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   BFH, 05.03.2013 - X B 179/11   

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https://dejure.org/2013,9113
BFH, 05.03.2013 - X B 179/11 (https://dejure.org/2013,9113)
BFH, Entscheidung vom 05.03.2013 - X B 179/11 (https://dejure.org/2013,9113)
BFH, Entscheidung vom 05. März 2013 - X B 179/11 (https://dejure.org/2013,9113)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Erstattungsüberhang bei der Kirchensteuer - Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten - Richterliche Hinweispflicht - Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen bei kumulativer Begründung der FG-Entscheidung - keine Heilung von Begründungsmängeln nach ...

  • openjur.de

    Erstattungsüberhang bei der Kirchensteuer; Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; Richterliche Hinweispflicht; Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen bei kumulativer Begründung der FG-Entscheidung; keine Heilung von Begründungsmängeln nach ...

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 10 Abs 1 Nr 4, EStG § 10 Abs 4b S 3, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 1, FGO § 96 Abs 1 S 1, FGO § 76 Abs 2, EStG VZ 2005
    Erstattungsüberhang bei der Kirchensteuer - Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten - Richterliche Hinweispflicht - Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen bei kumulativer Begründung der FG-Entscheidung - keine Heilung von Begründungsmängeln nach ...

  • Bundesfinanzhof

    Erstattungsüberhang bei der Kirchensteuer - Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten - Richterliche Hinweispflicht - Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen bei kumulativer Begründung der FG-Entscheidung - keine Heilung von Begründungsmängeln nach ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 Abs 1 Nr 4 EStG 2002, § 10 Abs 4b S 3 EStG 2009 vom 01.11.2011, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 1 FGO, § 96 Abs 1 S 1 FGO, § 76 Abs 2 FGO
    Erstattungsüberhang bei der Kirchensteuer - Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten - Richterliche Hinweispflicht - Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen bei kumulativer Begründung der FG-Entscheidung - keine Heilung von Begründungsmängeln nach ...

  • rewis.io

    Erstattungsüberhang bei der Kirchensteuer - Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten - Richterliche Hinweispflicht - Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen bei kumulativer Begründung der FG-Entscheidung - keine Heilung von Begründungsmängeln nach ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2
    Rechtsfolgen der Erstattung gezahlter Kirchensteuer hinsichtlich des Sonderausgabenabzugs

  • datenbank.nwb.de

    Erstattungsüberhang bei der Kirchensteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsfolgen der Erstattung gezahlter Kirchensteuer hinsichtlich des Sonderausgabenabzugs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2013, 926
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (23)

  • BFH, 30.01.1989 - V B 123/86

    Voraussetzungen der Einordnung einer Rechtsfrage als grundsätzlich von Bedeutung

    Auszug aus BFH, 05.03.2013 - X B 179/11
    Nach ständiger BFH-Rechtsprechung kommt damit Rechtsfragen, die ausgelaufenes oder auslaufendes Recht betreffen, regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung mehr zu (vgl. BFH-Beschlüsse vom 30. Januar 1989 V B 123/86, BFH/NV 1989, 706, und vom 24. März 1998 I B 105/97, BFH/NV 1998, 1255; vgl. auch Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 35, m.w.N.).
  • BFH, 24.03.1998 - I B 105/97

    Fehlende grundsätzliche Bedeutung einer Beschwerde - Rechtsfolgen der Aufhebung

    Auszug aus BFH, 05.03.2013 - X B 179/11
    Nach ständiger BFH-Rechtsprechung kommt damit Rechtsfragen, die ausgelaufenes oder auslaufendes Recht betreffen, regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung mehr zu (vgl. BFH-Beschlüsse vom 30. Januar 1989 V B 123/86, BFH/NV 1989, 706, und vom 24. März 1998 I B 105/97, BFH/NV 1998, 1255; vgl. auch Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 35, m.w.N.).
  • BFH, 22.04.1999 - V B 163/98

    Grundsätzliche Bedeutung und Divergenz

    Auszug aus BFH, 05.03.2013 - X B 179/11
    Erforderlich wäre vielmehr, dass sich die als klärungsbedürftig aufgeworfene Frage noch für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft weiterhin stellen kann, wie dies bei Fragen aus fortgeltendem Recht regelmäßig der Fall ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 22. April 1999 V B 163/98, BFH/NV 1999, 1451, und vom 22. November 1999 III B 58/99, BFH/NV 2000, 748).
  • BFH, 22.11.1999 - III B 58/99

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; auslaufendes Recht

    Auszug aus BFH, 05.03.2013 - X B 179/11
    Erforderlich wäre vielmehr, dass sich die als klärungsbedürftig aufgeworfene Frage noch für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft weiterhin stellen kann, wie dies bei Fragen aus fortgeltendem Recht regelmäßig der Fall ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 22. April 1999 V B 163/98, BFH/NV 1999, 1451, und vom 22. November 1999 III B 58/99, BFH/NV 2000, 748).
  • BFH, 18.04.2000 - VII B 21/99

    Freistellungsauftrag; Verpflichtung zur Auskunftserteilung

    Auszug aus BFH, 05.03.2013 - X B 179/11
    Maßgeblich ist dabei die Rechtslage in dem Zeitpunkt, zu dem der BFH über die Nichtzulassungsbeschwerde entscheidet (vgl. BFH-Beschluss vom 18. April 2000 VII B 21/99, BFH/NV 2000, 1335; siehe auch Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 115 FGO Rz 98, m.w.N.).
  • BFH, 06.08.2012 - IX B 51/12

    NZB: Fehlen von Entscheidungsgründen; Verstoß gegen den Akteninhalt;

    Auszug aus BFH, 05.03.2013 - X B 179/11
    Insoweit gelten die zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung höchstrichterlich entwickelten Anforderungen fort (BFH-Beschluss vom 6. August 2012 IX B 51/12, BFH/NV 2012, 1823, m.w.N.).
  • BFH, 27.09.1999 - I B 83/98

    Wohnsitz; Beibehaltung

    Auszug aus BFH, 05.03.2013 - X B 179/11
    Es ist vielmehr im Allgemeinen davon auszugehen, dass ein Gericht auch den Akteninhalt in Erwägung gezogen hat, mit dem es sich in den schriftlichen Entscheidungsgründen nicht ausdrücklich auseinandergesetzt hat (BFH-Beschluss vom 27. September 1999 I B 83/98, BFH/NV 2000, 673).
  • BFH, 29.09.2000 - X B 23/00

    Keine Eigenheimzulage für Ferien- oder Wochenendwohnungen

    Auszug aus BFH, 05.03.2013 - X B 179/11
    Nach ständiger Rechtsprechung ist die Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde insbesondere hinsichtlich der Anforderungen an ihre Begründung grundsätzlich nur nach den innerhalb der Begründungsfrist vorgebrachten Ausführungen zu beurteilen; spätere Darlegungen sind --abgesehen von bloßen Erläuterungen und Ergänzungen-- nicht zu berücksichtigen (Senatsbeschlüsse vom 29. September 2000 X B 23/00, BFH/NV 2001, 437, und vom 30. Juli 2003 X B 152/02, BFH/NV 2003, 1603; Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz 22).
  • BFH, 30.07.2003 - X B 152/02

    NZB: Begründungsfrist, Divergenz

    Auszug aus BFH, 05.03.2013 - X B 179/11
    Nach ständiger Rechtsprechung ist die Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde insbesondere hinsichtlich der Anforderungen an ihre Begründung grundsätzlich nur nach den innerhalb der Begründungsfrist vorgebrachten Ausführungen zu beurteilen; spätere Darlegungen sind --abgesehen von bloßen Erläuterungen und Ergänzungen-- nicht zu berücksichtigen (Senatsbeschlüsse vom 29. September 2000 X B 23/00, BFH/NV 2001, 437, und vom 30. Juli 2003 X B 152/02, BFH/NV 2003, 1603; Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz 22).
  • BFH, 24.11.2003 - IV B 124/01

    Verzichtbare Verfahrensmängel; Verlust des Rügerechts

    Auszug aus BFH, 05.03.2013 - X B 179/11
    Auch das bloße Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge hat den endgültigen Rügeverlust zur Folge, ein Verzichtswille ist hierfür nicht erforderlich (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 24. November 2003 IV B 124/01, BFH/NV 2004, 519, und vom 12. März 2004 XI B 114/02, n.v., juris, m.w.N.).
  • BFH, 12.03.2004 - XI B 114/02

    Rüge eines übergangenen Zeugenbeweises

  • BFH, 07.07.2004 - XI R 10/04

    Minderung des Sonderausgabenabzugs des Jahres der Verausgabung der Kirchensteuer

  • BFH, 08.09.2004 - XI R 28/04

    Erstattung von Kirchensteuer als rückwirkendes Ereignis

  • BFH, 08.09.2004 - XI R 52/03

    Nachträgliche Kürzung des Sonderausgabenabzugs der Kirchensteuer

  • BFH, 23.02.2005 - XI R 68/03

    Rückwirkendes Ereignis; Erstattung von KiSt

  • BFH, 19.10.2005 - X B 86/05

    Divergenz

  • BFH, 14.12.2006 - VIII B 108/05

    Verfahrensfehler; Verstoß gegen den Inhalt der Akten

  • BFH, 22.12.2006 - V B 46/06

    Recht auf Gehör; Hinweispflicht

  • BFH, 02.09.2008 - X R 46/07

    Kirchensteuer als Sonderausgabe - Kirchensteuerabzug vom Arbeitslohn ohne

  • BFH, 26.10.2010 - V B 104/09

    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen bei kumulativer

  • BFH, 22.08.2012 - X B 155/11

    Sachaufklärungspflicht des FG; Zeitpunkt der Bildung von Rückstellungen für

  • BFH, 29.08.2012 - X B 69/12

    Nachweis der Investitionsabsicht bei neu gegründeten Betrieben im

  • FG Münster, 31.07.2008 - 4 K 610/07

    Möglichkeit einer Kürzung von als Sonderausgaben berücksichtigter Kirchensteuern

  • FG Düsseldorf, 05.12.2019 - 14 K 3341/15

    Sonderausgaben: Reichweite der Hinzurechnung eines Kirchensteuerüberhangs

    War im Jahr der Erstattung der KiSt jedoch keine KiSt angefallen oder überstieg die erstattete KiSt die gezahlte KiSt, fand eine Korrektur des Sonderausgabenabzugs im Zahlungsjahr über § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO statt, da andernfalls nicht zu rechtfertigende Steuervorteile die Folge gewesen wären (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Entscheidungen vom 05.03.2013, X B 179/11, BFH/NV 2013, 926 und 03.08.2016, X R 35/15, BFH/NV 2016, 1704).
  • BFH, 05.12.2013 - XI B 1/13

    Richterliche Hinweispflicht

    Eine solche Hinweispflicht besteht nur dann, wenn das FG auf einen Gesichtspunkt abstellen will, mit dessen Berücksichtigung ein Beteiligter schlechterdings nicht rechnen konnte (vgl. BFH-Beschluss vom 5. März 2013 X B 179/11, BFH/NV 2013, 926, m.w.N.).
  • BFH, 21.08.2013 - X B 150/12

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung von Wohnmobilen - Anforderungen an die

    Dieser Verfahrensfehler ist gegeben, wenn das Gericht eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt gelassen hat (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 5. März 2013 X B 179/11, BFH/NV 2013, 926).
  • BFH, 16.06.2015 - VII S 35/14

    Entstehung des Körperschaftsteuerguthaben gemäß § 37 Abs. 5 Satz 1 KStG

    Rechtsfragen, die ausgelaufenes oder auslaufendes Recht betreffen, kommt nach ständiger Rechtsprechung des BFH regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO zu (BFH-Beschluss vom 5. März 2013 X B 179/11, BFH/NV 2013, 926, m.w.N.).
  • FG München, 22.08.2017 - 12 K 560/15

    Änderungsbefugnis wegen neuer Tatsachen nach Rücktrag von

    Denn bei der Korrektur von bezahlten Sonderausgaben durch erstatte Sonderausgaben im Erstattungsjahr und dem Rücktrag eines Erstattungsüberhanges in das Zahlungsjahr (vgl. BFH-Urteil vom 25. Oktober 2016 X R 31/14, BFHE 255, 399 , BStBl II 2017, 287 ; BFH-Beschluss vom 5. März 2013 X B 179/11, BFH/NV 2013, 926 m.w.N.) und der Prüfung von Verrechnungsmöglichkeiten in anderen Jahren fehlt es an der in § 182 Abs. 1 AO angeordneten Bindungswirkung eines zugrunde liegenden Feststellungsbescheides, die bei einer Änderung nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO die eigene Sachprüfung des Finanzbeamten ausschließt.
  • FG München, 05.02.2015 - 12 K 560/15

    Einkommen, Bescheid, Dienststelle, Einkommensteuerbescheid, Steuerfestsetzung,

    Denn bei der Korrektur von bezahlten Sonderausgaben durch erstatte Sonderausgaben im Erstattungsjahr und dem Rücktrag eines Erstattungsüberhanges in das Zahlungsjahr (vgl. BFH-Urteil vom 25. Oktober 2016 X R 31/14, BFHE 255, 399, BStBl II 2017, 287; BFH-Beschluss vom 5. März 2013 X B 179/11, BFH/NV 2013, 926 m.w.N.) und der Prüfung von Verrechnungsmöglichkeiten in anderen Jahren fehlt es an der in § 182 Abs. 1 AO angeordneten Bindungswirkung eines zugrunde liegenden Feststellungsbescheides, die bei einer Änderung nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO die eigene Sachprüfung des Finanzbeamten ausschließt.
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