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   BFH, 18.03.2014 - X K 4/13   

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https://dejure.org/2014,11773
BFH, 18.03.2014 - X K 4/13 (https://dejure.org/2014,11773)
BFH, Entscheidung vom 18.03.2014 - X K 4/13 (https://dejure.org/2014,11773)
BFH, Entscheidung vom 18. März 2014 - X K 4/13 (https://dejure.org/2014,11773)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19. 03. 2014 X K 8/13 - Entschädigungsklage: Angemessene Verfahrensdauer bei 24-monatiger Dauer des finanzgerichtlichen Klageverfahrens - Aussagekraft statistischer Durchschnittswerte

  • openjur.de

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19.03.2014 X K 8/13; Entschädigungsklage: Angemessene Verfahrensdauer bei 24-monatiger Dauer des finanzgerichtlichen Klageverfahrens; Aussagekraft statistischer Durchschnittswerte

  • Bundesfinanzhof

    GVG § 198 Abs 1, FGO § 155 S 2, GG Art 19 Abs 4, MRK Art 6, GG Art 2 Abs 1, GG Art 20 Abs 3
    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19.03.2014 X K 8/13 - Entschädigungsklage: Angemessene Verfahrensdauer bei 24-monatiger Dauer des finanzgerichtlichen Klageverfahrens - Aussagekraft statistischer Durchschnittswerte

  • Bundesfinanzhof

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19.03.2014 X K 8/13 - Entschädigungsklage: Angemessene Verfahrensdauer bei 24-monatiger Dauer des finanzgerichtlichen Klageverfahrens - Aussagekraft statistischer Durchschnittswerte

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 198 Abs 1 GVG, § 155 S 2 FGO, Art 19 Abs 4 GG, Art 6 MRK, Art 2 Abs 1 GG
    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19.03.2014 X K 8/13 - Entschädigungsklage: Angemessene Verfahrensdauer bei 24-monatiger Dauer des finanzgerichtlichen Klageverfahrens - Aussagekraft statistischer Durchschnittswerte

  • rewis.io

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19.03.2014 X K 8/13 - Entschädigungsklage: Angemessene Verfahrensdauer bei 24-monatiger Dauer des finanzgerichtlichen Klageverfahrens - Aussagekraft statistischer Durchschnittswerte

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 198 Abs. 1 S. 2
    Angemessenheit der Dauer eines finanzgerichtlichen Verfahrens

  • datenbank.nwb.de

    Entschädigungsklage: angemessene Verfahrensdauer bei 24-monatiger Dauer des finanzgerichtlichen Klageverfahrens; nur eingeschränkte Aussagekraft statistischer Durchschnittswerte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2014, 1050
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 11.07.2013 - 5 C 23.12

    Entschädigung; angemessene -; Entschädigungsanspruch; Entschädigungsanspruch bei

    Auszug aus BFH, 18.03.2014 - X K 4/13
    Auch verbiete sich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- (Urteil vom 11. Juli 2013  5 C 23/12 D, BVerwGE 147, 146, unter Tz. 29) eine Pauschalierung verwaltungsgerichtlicher Verfahren.

    Diese Vermutungsregel steht nicht im Widerspruch zur Rechtsprechung des BVerwG in BVerwGE 147, 146 (dazu Senatsurteil vom 19. März 2014 X K 3/13, www.bundesfinanzhof.de/ entscheidungen, unter II.2.c).

    Zwar sind statistische Durchschnittswerte nur von sehr eingeschränkter Aussagekraft für die Beurteilung der Angemessenheit der Verfahrensdauer, weil es nach § 198 Abs. 1 Satz 2 GVG auf die Verhältnisse des jeweiligen Einzelfalls ankommt (BVerwG-Urteil in BVerwGE 147, 146, unter 1.b aa (2)).

  • BFH, 07.11.2013 - X K 13/12

    Unangemessene Dauer eines finanzgerichtlichen Klageverfahrens

    Auszug aus BFH, 18.03.2014 - X K 4/13
    Die vom Senat im Zwischenurteil vom 7. November 2013 X K 13/12 (BFHE 243, 126, BStBl II 2014, 179) entwickelte "Drei-Phasen-Theorie" sei rechtlich unbeachtlich, da sie dem Sinn und Zweck des § 198 GVG nicht gerecht werde.

    Diese gesetzlichen Maßstäbe beruhen auf der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und des BVerfG (vgl. hierzu und zum Folgenden ausführlich Senatsurteil in BFHE 243, 126, BStBl II 2014, 179, unter II.2.).

  • BFH, 18.11.2009 - X R 9/07

    Verfassungsmäßigkeit der begrenzten Abzugsfähigkeit der

    Auszug aus BFH, 18.03.2014 - X K 4/13
    Dem widersprachen die Kläger und verlangten, das Urteil des Bundesfinanzhofs im seinerzeit anhängigen Revisionsverfahren X R 9/07 abzuwarten.
  • BFH, 19.03.2014 - X K 3/13

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19. 03. 2014 X K 8/13 -

    Auszug aus BFH, 18.03.2014 - X K 4/13
    Diese Vermutungsregel steht nicht im Widerspruch zur Rechtsprechung des BVerwG in BVerwGE 147, 146 (dazu Senatsurteil vom 19. März 2014 X K 3/13, www.bundesfinanzhof.de/ entscheidungen, unter II.2.c).
  • BVerfG, 13.07.2016 - 2 BvR 288/10

    Abziehbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen

    Auszug aus BFH, 18.03.2014 - X K 4/13
    Bis heute sind in diesem Zusammenhang zahlreiche Verfassungsbeschwerden anhängig (zur Frage der Zuweisung der Altersvorsorgeaufwendungen zu den Sonderausgaben z.B. 2 BvR 288/10, darüber hinaus zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 10 Abs. 3 EStG z.B. 2 BvR 289, 290, 323/10).
  • BVerwG, 14.11.2016 - 5 C 10.15

    Ablehnungsgesuch; Abtrennung; Altfälle; Angemessenheit der Verfahrensdauer;

    Ergänzend sind die sehr umfangreichen und inhaltlich zum Teil nicht leicht erschließbaren Ausführungen des Klägers zu 2, des Prozessbevollmächtigten des Klägers zu 1, sowie der Umfang der vorgelegten Verwaltungsvorgänge in den Blick zu nehmen, wodurch dem Verfahren ein das normale Maß einer abgabenrechtlichen Streitigkeit überschreitender Schwierigkeitsgrad verliehen wird (vgl. BFH, Urteil vom 18. März 2014 - X K 4/13 - BFH/NV 2014, 1050 Rn. 27; BSG, Urteil vom 21. Februar 2013 - B 10 ÜG 1/12 KL - BSGE 113, 75 Rn. 34; BGH, Urteile vom 14. November 2013 - III ZR 376/12 - BGHZ 199, 87 Rn. 37; vom 23. Januar 2014 - III ZR 37/13 - BGHZ 200, 20 Rn. 42 und vom 13. Februar 2014 - III ZR 311/13 - NJW 2014, 1183 Rn. 41).
  • BFH, 02.12.2015 - X K 7/14

    Entschädigungsklage; Bestimmtheit des Antrags; Ruhensgründe - Vermutungsregel bei

    Auf Antrag der Beteiligten ruhte das Verfahren durch Beschluss vom 28. Oktober 2014 bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde 2 BvR 1495/14, die sich gegen das Senatsurteil vom 18. März 2014 X K 4/13 (BFH/NV 2014, 1050) richtete.

    Für die weiteren Grundsätze und Einzelheiten einschließlich der Aufteilung des typischen finanzgerichtlichen Verfahrens in drei Phasen nimmt der Senat auf seine Urteile vom 7. November 2013 X K 13/12 (BFHE 243, 126, BStBl II 2014, 179, unter II.2.a bis c), in BFH/NV 2014, 1050, vom 19. März 2014 X K 3/13 (BFH/NV 2014, 1053) sowie X K 8/13 (BFHE 244, 521, BStBl II 2014, 584) und in BFHE 246, 136, BStBl II 2014, 933 Bezug.

    Zur näheren Begründung verweist er auf sein Urteil in BFHE 246, 136, BStBl II 2014, 933, Rz 27 f. Er sieht sich in dieser Auffassung dadurch bestätigt, dass das BVerfG die gegen das Senatsurteil in BFH/NV 2014, 1050 gerichtete Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen hat.

  • BFH, 02.12.2015 - X K 6/14

    Entschädigung für ein verzögertes finanzgerichtliches Verfahren - Anforderung an

    Auf Antrag der Beteiligten ruhte das Verfahren durch Beschluss der Berichterstatterin vom 24. Oktober 2014 bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde 2 BvR 1495/14, die sich gegen das Senatsurteil vom 18. März 2014 X K 4/13 (BFH/NV 2014, 1050) richtete.

    Für die weiteren Grundsätze und Einzelheiten einschließlich der Aufteilung des typischen finanzgerichtlichen Verfahrens in drei Phasen nimmt der Senat auf seine Urteile vom 7. November 2013 X K 13/12 (BFHE 243, 126, BStBl II 2014, 179, unter II.2.a bis c), in BFH/NV 2014, 1050, vom 19. März 2014 X K 3/13 (BFH/NV 2014, 1053) sowie X K 8/13 (BFHE 244, 521, BStBl II 2014, 584) und in BFHE 246, 136, BStBl II 2014, 933 Bezug.

    Zur näheren Begründung verweist er auf sein Urteil in BFHE 246, 136, BStBl II 2014, 933, Rz 27 f. Er sieht sich in dieser Auffassung dadurch bestätigt, dass das BVerfG die gegen das Senatsurteil in BFH/NV 2014, 1050 gerichtete Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen hat.

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