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   BFH, 20.08.2012 - I E 2/12   

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https://dejure.org/2012,34448
BFH, 20.08.2012 - I E 2/12 (https://dejure.org/2012,34448)
BFH, Entscheidung vom 20.08.2012 - I E 2/12 (https://dejure.org/2012,34448)
BFH, Entscheidung vom 20. August 2012 - I E 2/12 (https://dejure.org/2012,34448)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Einwand fehlender Kostenschuldnerschaft als Gegenstand einer Erinnerung

  • openjur.de

    Einwand fehlender Kostenschuldnerschaft als Gegenstand einer Erinnerung

  • Bundesfinanzhof

    GKG § 19 Abs 1, GKG § 21 Abs 1, GKG § 66 Abs 1 S 1, GKG § 66 Abs 5 S 1
    Einwand fehlender Kostenschuldnerschaft als Gegenstand einer Erinnerung

  • Bundesfinanzhof

    Einwand fehlender Kostenschuldnerschaft als Gegenstand einer Erinnerung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 19 Abs 1 GKG, § 21 Abs 1 GKG, § 66 Abs 1 S 1 GKG, § 66 Abs 5 S 1 GKG
    Einwand fehlender Kostenschuldnerschaft als Gegenstand einer Erinnerung

  • rewis.io

    Einwand fehlender Kostenschuldnerschaft als Gegenstand einer Erinnerung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 66 Abs. 1 S. 1
    Zulässigkeit von Einwendungen gegen den Kostenansatz

  • datenbank.nwb.de

    Erinnerung gegen den Kostenansatz: Einwand fehlender Kostenschuldnerschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Einwand fehlender Kostenschuldnerschaft

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit von Einwendungen i.R. einer Erinnerung gegen den Kostenansatz

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2013, 46
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 10.01.2000 - XI E 4/99

    Revisionsverfahren; Streitwert

    Auszug aus BFH, 20.08.2012 - I E 2/12
    Der Einwand fehlender Kostenschuldnerschaft liegt zwar nicht von vornherein außerhalb des Kostenrechts, so dass er im Grundsatz Gegenstand eines Erinnerungsverfahrens sein kann (s. BFH-Beschlüsse vom 15. Dezember 1992 VII E 3/92, BFH/NV 1993, 488; vom 17. Februar 1994 VII E 3/93, BFH/NV 1994, 819; s.a. BFH-Beschluss vom 10. Januar 2000 XI E 4/99, BFH/NV 2000, 1099).

    Da der Senatsbeschluss I B 161-163/11 jedoch eindeutig ausschließlich den Erinnerungsführer als Kostenschuldner bestimmt, war daran beim Kostenansatz zwingend (ohne Auswahl- oder Differenzierungsmöglichkeit wie bei mehreren Kostenschuldnern) anzuschließen (s.a. BFH-Beschluss in BFH/NV 2000, 1099).

  • BFH, 15.12.1992 - VII E 3/92

    Unzureichende Substantiierung der Einwendungen gegen einen Kostensatz durch die

    Auszug aus BFH, 20.08.2012 - I E 2/12
    Der Einwand fehlender Kostenschuldnerschaft liegt zwar nicht von vornherein außerhalb des Kostenrechts, so dass er im Grundsatz Gegenstand eines Erinnerungsverfahrens sein kann (s. BFH-Beschlüsse vom 15. Dezember 1992 VII E 3/92, BFH/NV 1993, 488; vom 17. Februar 1994 VII E 3/93, BFH/NV 1994, 819; s.a. BFH-Beschluss vom 10. Januar 2000 XI E 4/99, BFH/NV 2000, 1099).
  • BFH, 17.02.1994 - VII E 3/93

    Festsetzung eines Streitwertes und Behandlung als Gesamtschuldner

    Auszug aus BFH, 20.08.2012 - I E 2/12
    Der Einwand fehlender Kostenschuldnerschaft liegt zwar nicht von vornherein außerhalb des Kostenrechts, so dass er im Grundsatz Gegenstand eines Erinnerungsverfahrens sein kann (s. BFH-Beschlüsse vom 15. Dezember 1992 VII E 3/92, BFH/NV 1993, 488; vom 17. Februar 1994 VII E 3/93, BFH/NV 1994, 819; s.a. BFH-Beschluss vom 10. Januar 2000 XI E 4/99, BFH/NV 2000, 1099).
  • BFH, 08.12.2010 - IX E 6/10

    Erinnerung gegen Kostenrechnung nach unzulässiger Beschwerde

    Auszug aus BFH, 20.08.2012 - I E 2/12
    Die Erinnerung hat aber keinen Erfolg, weil mit ihr nur Einwendungen erhoben werden können, die sich gegen die Kostenrechnung selbst richten, also gegen Ansatz und Höhe einzelner Kosten oder gegen den Streitwert, nicht aber gegen die Kostengrundentscheidung (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 8. Dezember 2010 IX E 6/10, BFH/NV 2011, 1365).
  • FG Sachsen-Anhalt, 20.04.2011 - 3 K 59/09

    Keine wirksame (Prozess-)Bevollmächtigung nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens

    Auszug aus BFH, 20.08.2012 - I E 2/12
    Das Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat die Klagen durch Urteile vom 20. April 2011 (3 K 57/09, 3 K 59/09, 3 K 60/09) als unzulässig verworfen, da es an einer wirksamen Vertretung im Klageverfahren gefehlt habe.
  • FG Sachsen-Anhalt, 20.04.2011 - 3 K 60/09

    Keine wirksame (Prozess-)Bevollmächtigung nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens

    Auszug aus BFH, 20.08.2012 - I E 2/12
    Das Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat die Klagen durch Urteile vom 20. April 2011 (3 K 57/09, 3 K 59/09, 3 K 60/09) als unzulässig verworfen, da es an einer wirksamen Vertretung im Klageverfahren gefehlt habe.
  • FG Sachsen-Anhalt, 20.04.2011 - 3 K 57/09

    Keine wirksame (Prozess-)Bevollmächtigung nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens

    Auszug aus BFH, 20.08.2012 - I E 2/12
    Das Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat die Klagen durch Urteile vom 20. April 2011 (3 K 57/09, 3 K 59/09, 3 K 60/09) als unzulässig verworfen, da es an einer wirksamen Vertretung im Klageverfahren gefehlt habe.
  • BFH, 19.05.2016 - I E 2/16

    Formunwirksamkeit einer Erinnerung gegen den Kostenansatz per E-Mail ohne

    Anträge und Erklärungen können im Erinnerungsverfahren nach § 66 Abs. 5 Satz 1 GKG ohne Mitwirkung eines Bevollmächtigten (schriftlich) eingereicht werden; demgemäß besteht auch vor dem BFH kein Vertretungszwang (Senatsbeschluss vom 20. August 2012 I E 2/12, BFH/NV 2013, 46).
  • BFH, 30.09.2020 - VIII E 1/20

    Keine Erinnerung gegen Kostenlastentscheidung

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH setzt die unrichtige Sachbehandlung ein erkennbares Versehen oder schwere, offensichtliche Verstöße des Gerichts gegen eindeutige Vorschriften bei der Entscheidung voraus (s. z.B. BFH-Beschluss vom 20.08.2012 - I E 2/12, BFH/NV 2013, 46, Rz 8).
  • BFH, 21.10.2014 - I E 3/14

    Erinnerung; Gerichtskosten; Masseverbindlichkeit

    Anträge und Erklärungen im Erinnerungsverfahren können nach § 66 Abs. 5 GKG zu Protokoll der Geschäftsstelle abgegeben werden; demgemäß besteht nach § 78 Abs. 3 der Zivilprozessordnung i.V.m. § 155 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung insoweit auch vor dem BFH kein Vertretungszwang (BFH-Beschlüsse vom 29. Juni 2010 XI E 1/10, BFH/NV 2010, 2087; vom 20. August 2012 I E 2/12, BFH/NV 2013, 46).
  • OLG Karlsruhe, 03.07.2020 - 20 WF 41/20

    Anwendbares Recht nach Gesetzesänderung: Rechtsbehelf gegen einen Ende 2009

    Mit dem Rechtsbehelf der Erinnerung gegen den Kostenansatz kann sich der Erinnerungsführer grundsätzlich nur gegen die Verletzung des Kostenrechts, nicht jedoch gegen die Kostenbelastung des Beteiligten als solche richten (vgl. Oestreich/Winter/Hellstab, Kommentar zum GKG (1975), Stand: Dezember 2003, § 5 Rn. 23; ebenso zu § 57 FamGKG Laube, in: BeckOK Kostenrecht, Stand: 01.06.2020, FamGKG § 57 Rn. 39 unter Hinweis auf BGH BeckRS 2013, 10326; 2010, 20583; JurBüro 2008, 43; BFH BeckRS 2012, 96401; BayLSG BeckRS 2013, 74565; 2013, 74566; ThürLSG BeckRS 2012, 66645).
  • BFH, 09.03.2016 - VII E 9/15

    Gerichtskosten bei Verletzung des Vertretungszwangs

    Dies gilt trotz des Vertretungszwangs gemäß § 62 Abs. 4 FGO auch für die beim BFH geführten Erinnerungsverfahren (BFH-Beschluss vom 20. August 2012 I E 2/12, BFH/NV 2013, 46).
  • BFH, 23.09.2015 - I E 8/15

    Erinnerung - Kostenschuldnerstellung - fehlende Prozessvollmacht

    Anträge und Erklärungen im Erinnerungsverfahren können nach § 66 Abs. 5 Satz 1 GKG ohne Mitwirkung eines Bevollmächtigten schriftlich eingereicht werden; demgemäß besteht insoweit auch vor dem BFH kein Vertretungszwang (Senatsbeschluss vom 20. August 2012 I E 2/12, BFH/NV 2013, 46).
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