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   BFH, 14.05.2013 - I R 6/12   

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https://dejure.org/2013,23724
BFH, 14.05.2013 - I R 6/12 (https://dejure.org/2013,23724)
BFH, Entscheidung vom 14.05.2013 - I R 6/12 (https://dejure.org/2013,23724)
BFH, Entscheidung vom 14. Mai 2013 - I R 6/12 (https://dejure.org/2013,23724)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Zuwendung an Unterstützungskassen - Schriftformerfordernis - Eindeutigkeit der Zusage

  • openjur.de

    Zuwendung an Unterstützungskassen; Schriftformerfordernis; Eindeutigkeit der Zusage

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 4d Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst b S 2, BetrAVG § 1b, BetrAVG § 2, EStG § 4b Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 6a Abs 1 Nr 3
    Zuwendung an Unterstützungskassen - Schriftformerfordernis - Eindeutigkeit der Zusage

  • Bundesfinanzhof

    Zuwendung an Unterstützungskassen - Schriftformerfordernis - Eindeutigkeit der Zusage

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4d Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst b S 2 EStG 2002, § 1b BetrAVG, § 2 BetrAVG, § 4b Abs 1 S 1 Nr 2 EStG 2002, § 6a Abs 1 Nr 3 EStG 1997
    Zuwendung an Unterstützungskassen - Schriftformerfordernis - Eindeutigkeit der Zusage

  • IWW
  • rewis.io

    Zuwendung an Unterstützungskassen - Schriftformerfordernis - Eindeutigkeit der Zusage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 2002 § 4d Abs. 1 S. 1 Nr. 1 lit. b

  • rechtsportal.de

    EStG § 2002 § 4d Abs. 1 S. 1 Nr. 1 lit. b
    Zuwendung an Unterstützungskassen

  • datenbank.nwb.de

    Wahrung des Schriftformerfordernisses des § 4d Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b Satz 2 EStG; Betriebsausgabenabzug für Zuwendungen an Unterstützungskasse trotz Widerrufsvorbehalte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zuwendung an Unterstützungskassen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2013, 1817
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 19.06.2007 - VIII R 100/04

    Betragsmäßige Begrenzung der jährlichen Zuwendungen an Unterstützungskassen nach

    Auszug aus BFH, 14.05.2013 - I R 6/12
    Da § 4d EStG 2002 einerseits die betriebliche Altersversorgung über Unterstützungskassen fördern, andererseits aber insbesondere durch die in der Vorschrift genannten Höchstgrenzen Gewinnverlagerungen und Gewinnabsaugungen seitens des Trägerunternehmens vorbeugen will (BFH-Urteile vom 19. Juni 2007 VIII R 100/04, BFHE 218, 236, BStBl II 2007, 930; vom 29. Januar 2003 XI R 10/02, BFHE 202, 65, BStBl II 2003, 599, jeweils m.w.N.), dient das Schriftlichkeitsgebot in § 4d Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b Satz 2 Halbsatz 1 EStG 2002 dazu, den Finanzbehörden die Überprüfung des Kreises der begünstigten Leistungsanwärter zu erleichtern (BTDrucks 13/901, S. 130; zu § 6a Abs. 1 Nr. 3 EStG s. Senatsurteil vom 12. Oktober 2010 I R 17, 18/10, BFH/NV 2011, 452).

    Entsprechend seinem Zweck, den steuerlichen Nachweis des Anwärterkreises zu erleichtern, hat der Gesetzgeber mit der Regelung des § 4d Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b Satz 2 Halbsatz 1 EStG 2002 vielmehr zugleich auch klargestellt, dass die Versorgungszusage eindeutig bestimmt sein muss (BFH-Urteile in BFHE 218, 236, BStBl II 2007, 930; in BFHE 202, 65, BStBl II 2003, 599).

    Ebenso wenig ist im Streitfall zu erörtern, ob --wie vom FG angenommen-- den Arbeitnehmern die Regelungen des Leistungsplans schriftlich bekannt gemacht worden sind (offen BFH-Urteil in BFHE 218, 236, BStBl II 2007, 930) oder ob es insoweit genügt, dass er von den Arbeitnehmern eingesehen werden kann (Ahrend/Förster/Rößler, Steuerrecht der betrieblichen Altersversorgung, 3. Teil Rz 302).

  • BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 373/06

    Streichung des Sicherungsfalls "wirtschaftliche Notlage

    Auszug aus BFH, 14.05.2013 - I R 6/12
    Die Zusage wird vielmehr vom Trägerunternehmen (Arbeitgeber) mit dem Inhalt erteilt, dem Arbeitnehmer im Versorgungsfall die versprochene Leistung zu verschaffen (§ 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG; Urteil des Bundesarbeitsgerichts --BAG-- vom 31. Juli 2007  3 AZR 373/06, BAGE 123, 307; Rolfs in Blomeyer/Rolfs/Otto, Betriebsrentengesetz, Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung, 5. Aufl., Anh § 1 Rz 958 ff.).

    Denn selbst dann, wenn Letzteres nicht der Fall sein sollte (vgl. zu den sachlichen Widerrufsgründen z.B. die Übersicht von Rolfs in Blomeyer/Rolfs/Otto, a.a.O., Anh § 1 Rz 999 ff.; BAG-Urteil in BAGE 123, 307), würde hierdurch die Eindeutigkeit der erteilten Zusagen sowie die Bindung der Klägerin nicht in Frage gestellt.

  • BFH, 15.06.1994 - II R 77/91

    Einmalige Kapitalleistungen einer Unterstützungskasse von weniger als 12 000 DM

    Auszug aus BFH, 14.05.2013 - I R 6/12
    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat hierzu mit Urteil vom 15. Juni 1994 II R 77/91 (BFHE 175, 130, BStBl II 1995, 21) erläutert, dass zu den in § 4d Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG 2002 genannten sonstigen (nicht lebenslänglichen) Leistungen nur solche Versorgungsleistungen zu rechnen sind, die aus besonderem Anlass von Fall zu Fall, vor allem bei Not oder Arbeitslosigkeit, gewährt werden (vgl. auch Senatsurteil vom 5. November 1992 I R 61/89, BFHE 169, 369, BStBl II 1993, 185).

    Leistungen dieser Art verlieren ihren Charakter als Altersversorgung auch dann nicht, wenn sie als einmalige Kapitalleistungen gewährt werden; unerheblich ist hierbei, ob die Einmalzahlung auf einem Wahlrecht beruht oder von vornherein vereinbart wird (BFH-Urteil in BFHE 175, 130, BStBl II 1995, 21).

  • BFH, 29.01.2003 - XI R 10/02

    Zuwendungen an Unterstützungskassen

    Auszug aus BFH, 14.05.2013 - I R 6/12
    Da § 4d EStG 2002 einerseits die betriebliche Altersversorgung über Unterstützungskassen fördern, andererseits aber insbesondere durch die in der Vorschrift genannten Höchstgrenzen Gewinnverlagerungen und Gewinnabsaugungen seitens des Trägerunternehmens vorbeugen will (BFH-Urteile vom 19. Juni 2007 VIII R 100/04, BFHE 218, 236, BStBl II 2007, 930; vom 29. Januar 2003 XI R 10/02, BFHE 202, 65, BStBl II 2003, 599, jeweils m.w.N.), dient das Schriftlichkeitsgebot in § 4d Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b Satz 2 Halbsatz 1 EStG 2002 dazu, den Finanzbehörden die Überprüfung des Kreises der begünstigten Leistungsanwärter zu erleichtern (BTDrucks 13/901, S. 130; zu § 6a Abs. 1 Nr. 3 EStG s. Senatsurteil vom 12. Oktober 2010 I R 17, 18/10, BFH/NV 2011, 452).

    Entsprechend seinem Zweck, den steuerlichen Nachweis des Anwärterkreises zu erleichtern, hat der Gesetzgeber mit der Regelung des § 4d Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b Satz 2 Halbsatz 1 EStG 2002 vielmehr zugleich auch klargestellt, dass die Versorgungszusage eindeutig bestimmt sein muss (BFH-Urteile in BFHE 218, 236, BStBl II 2007, 930; in BFHE 202, 65, BStBl II 2003, 599).

  • BFH, 12.10.2010 - I R 17/10

    Rückstellung für Pensionsverpflichtung - Vorübergehende Vergütungsabsenkung und

    Auszug aus BFH, 14.05.2013 - I R 6/12
    Da § 4d EStG 2002 einerseits die betriebliche Altersversorgung über Unterstützungskassen fördern, andererseits aber insbesondere durch die in der Vorschrift genannten Höchstgrenzen Gewinnverlagerungen und Gewinnabsaugungen seitens des Trägerunternehmens vorbeugen will (BFH-Urteile vom 19. Juni 2007 VIII R 100/04, BFHE 218, 236, BStBl II 2007, 930; vom 29. Januar 2003 XI R 10/02, BFHE 202, 65, BStBl II 2003, 599, jeweils m.w.N.), dient das Schriftlichkeitsgebot in § 4d Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b Satz 2 Halbsatz 1 EStG 2002 dazu, den Finanzbehörden die Überprüfung des Kreises der begünstigten Leistungsanwärter zu erleichtern (BTDrucks 13/901, S. 130; zu § 6a Abs. 1 Nr. 3 EStG s. Senatsurteil vom 12. Oktober 2010 I R 17, 18/10, BFH/NV 2011, 452).

    Der Senat ist --trotz der grundsätzlichen Bindung an die tatsächlichen Feststellungen der Vorinstanz (§ 118 Abs. 2 FGO)-- in der Auslegung der genannten Bestimmungen frei, da das FG den eindeutigen Wortlaut der Auszahlungsklausel nicht hinreichend gewürdigt hat (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 2011, 452).

  • FG Köln, 22.09.2009 - 1 K 2957/06

    Abziehbarkeit von Beiträgen an eine Unterstützungskasse

    Auszug aus BFH, 14.05.2013 - I R 6/12
    Zwar wird auch vom FA nicht in Frage gestellt, dass Unterstützungskassen, die auf ihre Leistungen keinen formalen Rechtsanspruch einräumen und deshalb auch nicht der Versicherungsaufsichtspflicht unterliegen (§ 1 Abs. 3 Nr. 1 des Gesetzes über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen), die erhaltenen Zuwendungen --wie im Streitfall geschehen-- an die Trägerunternehmen als verzinsliche Darlehen zurückgewähren können (vgl. z.B. Schmidt/Weber-Grellet, EStG, 32. Aufl., § 4d Rz 1, 4; Gosch in Kirchhof, a.a.O., § 4d Rz 1, 4; R 13 Abs. 2 der Körperschaftsteuer-Richtlinien 2004; Amtliches Körperschaftsteuerhandbuch 2004 H 13 "Überlassung an Träger der Kasse"; zur Beleihung von Rückdeckungsversicherungen vgl. FG Köln, Urteil vom 22. September 2009  1 K 2957/06, EFG 2010, 1593).
  • BFH, 05.11.1992 - I R 61/89

    Rechtsfähige Versorgungseinrichtungen als Unterstützungskassen

    Auszug aus BFH, 14.05.2013 - I R 6/12
    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat hierzu mit Urteil vom 15. Juni 1994 II R 77/91 (BFHE 175, 130, BStBl II 1995, 21) erläutert, dass zu den in § 4d Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG 2002 genannten sonstigen (nicht lebenslänglichen) Leistungen nur solche Versorgungsleistungen zu rechnen sind, die aus besonderem Anlass von Fall zu Fall, vor allem bei Not oder Arbeitslosigkeit, gewährt werden (vgl. auch Senatsurteil vom 5. November 1992 I R 61/89, BFHE 169, 369, BStBl II 1993, 185).
  • BFH, 27.04.2005 - I R 75/04

    "Schriftlichkeit" einer Pensionszusage

    Auszug aus BFH, 14.05.2013 - I R 6/12
    Die zivilrechtliche Wirksamkeit dieser Zusage ist nicht an die Wahrung der Schriftform gebunden (vgl. Senatsurteil vom 27. April 2005 I R 75/04, BFHE 210, 108, BStBl II 2005, 702; Blümich/H.J. Heger, § 4d EStG Rz 82).
  • BFH, 22.12.2010 - I R 110/09

    Einkommensermittlung einer GmbH als partiell steuerpflichtiger

    Auszug aus BFH, 14.05.2013 - I R 6/12
    a) Auszugehen ist hierbei davon, dass eine Unterstützungskasse selbst formalrechtlich keine Rechtsansprüche auf die von ihr gewährten Leistungen einräumen darf (§ 1b Abs. 4 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung --BetrAVG--; z.B. Senatsurteil vom 22. Dezember 2010 I R 110/09, BFHE 232, 415).
  • BFH, 01.02.2012 - I R 57/10

    Abschreibungsbeginn bei Windkraftanlagen - Übergang des wirtschaftlichen

    Auszug aus BFH, 14.05.2013 - I R 6/12
    Auch insoweit ist der Senat in der Auslegung der Bestätigung (Zusage) frei, da die Würdigung den offenkundigen Sachzusammenhang der in Frage stehenden Regelung nicht beachtet hat und deshalb lückenhaft ist (Senatsurteil vom 1. Februar 2012 I R 57/10, BFHE 236, 374, BStBl II 2012, 407, m.w.N.).
  • BFH, 21.05.2014 - I R 42/12

    "Poolung" von Treugeberrechten - Vorliegen eines Treuhandverhältnisses -

    Weil das FG den eindeutigen Wortlaut der Klausel nicht hinreichend gewürdigt hat, ist der Senat --trotz der grundsätzlichen Bindung an die tatsächlichen Feststellungen der Vorinstanz (§ 118 Abs. 2 FGO)-- in der Auslegung der genannten Bestimmungen frei (vgl. Senatsurteil vom 14. Mai 2013 I R 6/12, BFH/NV 2013, 1817, m.w.N.).
  • BFH, 31.07.2018 - VIII R 6/15

    Betriebsausgabenkürzung bei Beiträgen zur betrieblichen Altersversorgung

    Ob --entgegen der Auffassung des FG-- wegen eines Verstoßes gegen das Schriftformerfordernis des § 4d Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG eine vollständige Kürzung des Betriebsausgabenabzuges geboten gewesen wäre, weil es an der Unterschrift der Arbeitnehmerinnen unter die Versorgungszusage fehlt (vgl. hierzu insbesondere BFH-Urteil vom 14. Mai 2013 I R 6/12, BFH/NV 2013, 1817), kann dahinstehen.
  • FG Düsseldorf, 29.05.2019 - 15 K 736/16

    Schädlicher Vorbehalt auch bei arbeitsrechtlicher Unwirksamkeit, § 6a Abs. 1 Nr.

    Der Senat sieht sich in seiner Auffassung bestärkt durch das BFH-Urteil vom 14.05.2013 I R 6/12, Sammlung nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2013, 1817.

    Der BFH hat mit Urteil vom 14.05.2013 I R 6/12, BFH/NV 2013, 1817 für eine Versorgungszusage offen gelassen, ob der der Verrentung zugrunde zu legende Rechnungszinsfuß exakt angegeben werden muss und ob es ausreicht, wenn die Regelungen des Leistungsplans nicht in die Zusage aufgenommen sind, aber von den Arbeitnehmern eingesehen werden können.

  • FG Düsseldorf, 29.05.2019 - 15 K 690/16

    Zur steuerlichen Anerkennung von Rückstellungen für Pensionszusagen mit

    Der Senat sieht sich in seiner Auffassung bestärkt durch das BFH-Urteil vom 14.05.2013 I R 6/12, Sammlung nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2013, 1817.

    Der BFH hat mit Urteil vom 14.05.2013 I R 6/12, BFH/NV 2013, 1817 für eine Versorgungszusage offen gelassen, ob der der Verrentung zugrunde zu legende Rechnungszinsfuß exakt angegeben werden muss und ob es ausreicht, wenn die Regelungen des Leistungsplans nicht in die Zusage aufgenommen sind, aber von den Arbeitnehmern eingesehen werden können.

  • FG Sachsen-Anhalt, 26.11.2014 - 2 K 1441/11

    Berücksichtigung von Beiträgen an eine betriebliche Altersversorgung als

    Sinn und Zweck dieser Regelung ist es, Rechtsklarheit zu schaffen und die Überprüfbarkeit der Berechtigung der Pensionsrückstellung bzw. Zuwendung an die Unterstützungskasse zu erleichtern (BFH Urteil vom 14. Mai 2013 - I R 6/12, BFH/NV 2013, 1817; FG Bremen Urteil vom 12. November 2009 - 1 K 12/08 (6), EFG 2010, 1245; Höfer, a. a. O. Bd. II Rn. 135 ff.).

    Dieses Schriftformerfordernis gilt nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes jedenfalls dann als erfüllt, wenn der Arbeitgeber die Versorgungszusage der Unterstützungskasse seinen Arbeitnehmern aushändigt und diese die Zusage unterschreiben, da sich dann der Arbeitsgeber seinen Arbeitsnehmern gegenüber zweifelsfrei zu den schriftlich dokumentierten Leistungen verpflichtet hat (BFH Urteil vom 14. Mai 2013 - I R 6/12 a.a.O.).

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