Weitere Entscheidung unten: BFH, 13.06.2012

Rechtsprechung
   BFH, 18.09.2012 - VI R 65/11   

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https://dejure.org/2012,45673
BFH, 18.09.2012 - VI R 65/11 (https://dejure.org/2012,45673)
BFH, Entscheidung vom 18.09.2012 - VI R 65/11 (https://dejure.org/2012,45673)
BFH, Entscheidung vom 18. September 2012 - VI R 65/11 (https://dejure.org/2012,45673)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Kindergeld; regelmäßige Arbeitsstätte

  • openjur.de

    Kindergeld; regelmäßige Arbeitsstätte

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 62 Abs 1, EStG § 63 Abs 1 S 2, EStG § 32 Abs 4 S 2, EStG § 2 Abs 2, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4, EStG VZ 2009
    Kindergeld; regelmäßige Arbeitsstätte

  • Bundesfinanzhof

    Kindergeld; regelmäßige Arbeitsstätte

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 Abs 1 EStG 2009, § 63 Abs 1 S 2 EStG 2009, § 32 Abs 4 S 2 EStG 2009, § 2 Abs 2 EStG 2009, § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 EStG 2009
    Kindergeld; regelmäßige Arbeitsstätte

  • IWW
  • rewis.io

    Kindergeld; regelmäßige Arbeitsstätte

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung von Aufwendungen eines in Berufsausbildung befindlichen Kindes für Fahrten zum Berufsfortbildungswerk

  • datenbank.nwb.de

    Voraussetzung für das Vorliegen einer regelmäßigen Arbeitsstätte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kindergeld - und die regelmäßige Arbeitsstätte im Berufsfortbildungswerk

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Fahrtkosten eines Kindes im Rahmen einer Berufsausbildung

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2013, 517
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

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Rechtsprechung
   BFH, 13.06.2012 - III B 60/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,44953
BFH, 13.06.2012 - III B 60/11 (https://dejure.org/2012,44953)
BFH, Entscheidung vom 13.06.2012 - III B 60/11 (https://dejure.org/2012,44953)
BFH, Entscheidung vom 13. Juni 2012 - III B 60/11 (https://dejure.org/2012,44953)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Weiterleitung des Kindergeldes

  • openjur.de

    Weiterleitung des Kindergeldes

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 70 Abs 2, AO § 37, EStG VZ 2005, EStG VZ 2006, EStG VZ 2007, EStG VZ 2008
    Weiterleitung des Kindergeldes

  • Bundesfinanzhof

    Weiterleitung des Kindergeldes

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 70 Abs 2 EStG 2002, § 37 AO, EStG VZ 2005, EStG VZ 2006, EStG VZ 2007
    Weiterleitung des Kindergeldes

  • rewis.io

    Weiterleitung des Kindergeldes

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    EStG § 70 Abs. 2 S. 1
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Geltendmachung des sog. Weiterleitungseinwandes gegenüber der Rückforderung von Kindergeld mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Weiterleitung des Kindergeldes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Geltendmachung des sog. Weiterleitungseinwandes gegenüber der Rückforderung von Kindergeld mangels grundsätzlicher Bedeutung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2013, 517
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 22.09.2011 - III R 82/08

    Zum Einwand der Weiterleitung beim Berechtigtenwechsel - Rückforderung von

    Auszug aus BFH, 13.06.2012 - III B 60/11
    a) Der BFH hat mehrfach entschieden, dass es sich bei der Festsetzung des Kindergeldes zu Gunsten des nachrangig Berechtigten und dem sich nach Aufhebung der Festsetzung ergebenden Erstattungsanspruch (§ 37 Abs. 2 AO) einerseits und der Festsetzung des Kindergeldes für den vorrangig Berechtigten und dem daraus resultierenden Auszahlungsanspruch (§ 37 Abs. 1 AO) andererseits um eigenständige, gesetzlich nicht miteinander verbundene Steuerschuldverhältnisse handelt (zuletzt Senatsurteil vom 22. September 2011 III R 82/08, BFHE 235, 336).

    b) Der Senat hat in seinem Urteil in BFHE 235, 336 im Übrigen auch entschieden, dass die nach Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes nur an Gesetz und Recht gebundenen Steuergerichte die Finanzbehörden nicht zwingen können, etwaige durch allgemeine Verwaltungsanweisungen angeordnete Vereinfachungsregelungen auch auf einen Fall anzuwenden, der nach deren Auffassung nicht von der Verwaltungsanweisung gedeckt ist.

  • FG Baden-Württemberg, 17.10.2019 - 3 K 1507/18

    Einkommensteuerliche Behandlung der Aufwandsentschädigungen für eine

    Die Gerichte können die Finanzbehörden auch nicht zwingen, Vereinfachungsregelungen, die durch allgemeine Verwaltungsanweisungen angeordnet werden, auf einen Fall anzuwenden, der nach deren Auffassung nicht von der Verwaltungsanweisung gedeckt ist (vgl. die BFH-Entscheidungen in BStBl II 2018, 505, vom 22. September 2011 III R 82/08, BStBl II 2012, 734, vom 13. Juni 2012 III B 60/11, BFH/NV 2013, 517 und vom 26. Juni 2019 VIII R 43/15, juris).
  • FG Münster, 20.02.2013 - 6 K 187/11

    Anrechnung, Weiterleitungsfälle, Durchführung der Erstattung, Kenntnis,

    Auch dort wird ein Dritter als tatsächlicher Empfänger einer Zahlung selbst dann nicht Leistungsempfänger im Sinne des § 37 Abs. 2 AO, wenn die Behörde aufgrund einer Zahlungsanweisung des Berechtigten an den Dritten gezahlt hat (vgl. BFH-Beschluss vom 13.06.2012 III B 60/11, juris).
  • FG Nürnberg, 09.04.2014 - 3 K 741/13

    Weiterleitung des Kindergeldes führt nicht zwingend zum Untergang eines

    Denn solche nicht im Gesetz selbst angeordneten Vereinfachungsregeln --wie das sog. Weiterleitungsverfahren-- sind so auszulegen, wie sie die Verwaltung verstanden wissen will (BFH-Urteil vom 22.09.2011 III R 82/08, BFHE 235, 336, BStBl II 2012, 734; BFH-Beschlüsse vom 13.06.2012 III B 60/11, BFH/NV 2013, 517; vom 12.08.2010 III B 94/09, BFH/NV 2010, 2062).

    26 Der BFH hat mehrfach entschieden, dass es sich bei der Festsetzung des Kindergeldes zu Gunsten des nachrangig Berechtigten und dem sich nach Aufhebung der Festsetzung ergebenden Erstattungsanspruch (§ 37 Abs. 2 AO) einerseits und der Festsetzung des Kindergeldes für den vorrangig Berechtigten und dem daraus resultierenden Auszahlungsanspruch (§ 37 Abs. 1 AO) andererseits um eigenständige, gesetzlich nicht miteinander verbundene Steuerschuldverhältnisse handelt(vgl.BFH-Beschluss vom 13.06.2012 III B 60/11, BFH/NV 2013, 517 m.w.N.).

  • FG Düsseldorf, 11.01.2019 - 15 K 2506/18

    Erlass einer Kindergeldrückforderung aus sachlichen Billigkeitsgründen -

    Die Gerichte können also die Behörden nicht zwingen, etwa das Weiterleitungsverfahren auf Fälle anzuwenden, die nach deren Auffassung nicht von der Verwaltungsanweisung gedeckt sind (BFH-Beschluss vom 13.06.2012 III B 60/11, BFH/NV 2013, 517).
  • FG Münster, 10.05.2023 - 13 K 615/21

    Geltendmachung eines Anspruch auf Erlass einer Kindergeldforderung nach

    Derartige, nicht im Gesetz selbst angeordneten Vereinfachungsregeln seien so auszulegen, wie sie die Verwaltung verstanden wissen wolle; eine Überprüfung der Entscheidung der Finanzverwaltung auf eventuelle Ermessensfehler wurde damit offenbar als ausgeschlossen angesehen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 13.06.2012 - III B 60/11, BFH/NV 2013, 517, juris Rn. 9).
  • FG Nürnberg, 05.12.2014 - 7 K 1981/12

    Keine Berücksichtigung der Kosten für den Empfang anlässlich der eigenen

    Solche im Gesetz nicht selbst angeordneten Vereinfachungsregeln sind so auszulegen, wie sie die Verwaltung verstanden wissen will (BFH- Urteil vom 22.09.2011 III R 82/08, BStBl II 2012, 734; BFH-Beschluss vom 13.06.2012 III B 60/11, BFH/NV 2013, 517).
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