Rechtsprechung
   BFH, 17.05.2013 - III B 121/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,16547
BFH, 17.05.2013 - III B 121/12 (https://dejure.org/2013,16547)
BFH, Entscheidung vom 17.05.2013 - III B 121/12 (https://dejure.org/2013,16547)
BFH, Entscheidung vom 17. Mai 2013 - III B 121/12 (https://dejure.org/2013,16547)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,16547) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Kindergeldanspruch: Beibehaltung des inländischen Wohnsitzes bei Fortzug mit der Familie wegen Berufstätigkeit im Ausland

  • openjur.de

    Kindergeldanspruch: Beibehaltung des inländischen Wohnsitzes bei Fortzug mit der Familie wegen Berufstätigkeit im Ausland

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 3 S 3, AO § 8, EStG § 63 Abs 1 S 3
    Kindergeldanspruch: Beibehaltung des inländischen Wohnsitzes bei Fortzug mit der Familie wegen Berufstätigkeit im Ausland

  • Bundesfinanzhof

    Kindergeldanspruch: Beibehaltung des inländischen Wohnsitzes bei Fortzug mit der Familie wegen Berufstätigkeit im Ausland

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO, § 8 AO, § 63 Abs 1 S 3 EStG 2009
    Kindergeldanspruch: Beibehaltung des inländischen Wohnsitzes bei Fortzug mit der Familie wegen Berufstätigkeit im Ausland

  • rewis.io

    Kindergeldanspruch: Beibehaltung des inländischen Wohnsitzes bei Fortzug mit der Familie wegen Berufstätigkeit im Ausland

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Kindergeldberechtigung bei Tätigkeit im Ausland aufgrund einer befristeten Arbeitnehmerentsendung mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Kindergeldanspruch: Keine Beibehaltung des inländischen Wohnsitzes bei einem auf mehr als ein Jahr angelegten Auslandsaufenthalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen für eine Aufgabe des inländischen Wohnsitzes eines Kindes durch einen längerfristigen Auslandsaufenthalt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2013, 1381
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 20.11.2008 - III R 53/05

    Kindergeldrückforderung wegen Aufgabe des Inlandswohnsitzes - Bindung an die

    Auszug aus BFH, 17.05.2013 - III B 121/12
    Danach wird bei einem auf mehr als ein Jahr angelegten Auslandsaufenthalt ein inländischer Wohnsitz durch kurzzeitige Besuche und sonstige kurzfristige Aufenthalte zu Urlaubszwecken, Berufszwecken oder familiären Zwecken, die nicht einem Aufenthalt mit Wohncharakter gleichkommen, nicht beibehalten oder begründet (vgl. z.B. Senatsurteil vom 20. November 2008 III R 53/05, BFH/NV 2009, 564).
  • BFH, 15.05.2009 - III B 209/08

    Kindergeld nach Versetzung ins Ausland: von den Eltern abweichender Wohnsitz

    Auszug aus BFH, 17.05.2013 - III B 121/12
    Lebt ein ins Ausland versetzter Deutscher dort mit seiner Familie, zwingt dies nicht zu der Annahme, dass sein inländischer Wohnsitz auch Wohnsitz der Kinder ist (z.B. Senatsbeschluss vom 15. Mai 2009 III B 209/08, BFH/NV 2009, 1630).
  • BFH, 08.03.2010 - III B 123/09

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei Divergenzrüge

    Auszug aus BFH, 17.05.2013 - III B 121/12
    Im Übrigen begründet das Fehlen einer Entscheidung des BFH zu der konkreten Fallgestaltung weder einen Klärungsbedarf noch das erforderliche Allgemeininteresse (z.B. Senatsbeschluss vom 8. März 2010 III B 123/09, BFH/NV 2010, 1288).
  • BFH, 27.08.2010 - III B 30/09

    Kindergeldschädlicher Auslandswohnsitz von minderjährigen Kindern

    Auszug aus BFH, 17.05.2013 - III B 121/12
    Auch hat der BFH bereits entschieden, dass hinsichtlich der Frage, ob durch einen längeren Auslandsaufenthalt eines Kindes der inländische Wohnsitz aufgegeben wird bzw. unter welchen Umständen ein inländischer Wohnsitz neu begründet wird, in die Gesamtwürdigung der tatsächlichen Umstände einzubeziehen ist, wie oft und wie lange sich das Kind zwischenzeitlich im Inland aufgehalten hat (z.B. Senatsbeschluss vom 27. August 2010 III B 30/09, BFH/NV 2010, 2272, m.w.N.).
  • BFH, 29.08.2011 - III B 110/10

    Verzicht auf mündliche Verhandlung zugleich Verzicht auf Zeugeneinvernahme -

    Auszug aus BFH, 17.05.2013 - III B 121/12
    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn die Rechtsfrage anhand der gesetzlichen Grundlagen und der bereits vorliegenden Rechtsprechung beantwortet werden kann und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung der Rechtsfrage durch den Bundesfinanzhof (BFH) geboten erscheinen lassen (z.B. Senatsbeschluss vom 29. August 2011 III B 110/10, BFH/NV 2011, 2100).
  • BFH, 14.10.2011 - III B 202/10

    Beibehaltung eines inländischen Wohnsitzes bei Fortzug mit der Familie wegen

    Auszug aus BFH, 17.05.2013 - III B 121/12
    Die Tatsachen- bzw. Sachverhaltswürdigungen des Finanzgerichts (FG) sowie Schlussfolgerungen tatsächlicher Art sind jedoch nach § 118 Abs. 2 FGO einer Nachprüfung durch den BFH entzogen, sofern nicht Verstöße gegen die Verfahrensordnung, gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze zu beanstanden sind (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2011 III B 202/10, BFH/NV 2012, 226; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 118 Rz 30).
  • BFH, 14.12.2011 - X B 85/11

    Grundsätzliche Bedeutung: Klärungsfähigkeit - verspätetes Umformulieren der

    Auszug aus BFH, 17.05.2013 - III B 121/12
    Eine Ausnahme hiervon kommt nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO nur dann in Betracht, wenn das angefochtene Urteil derart schwerwiegende Fehler bei der Auslegung des revisiblen Rechts aufweist, dass die Entscheidung des FG "objektiv willkürlich" erscheint oder auf sachfremden Erwägungen beruht und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist (z.B. BFH-Beschluss vom 14. Dezember 2011 X B 85/11, BFH/NV 2012, 749).
  • BFH, 05.01.2012 - III B 42/11

    Grundsätzliche Bedeutung in Bezug auf Klagebefugnis des Ehegatten eines

    Auszug aus BFH, 17.05.2013 - III B 121/12
    Bei einem ins Ausland entsandten Arbeitnehmer gelten insoweit keine anderen Maßstäbe (Senatsbeschluss vom 5. Januar 2012 III B 42/11, BFH/NV 2012, 978).
  • BFH, 23.02.2012 - X B 91/11

    Darlegungserfordernisse bei behaupteter Verletzung der Sachaufklärungspflicht und

    Auszug aus BFH, 17.05.2013 - III B 121/12
    aa) Eine schlüssige Rüge, das FG habe gegen seine Verpflichtung zur Sachverhaltsaufklärung --auch ohne entsprechenden Beweisantritt seitens des Beschwerdeführers-- verstoßen (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO), erfordert die Darlegung, zu welchen konkreten Tatsachen weitere Ermittlungen geboten waren, welche Beweise zu welchem Beweisthema das FG von Amts wegen hätte erheben müssen, aus welchen Gründen sich ihm die Notwendigkeit einer weiteren Sachverhaltsaufklärung oder einer Beweiserhebung auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung oder Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern die unterlassene Ermittlungsmaßnahme oder Beweiserhebung auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 23. Februar 2012 X B 91/11, BFH/NV 2012, 1150, m.w.N.; Gräber/Ruban, a.a.O., § 120 Rz 69, 70, m.w.N.).
  • BFH, 21.01.2013 - III B 167/11

    Nichtzulassungsbeschwerde; Zulassung wegen Divergenz

    Auszug aus BFH, 17.05.2013 - III B 121/12
    Fehler in der Anwendung des materiellen Rechts im konkreten Einzelfall --so sie denn vorliegen-- rechtfertigen für sich genommen nicht die Zulassung der Revision (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 21. Januar 2013 III B 167/11, BFH/NV 2013, 754; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 24 und § 116 Rz 34).
  • FG Niedersachsen, 17.01.2017 - 8 K 50/16

    Wohnsitzstatus eines ins Ausland entsendeten Arbeitnehmers im Rahmen der

    Bei einem ins Ausland entsandten Arbeitnehmer gelten insoweit keine anderen Maßstäbe (BFH-Beschluss vom 5. Januar 2012 III B 42/11, BFH/NV 2012, 978; BFH-Beschluss vom 17. Mai 2013 III B 121/12, BFH/NV 2013, 1381).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.10.2019 - L 11 EG 4204/18

    Kein Anspruch auf Elterngeld bei einer Wohnsitzverlegung in das Ausland trotz

    Ebenso sieht dies bei Überschreiten der Jahresgrenze die ständige steuerrechtliche Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (vgl zum Wohnsitzbegriff des § 8 der Abgabenordnung BFH 23.11.2000, VI R 107/99, BFHE 193, 558, DStZ 2001, 243, juris Rn 20 unter Hinweis auf die zitierte BSG-Rechtsprechung BSG SozR 3-5870 § 2 Nr. 36; BFH 20.11.2008, III R 53/05, FamRZ 2009, 602; 14.10.2011, III B 202/10, BFH/NV 2012, 226: "Bei einem auf mehr als ein Jahr angelegten Auslandsaufenthalt wird ein inländischer Wohnsitz durch kurzzeitige Besuche und sonstige kurzfristige Aufenthalte zu Urlaubs-, Berufs- oder familiären Zwecken nicht beibehalten"; ausdrücklich bestätigt durch BFH 05.01.2012, III B 42/11, BFH/NV 2012, 978 und BFH 17.05.2013, III B 121/12, BFH/NV 2013, 1381).
  • FG Baden-Württemberg, 23.10.2023 - 10 K 309/22

    Rückforderung von Kindergeld bei Auslandsentsendung und Nichtbeibehaltung des

    Bei einem ins Ausland entsandten Arbeitnehmer gelten insoweit keine anderen Maßstäbe (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2012, 978; vom 17. Mai 2013 III B 121/12, BFH/NV 2013, 1381; Niedersächsisches Finanzgericht -FG-, Urteil vom 17. Januar 2017 8 K 50/16, Entscheidungen der FG -EFG- 2017, 544).
  • FG Hamburg, 18.06.2014 - 1 K 134/12

    Einkommensteuer: Unbeschränkte Steuerpflicht: Inländischer Wohnsitz bei längerem

    Unter Heranziehung der neueren Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteil vom 20.11.2008 III R 53/05, BFH/NV 2009, 564; Beschluss vom 17.05.2013 III B 121/12, BFH/NV 2013, 1381) begründet bei einem ins Ausland versetzten Arbeitnehmer die Beibehaltung einer eingerichteten Wohnung im Inland nicht mehr eine Vermutung für das Fortbestehen eines inländischen Wohnsitzes (so in BFH Beschluss vom 27.09.1999 I B 83/98, BFH/NV 2000, 673).
  • FG Bremen, 08.12.2016 - 3 K 59/15

    Rechtmäßige RÜckforderung von Kindergeld aufgrund eines zwischenzeitlichen

    Lebt ein im Ausland berufstätiger Elternteil dort mit seinem Kind, zwingt dies nicht zu der Annahme, dass sein von den Finanzbehörden angenommener inländischer Wohnsitz auch Wohnsitz des Kindes ist (vgl. BFH-Beschluss vom 17. Mai 2013 III B 121/12, BFH/NV 2013, 1381 , [...] Rz 5 m.w.N.).
  • FG Bremen, 01.08.2016 - 3 K 30/16

    Notwendigkeit eines Wohnsitzes oder eines gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes in

    Lebt ein im Ausland berufstätiger Elternteil dort mit seinem Kind, zwingt dies nicht zu der Annahme, dass sein von den Finanzbehörden angenommener inländischer Wohnsitz auch Wohnsitz des Kindes ist (vgl. BFH-Beschluss vom 17. Mai 2013 III B 121/12, BFH/NV 2013, 1381, [...] Rz 5 m.w.N.).
  • BFH, 12.02.2014 - V B 39/13

    Rüge der örtlichen Unzuständigkeit des Bundesamtes für Zentrale Dienste in

    In der Antwort auf die Frage, ob durch einen längeren Auslandsaufenthalt eines Kindes der inländische Wohnsitz aufgegeben wird, handelt es sich um eine Gesamtwürdigung der tatsächlichen Umstände, bei der u.a. zu berücksichtigen ist, wie oft und wie lange sich das Kind zwischenzeitlich im Inland aufgehalten hat (BFH-Beschluss vom 17. Mai 2013 III B 121/12, BFH/NV 2013, 1381).
  • FG Sachsen-Anhalt, 01.03.2022 - 5 K 1350/15

    Unbeschränkte Steuerpflicht - Beibehaltung eines inländischen Wohnsitzes bei

  • FG Hessen, 03.03.2022 - 3 K 673/21

    Festsetzung von Kindergeld für ein volljähriges Kind durch Begründen eines

  • LSG Hessen, 24.01.2020 - L 5 EG 10/18

    Kein Anspruch auf Elterngeld bei fehlendem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt

  • FG Münster, 25.08.2020 - 1 K 383/20

    Anspruch auf Kindergeld bei Studium im Ausland

  • FG Bremen, 07.03.2023 - 2 K 27/21

    Klage gegen die Ablehnung eines Antrag auf Festsetzung von Kindergeld

  • FG Hessen, 19.12.2022 - 8 K 1775/19

    Abgrenzung des inländischen Wohnsitzes eines volljährigen Kindes im Elternhaus

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht