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   BFH, 06.12.2012 - XI B 89/11   

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https://dejure.org/2012,47428
BFH, 06.12.2012 - XI B 89/11 (https://dejure.org/2012,47428)
BFH, Entscheidung vom 06.12.2012 - XI B 89/11 (https://dejure.org/2012,47428)
BFH, Entscheidung vom 06. Dezember 2012 - XI B 89/11 (https://dejure.org/2012,47428)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Durchführung der mit einem Kreditvertrag verbundenen Sacharbeit keine Vermittlungsleistung - Nichtzulassungsbeschwerde

  • openjur.de

    Durchführung der mit einem Kreditvertrag verbundenen Sacharbeit keine Vermittlungsleistung; Nichtzulassungsbeschwerde

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 2, UStG § 4 Nr 8a, UStG § 4 Nr 11
    Durchführung der mit einem Kreditvertrag verbundenen Sacharbeit keine Vermittlungsleistung - Nichtzulassungsbeschwerde

  • Bundesfinanzhof

    Durchführung der mit einem Kreditvertrag verbundenen Sacharbeit keine Vermittlungsleistung - Nichtzulassungsbeschwerde

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 4 Nr 8a UStG 1999, § 4 Nr 11 UStG 1999
    Durchführung der mit einem Kreditvertrag verbundenen Sacharbeit keine Vermittlungsleistung - Nichtzulassungsbeschwerde

  • rewis.io

    Durchführung der mit einem Kreditvertrag verbundenen Sacharbeit keine Vermittlungsleistung - Nichtzulassungsbeschwerde

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2; UStG § 4 Nr. 8a
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Besteuerung von Umsätzen aus der Vermittlung von Grundstücksgeschäften mangels Darlegung eines Divergenzfalls

  • datenbank.nwb.de

    Subunternehmer eines Bauträgers, der die mit einem Kreditvertrag verbundene Sacharbeit durchführt kein Kreditvermittler i.S. des § 4 Nr. 8a UStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Begriff der Vermittlung, Abgrenzung Vermittlung / Sacharbeit, Kreditvermittlung, USt, Durchführung der mit einem Kreditvertrag verbundenen Sacharbeit keine Vermittlungsleistung, Nichtzulassungsbeschwerde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2013, 778
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 21.06.2007 - C-453/05

    Ludwig - Sechste Richtlinie - Mehrwertsteuer - Begriff "Umsätze der Vermittlung

    Auszug aus BFH, 06.12.2012 - XI B 89/11
    NV: Ein Steuerpflichtiger wird nicht als Kreditvermittler i.S. des § 4 Nr. 8a UStG tätig, wenn er als Subunternehmer eines Bauträgers lediglich mit einem Teil der mit einem Kreditvertrag verbundenen Sacharbeit betraut ist (vgl. EuGH-Urteil vom 21. Juni 2007 C-453/05, Ludwig).

    Hierzu macht er u.a. geltend, das FG sei insbesondere von dem EuGH-Urteil vom 21. Juni 2007 C-453/05 --Ludwig-- (Slg. 2007, I-5083, BFH/NV Beilage 2007, 398) abgewichen.

    Das FG hat ferner ausdrücklich berücksichtigt, dass die frühere Rechtsprechung, etwa in dem BFH-Urteil vom 3. November 2005 V R 21/05 (BFHE 212, 172, BStBl II 2006, 282) durch das EuGH-Urteil --Ludwig-- (Slg. 2007, I-5083, BFH/NV Beilage 2007, 398) überholt ist.

    c) Aus dem Vorbringen des Klägers ergibt sich nicht, dass das FG von der angeführten Rechtsprechung, insbesondere von dem EuGH-Urteil --Ludwig-- (Slg. 2007, I-5083, BFH/NV Beilage 2007, 398), abgewichen wäre.

    Soweit er vorträgt, das FG habe sich zwar mit dem EuGH-Urteil --Ludwig-- (Slg. 2007, I-5083, BFH/NV Beilage 2007, 398) auseinandergesetzt, aber auf Grund falscher Auslegung und/oder Anwendung die Steuerfreiheit versagt, wendet er sich gegen die materielle Richtigkeit der Vorentscheidung einschließlich der Tatsachen- und Beweiswürdigung des Einzelfalls.

    Nach der Entscheidung des EuGH --Ludwig-- (Slg. 2007, I-5083, BFH/NV Beilage 2007, 398) handelt es sich aber nicht um eine Vermittlungstätigkeit, wenn eine der Vertragsparteien einen Subunternehmer mit einem Teil der mit dem Vertrag verbundenen Sacharbeit betraut.

  • BFH, 30.08.2005 - III B 22/05

    NZB: Sachaufklärungspflicht; Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 06.12.2012 - XI B 89/11
    d) Die Revision kann zwar zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung auch zuzulassen sein (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO), wenn das Urteil des FG willkürlich oder unter keinem rechtlichem Gesichtspunkt vertretbar erscheint (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 30. August 2005 III B 22/05, BFH/NV 2006, 88).
  • BFH, 03.11.2005 - V R 21/05

    Voraussetzungen für Steuerbefreiung einer Kreditvermittlung

    Auszug aus BFH, 06.12.2012 - XI B 89/11
    Das FG hat ferner ausdrücklich berücksichtigt, dass die frühere Rechtsprechung, etwa in dem BFH-Urteil vom 3. November 2005 V R 21/05 (BFHE 212, 172, BStBl II 2006, 282) durch das EuGH-Urteil --Ludwig-- (Slg. 2007, I-5083, BFH/NV Beilage 2007, 398) überholt ist.
  • BFH, 13.01.2006 - VIII B 7/04

    Grundsätzliche Bedeutung; Verhältnis Strafverfahren/FG-Verfahren

    Auszug aus BFH, 06.12.2012 - XI B 89/11
    Ein derartiger schwerwiegender Rechtsfehler , der von erheblichem Gewicht und deshalb geeignet ist, das Vertrauen der Allgemeinheit in die Rechtsprechung zu beschädigen (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 13. Januar 2006 VIII B 7/04, BFH/NV 2006, 914; vom 18. Mai 2011 XI B 57/10, BFH/NV 2011, 1704, unter 4., m.w.N.), lässt sich den Ausführungen des Klägers aber nicht entnehmen und ist auch soweit nicht ersichtlich.
  • BFH, 02.10.2007 - IX B 24/07

    Vorliegen einer Überraschungsentscheidung; Aussetzung des Verfahrens als

    Auszug aus BFH, 06.12.2012 - XI B 89/11
    Damit wird aber weder eine Abweichung im Rechtsgrundsätzlichen dargelegt, die eine Entscheidung des BFH zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich machen würde, noch ein anderer der in § 115 Abs. 2 FGO abschließend aufgeführten Gründe für die Zulassung der Revision geltend gemacht (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 2. Oktober 2007 IX B 24/07, BFH/NV 2008, 92; vom 28. November 2008 VIII B 206/07, BFH/NV 2009, 601, und vom 24. März 2009 VI B 106/08, BFH/NV 2009, 1122).
  • BFH, 20.02.2008 - VIII B 103/07

    Keine Revisionszulassung wegen materiell-rechtlicher Einwendungen - Divergenz -

    Auszug aus BFH, 06.12.2012 - XI B 89/11
    Das prozessuale Rechtsinstitut der Nichtzulassungsbeschwerde dient nicht dazu, allgemein die Richtigkeit finanzgerichtlicher Urteile zu gewährleisten (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 20. Februar 2008 VIII B 103/07, BFH/NV 2008, 980, unter 1.a; vom 22. Dezember 2011 XI B 21/11, BFH/NV 2012, 813).
  • BFH, 28.11.2008 - VIII B 206/07

    NZB: Falsche materielle Rechtsanwendung - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BFH, 06.12.2012 - XI B 89/11
    Damit wird aber weder eine Abweichung im Rechtsgrundsätzlichen dargelegt, die eine Entscheidung des BFH zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich machen würde, noch ein anderer der in § 115 Abs. 2 FGO abschließend aufgeführten Gründe für die Zulassung der Revision geltend gemacht (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 2. Oktober 2007 IX B 24/07, BFH/NV 2008, 92; vom 28. November 2008 VIII B 206/07, BFH/NV 2009, 601, und vom 24. März 2009 VI B 106/08, BFH/NV 2009, 1122).
  • BFH, 24.03.2009 - VI B 106/08

    Lohnsteuerliche Behandlung von Aufwendungen des Arbeitgebers für ein

    Auszug aus BFH, 06.12.2012 - XI B 89/11
    Damit wird aber weder eine Abweichung im Rechtsgrundsätzlichen dargelegt, die eine Entscheidung des BFH zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich machen würde, noch ein anderer der in § 115 Abs. 2 FGO abschließend aufgeführten Gründe für die Zulassung der Revision geltend gemacht (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 2. Oktober 2007 IX B 24/07, BFH/NV 2008, 92; vom 28. November 2008 VIII B 206/07, BFH/NV 2009, 601, und vom 24. März 2009 VI B 106/08, BFH/NV 2009, 1122).
  • BFH, 18.05.2011 - XI B 57/10

    Klageabweisung aus nicht vom Finanzamt vorgetragenen Gründen - Darlegung einer

    Auszug aus BFH, 06.12.2012 - XI B 89/11
    Ein derartiger schwerwiegender Rechtsfehler , der von erheblichem Gewicht und deshalb geeignet ist, das Vertrauen der Allgemeinheit in die Rechtsprechung zu beschädigen (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 13. Januar 2006 VIII B 7/04, BFH/NV 2006, 914; vom 18. Mai 2011 XI B 57/10, BFH/NV 2011, 1704, unter 4., m.w.N.), lässt sich den Ausführungen des Klägers aber nicht entnehmen und ist auch soweit nicht ersichtlich.
  • BFH, 22.12.2011 - XI B 21/11

    Umsatzbesteuerung der entgeltlichen Leistungen eines Forstverbandes an seine

    Auszug aus BFH, 06.12.2012 - XI B 89/11
    Das prozessuale Rechtsinstitut der Nichtzulassungsbeschwerde dient nicht dazu, allgemein die Richtigkeit finanzgerichtlicher Urteile zu gewährleisten (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 20. Februar 2008 VIII B 103/07, BFH/NV 2008, 980, unter 1.a; vom 22. Dezember 2011 XI B 21/11, BFH/NV 2012, 813).
  • FG Münster, 04.09.2007 - 15 K 6100/04

    Steuerfreiheit von Kreditvermittlungsverträgen

  • FG Münster, 31.10.2019 - 1 K 3448/17

    Entfallen der Wegzugsbesteuerung nur bei Rückkehrabsicht

    Für die Ernsthaftigkeit und Nachhaltigkeit von Vermietungsbemühungen als Voraussetzung einer Einkünfteerzielungsabsicht trägt der Steuerpflichtige die Feststellungslast (BFH-Urteil vom 9. Juli 2002 IX R 47/99, BStBl II 2003, 580; BFH-Urteil vom 09. Juli 2013 - IX R 21/12 -, BFH/NV 2013, 778).
  • BFH, 18.11.2015 - XI B 61/15

    Zum Begriff des "Privatlehrers" i. S. des Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL

    dd) Mit dem Vortrag, das FG habe den Streitfall unzutreffend entschieden, legt das FA ebenfalls keine Divergenz hinreichend dar; denn für die Annahme einer Divergenz reichen weder eine (angeblich) unzutreffende Tatsachen- und Beweiswürdigung noch eine (angeblich) fehlerhafte Umsetzung von Rechtsprechungsgrundsätzen auf die Besonderheiten des Einzelfalls noch (angebliche) schlichte Subsumtionsfehler aus (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 6. Dezember 2012 XI B 89/11, BFH/NV 2013, 778, Rz 10, m.w.N.; vom 24. Juni 2014 XI B 45/13, BFH/NV 2014, 1584, Rz 26, m.w.N.).
  • BFH, 24.06.2014 - XI B 45/13

    Keine Bindung des Finanzgerichts an die Erstellung eines Strafverfahrens

    Für die Annahme einer Divergenz reichen aber weder eine unzutreffende Tatsachen- und Beweiswürdigung noch eine (angeblich) fehlerhafte Umsetzung von Rechtsprechungsgrundsätzen auf die Besonderheiten des Einzelfalls noch schlichte Subsumtionsfehler des FG aus (vgl. BFH-Beschlüsse vom 6. Dezember 2012 XI B 89/11, BFH/NV 2013, 778; vom 20. März 2013 IX B 154/12, BFH/NV 2013, 1239).
  • BFH, 11.12.2014 - XI B 49/14

    Zur steuerfreien Heilbehandlungen eines Arztes bei Teilnahme an Studien von

    Für die Annahme einer Divergenz reichen indes weder eine (angeblich) unzutreffende Tatsachen- und Beweiswürdigung noch eine (angeblich) fehlerhafte Umsetzung von Rechtsprechungsgrundsätzen auf die Besonderheiten des Einzelfalls noch (angebliche) schlichte Subsumtionsfehler aus (vgl. BFH-Beschlüsse vom 6. Dezember 2012 XI B 89/11, BFH/NV 2013, 778; vom 20. März 2013 IX B 154/12, BFH/NV 2013, 1239).
  • BFH, 03.02.2016 - XI B 53/15

    Zum Nachweis der Voraussetzungen für eine innergemeinschaftliche Lieferung

    Für die Annahme einer Divergenz reichen aber weder eine unzutreffende Tatsachenwürdigung, eine (angeblich) fehlerhafte Umsetzung von Rechtsprechungsgrundsätzen auf die Besonderheiten des Einzelfalls noch schlichte Subsumtionsfehler des FG aus (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 6. Dezember 2012 XI B 89/11, BFH/NV 2013, 778, Rz 10; vom 20. März 2013 IX B 154/12, BFH/NV 2013, 1239, Rz 2; vom 9. April 2014 XI B 89/13, BFH/NV 2014, 1228, Rz 16).
  • BFH, 14.12.2015 - XI B 113/14

    Umsatzbesteuerung von Glücksspielen; Vereinbarkeit des § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG

    Soweit die Klägerin eine unzutreffende Tatsachen- und Beweiswürdigung des Einzelfalls durch das FG rügt, kann dies grundsätzlich nicht zu einer Zulassung der Revision führen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 6. Dezember 2012 XI B 89/11, BFH/NV 2013, 778, Rz 10; vom 24. Juni 2014 XI B 45/13, BFH/NV 2014, 1584, Rz 26; zu dem gerügten Verfahrensfehler s. unten II.4.c).
  • BFH, 09.04.2014 - XI B 89/13

    Reihengeschäft; innergemeinschaftliche Lieferung; Divergenz; Sicherung einer

    Für die Annahme einer Divergenz reichen aber weder eine unzutreffende Tatsachenwürdigung noch eine (angeblich) fehlerhafte Umsetzung von Rechtsprechungsgrundsätzen auf die Besonderheiten des Einzelfalls noch schlichte Subsumtionsfehler des FG aus (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 6. Dezember 2012 XI B 89/11, BFH/NV 2013, 778; vom 20. März 2013 IX B 154/12, BFH/NV 2013, 1239).
  • BFH, 17.03.2015 - XI B 11/14

    Nichtzulassungsbeschwerde: Zeitpunkt der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

    d) Es bedarf keiner Entscheidung, ob die Klägerin in Bezug auf den vom FG versagten Werbungskostenabzug für "Arbeitsbücher" einen Zulassungsgrund i.S. des § 115 Abs. 2 FGO den Anforderungen des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO entsprechend dargetan hat oder ob sie diesbezüglich vielmehr eine unzutreffende Tatsachen- und Beweiswürdigung des Einzelfalls rügt, was grundsätzlich nicht zu einer Zulassung der Revision führen kann (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 6. Dezember 2012 XI B 89/11, BFH/NV 2013, 778, Rz 10; vom 24. Juni 2014 XI B 45/13, BFH/NV 2014, 1584, Rz 26).
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