, 1248
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 21.10.2010 - III R 35/10

    EuGH-Vorlage zur Kindergeldberechtigung von polnischen Staatsangehörigen, die als

    Auszug aus BFH, 08.05.2013 - III B 140/12
    Vielmehr führt der Kläger zum einen bereits selbst aus, dass in den von ihm benannten, beim BFH geführten Verfahren III R 5/09 und III R 35/10 weder das Ausgangs- noch das Rechtsmittelgericht überhaupt Ausführungen zur Anwendbarkeit des § 62 Abs. 1 EStG gemacht hätten.

    Wie vom Kläger ausgeführt, ist der Senat in seinen beiden Vorabentscheidungsersuchen vom 21. Oktober 2010 III R 5/09 (BFHE 231, 183) und III R 35/10 (BFHE 231, 194) an den Gerichtshof der Europäischen Union auf die Frage der Freizügigkeitsberechtigung nicht eingegangen.

  • BFH, 21.10.2010 - III R 5/09

    EuGH-Vorlage zur Kindergeldberechtigung von polnischen Staatsangehörigen, die als

    Auszug aus BFH, 08.05.2013 - III B 140/12
    Vielmehr führt der Kläger zum einen bereits selbst aus, dass in den von ihm benannten, beim BFH geführten Verfahren III R 5/09 und III R 35/10 weder das Ausgangs- noch das Rechtsmittelgericht überhaupt Ausführungen zur Anwendbarkeit des § 62 Abs. 1 EStG gemacht hätten.

    Wie vom Kläger ausgeführt, ist der Senat in seinen beiden Vorabentscheidungsersuchen vom 21. Oktober 2010 III R 5/09 (BFHE 231, 183) und III R 35/10 (BFHE 231, 194) an den Gerichtshof der Europäischen Union auf die Frage der Freizügigkeitsberechtigung nicht eingegangen.

  • BFH, 07.04.2011 - III R 89/08

    Kindergeldanspruch eines in Polen wohnenden und im Inland arbeitenden

    Auszug aus BFH, 08.05.2013 - III B 140/12
    Zum anderen hat der Kläger auch aus dem darüber hinaus angeführten Urteil des erkennenden Senats (vom 7. April 2011 III R 89/08, BFH/NV 2011, 1324) keinen von der angegriffenen FG-Entscheidung abweichenden Rechtssatz herausgearbeitet.

    In dem vom Kläger benannten Senatsurteil in BFH/NV 2011, 1324 spielte die Frage, ob polnische Staatsangehörige, die sich als Arbeitnehmer im Inland aufhalten, bereits im Zeitraum von Mai 2004 bis einschließlich April 2011 als freizügigkeitsberechtigte Ausländer anzusehen sind, schon deshalb keine Rolle, weil der Kläger in dem dort entschiedenen Fall auch die deutsche Staatsangehörigkeit besaß.

  • BFH, 22.10.2003 - III B 14/03

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Fehlen von Urteilsgründen

    Auszug aus BFH, 08.05.2013 - III B 140/12
    Vor allem sind, sofern zu dem Problemkreis Rechtsprechung und Äußerungen im Fachschrifttum vorhanden sind, eine grundlegende Auseinandersetzung damit sowie eine Erörterung geboten, warum durch diese Entscheidungen die Rechtsfrage noch nicht als geklärt anzusehen ist bzw. weshalb sie ggf. einer weiteren oder erneuten Klärung bedarf (z.B. Senatsbeschluss vom 22. Oktober 2003 III B 14/03, BFH/NV 2004, 224).
  • BFH, 18.03.2004 - VII B 53/03

    Gundsätzliche Bedeutung; kumulative Urteilsbegründung

    Auszug aus BFH, 08.05.2013 - III B 140/12
    a) Soweit der Kläger mangelnde Sachaufklärung rügt (§ 76 Abs. 1 FGO), wären für eine schlüssige Verfahrensrüge Ausführungen dazu erforderlich gewesen, welche Tatsachen das FG hätte aufklären müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung voraussichtlich ergeben hätten, inwiefern eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können und aus welchen Gründen sich dem FG unter Berücksichtigung seines Rechtsstandpunkts die Notwendigkeit einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts hätte aufdrängen müssen (ständige BFH-Rechtsprechung, z.B. Beschlüsse vom 18. März 2004 VII B 53/03, BFH/NV 2004, 978; vom 28. Juli 2004 IX B 136/03, BFH/NV 2005, 43, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 28.07.2004 - IX B 136/03

    Vorfälligkeitsentschädigung; Grundstücksverkauf

    Auszug aus BFH, 08.05.2013 - III B 140/12
    a) Soweit der Kläger mangelnde Sachaufklärung rügt (§ 76 Abs. 1 FGO), wären für eine schlüssige Verfahrensrüge Ausführungen dazu erforderlich gewesen, welche Tatsachen das FG hätte aufklären müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung voraussichtlich ergeben hätten, inwiefern eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können und aus welchen Gründen sich dem FG unter Berücksichtigung seines Rechtsstandpunkts die Notwendigkeit einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts hätte aufdrängen müssen (ständige BFH-Rechtsprechung, z.B. Beschlüsse vom 18. März 2004 VII B 53/03, BFH/NV 2004, 978; vom 28. Juli 2004 IX B 136/03, BFH/NV 2005, 43, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 31.03.2010 - IV B 131/08

    Zeitpunkt der Bilanzierung nicht rückzahlbarer öffentlicher Zuwendungen beim

    Auszug aus BFH, 08.05.2013 - III B 140/12
    a) Die Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung setzt voraus, dass das FG in einer Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen Gerichts abgewichen ist, dass dabei über dieselbe Rechtsfrage entschieden wurde und diese für beide Entscheidungen rechtserheblich war, dass die Entscheidungen zu gleichen oder vergleichbaren Sachverhalten ergangen sind, dass die abweichend beantwortete Rechtsfrage im Revisionsverfahren geklärt werden kann und dass eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Wahrung der Rechtseinheit erforderlich ist (z.B. BFH-Beschluss vom 31. März 2010 IV B 131/08, BFH/NV 2010, 1487).
  • BFH, 11.03.2011 - III B 76/10

    Währungsumrechnung bei Familienleistungen nach Schweizer Recht

    Auszug aus BFH, 08.05.2013 - III B 140/12
    Zur schlüssigen Darlegung einer solchen Abweichungsrüge muss der Beschwerdeführer u.a. tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen FG-Urteil einerseits und aus den behaupteten, mit Datum sowie Aktenzeichen und/oder Fundstelle bezeichneten Divergenzentscheidungen andererseits herausarbeiten und einander gegenüberstellen, um so die behauptete Abweichung zu verdeutlichen (z.B. Senatsbeschluss vom 11. März 2011 III B 76/10, BFH/NV 2011, 981).
  • BFH, 02.09.2011 - III B 9/10

    Anwendung einer Definition aus der Datenbank "Wikipedia" - Keine grundsätzliche

    Auszug aus BFH, 08.05.2013 - III B 140/12
    Mit der Rüge einer vermeintlich fehlerhaften Rechtsanwendung (Tatsachen- bzw. Beweiswürdigung) lässt sich jedoch die Zulassung der Revision grundsätzlich nicht erreichen (z.B. Senatsbeschluss vom 2. September 2011 III B 9/10, BFH/NV 2012, 65, m.w.N.).
  • BFH, 30.01.2012 - III B 153/11

    Änderungen von Kindergeldbescheiden wegen Überschreitung des Grenzbetrags nach §

    Auszug aus BFH, 08.05.2013 - III B 140/12
    Dieser Zulassungsgrund stellt einen Spezialfall der grundsätzlichen Bedeutung i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO dar und setzt daher ebenfalls die Darlegung einer klärungsbedürftigen und klärbaren Rechtsfrage voraus (Senatsbeschluss vom 30. Januar 2012 III B 153/11, BFH/NV 2012, 705, m.w.N.).
  • BFH, 31.10.2018 - III B 77/18

    Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit nach Eröffnung der Insolvenz

    a) Die Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung setzt voraus, dass das FG in einer Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen Gerichts abgewichen ist, dass dabei über dieselbe Rechtsfrage entschieden wurde und diese für beide Entscheidungen rechtserheblich war, dass die Entscheidungen zu gleichen oder vergleichbaren Sachverhalten ergangen sind, dass die abweichend beantwortete Rechtsfrage im Revisionsverfahren geklärt werden kann und dass eine Entscheidung des BFH zur Wahrung der Rechtseinheit erforderlich ist (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 8. Mai 2013 III B 140/12, BFH/NV 2013, 1248).
  • BFH, 30.07.2013 - IV B 107/12

    Verfahrensmangel bei einer nicht mit Gründen versehenen Entscheidung -

    Vor allem sind, sofern zu dem Problemkreis Rechtsprechung und Äußerungen im Fachschrifttum vorhanden sind, eine grundlegende Auseinandersetzung damit sowie eine Erörterung geboten, warum durch diese Entscheidungen die Rechtsfrage noch nicht als geklärt anzusehen ist bzw. weshalb sie ggf. einer weiteren oder erneuten Klärung bedarf (z.B. BFH-Beschlüsse vom 22. Oktober 2003 III B 14/03, BFH/NV 2004, 224; vom 22. März 2012 IV B 97/11, BFH/NV 2012, 1159; vom 8. Mai 2013 III B 140/12, BFH/NV 2013, 1248).

    Insbesondere ist nicht erkennbar, inwieweit sich dem FG unter Berücksichtigung seines Rechtsstandpunkts die Notwendigkeit einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts (§ 76 Abs. 1 FGO) hätte aufdrängen müssen (vgl. z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2013, 1248).

  • BFH, 24.03.2016 - IX B 6/15

    Zeitpunkt der Berücksichtigung eines Auflösungsverlusts nach § 17 EStG

    a) Die Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung setzt voraus, dass das Finanzgericht (FG) in einer Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen Gerichts abgewichen ist, dass dabei über dieselbe Rechtsfrage entschieden wurde und diese für beide Entscheidungen rechtserheblich war, dass die Entscheidungen zu gleichen oder vergleichbaren Sachverhalten ergangen sind, dass die abweichend beantwortete Rechtsfrage im Revisionsverfahren geklärt werden kann und dass eine Entscheidung des BFH zur Wahrung der Rechtseinheit erforderlich ist (vgl. BFH-Beschluss vom 8. Mai 2013 III B 140/12, BFH/NV 2013, 1248).
  • BFH, 29.05.2018 - IX B 106/17

    Divergenz, Nutzung zu eigenen Wohnzwecken

    a) Die Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung setzt voraus, dass das Finanzgericht (FG) in einer Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen Gerichts abgewichen ist, dass dabei über dieselbe Rechtsfrage entschieden wurde und diese für beide Entscheidungen rechtserheblich war, dass die Entscheidungen zu gleichen oder vergleichbaren Sachverhalten ergangen sind, dass die abweichend beantwortete Rechtsfrage im Revisionsverfahren geklärt werden kann und dass eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Wahrung der Rechtseinheit erforderlich ist (vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 8. Mai 2013 III B 140/12, BFH/NV 2013, 1248).
  • BFH, 19.02.2021 - IX B 34/20

    Revisionszulassung wegen Fortbildung des Rechts, Divergenz

    a) Die Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung setzt voraus, dass das FG in einer Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen Gerichts abgewichen ist, dass dabei über dieselbe Rechtsfrage entschieden wurde und diese für beide Entscheidungen rechtserheblich war, dass die Entscheidungen zu gleichen oder vergleichbaren Sachverhalten ergangen sind, dass die abweichend beantwortete Rechtsfrage im Revisionsverfahren geklärt werden kann und dass eine Entscheidung des BFH zur Wahrung der Rechtseinheit erforderlich ist (vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 08.05.2013 - III B 140/12, BFH/NV 2013, 1248, unter II.1.a, Rz 8).
  • BFH, 08.08.2013 - II B 3/13

    Voraussetzungen der Verfahrensunterbrechung bei Bestellung eines vorläufigen

    Es muss also dargelegt werden, dass das FG seiner Entscheidung einen tragenden abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der von einem ebenfalls tragenden abstrakten Rechtssatz in der Entscheidung eines anderen Gerichts abweicht (BFH-Beschlüsse vom 7. Februar 2013 I B 82/12, BFH/NV 2013, 1237, Rz 3; vom 25. April 2013 III B 111/12, BFH/NV 2013, 1244, Rz 7; vom 8. Mai 2013 III B 140/12, BFH/NV 2013, 1248, Rz 8, und vom 14. Mai 2013 X B 184/12, BFH/NV 2013, 1257, Rz 15).
  • BFH, 16.08.2013 - III B 144/12

    Schallschutzwand als Betriebsvorrichtung - Keine Revisionszulassung wegen

    Die Beschwerde des Beklagten und Beschwerdeführers (Finanzamt --FA--) ist bei erheblichen Bedenken hinsichtlich ihrer Zulässigkeit (zu den Darlegungsanforderungen siehe nur Senatsbeschluss vom 8. Mai 2013 III B 140/12, BFH/NV 2013, 1248) jedenfalls unbegründet und daher durch Beschluss zurückzuweisen (§ 116 Abs. 5 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung --FGO--).
  • BFH, 23.10.2019 - IX B 20/19

    Nichtzulassungsbeschwerde: Divergenz, Verfahrensmangel

    a) Die Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung setzt voraus, dass das Finanzgericht (FG) in einer Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen Gerichts abgewichen ist, dass dabei über dieselbe Rechtsfrage entschieden wurde und diese für beide Entscheidungen rechtserheblich war, dass die Entscheidungen zu gleichen oder vergleichbaren Sachverhalten ergangen sind, dass die abweichend beantwortete Rechtsfrage im Revisionsverfahren geklärt werden kann und dass eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Wahrung der Rechtseinheit erforderlich ist (vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 08.05.2013 - III B 140/12, BFH/NV 2013, 1248, Rz 8).
  • BFH, 27.10.2017 - IX B 90/17

    Nichtzulassungsbeschwerde - Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

    Die Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung setzt voraus, dass das Finanzgericht (FG) in einer Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen Gerichts abgewichen ist, dass dabei über dieselbe Rechtsfrage entschieden wurde und diese für beide Entscheidungen rechtserheblich war, dass die Entscheidungen zu gleichen oder vergleichbaren Sachverhalten ergangen sind, dass die abweichend beantwortete Rechtsfrage im Revisionsverfahren geklärt werden kann und dass eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Wahrung der Rechtseinheit erforderlich ist (vgl. BFH-Beschluss vom 8. Mai 2013 III B 140/12, BFH/NV 2013, 1248).
  • BFH, 05.03.2014 - V B 14/13

    Zum Gutglaubensschutz beim Vorsteuerabzug

    Dabei sind tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen FG-Urteil einerseits und aus der Divergenzentscheidung andererseits einander gegenüberzustellen, um so die behauptete Abweichung zu verdeutlichen (z.B. BFH-Beschluss vom 8. Mai 2013 III B 140/12, BFH/NV 2013, 1248).
  • BFH, 10.07.2015 - IX B 34/15

    Anforderung an die Darlegung einer Divergenz

  • BFH, 12.02.2014 - V B 100/13

    Anforderungen an umsatzsteuerfreie Heilbehandlung

  • BFH, 04.09.2017 - IX B 34/17

    Nichtzulassungsbeschwerde: Fortbildung des Rechts - qualifizierte

  • BFH, 13.04.2017 - IX B 22/17

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung;

  • BFH, 11.03.2014 - V B 30/13

    Divergenz zu Entscheidungen der Arbeit- und Sozialgerichte in Fragen der

  • BFH, 01.08.2017 - IX B 26/17

    Berücksichtigung eines Auflösungsverlusts

  • BFH, 21.02.2019 - III B 34/18

    Neuherstellung eines Gebäudes im Investitionszulagenrecht

  • BFH, 23.10.2019 - IX B 47/19

    Nichtzulassungsbeschwerde: Divergenz

  • BFH, 19.12.2018 - IX B 142/17

    Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; Verfahrensfehler

  • BFH, 25.06.2018 - IX B 138/17

    Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; Verfahrensmangel wegen

  • BFH, 29.05.2018 - IX B 122/17

    Grundsätzliche Bedeutung, Fortbildung des Rechts, Divergenz, Verfahrensmangel bei

  • BFH, 28.08.2018 - IX B 143/17

    Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

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